Moin Kameraden,
habe ein dringendes Anliegen und dazu leider keine passende ZDv gefunden wo dies festgehalten wird.
Es geht um die Ruhezeiten zwischen Wachdiensten.
Zur Erleuterung:
Kompanie X hat 2 Wochen Wachblock mit je 2 Wachmannschaften die sich abwechseln.
Wachmannschaft 2 hat also von heute (19.11) 9 Uhr bis morgen (20.11) 9 Uhr Wachdienst. Danach geht es in den normalen Tagesdienst, dieser geht morgen allerdings bis mindestens 22 Uhr und am 21.11 geht es wieder um 9 Uhr in die Wache (Dienstbeginn um 0645)
Nun die Frage dürfen sie a) 37h Dienst am Stück machen
und b) Wieviel Stunden Ruhezeit/Dienstunterbrechung müssen zwischen Dienstschluss und beginn der Wache liegen ?
Sind hier wie verzweifelt auf der Suche.
Mkg !
zu a) Ja.
zu b) 0
Zulässig ist z. B. (been there, done that):
Montag 7 Uhr Dienstbeginn, 16 Uhr Antritt 24 Stunden Wache
Dienstag 16 Uhr Wachende, "aufräumen", Dienstschluss
Mittwoch 7 Uhr Dienstbeginn, 16 Uhr Antritt 24 Stunden Wache
usw.
Gemäß ZDv 10/6 darf der Wachdienst im Regelfall 24 Stunden nicht überschreiten. Zwischen zwei Wachdiensten hat eine angemessene wachfreie Zeit zu liegen, wobei als angemessen die Zeit des zuvor geleisteten Wachdienstes gilt. Diese Regelung gilt aber nur für die "wachfreie" Zeit. Normaler Dienst ist als wachfrei zu sehen, also ist ein fließender Übergang von normalen Dienst in die Wache und umgekehrt gemäß Vorschrift möglich und ist auch gängige Praxis. Dein geschilderter Fall ist also nichts ungewöhnliches.
Ich verstehe das auch nicht so ganz. Wachdienst ist eher erholsam. Ich kenne viele, die mal ganz froh waren zur Wache reinzufahren. :-\
Es gab/gibt teilweise Schichteinteilungen, die selbst in der Nacht Blöcke zu je 3 oder 4 Stunden vorsehen, also kann die nicht als "erholsame Wache" durchgehen.
Und davor oder danach ruht man oder hat zumindest ein trockenes, evtl. sogar beheiztes Gebäude ... ::)