Hallo,
ich habe mittlerweile ein Schreiben erhalten, dass ich noch Unterlagen nachreichen muss. Darunter auch ein "Berechnungsblatt zur Feststellung der finanziellen Verpflichtungen"
Neben den Schulden/Kredite soll man auch gleichzeitig stets wiederkehrende monatliche Belastungen und monatliche Einkünfte angeben.
Nun lese ich dort:
Zitat"Nicht unter diese Regelung fallen und daher nicht anzugebe sind:
-BAFöG Darlehen
...
Würde da mein aktueller Meister-BAföG dazuzählen? Eigentlich ja nicht da es nach dem AFBG gezahlt wird?
Zählen Kreditkarten (die monatlich getilgt werden) bzw. Dispositionskredite auch darunter?
Viele Grüße
Zitat von: Jacky am 19. November 2014, 17:45:02
Zählen Kreditkarten (die monatlich getilgt werden) bzw. Dispositionskredite auch darunter?
Hier geht es ja um regelmäßige und planmäßige finanzielle Belastungen.
Die Kreditkarte kann da natürlich nicht dazu gehören, denn wenn du nichts ausgibst, wird auch nichts getilgt.
Aber bspw. meine Kreditkarte ist um um 4000 Euro überzogen und monatlich werden Teilbeträge von mind. 3% der noch offenen Summe oder mehr gezahlt, müsste ich es angeben?
Wie ist das mit Dispokredit, der ja in dem Sinne ja immer getilgt wird, wenn Einkünfte reinkommen? Und wie sieht bzgl. anderen Schulden (Rückforderungen, Forderungen aus Rechnungen,...) die entweder gestundet oder erst später in Raten beglichen werden?
Wofür muss ich eigentlich nun im Berechnungsblatt meine monatlichen Einkünfte sowie die widerkehrende monatliche Belastungen (Miete, Steuer/Versicherungen, Sonstiges) angeben?
Gerade mit Einkünfte ist es etwas schlecht bei mir anzugeben, da ich zwar arbeitslos bin und eigentlich ALG 1 bekäme, aber gegen mein Ex-Arbeitgeber noch ein Rechtsstreit läuft (offene Gehälter, Zeugnis,..) und das Arbeitsamt sich Zeit mit dem Antrag lässt.
Wenn dein Kreditkartenkonto mit 4000 Euro im Minus ist und du Raten abzahlst oder diese abgebucht werden, dann sind das Schulden, die anzugeben sind.
Ist der Dispokredit im Rahmen einer von der Bank genehmigten Überziehung oder bist du bereits im "teuren" Bereich ungenehmigter Inanspruchnahme? Im letzteren Fall beeinträchtigt das deine Zahlungsfähigkeit und es ist anzugeben. Auch andere Schulden sind Schulden und anzugeben, gegebenenfalls zu erläutern.
Hast du belastbare Forderungen geltend zu machen, kannst du diese ja erläutern und der Höhe nach angeben.
Ich lese aus deinem Text ein erhebliches Belastungspaket heraus, kann mich aber auch täuschen. Es gibt wohl Erklärungsbedarf.
Eine Kreditkarte beinhaltet ja schon das Wort Kredit - und wenn die Forderung am Monatsende nicht ausgeglichen wird, ist es zweifelsohne ein anzugebener Kredit.
Gleiches gilt für einen Dispokredit, sofern er nicht am Ende des Monats getilgt ist.
Gleiches für Ratenzahlungen.
Was ist jetzt aber mit einem Kredit fürs Auto denn Mann jeden Monat abzahlt .
Muss man sowas auch angeben?
Aktuell habe ich halt Verbindlichkeiten von knapp 29.000 Euro. Darunter Dispo bei 2000 Euro, Darlehen 15400 Euro, KK 4700 Euro, Meister-BAföG 4500 Euro (davon aber 1500 die demnächst abgelöst werden sollen und ein anderer Gläubiger von 2000 Euro (wird aber wohl nun demnächst komplett erledigt sein). Derzeit zahle ich nur drei Sachen (Darlehen, KK, Gläubiger) ca. 450 Euro im Monat. Ab Ende 2016 käme das Meister-BAföG mit 128 Euro im monat hinzu, bis dahin wäre aber Kreditkarte aber entweder abgelöst oder kaum noch große Raten und der andere Gläubiger fiele ganz weg.
Das Dispo und Kreditkarte so hoch sind, liegt an meinem netten Ex-Arbeitgeber. Gegen Ihn läuft zurzeit noch ein Arbeitsgerichtsverfahren wegen zwei offenen Monatsgehälter, Urlaubsabgeltung und anderen Forderungen. Weswegen ich auch aufgrund der letzten Fortbildung von dem beiden mehr oder weniger leben musste. Aktuell lebe ich von Ersparten (womit ich ursprünglich Dispo komplett und KK teilweise tilgen könnte), da das Arbeitsamt mir derzeit kein ALG 1 zahlt und noch prüft, aufgrund obiger Problematik.
Weiteres gibt es glücklicherweise nicht. Eigentlich wären es auch nur zwei Sachen (Darlehen und Meister-BAföG), aber man kann es leider aktuell nicht ändern.
Ist das denn so schwer? Gebt einfach das an, was gefordert ist. Wenn es eine Liste gibt, was nicht angegeben werden muss (wie eben z.B. Bafög), dann gleicht ab, ob eure Schulden darunter fallen oder nicht. Wenn eure Schulden nicht auf der Liste stehen, dann müsst ihr sie angeben.
Ja, weil es ein Kredit ist und eine wiederkehrende monatliche Belastung.
@ Jacky:
Da benötigt die Tilgung 60 Monate, das ist schon eine Hausnummer ...
Zitat von: Deimos am 19. November 2014, 19:23:58
Was ist jetzt aber mit einem Kredit fürs Auto denn Mann jeden Monat abzahlt .
Muss man sowas auch angeben?
Das ist so ziemlich der Prototyp eines anzugebenden Kredits! Also: Ja, selbstverständlich musst du diesen angeben.
Aus persönlichem Interesse: Was hast du denn gedacht, welche Kredite man angeben muss, wenn nicht den eines abzubezahlenden Autos?
@ulli76: ist mir schon klar. Nur war mir halt nicht ganz so sicher wie es sich bspw. mit einem Dispo verhält, da dieser ja in dem Sinne nicht über Raten beglichen wird.
@F_K: Das stimmt wohl. Mein Darlehen läuft allein schon bis Mai 2021, dazu noch Meister-BAföG was erst ab Ende 2016 fällig wird mit ca. 28 Monatsraten. Der Rest kam halt dooferweise hinzu aufgrund der Problematik mit meinem Ex Arbeitgeber. Aber das wird sich hoffentlich bald erledigt haben, so dass es nur zwei Sachen bleiben.
@StOPfr: Der Dispo ist im genehmigten Bereich (also unter dem Limit).
Aber irgendwie kam wohl meine eine Frage unter:
ZitatWofür muss ich eigentlich nun im Berechnungsblatt meine monatlichen Einkünfte sowie die widerkehrende monatliche Belastungen (Miete, Steuer/Versicherungen, Sonstiges) angeben?
Bei den wiederkehrenden Belastungen kann ich mir denken wegen der Berechnung der monatlichen finanziellen Verpflichtung. Sehe ich das richtig?
Wieso aber nun noch monatliche Einkünfte? Aktuell kann ich da ja absolut nichts angeben.
... Damit man Deine Situation einschätzen kann.
Bei deinen nicht vorhandenen Einkünften liegt offensichtlich eine Überschuldung vor.
@Elvis22
Ist mir dann auch aufgefallen
Merke vor dem schreiben Gehirn einschalten :-)
Aber mal was anderes warum muss man das überhaupt angeben ? Muss man im zivilen ja auch nicht .
Weil sich früher Staatsdiener einmal durch "geordnete Verhältnisse" und eine besonders gute Zahlungsmoral auszeichneten. Darum gibt es heute noch den B-Tarif bei Versicherungen.
Heute liegt es eher daran, dass man sich durch Überschuldung leichter zugänglich für Ausspähversuche u. ä. macht.
Weil man, wenn man seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, erpressbar werden könnte. Dieses Sicherheitsrisiko will der Dienstherr möglichst vermeiden. ist aber nicht nur bei der Bw so. Bewerben Sie sich mal bei Polizei, Zoll, Finanzamt oder so.
Ok so hab ich das noch nie gesehen danke für die ausführliche Antwort
Zitat von: F_K am 19. November 2014, 20:32:21
... Damit man Deine Situation einschätzen kann.
Bei deinen nicht vorhandenen Einkünften liegt offensichtlich eine Überschuldung vor.
Theoretisch ja, praktisch ggf. auch, nur aktuell kann ich meine finanziellen Verbindlichkeiten - durch Erspartes und Geldforderung gegen einen Dritten der Raten zahlt - noch sichern.
Ist ja nicht so, dass ich nicht auf Arbeitssuche bin, und dass Dritte Gelder auf die ich Anspruch habe nicht zahlen, kann ich nun auf die Schnelle nicht ändern. (Klage Arbeitgeber, Widerspruchsverfahren Agentur für Arbeit) Ok mag niemanden interessieren ;)
Demnächst soll wohl ALG 1 fließen und zeitgleich auch Wohngeld, wenn der Antrag wohl endlich beschieden wird.
ZitatTheoretisch ja, praktisch ggf. auch,
Naja, ich weiß ja nicht, was man derzeit bei der Meisterausbildung lernt, aber ein kaufmännischer Grundsatz ist das Prinzip der Einnahme- / Überschuss Rechnung.
In Verbindung mit den derzeitigen Verbindlichkeiten ist dies für eine Einschätzung eine gute Basis.
Insoweit ist dieses Verfahren wohl geeignet und allgemein anerkannt.