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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Fantasy12 am 21. November 2014, 07:02:07

Titel: vorgehen bei kzh
Beitrag von: Fantasy12 am 21. November 2014, 07:02:07
Guten Tag,

Wie wird das richtig gemacht:
ein Soldat geht zum Arzt, wird kzh geschrieben, der Vorgesetzte stimmt zu.
Kann der Soldat dann schon heim oder muss erst ein Urlaubsantrag auf sonderurlaub mit Bezügen (Begründung kzh) ausgefüllt und genehmigt werden?

Letzteres Vorgehen habe ich noch nie gehört, soll laut eines Kameraden aber die richtige Variante sein.

Bisher hat bei mir immer der spieß oder Chef sein Kürzel mit auf den krankenmeldeschein gemacht und dann war gut.

Gibt's da auch quellen?

Danke für die Hilfe
Titel: Antw:vorgehen bei kzh
Beitrag von: Ralf am 21. November 2014, 07:23:44
Wenn es Sonderurlaub wäre, würde es in der ZDV 14/5 Teil F drin stehen. Und krank sein ist nun mal kein Urlaub.
Titel: Antw:vorgehen bei kzh
Beitrag von: KlausP am 21. November 2014, 07:44:06
KzH ist kein Urlaub. In meiner Einheit gibt es dafür einen extra erstellten Vordruck, der gleichzeitig als Belehrung gilt. Das Ganze wird aber nicht einheitlich in den Einheiten gehandhabt. Die Verwendung eines Urlaubsantrags halte ich persönlich aber für zumindest fragwürdig.
Titel: Antw:vorgehen bei kzh
Beitrag von: funker07 am 21. November 2014, 13:31:47
Ich kenne beides...einfach so nach Hause oder modifizierter Urlaubsantrag.
Meines Wissens gibt es ein Gutachten des Rechtsberaters 1. PzDiv und einen Erlass oder ähnliches, die letzteres als vorschriftswidrig beschreiben.

Für sinnvoll halte ich letzteres aber halbwegs, weil der Soldat damit einen schriftlichen Rückläufer bekommt (zumindest bei uns) und aktenkundig vermerkt wird, dass der Chef dem zugestimmt hat und TE-Fhr, Spieß usw das ganze mitbekommen haben.

Was nicht sein darf ist, dass der Soldat ewig hinter Unterschriften herlaufen muss oder erst gegen (regulären) Dienstschluss nach Hause kann.
Titel: Antw:vorgehen bei kzh
Beitrag von: Tommie am 21. November 2014, 19:06:08
Also ich handhabe das wie folgt: Der Soldat, der den Status "KzH" erhalten soll, meldet sich mit seinem Krankenmeldeschein, auf dem diese Empfehlung des Truppenarztes vermerkt ist, im Geschäftszimmer. Das Geschäftszimmerpersonal informiert den Spieß (=mich!), wo immer er auch sein mag, ggf. im Büro gegenüber bzw. nebenan. Der Spieß, und nur der, informiert den aktuellen DV Stufe 1 telefonisch. Bis jetzt war es eigentlich immer so, dass der Chef bzw. die Chefin dann bei mir kurz rückgefragt haben und dann eine belastbare Entscheidung raus kam, aufgrund der der Soldat unverzüglich ins "KzH" geschickt wurde. Unterschrift bzw. Handzeichen auf dem Krankenmeldeschein erfolgte ggf. später!

Beispiel: Soldat mit "KzH" im KMS steht bei mir im Büro. Ich rufe die Chefin, die gerade dienstlich unterwegs war, am Handy an. Sie: "Wie schaut er aus?" Ich: "Richtig sch...e!" Sie: "Schicken Sie ihn nach Hause! KMS mit Ihrem Handzeichen versehen in meine Unterschriftenmappe!" Ende!

Im äußersten Notfalle, also z. B. wenn ich gerade keinen DV erreichen kann, würde ich als Spieß den Soldaten auch ohne Zutun des DV nach Hause schicken, den KMS gegenzeichnen und dem DV dann unverzüglich alles erklären, sobald ich seiner habhaft werden kann.  Sollte der DV dann ein Problem mit meiner Entscheidung haben, würde ich dann auch dafür den Kopf hinhalten (müssen) ;) ! Kam aber so noch nicht vor ...
Titel: Antw:vorgehen bei kzh
Beitrag von: Verteidiger am 24. November 2014, 09:14:52
Kenne das nur, dass ein Urlaubsantragzettel ausgfüllt wurde. Nur, dass dasWort Erholungsurlaub durchgestrichen wurde und durch KzH ersetzt wurde