Guten Abend,
habe von einer Kameradin gehört , dass unter Umständen die Möglichkeit besteht, eine Wohnung als TG-Empfänger bezahlt zu bekommen.
Nun habe ich eine Frage, welche Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um am Dienstort eine Wohnung bezahlt zu bekommen.
Folgende Situation:
Ich, 24, verheiratet, TG-Empfänger bin mit meinem Mann, 28, kein TG-Empfänger in der selben Kompanie. Wir haben zum Wohnort eine Entfernung von 63 km/60 min. Deshalb machen wir es so, dass wir 2 Tage in der Kaserne bleiben und 2 Tage heim fahren.
Nächstes Jahr steht die Kinderplanung an. Wir würden es jedoch so beibehalten mit 2 x Kaserne, 2 x heim. Jedoch, wissen wir nicht, was Spieß/Chef dazu sagen würden (ist ja auch noch nicht spruchreif).
Deshalb wäre es für uns interessant, zu wissen, welche Vorraussetzungen vorliegen müssen.
Derzeit haben wir eine gemeinsame Stube (ohne Bad oder Waschbecken, also nur "ein Raum mit Möbeln".
Vielen Dank für die Hilfe
Es dürften nicht genug Unterkünfte am Dienstort vorhanden sein, dann wird einem TG Empfänger Trennungsübernachtungsgeld bezahlt und man kann sich für Summe X (abhängig vom Ort) eine Wohnung oder ähnliches an Mieten.
Da sie jetzt eine Stube haben wird es wohl genügend Unterkunftskapazitäten geben. Ich würde trotzdem mal den Spieß/Kasernenkommandant auf die Situation an sprechen was da möglich ist.
und gibt es da eine Gesetzesvorlage oder ZDV, wo dies drin steht?
Die Trennungsgeldverordnung.
Auch wenn Sie weiterhin in allen möglichen Foren (zivil und militärisch)
die gleiche Frage stellen.
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standortservice (Refü),
alles andere was verbreitet wird ist gefährliches Halbwissen
(damals.. / ich kenne da jemanden der jemanden kennt...).