Guten Tag,
vom 18.11.14 bis 19.11.14 war ich am ACFüKrBw und habe dort leider meine derzeitige Nichteignung als Offizier mitgeteilt bekommen, weil das GSV nicht sehr vorteilhaft für mich verlaufen ist, d.h. ich beteiligte mich an der Diskussion nur zurückhaltend und hatte auf gut Deutsch gesagt ein "Brett vorm Kopf"
Tauglich wäre ich für meine Wunschverwendungen gewesen und man hatte mir angeboten meine Unterlagen für die Feldwebellaufbahn weiterzureichen und dort mein Glück noch einmal zu probieren, was aber nicht in meinem Interesse lag.
Daraufhin meldete ich mich telefonisch noch einmal bei meinem zuständigen Karriereberater um Informationen bzgl. einer erneuten Bewerbung für die Offizierslaufbahn einzuholen.
Dieser teilte mir nun mit das ich sofort eine erneute Bewerbung einreichen könnte und wollte schon ein Termin für die erneute Bewerbungsabgabe vereinbaren, welchen ich ablehnte, da ich mir erstmal Fachliteratur zulegen möchte damit der zweite Anlauf hoffentlich besser klappt.
Die Angabe des Karriereberaters hat mich allerdings ein wenig stutzig gemacht, da ich hier im Forum von einer Sperrfrist gelesen habe.
Ist diese Information meines Karriereberaters richtig? Also kann ich mich theoretisch sofort wiederbewerben oder gibt es wie ich bereits in anderen Beiträgen hier gelesen habe, wirklich eine Sperrfrist von ein bis drei Jahren?
Du kannst fruehstens nach einem Jahr erneut fuer die Offz-Laufbahn getestet werden.
Bewerben können Sie sich zu jeder Zeit (insoweit hat der Berater natürlich recht), nur wird eine Einladung zu einem erneuten Test nicht vor Ablauf der von Ralf genannten Sperrfrist erfolgen.
Sie werden dann höchstwahrscheinlich eine Ablehnung Ihrer Bewerbung mit dem Hinweis auf die Sperrfrist bekommen.
... Was aber nicht heißt, dass er sich nicht bewerben kann.
Zitat von: BulleMölders am 24. November 2014, 16:26:08
Bewerben können Sie sich zu jeder Zeit (insoweit hat der Berater natürlich recht),
Dann ist mir das jetzt klar.
Vielen Dank