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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Florian Walker am 24. November 2014, 19:07:04

Titel: Erworbene Atn`s
Beitrag von: Florian Walker am 24. November 2014, 19:07:04
Moin Moin.Mal eine Frage zu den Atn die man bei der Bundeswehr erwirbt wie ZB Die San Atn.
Kann man die San Atn Zivil später nutzen bei irgendwelchen Arbeitgebern?
Oder Die Wach und Sicherungs Atn zb in Sicherheitsfirmen oder an Häfen zum Bewachen oder zb In Kasernen Wachen an Verschiedene Kasernen?Einige Kameraden und Ich Waren und nicht sicher ob und Welche Atns man Zivil nutzen kann :D
Vielen danke im voraus ::)
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: wolverine am 24. November 2014, 19:15:25
Führerscheine?
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: KlausP am 24. November 2014, 19:16:21
Die bei der Bundeswehr erworbenen ATB/ATN sind zivilberuflich nicht nutzbar.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: benny86 am 25. November 2014, 15:19:50
Aber wenn du als Wach-&Sicherungssoldat eingesetzt bist, steht das sicherlich auch in deinem Dienstzeugnis und bei einer Bewerbung wird das sicherlich berücksichtigt.
Wie KlausP schreibt aber eben nichts, was im Zivilen nutzbar ist.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: mailman am 25. November 2014, 20:31:28
ZitatOder Die Wach und Sicherungs Atn zb in Sicherheitsfirmen oder an Häfen zum Bewachen oder zb In Kasernen Wachen an Verschiedene Kasernen?Einige Kameraden und Ich Waren und nicht sicher ob und Welche Atns man Zivil nutzen kann :D

Nein, da man in dem Bereich eh Waffensachkunde, 34a oder mehr braucht. Lediglich wenn man z.B. Feldjäger war (also mind. im Fw Dienstgrad) kann man sich das sparen aber dann wird man sich wohl kaum als Wachmann hinstellen.

Früher konnte man den Helfer im Sandienst für den Führerschein anerkennen lassen, wie das heute aussieht weiß ich nicht.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: SCPO am 25. November 2014, 21:24:19
Der Einsatzersthelfer A gilt als erweiterter Erste-Hilfe Kurs.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: cRueMeL am 10. Dezember 2014, 15:16:19
Zitat von: KlausP am 24. November 2014, 19:16:21
Die bei der Bundeswehr erworbenen ATB/ATN sind zivilberuflich nicht nutzbar.

Nicht direkt, aber z.B. den ITAdmin SK kann nach einjähriger Praxis in der Truppe durch die IHK zivil anerkannt werden (= IT-Spezialist).

Vielleicht gibt es noch andere ATNs die das zulassen?
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Vividas am 26. Dezember 2014, 10:09:29
Stabsdienstsoldat - Bürokaufmann, man kann nach 4,5 Jahren nach Erhalt der ATN vor der zuständigen IHK die Prüfung als Externer ablegen und erhält nach bestandener Prüfung den regulären Abschluss.

Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 26. Dezember 2014, 10:26:56
ADR
Alle GGFS
LaSi
Schwerlasttransportkraftfahrer.
So gut wie alle Munitionstechnischen Lehrgänge.
Jede Menge Zulassungen für   Fm-, Umschlag- und PiGeräte.
Technische ATN der TSH Aachen.
Bei der Infanterie wird derzeit geplant für JgFw die IHK-Anerkennung Sicherheitsfachkraft zu erwirken. Man kann drüber denken was man will, aber ok.
Also ich finde die Liste der zivil nutzbaren ATN ist ziemlich lang.


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Steve87 am 26. Dezember 2014, 11:45:15
Munitionstechnische  ATN s sind ohne weitere Zivile Lehrgänge nicht Zivil verwertbar!
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Pofi am 26. Dezember 2014, 12:18:23
Zitat von: AT am 26. Dezember 2014, 10:26:56Alle GGFS
GGVS??
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 26. Dezember 2014, 12:22:09
Der Feuerwerker ist zB identisch mit der zivilen Ausbildung. Trifft vllt nicht auf alle Lehrgänge zu.
Aber ein aktuelles Beispiel: HFw MunGrpFhr ab 01.01.2015 direkt im Anschluss an DZE Munitionsumschlag im Depot ohne weitere Ausbildung. Ist zwar wieder Bw, aber ziviler Abgestellter.


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Ralf am 26. Dezember 2014, 12:35:01
Zitat von: Vividas am 26. Dezember 2014, 10:09:29
Stabsdienstsoldat - Bürokaufmann, man kann nach 4,5 Jahren nach Erhalt der ATN vor der zuständigen IHK die Prüfung als Externer ablegen und erhält nach bestandener Prüfung den regulären Abschluss.
Eine 8er Stufe berechtigt zur Prüfung vor der IHK?
Wo finde ich denn die gesetzl. Grundlagen hierfür?
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 26. Dezember 2014, 12:58:55
Berufsbildungsgesetz. Bin mir aber auch nicht sicher wie streng die Regeln da angewendet werden. Aber grds. hat der Kamerad oben recht. Die Möglichkeit besteht.


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Terek am 26. Dezember 2014, 12:59:12
Zitat von: Pofi am 26. Dezember 2014, 12:18:23
GGVS??

Gefahrgutverordnung Straße, quasi die nationale Version der ADR
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Steve87 am 26. Dezember 2014, 13:01:28
Im Depot isses klar weil der Feuerwerker Bw ja der Depotfeuerwerker ist. Aber das ist der einzige verwertbare. Die Kampfmittelbeseitiger können nicht einfach Zivil Kampfmittelbeseitiger machen.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 26. Dezember 2014, 13:03:21
Ich glaub seine Frage war auf mein GGFS bezogen.
Aber in dem Fall hab ich ausnahmsweise mal recht.
Die BPG wird im GGVS geschult, kann damit aber leider draußen 0 anfangen. Anders ist die Ausbildung als GB, die ist Zivil anerkannt.
Was ich aber meine ist die Gefahrgutfahrerschulung GGFS. Also der Basiskurs, sowie die möglichen Aufbaukurse. Auch die ATNs sind mit dem ADR-Schein übertragbar. Alle bei der Bw durchgeführten Auffrischungen sind anerkannt.


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 26. Dezember 2014, 13:04:15
Doch, können Sie. Kenn genau dazu ein Beispiel.
Dürfen nur nicht, wenn sie als Soldat auftreten


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Ralf am 26. Dezember 2014, 13:08:11
Zitat von: AT am 26. Dezember 2014, 12:58:55
Berufsbildungsgesetz. Bin mir aber auch nicht sicher wie streng die Regeln da angewendet werden. Aber grds. hat der Kamerad oben recht. Die Möglichkeit besteht.


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Wenn das auf §45 abzielt, muss man ja in dem Beruf tätig gewesen sein. Die 8er Stufe ist aber nicht als Beruf gleichzusetzen, sondern erst ab 7er Stufe. Ich bezweifel, dass der Nachweis einer 8er Stufe ausreicht. Die Taxonomie ist da m.E. zu niedrig.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 26. Dezember 2014, 13:27:50
Geb dir vollkommen Recht. Dürfte höchstens auf wenige Einzelfälle zutreffen. Aber denke in Bezug auf Attraktivitätsagenda wird man da in Zukunft bei den Mannschaftern dran gehen (müssen).


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Holgi33 am 26. Dezember 2014, 14:29:37
Ich bilde selber Bürokaufmann (Frau), seit 01.07. Kaufmann für Büromanagement aus.

Da keine Berufschulpflicht vorliegt bezweifle ich, dass das es eine rechtliche Grundlage gibt, da der Stabsdienst nicht annähernd den Ausbildungsplan abbildet.

Ohne gezielte außerdienstliche Fortbildung zur Prüfung wird das niemand bestehen.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Holgi33 am 26. Dezember 2014, 14:31:04
Zweiter Absatz ist etwas durcheinander geraten.

Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: mailman am 26. Dezember 2014, 14:31:22
Falsch.

ZitatDie GGVS wurde von der GGVSE abgelöst.


Die GGVS gibt es somit schon lange nichtmehr, man könnte auch GGV sagen.

Und ADR und GGVS sind 2 Paar Schuhe, da GGVS auch internationale Transporte regelt.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Pofi am 26. Dezember 2014, 18:03:36
Ich weiß, war nur als Frage hinsichtlich des Vorpostings zu verstehen, in dem die Buchstaben wohl verwechselt wurden...

Bzw. Die Gültigkeit der GGVS betrifft auch die Bahn, z.B. im kombinierten Verkehr....
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Terek am 26. Dezember 2014, 21:58:31
@ mailman - Danke für den Hinweis, da war ich wohl auf dem Holzweg. Ist 15 Jahre her seit ich den ADR Schein gemacht habe und da ich hätte mal besser nachschauen sollen.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 01:27:25

Zitat

Und ADR und GGVS sind 2 Paar Schuhe, da GGVS auch internationale Transporte regelt.

Die ADR ist die internationale Vorschrift.


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: mailman am 27. Dezember 2014, 11:25:34
Wieder falsch.

ADR ist europäisch und auch nur in Staaten anerkannt die im Übereinkommen mit an Bord sind.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 11:42:59
Also ist europäisch nicht international?
Ok, politische Einstellung erkannt. Da wählt jmd definitiv CDU.  *scherzmodus off*


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 11:47:57
Und trotzdem muss ich noch mal nen Veto einlegen. Die ADR heißt zwar "europäisches Übereinkommen (...)" ist aber auch außerhalb der EU gültig.


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: mailman am 27. Dezember 2014, 12:15:32
In den USA mit Sicherheit nicht.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Steve87 am 27. Dezember 2014, 12:16:04
Ist denn die EU ganz Europa????? Eben nicht. Also ist es korrekt.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: StOPfr am 27. Dezember 2014, 12:30:12
Die Beteiligten klären bitte die Begriffe weltweit, international, europaweit, EU-weit, bi-national und national, gern auch noch interstellar  ;)!
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 13:35:10
Aserbaidschan, Tadschikistan, Russland, Kasachstan, ...
alles kein Europa, trotzdem ADR-Mitglied, also inkorrekt.


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: AT am 27. Dezember 2014, 13:38:01
Interstellar wie übrigens ziemlich interessant, denn die Luftgefahrgutverordnung wird durch die IATA-Dachgesellschaft geprägt und "international" anerkannt. Und da ja bald Raumfahrt zur Personenbeförderung genutzt wird, kann es nicht mehr lange dauern, bis auch der Frachtverkehr den Orbit für sich entdeckt. Dann müssen wir uns in ca. 160Jahren wieder in diesem Threat zusammenfinden und darüber tatsächlich streiten.


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Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: StOPfr am 27. Dezember 2014, 14:04:45
Zitat von: AT am 27. Dezember 2014, 13:38:01
... Dann müssen wir uns in ca. 160Jahren wieder in diesem Threat zusammenfinden und darüber tatsächlich streiten.

Bisher liegt der Wiederbelebungsrekord älterer Threads bei ca. acht Jahren; es fehlt also nicht mehr viel  :D.

btw: Interessante Perspektiven für Ups, DHL, Fedex usw.  ;)!
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Vividas am 28. Dezember 2014, 09:51:52
Zitat von: Ralf am 26. Dezember 2014, 12:35:01
Zitat von: Vividas am 26. Dezember 2014, 10:09:29
Stabsdienstsoldat - Bürokaufmann, man kann nach 4,5 Jahren nach Erhalt der ATN vor der zuständigen IHK die Prüfung als Externer ablegen und erhält nach bestandener Prüfung den regulären Abschluss.
Eine 8er Stufe berechtigt zur Prüfung vor der IHK?
Wo finde ich denn die gesetzl. Grundlagen hierfür?
Hallo Ralf,
wie schon geschrieben ist das Berufsbildungsgesetz die Grundlage dafür. Hier insbesondere § 45 Abs.3  http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__45.html.
Man geht zum BfD und beantragt die Bescheinigung über die "berufsnahe Verwendung", und meldet sich als externer Prüfling bei der zuständigen IHK an. Die IHK lässt einen in der Regel zu, da sie auch interessiert sind an ca. 300 € Prüfungskosten. Diese übernimmt aber der BfD.
Ich hab das ganze durch, allerdings als Personaldienstleistungskaufmann da ich in der S1-Abteilung eingesetzt war, und nach der Rücksprache mit meinem BfD Berater dies eher meiner Tätigkeit entsprach.
Bis zum Abschluss hat natürlich einiges an Zeit und Motivation gekostet ist allerdings möglich.
Gruß
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Holgi33 am 28. Dezember 2014, 11:10:57
Schreibe doch bitte was dazu, mit welcher Vorarbeit die IHK Prüfung bestanden wurde, damit man hier den Aufwand nicht unterschätzt. 
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: mailman am 28. Dezember 2014, 11:19:37
Das ganze ist ja nix neues und gibt es  schon ewig und geht eigentlich bei jedem Ausbildungsberuf, das man als externer geprüft werden kann, wenn man berufsnah gearbeitet hat.

Ohne Vorbereitung durch spezielle Kurse würde ich den Erfolg allerdings gering einschätzen.
Es gilt ja den kompletten Berufsschulstoff nachzuholen und da  geht es sicher nicht nur um DIN 5008 und Briefeschreiben sondern auch um Sozialkunde usw.

Ich bezweifle das man das ganze in Heimarbeit bewältigen kann. Zumindest einen Vorbereitungskurs  sollte man besuchen.
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: Vividas am 28. Dezember 2014, 13:01:45
Zitat von: Holgi33 am 28. Dezember 2014, 11:10:57
Schreibe doch bitte was dazu, mit welcher Vorarbeit die IHK Prüfung bestanden wurde, damit man hier den Aufwand nicht unterschätzt.

Hallo,

Vorbereitungszeit war so ca. 6 Monate, dabei 3 Stunden täglich. Allerdings hatte ich vorher bereits einen kaufmännischen Beruf erlernt, und konnte somit einige Teile im Allgemeinen schneller erledigen da es nur noch eine Auffrischung war.

Zur gezielten Vorbereitung habe ich mir den Ausbildungsrahmenplan, die gesamten Prüfungen der letzten Jahre sowie Fachliteratur gekauft und Onlinekurse (Haufe) besucht. Gerade Personalmarketing, Lohn u.- Gehaltsabrechnung sowie Arbeitsrecht waren nicht zu unterschätzen.

Hat sich aber gelohnt, habe im Anschluß danach gleich den Personalfachkaufmann gemacht und hatte dafür weniger Lernaufwand.

Gruß
Titel: Antw:Erworbene Atn`s
Beitrag von: mailman am 28. Dezember 2014, 13:13:41
Dann ist das ganze leider nicht mit jemand vergleichbar der keinen oder einen anderen nicht kaufmännischen Beruf erlernt hat.