Hallo,
Mich beschäftigt mometan etwas sehr, ich bin am 1.7 als wiedereinsteller zur Bundeswehr in der Mannschaftslaufbahn gegangen.
Ich wurde im Jahre 2006 mal mit einem Strafbefehl belegt wegen Betruges zu 100 Tagessätzen meine damalige Ex Freundin hat sachen bei ebay mit meinem Account verkauft ich konnte das damals nicht mehr abwenden und sie hat alles abgestritten. Beim ausfüllen fragte ich einen Rechtsanwalt ob ich dieses Delikt angeben muss dieser sagte nein da es schon getilgt wurde.und ich es nach Paragraph 53 Abs 1 nicht angegeben muss wenn ich nicht ausdrücklich über Paragraph 53 Absatz 2 belehrt wurde. Es steht in keinem Privaten Führungszeugnis und auch in keinem Behördenführungszeugniss. Aufgrund eines Führerschein Entzuges hat der Rechtsberater alle Straf/Ermittlungsakten strafbefehle bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angefordert und eingesehen. Dieser hätte dann doch auch von meinem Strafbefehl mit den 100 Tagessätzen erfahren das ich es nicht angegeben habe oder irre ich mich ? Mich plagt trotzdem jetzt mein Gewissen und ich würde es trotzdem gerne jetzt nachträglich noch offenbaren. Auch wenn mir dahingehend Konsequenzen drohen können/könnten die nehme ich in kauf. Könnt ihr mir sagen was ich zu erwarten habe ?? Und noch wichtiger an wem ich mich dahingehend wenden kann ?
Was ist das den für eine bescheuerte Frage??? Wenn Sie es unbedingt angeben wollen, fragen Sie doch Ihren Karriereberater, an wen Sie sich wenden müssen... Oder wollen Sie sich hier irgendeinen Freibrief holen??? Sollen jetzt alle sagen, dass ihr (eventueller) Einstellungsbetrug schon in Ordnung geht???
Rufen Sie Ihren Karriereberater an und gut ist...
Ich wollte keinen Freibrief für irgendwas...
Aber warum Karriereberater ?? Ich bin ja schon seit Juli wieder im aktiven Dienst ? Sollte ich nicht eher dem KP Chef das mitteilen ?
der Karriereberater hat damit nichts mehr zu tun, weil:
ZitatMich beschäftigt mometan etwas sehr, ich bin am 1.7 als wiedereinsteller zur Bundeswehr in der Mannschaftslaufbahn gegangen.
;)
Was würden Sie mir raten zu tun KlausP ??
Ich will nicht einfach kündigen und mich so aus der Verantwortung zu stehlen..
Reden Sie mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten.
Okay das werde ich tun. Können Sie evtl einschätzen
was dabei rum kommt ?
Nein, kann ich nicht. Und Ihr Chef sicher auch nicht, der wird wohl dann Verbindung mit dem zuständigen Rechtsberater aufnehmen.
Im schlimmsten Fall wohl Entlassung.. und evtl eine Strafanzeige
Sie wissen es doch. :-\
Zitat von: KlausP am 25. November 2014, 21:13:59
der Karriereberater hat damit nichts mehr zu tun, weil:
ZitatMich beschäftigt mometan etwas sehr, ich bin am 1.7 als wiedereinsteller zur Bundeswehr in der Mannschaftslaufbahn gegangen.
;)
Hatte ich überlesen, ändert aber nichts an der Sinnhaftigkeit der Frage :)
Als Wiedereinsteller hat man i.d.R. keine 6 Monate Widerrufsrecht (wenn alles richtig gemacht wurde). Ob dann ueberhaupt eine Kuendigung in Frage kaeme?
Wie immer in solchen Situationen sind Antworten auf die Frage "Was kommt auf mich zu?" reine Spekulation und Kaffeesatzleserei.
Denn die Entscheidung liegt einzig und allein bei der Personal bearbeitenden Stelle nach Empfehlung eines Rechtsberaters.
Der den Fall dann individuell Prüft. Deshalb bringen den TE auch Erfahrungen in ähnlich gelagerten Fällen nicht weiter, denn ähnlich ist nicht gleich.
Im Bewerbungsbogen steht zwar das man getilgte oder Tilgungsreife Vorstrafen nicht mehr angeben muss,
Weiß aber nicht inwieweit das auf mich zutrifft. Denn im Privaten und im Behördenführungszeugniss steht es ja schon längst nicht mehr, aber im BZRG glaub ich noch weiß das aber auch nicht genau. Ich hab mir letzte Woche mal eine Einsichtnahme angefordert die ich bei Gericht einsehen kann.
Wenn ich es richtig verstehe, liegt dieser Strafbefehl acht Jahre zurück. Wenn das alles so stimmt, sprechen Sie vertrauensvoll mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten und teilen ihm Ihre Gewissensnot mit.
Genau sie haben es richtig verstanden ;)
Seitdem war nie wieder irgendwas
Und was hat Ihr Chef nun heute nach Ihrem Gespräch mit ihm gesagt?
Es hatte keine Relevanz ;)
Der Rechtsberater wusste es schon durch die Anforderungen der Akten der Staatsanwaltschaft das ich es nicht angegeben hatte. Mein Behördenführungszeugniss ist sauber darin wurde es getilgt und somit hatte ich rechtmäßig gehandelt.
Dann ist doch alles gut ;)
Ich freu mich wie ein kleines Kind ;D
Manchmal kann man Menschen mit so wenig Glücklich machen. Passt doch irgendwie zur Vorweihnachtszeit. ;D
Da mögen Sie wohl recht haben.
Für mich ist es das größte Geschenk seit Jahren :)
Ein ruhiges Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen. :D
So der Rechtsberater der Division will das jetzt dahingehend nochmal überprüfen welche Belehrung im Bewerbungsbogen genau stand bzw im Eröffnungsvermerk... ich kann nur immer wieder betonen das ich das nicht vorsätzlich gemacht habe ich dachte das passt so da es im Behördenführungszeugniss "getilgt" war.. Hab mit dem Rechtsberater der Division telefoniert und gesagt als ich den BZRG auszug eingesehen habe, habe ich es sofort am nächsten Tag meinem KP Chef offenbart, und den Rechtsberater der Divison habe ich es nun auch mitgeteilt.
Hat niemand eine Idee ? Oder kann mir sagen was passiert ?
Wie soll denn jemand hier etwas dazu sagen koennen, wenn der RB sich selbst erst einmal offen haelt, nach Einsichtnahme der Unterlagen eine Entscheidung zu treffen.
Von garnichts bis Einstellungsbetrug und Entlassung kann alles vorkommen.
Ich hoffe zumindest das man das wenigstens ein bisschen berücksichtigt das ich es nachträglich noch selber von mir aus ehrlich gesagt habe
Kann hier keiner sagen...
Entlassung ja das würde ich auch sogar verstehen und wäre auch mehr als gerecht.. aber wird dann auch zwingend oder generell eine Strafanzeige wegen Betruges erfolgen ? Hat dahingehend jemand Erfahrung ?
Ich weiß ja nicht, warum Sie von uns hier die ganze Zeit eine Art "Kaffeesatz-Leserei" verlangen! Warum warten Sie nicht einfach ab, bis der Rechtsberater sich entschieden hat? Letztendlich wird Ihnen sowieso nichts anderes übrig bleiben! Fakt ist, dass aus dem Forum hier niemand "schuld" ist an der Situation, die durchaus auch als Missverständnis verstanden werden kann. Somit sollten wir hier auch alle Spekulationen sein lassen ...
Das ganze ist auch ein Missverständniss,
Absichtlich bzw vorsätzlich hab ich das sicher nicht gemacht.
Das kann hier auch keiner beurteilen...
Ich weiß, nur belastet mich die ganze Sache von Tag zu Tag mehr. Ich kann seit Tagen weder schlafen noch essen
Wir drehen uns hier im Kreis...... :o
Das weiß ich auch selber ;)
Ich will nur das das bis Weihnachten alles vorbei ist ; (
Ob das so sein wird kann dir hier auch keiner sagen... ::)
Könnte es aber jetzt auch sein, das der DV mich zb mit Disziplinarmaßnahmen belegt zb Arrest oder so bis er was vom Rechtsberater hört ?
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2014, 14:14:40Ich weiß ja nicht, warum Sie von uns hier die ganze Zeit eine Art "Kaffeesatz-Leserei" verlangen! Warum warten Sie nicht einfach ab, bis der Rechtsberater sich entschieden hat? Letztendlich wird Ihnen sowieso nichts anderes übrig bleiben! Fakt ist, dass aus dem Forum hier niemand "schuld" ist an der Situation, die durchaus auch als Missverständnis verstanden werden kann. Somit sollten wir hier auch alle Spekulationen sein lassen ...
Welchen teil davon haben Sie denn nicht verstanden ;) ? Es könnte alles sein von "Uschi knutscht Sie nieder!" bis hin zu "Sie bekommen die Bastonade und werden anschließend den Krokodilen vorgeworfen!" Warten Sie doch einfach mal ab!
Nein, der DV wird auf die Einschätzung des RB warten.
In welchen Fällen bekommt man diesen Arrest eigentlich ?
... Lies!
(... In der WDO nach).
Wie lange sind Sie jetzt Soldat? Eigentlich sollten Sie schon mal was von der Wehrdisziplinarordnung gehört haben und auch davon, dass es darin keinen "Strafenkatalog" gibt.
Die WDO ist mir sehr wohl bekannt. Nur steht da ja kein Beispiel wie man Arrest bekommt ;)
Zitat von: Thomas1223 am 07. Dezember 2014, 18:49:47
Die WDO ist mir sehr wohl bekannt. Nur steht da ja kein Beispiel wie man Arrest bekommt ;)
Was sagt uns das? Richtig, sowas gibt es ja auch nicht.
Jede Disziplinarmaßnahme liegt im Ermessen des verhängenden Diziplinarvorgesetzten.
Also das ich das jetzt richtig verstehe,
wenn man jetzt zb 2 Tage eigenmächtig Abwesend ist, kann der DV zb wählen zwischen Verweis, Disziplinarbuße und Arrest grob gesagt ?
Nein, die Spanne geht von einer erzieherischen Massnahmen bis zur Disziplinarmaßnahmen, ggf. auch vorm Truppendienstgericht und Abgabe an zivile Gerichtsbarkeit.
Nochmal: Ermessensentscheidung im Einzelfall - sehr individuell.
Zitat von: Thomas1223 am 06. Dezember 2014, 13:07:55
Hat niemand eine Idee ? Oder kann mir sagen was passiert ?
Auf beide Fragen gab es nun wirklich erschöpfend Auskunft. Du machst dich mit dieser Fragerei über alle gegebenen Antworten hinweg nur noch mehr verrückt. Es ist nun wirklich alles gesagt!
Verrückt hab ich mich wirklich schon gemacht ich kann an nichts andres mehr denken.