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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Skittles am 26. November 2014, 12:05:15

Titel: Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: Skittles am 26. November 2014, 12:05:15
Hallo, ich beginne im Januar '15 den FWD bei der LW.
Laut einplaner bin ich dann im Stabsdienst tätig würde aber viel lieber zur Sicherungstruppe. Kann ich nach der AGA wechseln ??
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: Ralf am 26. November 2014, 12:12:52
Erste Frage ist, warum du dann ueberhaupt den Job angenommen hast?
Zweite Frage, bist du dafuer ueberhaupt tauglich?
Und drittens kommt in der GA das Luftwaffenpersonalentwicklungsteam, denen du deine Wuensche mitteilen kannst.
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: FichtenMoped am 26. November 2014, 15:48:03
Dazu auch eine Frage meinerseits:

Ich hab gestern den Bescheid zum Dienstantritt bekommen. Eingeplant bin ich als IT-Soldat beim 281. Führungsunterstützungsbataillon in Gerolstein. Eigentlich hatte ich das gar nicht als Verwendungswunsch angegeben, das ist damals ich glaube von der Psychologin hinzugefügt worden. Obwohl ich beim Einplaner nochmals sagte, dass dies kein Verwendungswunsch meinerseits ist, ist er nicht aus meinen Akten gestrichen worden.

Zwischendurch wurde mein Bewerbungsverfahren allerdings abgebrochen, da ich einige private Dinge zu regeln hatte und wurde vor ca 3 Wochen auf meinen WUnsch hin wieder aufgenommen. Nach mehreren Telefonaten in denen ich auch nochmal den Wunsch eines Gespräches mit dem Einplaner gewünscht wurde verwies man mich darauf, dass ich in 1-2 Wochen etwas schriftlich bekommen sollte. Ich hatte damit gerechnet dass es eine Einladung zu einem Gespräch sei aber nicht gleich die Einberufung. Hab heute bereits mehrfach im Karrierecenter versucht, aber irgendwie bin ich nicht durchgekommen.

Was kann ich da tuen?
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: A-Bomb am 26. November 2014, 15:52:43
Ich würd das nochmal versuchen telefonisch zu klären. Weil du bei der Streitkräftebasis, als Luftwaffenuniformträger sein wirst, und dort mWn. kein Personalentwicklungsteam der Lw auftauchen wird.
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: Ralf am 26. November 2014, 16:00:19
Das ist richtig.
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: Skittles am 26. November 2014, 23:44:43
Leider hat der Einplaner kein Sterbenswörtchen über die Sicherungstruppen verloren.(vlt.wusste er auch nicht dass es in mein Interessenfeld liegt oder er wusste dass ich dafür nicht tauglich bin, hab T2.)
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: Kiepenkerl am 27. November 2014, 00:52:29
ZitatUnd drittens kommt in der GA das Luftwaffenpersonalentwicklungsteam, denen du deine Wuensche mitteilen kannst.

Hö? Ist das was Neues und/oder generell nur beim Luftclub? Sowas gabs bei mir im Heer 2011 als FWDL jedenfalls nicht :(

Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: Ralf am 27. November 2014, 03:48:18
Marine (in etwas anderer Form) und Luftwaffe fuer die FWDL haben so etwas.
I.d.R. planen wir hier noch einmal ca. 1\3 der Rekruten um. Deren Wuensche haben sich dann von der Bewerbung bis zur ca. Mitte GA wieder geaendert. Zum einen kann so schnell und unkompliziert (keine Versetzungsantraege etc.) auf die Wuensche eingegangen und auf dienstl. Notwendigkeiten reagiert werden, zum anderen wird noch einmal ausgiebig beraten (jeder FWDL bekommt ein Gespraech). Immerhin traegt das zu einem grossen Teil dazu bei, dass die Kuendigungsquote innerhalb der 6 Monate bei der Lw mit Abstand am niedrigsten ist.
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: Skittles am 27. November 2014, 10:04:14
Finde das richtig sinnvoll !!!
Danke für die Antworten  :)
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: FichtenMoped am 27. November 2014, 10:47:22
Wie ist das denn beim Heer bzw bei der Streitkräftebasis geregelt?
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Beitrag von: Ralf am 27. November 2014, 11:27:59
Ganz normal. Der Bewerber hat eine Einplanung unterschrieben und da geht er hin Will er das nicht, kann er einen Versetzungsantrag stellen. Und der wird dann geprüft und beschieden.

Edit: danke, ja ich meinte "einen"
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: FichtenMoped am 27. November 2014, 11:33:23
Ich nehme an du meinst "einen" :D Kann ich das auch schon vor Dienstantritt irgendwie regeln bzw. umplanen lassen?
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: Kiepenkerl am 27. November 2014, 11:43:55
Hmm da könnte sich das Heer ja tatsächlich mal eine Scheibe abschneiden, seit wann gibt es das Ganze? Jedenfalls eine starke Maßname.

@FichtenMoped: Äh entweder habe ich dich missverstanden oder die haben dir statt einem erneuten Einplanungsgespräch einfach eine Einberufung auf eine Stelle die du nicht wolltest und die nicht explizit abgesprochen war geschickt?  Wenn dem so ist, setzte dich mit deinem Berater in Verbindung, lehne das Vorgehen seinerseits ab und poche auf einen neuen Termin und eine ordentliche Einplanung. Du machst das ganze ja freiwillig sprich du MUSST erstmal gar nix , da können die dir noch so wilde Einberufungen schicken wenn die nicht abgesprochen sind.
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: Ralf am 27. November 2014, 11:57:14
Das gibts schon recht lange, wurde auch schon mit den GWDL gemacht.

Klar kann man vor Dienstantritt seinen Wunsch ändern. Es kann aber natürlich sein, dass das nicht möglich ist. Letztendlich unterschreibt man ja nur das, was man auch will.
Titel: Antw:Verwendungszweck nach der AGA wechseln
Beitrag von: FichtenMoped am 27. November 2014, 12:31:08
Zitat von: HG_NRW92 am 27. November 2014, 11:43:55

@FichtenMoped: Äh entweder habe ich dich missverstanden oder die haben dir statt einem erneuten Einplanungsgespräch einfach eine Einberufung auf eine Stelle die du nicht wolltest und die nicht explizit abgesprochen war geschickt?  Wenn dem so ist, setzte dich mit deinem Berater in Verbindung, lehne das Vorgehen seinerseits ab und poche auf einen neuen Termin und eine ordentliche Einplanung. Du machst das ganze ja freiwillig sprich du MUSST erstmal gar nix , da können die dir noch so wilde Einberufungen schicken wenn die nicht abgesprochen sind.

Also ich war für die Stelle schon mal vorgesehen. Damals bin ich davon aber zurückgetreten, weil ich das nicht wollte und dann private Probleme kamen. Ich hab jetzt vor 3 Wochen um Wiederaufnahme des Verfahrens gebeten und während der Telefonate auch angesprochen nochmal ein Gespräch zu vereinbaren, was aber anscheinend überhört, vergessen oder übergangen wurde. In dem Gespräch hätte ich dann auch nochmal gesagt, dass ich diesen Verwendungswunsch (der eigentlich nicht von mir stammt) entfernt haben möchte. Man sagte mir am Telefon, dass ich dann was von denen höre. Ich hab mit einer Einladung zum Gespräch gerechnet aber nicht damit, dass sie mich jetzt so ohne Weiteres wieder einplanen.