Guten Abend zusammen.
Ich habe mal eine Frage:
Mein Staffelchef hatte mit eine erstverpflichtung SaZ4 angeboten im Offizierscasino die ich angenommen habe.
Ich wurde zum 01.08.2014 zum SaZ4 ernannt mit dem Dienstposten als Ordonnanz.
Ich habe eine verlänherung auf SaZ8 gestellt der auch schon erteilt wurde.
Wenn ich allerdings jetzt irgendwann in paar Monaten sagen würde. Keine Lust mehr auf Ordonnanz, könnte mit der SaZ 8 aberkannt werden ?
Weil Ordonnanz ist ja freiwillig oder nicht ?
Danke für eure Hilfe !
Grüße
Nein, das kann nicht rückgängig gemacht werden.
Ich würde es aber auf der zwischenmenschlichen Ebene als böses Foul ansehen.
Wahrscheinlich zieht das eine Versetzung auf einen anderen freien Dienstposten nach sich, wo immer der auch sein mag.
ZitatSaZ4 ernannt mit dem Dienstposten als Ordonnanz
Es gibt meines Wissens nur wenige tatsächliche Ordonnanz-Dienstposten, deshalb die Frage: Dein Dienstposten ist explizit Ordonnanz?
Es gibt eine ganze Menge feste Ordonnanz-Dienstposten in den verschiedenen Einrichtungen, lieber Griesgrenni. Das hat sich seit geraumer Zeit gegenüber Früher geändert. Das mit der Freiwilligkeit bezieht sich heute auf Ordonnanzen, die sich für bestimmte Veranstaltungen, Bälle, Empfänge, etc. melden können.
Ich sitze laut meinem pers auf eine stabsdienstposten.
Und Ordonnanz ist doch eigentlich freiwillige Basis ?
Zitat von: Domi08M am 28. November 2014, 10:04:19
Ich sitze laut meinem pers auf eine stabsdienstposten.
Und Ordonnanz ist doch eigentlich freiwillige Basis ?
Wenn es in Ihrer Kaserne/Ihrem Verband keinen STAN-Dienstposten "Ordonnanz" gibt, dürfen auch dort nur Freiwillige eingesetzt werden.
ZitatIch sitze laut meinem pers auf eine stabsdienstposten.
Wie du siehst, war meine Vermutung richtig, lieber migu.
ZitatDas mit der Freiwilligkeit bezieht sich heute auf Ordonnanzen, die sich für bestimmte Veranstaltungen, Bälle, Empfänge, etc. melden können.
Ich war noch nie in einer OHG mit mit Personal auf Ordonnanz-Dienstposten und mir ist auch kein entsprechender Verband bekannt. Ist wohl auch nicht meine Ebene und du @migu bist vielleicht zu oft im BMVg und höheren Kommandobehörden unterwegs...
Lieber Griesgrenni, nicht nur dort gibt es feste Ordonnanzdienstposten. Die gibt es sogar in größeren OHG/GHG, zum Beispiel in Marinestützpunkten, größeren Kasernenanlagen mit mehreren Nutzern etc.
Also Fazit:
Der saz8 kann mir nicht wieder entzogen werden?
Zitat von: Ralf am 28. November 2014, 02:59:10
Nein, das kann nicht rückgängig gemacht werden.
ZitatDas mit der Freiwilligkeit bezieht sich heute auf Ordonnanzen, die sich für bestimmte Veranstaltungen, Bälle, Empfänge, etc. melden können.
Wieso das? Wurde der Ordonnanzenerlass geändert?
Alle Ordonnanzen, die nicht auf entspechenden STAN-Dienstpoasten sitzen, sind doch nur im Rahmen der Freiwilligkeit einzusetzen.
Okay danke schön