Servus Kameraden,
habe eine anerkannte Wohnung in Rheinland-Pfalz und studiere gerade in Neubiberg (München) an der Universität der Bundeswehr München.
Die Gemeinde Neubiberg möchte nun, das ich meine dort bereitgestellte Stube als Hauptwohnsitz, bzw. als Nebenwohnsitz anmelde.
Ich kann nachweisen, das ich mit Praktikum, Urlaub usw. mehr als die Hälfte des Jahres in meiner Wohnung in Rheinland-Pfalz verbringe. Daher würde ein Nebenwohnsitz hier in Neubiberg in Frage kommen.
Meine Frage jetzt, muss ich wirklich als Soldat, der in einer 16m² Stube lebt und nur hier ist um zu studieren, diese Stube als Wohnsitz anmelden?
Ist mir irgendwie unerklärlich.
Vielen Dank !!! :D
Bay. Meldegesetz
ZitatArt. 22
Ausnahmen von der Meldepflicht
(1) Eine Meldepflicht nach Art. 13 Abs. 1 und 2 wird nicht begründet für
1.Einwohner, die für eine Wohnung im Inland gemeldet sind, wenn sie eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen, um Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz oder Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz zu leisten oder um eine Dienstleistung nach dem Soldatengesetz zu erbringen,
2.Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Beamte der Bundespolizei, die aus dienstlichen Gründen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen und für eine andere Wohnung im Inland gemeldet sind,
... Studium dauert länger als sechs Monate ...
Bei den meisten, ja. ;)
Und für Ledige ist der Dienstort dann auch der Hauptwohnsitz.
Und die Stadt Neubiberg "möchte" das nicht, sondern das will der Gesetzgeber. Die Stadt Neubiberg freut sich allerdings sicherlich über Steilvorlagen, wenn sie bei Nichtanmeldung dann mal direkt ein paar tausend Euro Bußgeld "möchten" darf.
Gruß Andi
Das ist nicht nur in Bayern so - damals an der PzTrS in Munster wurde das auch so umgesetzt - da wurde man zu Lehrgangsbeginn (im Dienst) kollektiv "mit vorgehaltener Pistole" zum Einwohnermeldeamt geführt und regelrecht zur Ummeldung "gezwungen".
Es wurde nur nicht überall konsequent durchgesetzt bzw. überwacht. Oft gingen auch Ausreden durch, wegen Eins, Lehrgängen usw. weniger als 6 Monate im Jahr am StO zu sein.
Zitat von: maki quirlik am 28. November 2014, 13:33:48
Ich kann nachweisen, das ich mit Praktikum, Urlaub usw. mehr als die Hälfte des Jahres in meiner Wohnung in Rheinland-Pfalz verbringe.
die Tage der Hin- und Rückreise dürfen - soweit ich das noch im Kopf habe - weder für Neubiberg noch RLP gerechnet werden. Also Obacht.
Zitatdie aus dienstlichen Gründen für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere dienstlich bereitgestellte Unterkunft beziehen
Ob hier das
Beziehen der dienstl. Unterkunft tageweise gerechnet wird, wage ich zu bezweifeln.
@ Ralf:
Klar wird tageweise berechnet - aber eben vom Beginn der Kommandierung / Versetzung bis zu deren Ende.
... Und selbst wenn man immer Woanders nächtigen sollte, man ist meldepflichtig.
Nichts anderes habe ich geschrieben. Deswegen auch das "Beziehen" herausgehoben.
Ich fasse mal kurz zusammen
Kommandierung/Versetzung bis zu 6 Monaten - keine Meldepflicht
Kommandierung/Versetzung mehr als 6 Monate - Meldepflicht
Dabei spielt es keine Rolle, ob ich mich tatsächlich an diesem Ort aufhalte, oder mehrheitlich sonstwo.
Fast. Eine Versetzung ist eher auf Dauer angelegt, da entsteht die Meldepflicht mit dem ersten Tag.
Grundsätzlich hat sich der ledige Soldat am Ort seiner Stammeinheit mit Hauptwohnsitz zu melden. Einzige Ausnahme dürfte hier sein, wenn er Kommandierungen von 6 Monaten + X hat (früher der z.B. Offizierlehrgang an der OSH). Reisetage und wo man das Wochenende verbringt ist da völlig unerheblich. In Bayern gab es da meiner Zeit klare Ausführungs-/Verwaltungsbestimmungen bezüglich Beamter/Soldaten.
Und das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Als ich in Wilhelmshaven stationiert war hat die Stadt jährlich einen mittleren 5-stelligen Betrag von Soldaten "gespendet" bekommen, die erst an ihre Meldepflicht erinnert werden mussten.
Allerdings dürfte Neubiberg - nicht so wie Wilhelmshaven - auf diese Spenden weniger angewiesen sein.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 01. Dezember 2014, 08:38:07
Und das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Als ich in Wilhelmshaven stationiert war hat die Stadt jährlich einen mittleren 5-stelligen Betrag von Soldaten "gespendet" bekommen, die erst an ihre Meldepflicht erinnert werden mussten.
Von Plön und Kiel kenne ich das in ähnlicher weise.
Dass viele Soldaten ihrer (Um-)melde pflicht nicht nachkommen, mag auch am Aufwand und den Kosten dafür liegen. Neben der Ummeldung bei der Statdverwaltung müssen ja auch Kfz, und unzählige Verträge angepaßt werden. Viele Vermieter bestehen auch darauf bzw. steht es teilw. in den Mietverträgen, dass der Heimatwohnsitz mit der angemieteten Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die Zeit ist auch vorbei, dass man für viele Jahre an einem StO verbleibt und daher scheuen viele den Meldeprozess, auch wenn es eine OWi oder was auch immer für Tatbestand des Meldegesetzes ist.
Recht verteidigen ....
Ja ja.....
Der Soldat kennt seine Rechte meist ganz gut, bei den Pflichten siehts da nicht so rosig aus.....