Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Redux_Wycliff am 30. November 2014, 15:02:44

Titel: Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: Redux_Wycliff am 30. November 2014, 15:02:44
Schönen guten Tag,

Bin in 3 Wochen mit meiner AGA fertig und möchte nun doch als SaZ 8 auf SaZ 4 wechseln. Der OL bei uns meinte dies wäre wohl möglich.
Andere wiederrum meinten das wenn ich mich zusätzlich versetzen lasse dann die BW auf 8 Jahre besteht bzw. das diese Verkürzung generell nur selten genehmigt wird.

Hat jemand eine Idee wie das ganze nun funktioniert? Kann ich verkürzen auf 4 Jahre? Und wenn dies möglich sei kann ich dann auch noch mich versetzen lassen ?

Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: Ralf am 30. November 2014, 16:04:20
Du hast eine Verpflichtungserklaerung ueber 8 Jahre unterschrieben. Diese kann von beiden Seiten aus nicht geaendert/rueckgaengig gemacht werden.
Das kaeme einer Dienstzeitverkuerzung nach PersStaerkeGesetz gleich und ist bei der bisher abgeleisteten Dienstzeit nicht moeglich.

Du befindest dich noch innerhalb der ersten 6 Monate, somit solltest du ein Widerrufsrecht haben.
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: Redux_Wycliff am 30. November 2014, 16:07:12
Das heißt also im Klartext das sich noch alles ändern kann innerhalb der 6 Monate?
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: Ralf am 30. November 2014, 16:07:51
Hoeh?
Wo bitte steht das denn?
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: dunstig am 30. November 2014, 16:09:08
Zitat von: Redux_Wycliff am 30. November 2014, 16:07:12
Das heißt also im Klartext das sich noch alles ändern kann innerhalb der 6 Monate?

Äh nein?

Innerhalb der ersten 6 Monate können Sie einfach kündigen, wenn Sie nicht für 8 Jahre dabei bleiben wollen, da laut Ralfs Aussage eine Verkürzung nicht möglich ist. Das ist quasi Ihre einzige Möglichkeit rauszukommen, ohne die 8 Jahre abwarten zu müssen.
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: Jens79 am 30. November 2014, 17:45:06
Also hat er die Wahl zwischen kündigen oder die 8 Jahre ableisten.
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: F_K am 30. November 2014, 19:33:39
In welcher Laufbahn denn?
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: Ralf am 01. Dezember 2014, 02:48:06
Msch.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=49988.msg513313#msg513313
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: Elvis22 am 01. Dezember 2014, 22:44:20
Hast du ne Ausbildung?
Wenn ja: Warum unterschreibst du für 8Jahre Mannschaffterlaubahn???
Wenn nein: Warum unterschreibst du für 8 Jahre Mannschafterlaufbahn??? Was würdest du dann danach machen??

Kurz: möglich ist vieles, auch verkürzen. Aber: wenn du tatsächlich noch Widerrufsrecht hast, mach gebrauch davon solange du noch kannst und mach etwas sinnvolles. Aus dem anderen Threads entnehme ich dass du Feldwebel werden wolltest. Dann bewirb dich später nochmal dafür unterschreib auch nur dafür! Oder lass es ganz sein mit dem Bund, aber warum unterschreibe ich etwas, das ich nicht will??? Dass einem das Blaue vom Himmel erzählt wird, was mögliche Versetzungen, Verkürzungen, Laufbahnwechsel etc angeht müsste doch langsam auch der letzte Begriffen habe. Was zählt ist das was auf dem Papier steht...
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: dunstig am 01. Dezember 2014, 22:48:52
ZitatKurz: möglich ist vieles, auch verkürzen.

Ralfs Beitrag bezüglich der Möglichkeit einer Verkürzung haben Sie aber schon gelesen?
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: wolverine am 01. Dezember 2014, 23:13:07
Manche haben halt eigene Realitäten... ::)
Titel: Antw:Versetzung und Verkürzung
Beitrag von: Elvis22 am 01. Dezember 2014, 23:25:01

Zitat von: dunstig am 01. Dezember 2014, 22:48:52
ZitatKurz: möglich ist vieles, auch verkürzen.

Ralfs Beitrag bezüglich der Möglichkeit einer Verkürzung haben Sie aber schon gelesen?

Ja.
Allerdings kann man so ziemlich alles beantragen und das beinhaltet auch eine dienstzeitverkürzung. Auch als Mannschafter. Das dies nicht vorgesehen ist, ist klar. Dennoch gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen wo so etwas auf einmal möglich gemacht wird. Könnte dir jetzt Zug Beispiele solcher Entscheidungen aufzählen.
Ändert nichts daran, dass es hier SEHR WAHRSCHEINLICH nicht möglich sein wird.

Mein Post war auch nicht dahingehend zu deuten, dass ich hier Chancen für ihn sehe, sondern dass er sich lieber vorher mal hätte Gedanken machen sollen.
Denn wie ich schrieb: selbst wenn es Möglichkeiten oder Wahrscheinlichkeiten für wasweißich gibt, sollte man sich nicht darauf verlassen, sondern auf das was man schriftlich hat.
Das bezog sich auch nicht nur auf diesen, sondern auch auf den von Ralf verlinkten Thread.