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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Mimi1986 am 30. November 2014, 19:32:09

Titel: Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 30. November 2014, 19:32:09
Hallo ich bin am 1.10 als wiedereinsteller zur Bundeswehr
gegangen. Saz 4 Mannschafter..
Jetzt habe ich aufgrund einer unbefristeten Arbeitsaufnahme und einer akuten Erkrankung den KP Chef um meine sofortige Entlassung gebeten. Den Antrag habe ich am Donnerstag abgegeben mit der bitte das das bis zum 15 Dezember erfolgen soll.. is das realisierbar oder hat jemand Ahnung/Erfahrung wie schnell das sowas geht oder dauert ??
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: KlausP am 30. November 2014, 19:34:46
Haben Sie überhaupt eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" abgegeben? Ansonsten haben Sie als Wiedereinsteller nämlich gar kein "Kündigungsrecht" innerhalb der ersten 6 Monate.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: F_K am 30. November 2014, 19:35:26
Wer hat eine Arbeit angenommen?
Wer ist krank?
Hatte man ein Widerrufs recht?
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 30. November 2014, 19:52:50
Also ich hatte parallel zur Bundeswehr noch
Eine Bewerbung laufen davon hörte ich lange nicht bis zur letzten Woche da hatte ich jetzt eine Zusage bekommen..
Mein Vater ist akut krankgeworden liegt nun im künstlichen Koma. Nein eine widerrufliche Erklärung habe ich nicht..
Ich war Mittwoch mit einer Frau vom Sozialdienst bei meinem KP Chef haben ihm das alles erklärt.  Und er meinte er könnte mich wegen nichteignung entlassen das wäre die einzige Möglichkeit... jetzt habe ich ihm Donnerstag meinen Antrag gegeben und das da alles so reingeschrieben mit Arbeit und Krankheit Vater etc..
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 30. November 2014, 19:54:26
Das klingt danach, dass Sie kein Widerrufsrecht hatten. :-\
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: F_K am 30. November 2014, 19:56:15
... Und eine schriftliche, dienstliche Lüge ist wohl ein Dienstvergehen - ich würde so einen vorsätzlichen Blödsinn nicht machen.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 30. November 2014, 20:04:43
Nein ein "wiederrufsrecht" habe ich ja auch nicht,
er meinte das er mich wegen "charakterlicher Nichteignung"
Entlassen könnte das is das einzige was der KP Chef tun kann meinte er.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: KlausP am 30. November 2014, 20:10:38
Ihr KpChef kann Sie gar nicht entlassen, er kann nur bei der Entlassungsdienststelle Ihre Entlassung wegen Nichteignung beantragen. Und das wird mMn mit Sicherheit bis 15.12. nicht über die Bühne gehen. Ich würde als Spieß meinem Chef sowas gerade bei einem Fall wie Ihrem definitiv nicht empfehlen. Maximal würde ich ihm raten, einen Antrag auf Entlassung wegen besonderer persönlicher Härte zu befürworten (wobei die Prüfung, ob eine solche vorliegt, der Entlassungsdienststelle vorbehalten ist).
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 30. November 2014, 20:16:14
Also ich kann nur das sagen was er zu mir sagte..
Ob das bis 15 funktioniert kann er mir natürlich nicht garantieren, das hatte er mir auch ausdrücklich gesagt.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 30. November 2014, 20:22:47
So etwas muss gerichtsfest festgestellt werden (für den Fall, dass der zu Entlassende sich vor dem Verwaltungsgericht dagegen wehrt. Und die Zusage, dass Sie das nicht machen werden, reicht da nicht). Und so etwas kann dauern. Die Weihnachtstage und vorangehende Abwesenheiten sind da sich nicht hilfreich.
Ganz davon ab: die Nichteignung muss natürlich ausführlich dargelegt werden. Was will Ihr Chef da eigentlich schreiben?
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 30. November 2014, 20:28:51
Dahingehend hat er nichts zu mir gesagt wie oder was er in seine Begründung schreiben will.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Flexscan am 30. November 2014, 20:38:06
Ich würd mal davon ausgehen das das nix werden wird mit der Entlassung zum 15ten.
Wenn überhaupt entlassen wird.

Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 30. November 2014, 20:48:33
Ob das geht weiß ich nicht.. Er meinte das sei/wäre kein Problem.. Nur obs bis zum 15 klappt konnte er mir nicht versprechen
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: KlausP am 30. November 2014, 20:51:03
Zitat von: Mimi1986 am 30. November 2014, 20:48:33
Ob das geht weiß ich nicht.. Er meinte das sei/wäre kein Problem.. Nur obs bis zum 15 klappt konnte er mir nicht versprechen

Da lehnt sich aber jemand weit aus dem Fenster ...
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Flexscan am 30. November 2014, 20:52:26
das mit dem 15ten mag vllt stimmen. Denke da aber eher an 2018  8)
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 30. November 2014, 21:08:35
Was er da letztendlich vor hat bzw wie er das abwickeln will weiß ich nicht.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Ralf am 01. Dezember 2014, 02:59:31
Solltest du aufgrund der Erkrankung deines Vaters unter die Härtefallregelung fallen (Hinweise dazu kann der Sozialdienst geben), kann die Bundeswehr deinem Entlassungsantrag zustimmen.
Alles andere ist Humbug bzw. Betrug. Erstens hast du nicht so viele goldene Löffel geklaut, dass eine charaktleriche Nichtegung valide festgestellt werden könnte, oder dein KpChef müsste jede Menge Lügen erfinden.
Du müsstest dann also deinen unterschriebenen Vertrag erfüllen (drum prüfe, wer sich ewig bindet...).
Bottom line: die Krankheit deines Vaters kann ein Grund sein, der Arbeitsvertrag ist es jedenfalls nicht.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: justice005 am 01. Dezember 2014, 06:38:06
Ich stimme Ralf zu. Es gibt die Möglichkeit, dich wegen besonderer Härte (Koma des Vaters) vorzeitig zu entlasen. Wenn sowohl der Kompaniechef als auch der Kommandeur das gutheißen, dann wird das auch bestimmt klappen.

Bevor Dein Chef so einen Blödsinn macht wie "Nichteignung", soll er mal wieder einem Antrag von dir auf Dienstzeitverkürzung zustimmen.

Dein Chef soll sich mal den § 55 Absatz 3 Soldatengesetz anschauen.

Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Andi am 01. Dezember 2014, 10:00:55
Vor allem könnte mit einer Entlassung wegen Nichteignung auch eine etwaige zukünftige Rückkehr zur Bundeswehr unmöglich werden. Wer weiß, was in  einem oder zwei Jahren ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Flexscan am 01. Dezember 2014, 10:02:20
Da er bereits Wiedereinsteller ist hat sich das doch eh erledigt oder wie oft kann man inzwischen zurückkehren?
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: F_K am 01. Dezember 2014, 10:23:40
@ Flexscan:

Ein ehemaliger GWDLer kann als FWDLer, dieser problemlos als SaZ wiedereingestellt werden - da es bei Mannschaftssoldaten keine Altersgrenze mehr gibt, kann man problemlos mehrfach wiedereingestellt werden.

Rechtlich und sachlich gibt es da keine "Obergrenze".

Ansonsten:

Wie Andi richtig schreibt, hat eine Entlassung wegen Nichteignung weitere, negative Folgen:
- Dienstzeugnis wird "schlecht" sein
- Option zur Wiedereinstellung ist "verbaut"
- Lebenslauf ...
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Flexscan am 01. Dezember 2014, 10:25:07
ah ok danke Frank
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 01. Dezember 2014, 13:48:45
Wie gesagt wie er das machen will weiß ich nicht.
Mir ist es ehrlich gesagt gänzlich egal, da ich momentan andre Sorgen habe die mich immens belasten. Hauptsache es geht schnell.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: F_K am 01. Dezember 2014, 14:07:36
Ratschlag:

- sehr schnell geht ein Urlaubsantrag (normaler Urlaub) bzw. Antrag auf Sonderurlaub (ohne Bezahlung - der dauert aber schon deutlich länger).

- Ich frage mich allerdings immer, wo der Pflege- / Handlungsbedarf bei einer aufgrund Krankheit akut im Koma befindlichen Person ist (weil sich da das Krankenhaus drum kümmert).
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 01. Dezember 2014, 15:13:53
Hat sich dahingehend wohl erledigt, die Division hat
den Antrag abgelehnt hat mir mein KP-Chef soeben mitgeteilt.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: F_K am 01. Dezember 2014, 15:18:37
 
Zitatjetzt habe ich ihm Donnerstag meinen Antrag gegeben und das da alles so reingeschrieben mit Arbeit und Krankheit Vater etc..

Und dieser Antrag ist abgelehnt worden?

Oder der Antrag Deines KpChef auf Entlassung wegen Nichteignung?

.. und alles innerhalb von zwei Arbeitstagen? (Kp - Btl - Brig - Div und  zurück, unglaublich ...)
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 01. Dezember 2014, 15:22:38
Wie gesagt was er genau in seine Stellungnahme geschrieben hat bzw deren Inhalt entzieht sich meiner Kenntnis.  Er hat mich nur angerufen und gesagt, das die Division das nicht genehmigt hat.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 01. Dezember 2014, 15:24:37
Lassen Sie sich die Krankheit des Vaters ärztlich attestieren und versuchen Sie es damit unter Hinweis auf besondere Härte. Wenn das auch nicht durchgeht, bleibt nur noch der Beschwerdeweg.

Btw: wie kann Ihr Chef eigentlich in Ihrem Namen Anträge stellen und Sie wissen nicht was da drin steht? Selbst der Antrag auf Entlassung wegen Nichteignung müsste Ihnen doch eröffnet worden sein?!
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: BulleMölders am 01. Dezember 2014, 15:32:22
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat der TE einen Antrag auf Entlassung gestellt und der KP hat eine Stellungnahme dazu geschrieben.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 01. Dezember 2014, 15:45:38
Ja genau so ist es Bulle Mölders..
und was in der Stellungnahme meines KP-Chefs
steht weiß ich nicht.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 01. Dezember 2014, 15:56:33
Auch die Stellungnahme muss eröffnet werden
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 01. Dezember 2014, 16:13:23
Ja ich werde morgen nochmal bei Ihm nachfragen.
Bzw auch den Militärpfarrer kontaktieren,  evtl hat der noch eine Idee was man machen könnte.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: F_K am 01. Dezember 2014, 16:15:11
Nochmal:

Ob überhaupt die Voraussetzung für eine Härtefall vorliegen, ist derzeit hier nicht beurteilbar.

Die Situation "Vater im Krankenhaus" alleine ist jedenfalls nicht ausreichend - daher auch die Ablehnung des Antrages.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 01. Dezember 2014, 16:28:57
Ja es muss ja irgendwie anderweitig eine Möglichkeit geben da aus dem Vertrag wieder rauskommen.. Notfalls mit KDV antrag
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Ralf am 01. Dezember 2014, 16:36:46
ZitatJa es muss ja irgendwie anderweitig eine Möglichkeit geben da aus dem Vertrag wieder rauskommen
Aber die Verantwortung fuer die eigene Entscheidung tragen, das steht wohl nicht zur Debatte. Waere wohl zu viel verlangt.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 01. Dezember 2014, 16:47:35
Und wie immer: Es ist kein Vertrag!
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Mimi1986 am 01. Dezember 2014, 16:49:28
Was sollte ich dann jetzt eurer Meinung nach tun/machen
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 01. Dezember 2014, 16:53:16
Zitat von: wolverine am 01. Dezember 2014, 15:24:37
Lassen Sie sich die Krankheit des Vaters ärztlich attestieren und versuchen Sie es damit unter Hinweis auf besondere Härte. Wenn das auch nicht durchgeht, bleibt nur noch der Beschwerdeweg.
Und bei abschlägig beschiedenen Beschwerden dient man entsprechend seiner Verpflichtung und sucht sich danach einen anderen Job.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: dogfish am 01. Dezember 2014, 17:04:56
Meine Güte, steh zu deinen Verpflichtungen. So ein Krankheitsfall in der Familie ist sicherlich tragisch, aber das ist doch kein Grund alles hinwerfen zu wollen. Nimm dir ein paar Wochen Urlaub, sortiere dich in der Zeit und dann leiste deinen Dienst, da hast du ja schließlich für unterschrieben. Was würdest du denn machen wollen, wenn du in einem zivilen Angestelltenverhältnis stehen würdest? Kündigen?
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Sol86dataD am 01. Dezember 2014, 17:36:27
Als erstes mal könntest du dich hier im Forum anmelden, dann könnte ich dir mal eine etwas längere PM zu dem Thema schreiben, die dir sicherlich weiterhilft. Ist nur ein Angebot.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: liebl-86@web.de am 01. Dezember 2014, 17:43:55
So jetzt bin ich angemeldet
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: mailman am 01. Dezember 2014, 18:31:22
Aha erst als Gast posten? Obwohl man ein  Konto hat? Gilt eigentlich als "unhöflich"

Und wenn ich mir das so durchlese, erscheint es mir wahrscheinlcih das einiges wohl nur vorgeschoben ist:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=50232.msg516183#msg516183
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: liebl-86@web.de am 01. Dezember 2014, 18:53:33
Es ist garnichts vorgeschoben !
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Ralf am 01. Dezember 2014, 18:56:27
Es ist doch eigentlich alles beschrieben worden, welche rechtl. Möglichkeit es gibt.
Also, Antrag auf Entlassung aufgrund pers. Härte stellen und dann wird das bewertet. Aus den wenigen Beschreibungen kann ich zwar keine rauslesen, muss das aber auch nicht. Das wird die Entlassungsdienststelle bewerten.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: liebl-86@web.de am 01. Dezember 2014, 20:24:38
Den Antrag hatte ich ja gestellt wegen "persönlicher Härte" dazu gab der KP-Chef seine Stellungnahme dazu, und der wurde nun abgelehnt !
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Flexscan am 01. Dezember 2014, 20:30:20
Dann heisst es die restliche Dienstzeit abzuleisten.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 01. Dezember 2014, 20:31:38
Dann ist wohl keine Härte zu erkennen.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: liebl-86@web.de am 01. Dezember 2014, 20:43:11
Ich werde mit Hilfe des Sozialdienstes und eines Rechtsanwaltes für Wehrrecht einen KDV antrag stellen.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 01. Dezember 2014, 20:45:52
Das spricht für Charakter ... Ach ne, eigentlich nicht.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: liebl-86@web.de am 01. Dezember 2014, 20:47:59
Sorry das hat nichts mit Charakter zu tun.. Dahingehend ist mir meine Familie wichtiger als die Bundeswehr. . .
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 01. Dezember 2014, 20:55:02
Wenn Sie das denn selbst glauben ...
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: bayern bazi am 01. Dezember 2014, 21:35:59
hatte der TE nicht schon vor fast 2 Monaten so etwas vor ???
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Flexscan am 01. Dezember 2014, 21:43:31
schon merkwürdig, was alles so passieren kann, aber ist ja nichts vorgeschoben...
Da kann man nur hoffen, das auch dieser Antrag abgelehnt wird.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: KlausP am 01. Dezember 2014, 22:41:33
Wie lange wollen Sie uns hier eigentlich noch verarschen?
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Cherryblossom am 02. Dezember 2014, 07:52:54
Und in weitern 2-3 Monaten heißt es "Hilfe, wie komme ich wieder zurück?", "Kann ich mich trotz KDV zum drölfzigsten Mal nochmal bewerben?"...  ::)
Lass mich raten, im Zivilberuf gibt es mehr Geld? Weniger Arbeitszeitbelastung?

Jetzt mal ernsthaft; als Wiedereinsteller weiß man idR was auf einen zukommt. Auf einmal dann aber zig Gründe zu finden, warum es auf einmal doch nicht das richtige ist (an den Gründen wage ich nach den 2 Threads mal zu zweifeln)..... Nun ja.  :-X

Sollte es Dir wirklich daran liegen, wegen deinem Vater "herauszukommen", wirst Du den Antrag ja sicher mit Belegen (Atteste, etc) begründet haben?! Und das in der kurzen Zeit...
Solltest Dir die Idee KDV besonders klug erscheinen, anstatt eben die A***backen zusammenzukneifen und den "vertrag" zu erfüllen, den Du in vollem Bewusstsein unterschrieben hast, denk daran; sowas macht sich im späteren Lebenslauf bei macnhen Arbeitgebern "nicht so gut"......... Aber Hauptsache für den Moment den eigenen Willen durchgesetzt...
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: mailman am 02. Dezember 2014, 17:22:17
Ein KDV Antrag wird einen aber auch nicht "schneller" rausbringen.
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: minimi81 am 25. Dezember 2014, 11:03:10
Hallo TE ich weiß der Thread ist schon relativ alt, aber ich hoffe ich kann dir damit noch etwas helfen oder dir eine andere Sichtweise der Dinge aufzeigen.

Wenn ich das alles richtig verfolgt habe ( auch die andere Threats) und du wirklich in 10 KM Entfernung wohnst dann brauchst du doch nicht deinen Dienstposten aufgeben um deinen Dad während seiner Krankheit zu unterstützen. Denn du kannst ja nach Dienstschluß immer zu ihm hin. Und für den Fall das etwas dringendes ist, solltest du mit deinem Spieß oder TE-Führer reden. Denn stell dir vor, auch diese Soldaten sind Menschen die solches durchaus nachempfinden können wenn es um solche familiären Dinge geht. kann ich dir nur ans Herz legen. ;)

Wenn es aber nur um die Arbeit bzw. den anderen Job geht würde ich sagen pech gehabt. Zieh deine Dienstzeit ordentlich durch wie es sich gehört und nutze den BfD-Anspruch um dich dann für den gewünschten Arbeitgeber nach DZE attraktiver zu machen :) KDV und alles andere haben einen faden Beigeschmack  und können dich im späteren Leben behindern.

Ich wünsche allen ein geseegnetes und ruhiges Weihnachtsfest
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: Tommie am 25. Dezember 2014, 11:11:19
Wer 10 km vom Dienstort entfernt wohnt und damit quasi Traumzustände für einen Soldaten erfährt, und trotzdem raus will, dem soll man keine Steine in den Weg legen, weil solche Leute braucht die Bundeswehr nicht! Einfach rauswerfen und die Rechnung für gezahlte Auslagen (ZAW, etc.) hinterher werfen, dass derjenige die nächsten 30 Jahre auch noch an die Bundeswehr erinnert wird! Denn so lange wird gepfändet bzw. gilt der Titel! Soll er doch den KDV-Antrag stellen! Die Bundeswehr wird sich auch hier zu wehren wissen und das Verfahren ein wenig verzögern, bis jeder seinen Senf daz gegeben hat, es ein wenig teuer machen, weil der Anwalt dafür eher nicht von der Rechtsschutzversicherung bezahlt werden wird, etc.

Diese Art von "Kameraden" muss durchaus die Möglichkeit haben, die Bundeswehr, die so etwas definitiv nicht braucht, zu verlassen, aber es muss teuer werden und danach muss es richtig weh tun ;) !
Titel: Antw:Um Entlassung gebeten
Beitrag von: wolverine am 25. Dezember 2014, 12:33:24
Waren wir uns nicht mittlerweile einig, dass liebl ein Fake mit unterschiedlichen Identitäten ist, die sich ihre Trollbälle zuspielen?!