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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: nowayout am 30. November 2014, 21:15:52

Titel: BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: nowayout am 30. November 2014, 21:15:52
Hallo Kameraden,

Ich habe mal wieder eine kleine Unterhaltung mit den netten Damen vom BFD gehabt die jetzt nach meiner aktiven Dienstzeit für mich zuständig sind und mir etwas auf den Geist gehen.

1.) Ich habe bei den Damen vom BFD angefragt, ob diese eine Ausbildung zum IT-Gutachter übernehmen würden.
Aussage vom BFD: " Sie hatten doch angegeben, dass Sie im Bereich NATO etc. arbeiten wollen. Von daher werden wir dies nicht übernehmen."
Ich eröffnete der Dame, dass eine Fortbildung dieser Art ein Plan B für mich sein sollte, wenn der NATO-Plan nicht funktionieren würde.
Aussage vom BFD: " Hören Sie mal, das Geld steht Ihnen zwar zu, jedoch sind das Steuergelder und wir fördern nicht alles damit.
Das heisst, dass wir Ihnen kein grünes Licht geben das Geld für irgendwelche Ausbildungen auszugeben !

Also persönlich finde ich es schon interessant, wie der BFD mit einem nach der Dienstzeit umgeht. Wenn ich mich an meine aktive Dienstzeit erinnere, die vor exakt 8 Wochen endete, hatte ich noch nie sowas gehört...


2. Thema Rückgabe Z-Schein. Also ich hatte bedingt durch eine WDB und DU einen Z-Schein bekommen, da ich ehemaliger SAZ15 war.
Nach einigen Recherchen und eröffneten Möglichkeiten im ö.D. bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich diesen Schein überhaupt benötige.
Wie ich erfahren habe, ermöglicht dieser Schein eigentlich nur an einem Auswahlverfahren teilzunehmen und sichert ja nicht unbedingt einen Posten  ???
Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden? Ich weiss Ansprechpartner dafür ist der BFD ... Sorry aber die Nüsse möchte ich eigentlich nichts mehr fragen  :-*
Ich habe bis jetzt nur in Erfahrung bringen können, dass ich ein Formular ausfüllen muss und an den BFD schicken muss.
Dadurch würde der Anspruch auf einen Z-Schein erlöschen und ich den Rest meiner Übergangsbeihilfe bekommen.

Also persönlich ist die Z-Schein Geschichte schon ein komplexes Eisen, weil wenn man in den ö.D. übernommen wird, muss man erneut eine 3 jährige Ausbildung machen und bekommt während dieser Zeit einen Hungerlohn ca. 800-1000€.
Klar wäre der E-Schein besser gewesen, aber bedingt durch die WDB usw. für mich nicht möglich....

Eure Meinungen und Erfahrungen wären gefragt.


Euer SU (FA) d.R. Nowayout
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: wolverine am 30. November 2014, 21:24:41
Was soll ich mir den. Unter einer "Arbeit im Bereich der NATO" vorstellen? ???
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: nowayout am 30. November 2014, 21:34:28
Es gibt Civilian Jobs für ehemalige Soldaten im Bereich der NATO.

Diese findet man in Ramstein, Geilenkirchen, Brunssum, Brüssel, Strasbourg, Valenzia etc.
In den verschieden Abteilungen "Branches" gibt es immer Zivilangestellte die wie im deutschen ö.D. zu Lohngruppen/DstGrdGrp gehören.
Man kann z.B. in den Abteilungen von G1-G6 bzw. J1-J6 eingesetzt werden.
Ist genau das selbe wie S1-S6 nur von der Struktur halt grösser, z.B. G steht dann für General-Stab bzw. General-Staff.
Habe über die BW einige Zeit im Bereich der NATO gearbeitet, daher kenn ich mich ein wenig aus.

Die Amerikaner holen sich auch ehemalige Soldaten bzw. Beamte in ihr Team um ihre multikulturellen Kompetenzen zu verstärken.

Ausschreibungen dazu findet man auf der Seite der NATO bzw. der einzelnen NATO HQ's bzw. NATO-Dienststellen.

:o :o :o :o
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: turbotyp am 30. November 2014, 22:16:11
Einfach den Förderungsantrag stellen, dieser muss ja schließlich begründet abgelehnt werden. Dann evtl. Beschwerde einlegen.
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: nowayout am 01. Dezember 2014, 10:51:04
Jemand Erfahrung mit der "Z-SCHEIN GESCHICHTE" ???  ::) ::)

Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: marcel06371 am 02. Dezember 2014, 17:35:28
hallo,

ich bin gerade in der ausbildung in der kreisverwaltung , mit z schein reingerutscht.

ich kann dir den z schein nur empfehlen.

1. jeder 8? der eingestellt wird im öffentlichen dienst muss soldat sein wenn er die voraussetzung erfüllt.

stell dir vor eine stadt stellt 14 "normale" ein und 2 soldaten.

und es berwerben sich  1000 leute auf die 14 stellen und  5 soldaten auf die 2 stellen.

da hast du viel viel bessere chancen !

wenn du dann erstmal drin bist, wenn du die prüfungen bestehst MÜSSEN sie dich als beamten übernehmen !!!

ich weiss einige werden wieder ssagen nein stimmt nicht aber dann redet mal mit der vormerkstelle !

bin wie gesagt ja nun drin und auch der kreis sagt das ich sicher eine beamten stelle nach der ausbildung habe.
andere wiederum bangen ob sie überhaupt übernommen werden und dann als beamter oder angestellter !

mein rat, nimm den z schein und  hau rein
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: BulleMölders am 02. Dezember 2014, 19:34:47
Schon mal überlegt, dass Beamtenrechtlich Vorschriften in jedem Bundesland un auch in jeder Gemeinde/Kreis unterschiedlich sind.
Soll heißen, was bei Ihnen im Kreis gilt, muss im Nachbarkreis oder einem anderem Bundesland nicht auch so sein.
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: marcel06371 am 02. Dezember 2014, 21:55:47
Das sind Bundes Gesetze !
Landesgesetze !!!

Soldatenversorgungsgesetz hilft weiter!;)
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: wolverine am 02. Dezember 2014, 21:58:54
Und wie soll der Bund - meinethalben mit dem Soldatenversorgungsgesetz - die Länder zu irgendetwas verpflichten? Lernt man Staatsorganisation in der Beamtenausbildung nicht?
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: Lidius am 02. Dezember 2014, 22:06:09
Zitat von: wolverine am 02. Dezember 2014, 21:58:54
Und wie soll der Bund - meinethalben mit dem Soldatenversorgungsgesetz - die Länder zu irgendetwas verpflichten? Lernt man Staatsorganisation in der Beamtenausbildung nicht?

Aber genau dazu verpflichtet der Bund sich, die Länder und die Gemeinden doch.

http://www.gesetze-im-internet.de/svg/__10.html

Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: Lidius am 02. Dezember 2014, 22:09:46
Oder verstehe ich komplett falsch worum es hier gerade geht?
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: marcel06371 am 02. Dezember 2014, 22:12:29
Nein du hast es richtig verstanden .

Denke der Admin kannte das Gesetz nicht .

Der Paragrafen von dir war genau richtig .

Dort steht das die Gemeinden soldaten einstellen müssen in die ausbildung ,

Und im Paragraph 9 Absatz 4 steht drin das sie uns übernehmen müssen :)
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: wolverine am 02. Dezember 2014, 22:14:01
Das mag schön geschrieben sein. Aber daraus einen individuellen Anspruch herzuleiten, überzeugt mich nicht wirklich.
Grundsatz im Bund-Länderverhältnis ist, dass immer dann, wenn der Bund den Ländern Aufgaben zuweist, der Bund die Kosten trägt.
Dann müsste der Bund hier die Vorbehaltsbeamten der Länder bezahlen.

Zitat von: marcel06371 am 02. Dezember 2014, 22:12:29
Denke der Admin kannte das Gesetz nicht
::)
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: marcel06371 am 02. Dezember 2014, 22:18:10
Was überzeugt dich nicht ? Les doch das gesetz ,
Ich bin doch mitten drin .
Das ist ein Bundesgesetz !
SGB Gesetze sind auch Bundesgesetze und wer zahlt ?:)

Also ich bitte dich , steht schwarz auf weiß das die Gemeinden jede X Stelle vorbehalteb müssen ,
Und tun sie auch werden nämlich von den vormerkstellen kontrolliert .

Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: Andi am 02. Dezember 2014, 22:26:11
Zitat von: marcel06371 am 02. Dezember 2014, 22:12:29
Dort steht das die Gemeinden soldaten einstellen müssen in die ausbildung ,

Nein, dort steht, dass Vorbehaltsstellen gemäß Schlüssel auszuschreiben sind - und es besteht eben kein individueller Anspruch auf EInstellung.
Ich kenne zig Fälle in denen die Inhaber von E-/Z-Scheinen, die sich beworben haben in den Bewerbertests so schlecht waren, dass die Gemeinden die Stellen dann einfach unbesetzt gelassen haben. Abgesehen davon übersteigt alleine die Anzahl der E-/Z-Schein-Berechtigten jedes Jahr die Anzahl von vorhandenen Vorbehaltsstellen deutlich.

Gruß Andi
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: Elvis22 am 02. Dezember 2014, 22:37:32
Es hat doch nie jemand von einem individuellen Anspruch geredet. Dami hat wolverine angefangen.
Davor hieß es doch lediglich, dass es eine gewisse Quote für Soldaten gibt die zu erfüllen ist (was auch anhand von Gesetzestextenbelegt wurde) und dass dadurch die Chancen von Soldaten erheblich gesteigert werden im Vergleich zum zivilen Bewerber...
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: marcel06371 am 02. Dezember 2014, 22:43:05
Les doch meine lange Antwort um 17;35

Da hab ich doch gesagt jede x glaube 8 Stelle wenn der soldat die Voraussetzungen erfüllt ,
Natürlich hat die Gemeinde das Recht in einem Jahrgang keinen Soldaten zu nehmen wenn die alle total Panne sind ,
Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben ;)

Ich hab selbst ein Praktikum bei einer vormerkstelle gemacht und es wurde deutlich das sich fast alle Gemeinden an die Gesetze sofort halten und wenige mal für ein jAhr keinen Soldaten in die Ausbildung nehmen aber dannach dann ..,,

Die Ansprüche aind schon echt gut , und klar eine Garantie hat man nicht das man eine Ausbildung bekommt aber dann liegt es meistens an einem selber , hab 3 Bewerbungen geschrieben und konnte mir dann aussuchen wo ich anfange , und bin bestimmt kein Genie ... Wenn man aber auf stelle ist und die ausbildung packt müssen sie einen übernehmen .

Sorry für die Schreibweise lieg im Bett und schreibe mit Handy will aber auf jedenfall Licht ins dunkle bringen .
Titel: Antw:BFD Anspruch nach der Dienstzeit & Z-Schein
Beitrag von: Elvis22 am 02. Dezember 2014, 22:46:31
Keine Sorge das hast du. In der Regel liegt hier das nicht verstehen am nicht verstehen wollen.