Frage steht im Betreff wofür steht die Abkürzung ?
Verpflegungssoldat Streitkräfte
1. Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben
Der/die Verpflegungssoldat/in Streitkräfte (VpflSdt SK) nimmt Aufgaben im Rahmen der Verpflegungswirtschaft unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen wahr.
Er/Sie unterstützt das Verpflegungspersonal bei der Zubereitung und Ausgabe von Truppenverpflegung auch unter den Bedingungen des Einsatzes.
1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen
Der VpflSdt SK
· wirkt mit beim feldmäßigen Aufbau und Betrieb der TFK 250 unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen,
· wirkt bei der Zubereitung der Lebensmittel auch unter Einsatzbedingungen und deren Ausgabe mit,
· wirkt mit bei der ordnungsgemäßen Übernahme, Transport, Aufbewahrung und Lagerung von Lebensmitteln,
· unterstützt bei der Feststellung der Vollständigkeit und Vollzähligkeit von Zubehör/Anbauteilen sowie Pflege und Wartungsmaßnahmen,
· unterstützt bei der Einhaltung der Hygienebestimmungen gem. ZDv 46/28,
· wirkt bei der Einhaltung der Betriebsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften mit,
· wirkt mit bei der ordnungsgemäßen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung.
1.3 Arbeitsbedingungen
· Arbeiten werden zeitweise auf fremden Standorten / Plätzen im In- und Ausland und unter besonderen klimatischen Umweltbedingungen durchgeführt,
· Einsatz im Gelände,
· Schichtdienst möglich,
· körperliche Belastungen unter Hitze und Dampf,
· Heben von Lasten.
2. Fertigkeiten und Kenntnisse
· Fähigkeit und Fertigkeit bei der Zubereitung von Verpflegung auch unter Einsatzbedingungen mitzuwirken,
· Fähigkeit und Fertigkeit die TFK 250 / Containerküche unter Anleitung bedienen zu können,
· Grundkenntnisse der Verpflegungszubereitung,
· Kenntnisse über die Anwendung und Umsetzung der für die Verpflegungswirtschaft und insbesondere die für die Bereiche Umwelt, Hygiene und Arbeitsschutz gültigen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien.
3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen
3.1 Verwendung
· Dienstposten im Verpflegungstrupp,
· Dienstposten in der Verpflegungsgruppe in einer selbstEinh / im Vbd,
· Dienstposten in stationären Truppenküchen,
· Dienstposten in Feldlagerverpflegungsgruppen
3.2 Dienstgradspanne
Schütze, Flieger, Matrose - OStGefr
4. Besondere geistige u. physische Eignungsforderungen etc.
nicht festgelegt
5. Sonstige Voraussetzungen
- Belehrung für Küchenpersonal gem. ZDv 46/28
- Küchendienstverwendungsfähigkeit gem. ZDv 46/28
Hab' ich für Dich ergoogelt. Dauer: 5 Sekunden (max.)
Hmmm das war eigentlich das letzte, was ich wollte bei der Angabe meiner Verwendung.Wollte eigentlich eher was im Büro machen.
Meint ihr ich sollte es trotzdem mal probieren bzw. einfach die AgA durchziehen und danach evtl. doch woanders hinkommen?
Achja und beim Dienstantrittsbescheid steht ich kriege Fahrtkosten erstattet wenn ich mit dem PKW komme und Höhe von 20 Cent je Kilometer. Gilt das nur für die erste Anreise oder jedes mal wenn ich am WE Heim fahre und wieder zur Kaserne fahre ?
Das Geld gibts nur für die erste Anreise.
Woanders hin kommen kann klappen, muss aber nicht. Geh mal davon aus, dass du nicht versetzt wirst und auf dem Dienstposten eingesetzt wirst, für den du geplant bist.
Also der Dienstort wird der Luftwaffenstützpunkt Erndtebrück sein, d.h also ich werde den ganzen Tag in der Küche stehen? Ich hab das eigentlich nur als Alternative genommen weil mir wichtig war relativ Heimatnahe eingesetzt zu werden nach der AGA, aber jetzt im Nachhinein bereue ich es schon ein bisschen.
Was ist, wenn ich nach der AGA den Dienst abbrechen würde, und mich sagen wir mal halbes Jahr später als SAZ bewerben würde, hätte ich dann garkeine Chance mehr? Weil aktuell bin ich nur FWD 07
Wie man einigen Erfahrungsberichten entnehmen kann, ist der abgebrochene FWD oder sogar die Nutzung des Widerrufes als angehender SAZ kein grundsätzliches Einstellungshindernis. Dass du das entsprechend erklären musst, sollte dir aber klar sein. Wo liegt das Problem nochmal mit dem Einplaner zu telefonieren und nach anderen Dienstposten zu suchen?
die Arbeit als Feldkoch ist nicht mal so schlecht ;)
nach der AGA wirst du neben deinem Dienst in der Küche natürlich auch die Vorzüge der Armee (ähm Lustigwaffel) kennen lehrnen
und da du nur fwd 07 bist, mein tipp - schau dir den Laden die 4 moante (nach de AGA)an - das kommt besser wie abbrechen
nach/während der Zeit kannst du dich immer noch als SaZ bewerben
Der Dienst in einer Truppenküche hat nur sehr wenig mit militärischem Alltag zu tun
Bazi ( der mal als VpflGrpFhr gedient hat )
Es kann genauso gut sein, dass du beim VpflGrpFhr im Buero sitzt.
Ok dann lass ich's einfach mal auf mich zukommen, is halt nur so das ich mal ein FSJ in einem Krankenhaus gemacht habe und da auch in der Küche war, ganzen Tag mit so einem Haarnetz die Essenwagen rumgeschoben abgespühlt und ganze zeit nervende Maschinengeräusche das ging mir schon ziemlich auf'n Sack.
Aber da hab ich auch nur lächerliche 300€ bekommen, beim Bund is ja schon etwas lukrativer wird denk ich auszuhalten sein. Wie ist das denn mit dem Urlaub wie viele Tage hab ich bei FWD 7 und kann ich den direkt nach der AGA nehmen ?
ZitatWie ist das denn mit dem Urlaub wie viele Tage hab ich bei FWD 7 und kann ich den direkt nach der AGA nehmen ?
17 Tage wenn ich richtig gerechnet habe. Wann sie den nehmen können hängt davon ab welche Aufträge in Ihrer zukünftigen Einheit anstehen. Ich würde unmittelbar nach der GA nicht damit rechnen. Auch in der GA-Einheit kann Ihnen das niemand verbindlich sagen, weil das dort nicvht entschieden wird.
Uns wurde gesagt das man nach der probezeit erst Urlaub nehmen kann wird denk ich mal so geblieben sein?
SaZ haben in den ersten 6 Monaten keinen Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub - jedenfalls stand das so in den Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung (ZDv 14/5,F511). Bei FWDL gilt das, glaube ich mich zu erinnern, nur für die Zeit der GA.
Ok danke, aber alle Urlaubstage am Stück nehmen müsste doch Grundsätzlich kein Problem sein, oder? Bei nur 17 Tagen.
Und wie sieht es aus mit DZA/DZUZ , wie stehen die Chancen das ich sowas als VpflSld machen kann und dadurch mehr Urlaubstage rausholen kann?
ZitatOk danke, aber alle Urlaubstage am Stück nehmen müsste doch Grundsätzlich kein Problem sein, oder? Bei nur 17 Tagen.
Kommt immmer auf die Einheit und den Einzelfall an. Andere wollen auch Urlaub und das sind ja fast 4 Wochen am Stück.
Anspruch auf zeitlichen Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst entsrteht erst ab dem 7. Dienstmonat, vorher ist nur finanzieller Ausgleich möglich (Quelle: aktueller Dienstzeiterlass). "Dienst zu ungünstigen Zeiten" gibt es nur für SaZ/BS (Quelle: Erschwerniszulagenverordnung).
Und man kann auch nur den Urlaub nehmen, fuer den man Anspruch hat.
Also z.B. direkt nach der GA den kompletten Urlaub fuer die 7 Monate FWD nehmen...dann koennte man ja danach umgehend kuendigen ;)
Zitat von: Ralf am 03. Dezember 2014, 18:31:22
Und man kann auch nur den Urlaub nehmen, fuer den man Anspruch hat.
Also z.B. direkt nach der GA den kompletten Urlaub fuer die 7 Monate FWD nehmen...dann koennte man ja danach umgehend kuendigen ;)
Am besten direkt aus dem Urlaub. Per SMS. :D
In meinem Betrieb hatten wir das schon ;)
Aber Urlaub is eh ein Luxus ich hab nur 5 Tage im Jahr und muss damit auskommen ;D
Da ich immer sehr weit weg Heimaturlaub mache, lohnt sich das nur wenn ich den am Stück nehmen kann, dazu wollte ich noch Brückentage einsetzen.
Dachte mir so:
Am 13.05 nehme ich den ersten Urlaubstag, dann kommen Feiertage (Christi Himmelfahrt,Pfingsmontag, Fronleichnam) , sodass ich bis zum 09.06 Urlaub nehmen könnte.Und bis dahin hätte ich immerhin schon 1 1/2 Monate bei der Stammeinheit gearbeitet. Meint ihr echt das wird nicht gehen?
ZitatMeint ihr echt das wird nicht gehen?
Lesen Sie eigentlich mit? Und verstehen Sie auch was wir schreiben? Was
wir meinen ist vollkommen egal! Niemand hier weiss, was in Ihrer Stammeinheit zu diesem Zeitpunkt anliegt.
Und ich weiß ja nicht wie das Heute ist aber zu meiner Zeit waren beim Urlaub nehmen über solche Brückentage immer erst die "älteren" (in dem Fall sind nicht die Lebensälteren sondern die länger in der Einheit sind gemeint) Kameraden mit Urlaub dran.
Die "jüngeren" hatten dann die Ehre an solchen Tagen Wache zu gehen.
Aber erstens ist das natürlich auch wieder von der Einheit anhängig und zweitens ist es sicher Heute so, dass die "jüngeren" Kameraden bevorzugt werden, da sie es besser drauf haben rum zu heulen.
Lieber Bulle, wie bei der Marine die Stützpunkte auch, werden die Luftwaffenkasernen bis auf wenige Ausnahmenvon zivilen Wachunternehmen bewacht. Da ist also mit "Wache gehen" nicht große Wahrscheinlichkeit ... Außerdem werden die Köche sicher eher nicht auf Wache ziehen. Das habe ich auch bei militärischen Wachen nur im Ausnahmefall erlebt.
Küche und Wache oder UvD lol ;D ;D ;D
dafür hat die Küche auch an Wochenende / Feiertagen geöffnet - als muss der ein oder andere auch am WE im Dienst sein - da wird aber durchgewechselt
Du wirst es abwarten müssen,aber ich würde es aufjedenfall durchziehen.Den Monat Urlaub den du hast abgezoge,musst du nach der AGA nur noch 3 Monate Dienst schieben und das steht man auch auf nem nervigen Dienstposten durch.Das erhöht deine Chancen für eine erneute Bewerbung z.B. als SAZ.Wie die den Urlaub allerdings nehmen kannst,wirst du erst in deiner Stammeinheit erfahren.
Ja habs auch vor durchzuziehen, aber hätte noch ne Frage da steht:
Heimschläfer: N (also Nein denk ich )
Ich ging aber schon irgendwie davon aus das ich zu Hause schlafe ich wohne ja nur 30km von da entfernt. Also vond er Diensstelle Eins Fü Ber 2 in Erndtebrüc k
Als unter 25jähriger FWDL sind sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet und während der GA wird da auch kaum ein Weg dran vorbeiführen, weil Sie dem Zapfenstreich unterliegen werden und um 23.00 Uhr in der Kaserne in Ihrem Bett zu liegen haben. Nach der GA haben Sie nach Dienstschluss "freien Ausgang bis zum Frühstück" und können sich aufhalten wo Sie wollen.
@KlausP
Wie ist das als Saz ?? Ist man dann auch der Gemeinschaftunterkunft verpflichtet unter 25also nach Aga ??
Ja.
Moin Klaus!
Wärst du so freundlich die Quelle für die Verwendungsbeschreibung zu posten? Habe das nicht gefunden.... :D
ok danke
Zitat von: HG_NRW92 am 04. Dezember 2014, 20:08:02
Moin Klaus!
Wärst du so freundlich die Quelle für die Verwendungsbeschreibung zu posten? Habe das nicht gefunden.... :D
Welche Verwendungsbeschreibung habe ich gepostet? Tätigkeitsbeschreibungen findet man ansonsten im IntraNet der Bundeswehr.
FrankP, KlausP, klingt doch alles gleich. ;D
Dann Tätigkeitsbeschreibung.... ah ok. Dachte schon ich bin n bisschen doof. Du hast da ja irgendwas mit "Goole, Zeitaufwand 5 Sek" geschrieben. Gibts also nicht im Internet deines Wissens nach?
ZitatDu hast da ja irgendwas mit "Goole, Zeitaufwand 5 Sek" geschrieben.
Noch mal:
ICH nicht!
ZitatDachte schon ich bin n bisschen doof.
No comment! ::)
;D