Hallo Bundeswehr Forum,
Ich bin Niclas und 15 Jahre alt.
Mein Traum ist es schon lange zur Bundeswehr zu gehen. Ich würde gerne meinen Realschulabschluss abschließen und dann Freiweilliger Wehrdienst leisten und wenn es mir gefällt SAZ werden.
Nur weiss ich nicht genau was ich werden möchte bin für alles offen. Doch nun mein Problem Übergewicht etc habe ich nicht den Sporttest würde ich auch locker bestehen (denke ich) und an den Noten würde es auch nicht scheitern.
Doch ich habe einen angeborenen Herzklappenfehler gehe jedes Jahr seit meinem 5. Lebensjahr zu einem Arzt zur Untersuchung und der meint so wie es jetzt ist muss nichts operiert werden also künstliche Herzklappe etc.
Und Körperlich eingeschränkt bin ich dadurch auch nicht Halte im Schulsportunttericht/Fussball ganz normal mit wie jeder andere habe auch nie Probleme die mann darauf zurückführen könnte.
Tabletten muss ich keine nehmen nur antibiotika vor bsp einer Zahnbehandlung.
Nun meine Frage stehen deswegen meine Chancen echt so schlecht? Ein Bekannter der selber beim Bund ist meinte ich werde T5 gemustert... Was denkt ihr? Und kann mann bei T2 nicht ins Ausland.
Viele Grüße Niclas
Mit Herzklappenfehler wird das nichts mir dir und der Bundeswehr.
Schade :( also zu 100 Prozent nicht egal ob es einen nicht einschränkt?
Wir stellen hier keine Ferndiagnosen.
Genau kann es dir der Musterungsarzt sagen. Wenn es dein Wunsch ist, dann bewirb dich, aber rechne damit, dass es nichts wird.
Die Tatsache, dass du Antibiotikaprophylaxe brauchst, ist schonmal kein gutes Zeichen.
So, hatte nun den Termin mit dem Karriereberater.
Er meinte ich könnte für manche Bereiche taugen, ich sollte es einfach mal versuchen.
Bei der Polizei wurde mir direkt auf die Frage geantwortet: nein sie brauchen sich nicht einmal bewerben.
Beim Bund versuche ich es jetzt. Wenn es nicht klappt ist es halt so, dann war ich ehrlich bevor ich den Fehler verschweige und dadurch eventuell mich und Kameraden in Gefahr bringe!
Der "Seelenverkäufer" hat Ihnen einen schönen Bockmist erzählt ;D !
Die der Musterung zugrunde liegende ZDv 46/1 führt in der für SaZ-Bewerber gültigen Anlage 3.2 unter der GNr. 46 (Herz-/Kreislaufsystem) folgendes aus:
Zitat"Angeborene Herzfehler und erworbene Herzklappenerkrankungen (auch Mitralklappenprolaps mit Mitralinsuffizienz).
Prothetisch korrigierte Fehler an Herz und/oder Herzklappen.
Dilatative hypertrophe oder restriktive Kardiomyopathie, auch vor Entwicklung einer Herzinsuffizienz.
Arterielle Hypertonie (Ruhe-RR größer als 160/95 mmHg) mit bleibenden sekundären Hypertoniefolgen, selbst bei guter therapeutischer Ansprechbarkeit.
Ausgeprägte hypo- oder hypertone Kreislauffehlregulation mit starker Einschränkung des körperlichen Leistungsvermögens.
Sämtliche Manifestationsformen der koronaren Herzkrankheit (u. a. auch nach erfolgreicher Dilatation).
Sämtliche Formen der Herzinsuffizienz, unabhängig von ihrer Ursache.
Zustand nach herzfernen Gefäßeingriffen (z. B. Dilatation), auch bei vollständiger Wiederherstellung der Kreislauffunktion."
Führen zur Vergabe einer Gradation VI und damit
zwingend zu einer dauerhaften Wehrdienstuntauglichkeit, aka "T 5"!
Den für Ihren Fall relevanten Befund habe ich fett hervorgehoben! Somit bin ich kein Prophet, wenn ich Ihnen das Musterungsergebnis vorher sage und Ihnen mitteile, dass Sie mit dem erwähnten Befund definitiv kein Soldat werden!
Ach ja, ich habe gerade auch noch die Anlage 3.1, die für FWD-Bewerber relevant ist, gegen gecheckt und dort sind die exakt gleichen Befunde hinterlegt. Somit sollte klar sein, dass Sie mit Ihrer Erkrankung auch keinen FWD machen dürfen!
Trotzdem Kopf hoch, Niclas!!
Das wichtigste ist doch schon mal, dass du ja ganz offensichtlich keinen so schweren Herzfehler hast, der eine OP oder ähnliches notwendig machen würde.
Auch wenn jetzt vielleicht dein konkreter Bundeswehr-Traum nicht eintritt, steht dir mit 15 Jahren noch die ganze Welt offen. Und glaub mir - nicht jeder, der Uniform trägt, ist Soldat und nicht jeder, der keine Uniform trägt, ist Zivilist! Das ist alles eine Einstellungssache - und allein schon für deine Einstellung, lieber auf einen großen persönlichen Lebenstraum zu verzichten als möglicherweise sich und vor allem andere Kameraden in Gefahr zu bringen, hast du ein sehr großes (militärisches) Lob verdient!
Du wirst deinen Weg schon gehen, da wette ich drauf :D!
Alles Gute wünscht der Säbel
@ Säbelrassler:
Jetzt werden schon Menschen "groß gelobt", die lediglich keine Straftaten begehen wollen bzw. dies verkünden?
@ TE:
Du bist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen - wer da anders handelt, gefährdet nicht nur sich selber und ggf. die Kameraden, sondern begeht auch ggf. Straftaten.
@ F_K
Immer noch besser als ein lapidar "dahingerotztes": "Kannst du alles knicken!" Ich brech mir für ein paar aufmunternde Worte jedenfalls keinen Zacken aus'm Helm
Leider sind jedoch die von mir oben aufgezeigten Fakten tatsächlich so, dass er "es knicken kann"! So habe ich das jedoch nicht geschrieben, sondern ich habe ihm anhand der Vorschriftenlage versucht klar zu machen, warum das mit ihm und der Bundeswehr wohl eher nichts werden wird!
Das war auch nicht auf dich bezogen, Tommie, sondern eine in meinen Augen vorhandene Grundsätzlichkeit - als reine Information ist es natürlich wesentlich hilfreicher, ohne wenn und aber und ohne Weichspüler zu wissen, woran man ist. Das steht außer Frage.
Nur wem tun ein paar aufmunternde Worte denn weh? Das macht uns weder "unmilitärischer" noch den Wahrheitsgehalt deiner Infos (leider) "unrichtiger"
Als ich mich beworben habe, wurde eine aus diesem Grund ausgemustert.
Zitat von: Fw-FJg am 09. September 2015, 15:44:21
Als ich mich beworben habe, wurde eine aus diesem Grund ausgemustert.
Und da medizinische Fragestellungen immer Einzelfallentscheidungen sind, hilft diese Aussage dem TE nur bedingt weiter. ;) Alles Relevante wurde ja schon mehrfach und diesem Thread gesagt.
Zitat von: dunstig am 09. September 2015, 16:17:23
Und da medizinische Fragestellungen immer Einzelfallentscheidungen sind...
Wenn die Vorschriftenlage, wie hier, eindeutig ist, bedarf es keiner individuellen Diagnostiken und Diskussionen mehr!
War auch allgemein gemeint und nicht auf diesen Fall bezogen. Man liest hier im Forum ja immer wieder Sätze wie: "Aber ich kenne einen, der...." Solche Aussagen helfen nunmal nur bedingt weiter.
Daher auch zusätzlich mein Hinweis für diesen speziellen Fall, dass hierzu schon alles Relevante genannt wurde.
Ich fürchte der TE will nur eine Absegnung, das es klappt.
Na ja - es gibt ja bekanntlich nichts, was es nicht gibt! Wenn man der absolut benötigte Super-Duper-Mega-Experte für irgend etwas ist, das man in dieser Sekunde dringendst benötigt, wird man wahrscheinlich auch mit 2 Holzbeinen und ner Lungenembolie T1 gemustert!
Der Trick ist, so ein Experte zur richtigen Zeit zu sein ;)
Nö, man würde trotzdem T5 gemustert, aber ggf. über eine Ausnahmegenehmigung eingestellt.
Das ist aber sehr selten und betrifft nur bestimmte Experten. Dazu muss der Bedarf im Inland so groß sein, dass man lieber jemanden einstellt, der nicht tauglich ist und nicht in den Einsatz kann, als dass man den Dienstposten unbesetzt lässt.
Es macht aber auch keinen Sinn, dem TE falsche Hoffnungen zu machen.
Ich schätze mal, was falsche Hoffnungen angeht, ist der TE über den Punkt schon längst hinaus
Danke für die Antworten.
Ich weiss Bescheid dass meine Chancen sehr sehr schlecht stehen.
Trotzdem lass ich mich mustern, um eine Gewissheit zu haben...
Genau. Aber dann nicht anfangen, sich darüber zu beschweren, was vorher schon absehbar war!
Nein auf keinen Fall. Werde dann auch keinen Antrag auf Nachmusterung stellen oder so einen Quatsch.
An Alle die meinten das wird nichts ich mach nun seit einiger Zeit Fwd 23 im Sanitätsdienst ;)
hier möchte ihnen ja auch keiner Steine in den Weg legen.....
Es wurden lediglich Fakten genannt. Aber hier in diesem Forum sind keine Musterungsärzte unterwegs (nehme ich jetzt mal stark an ::) )
Deshalb ist es immer trotz schlechter Karten einen Versuch wert, wie Sie jetzt freudiger Weise erfahren haben.
Von mir herzlichen Glückwunsch, dass es was mit der Bundeswehr wurde.
Viel Erfolg weiterhin für ihren weiteren Werdegang!!
Seltsam, wo sie doch vor anderthalb Jahren noch 15 waren...
naja, 17 könnte er dann ja schon seit fast einem halben jahr sein. aber "seit einiger zeit fwdl23", lass ich mal so stehen.
Wenn medizinische Fragen Einzelfallentscheidungen wären, könnte man die noch bestehende ZDV doch wegwerfen und für jeden Bewerber ein eigenes Süppchen kochen.
Tun wir aber nicht. Wir halten uns sklavisch an die Vorgaben, wenn die Befunde, wie in der ZDV vorliegen, wird die GNr in der angegebenen Gradation vergeben. Bumms aus.
Alle Krankheiten und Befunde können da nicht drin stehen, deshalb gibt es BW Fachärzte, die bei außergewöhnlichen Befunden oder im Verlauf Begutachtungen durchführen. Da kann man schon eher von "Einzelfallprüfung" sprechen; allerdings nicht im Rahmen der Musterung. Da gibt es keinen mehr oder weniger schweren Mitralklappenprolaps. Da gibt es nur den einen und der ist VI.
Man sollte doch nicht nur die erste Seite lesen... War ja schon einige Zeit her...
Es kann ja sein, dass sein Herzfehler sich als Ente herausgestellt hat^^ Das gibts ab und an mal, dass bei Leuten z.B. ein Mitralprolaps "gehört" wird und dann Jahre später bei nem Echo nichts ist...
Oder das offene Foramen hat sich verschlossen oder oder oder...
Freut mich jedenfalls.
Schau Dir mal diesen Film an
https://www.youtube.com/watch?v=Zm_pAkl6tzc (speed auf 1.25)
Es geht in dem Film um Jemanden, der trotz Herzklappenfehler seinen Traum verfolgt.
Auf deutsch ist der auch nicht schlecht. Die Synchronstimme von Hawk ist besser als die Originalstimme.