Lb. Gemeinde, meinen Gruß zuvor!
Wer kann Erhellendes zu folgender Frage beitragen:
Ich wurde vor 11 Jahren zum Leutnant d.R. ernannt, habe seither nicht mehr geübt. Bin nun neu beordert und die nächsten WÜ sind bereits eingetütet (incl. 12 zusammenhängende Tage für eine Beurteilung). Für die Beförderung zum Oberleutnant braucht es 24 WÜ-Tage, für den Hauptmann wieder 24.
Kann ich, die entsprechenden WÜ-Tage und Beurteilungen vorausgesetzt, innerhalb eines Jahres auch zweimal befördert werden oder gilt der Grundsatz der Stehzeit von einem Jahr im aktuellen Dienstgrad? In welcher Voschrift wäre dieser Grundsatz ggf. zu finden?
Besten Dank im Voraus!
MkG
waidbuxe
ZDV 20/7.
Ich wuerde es erst einmal hieraus ableiten wollen, da grundsaetzlich Reservisten und Aktive gleich behandelt werden sollen:
Zitat206. Die Beförderung von Reservistinnen und Reservisten ist erst nach Ablauf einer Zeit
zulässig, die für Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten und Soldatinnen auf Zeit oder Soldaten
auf Zeit als Dienstzeit mindestens vorausgesetzt wird. Sie rechnet von der Einstellung in die
Bundeswehr oder, falls sie in einem bestimmten Dienstgrad abgeleistet sein muss, vom Tage
der Beförderung zu diesem Dienstgrad. Nr. 110 gilt entsprechend.
207. Soweit in dieser Vorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung
frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem
letzten Wehrdienst zulässig.
Ausserdem zu beachten:
Zitat
ZDv 20/7
208. Vor einer Beförderung ist Wehrdienst im bisherigen Dienstgrad,
vor einer Ernennung zu bestimmten Dienstgraden außerdem Wehrdienst
in einer dem Beförderungsdienstgrad entsprechend höher bewerteten
Verwendung zu leisten (Nrn. 214-219, 225, 227-228).
So ist auch die Beförderung zum Hptm davon abhängig, als OLt entprechend 12 WÜ-Tage höher bewertet verwendet worden zu sein.
[gelöscht durch Administrator]
@DadOA:
Nein, für einen Oberleutnant zum Hauptmann ist dies nicht notwendig.
Als Hauptmann zum Major ja.
Vom Hptm zum Major auch (12 von 36 WÜ-Tagen), da gebe ich Dir Recht.
Aber doch auch vom OLt zum Hptm (12 von 24 WÜ-Tage).
Oder lese ich die Tabelle falsch?
Nein, ist schon richtig gelesen. Ich kenne das auch nur so, dass ein OLt vor einer möglichen Beförderung zum Hptm 12 Tage auf einem Hptm-DP geübt haben muss. Das ist ja auch nichts Neues.
Eh, ja, ihr habt recht. Hatte @DadOA irgendwie falsch aufgenommen.
Wollte das ja nur anmerken, für den Fall, dass der TE, wenn er denn OLt geworden ist, darauf achtet, entsprechend höher eingesetzt zu werden. Oder wird das schon bei der Planung der WÜ berücksichtigt? ::)
Bei welchen Dp kann man denn zum Hptm befödert werden? Wie siehts beim ZgFhr aus?
Wenn dieser Zugführerdienstposten in der SollOrg als Hauptmannsdienstposten ausgewiesen ist, dann kann das funktionieren.
Ergänzend noch der Tipp aus eigener Erfahrung: Selber rechtzeitig um die Beorderung auf eine höhere Verwendung kümmern.
Bsp.: Man ist als ZgFhr auf einer A10 Stelle beordert und soll bei der nächsten Übung als KEO oder KpChef eingesetzt werden.
Dann sollte man schon VORHER - wenn möglich - auch auf diese oder eine entsprechende A11/A12 Stelle umbeordert werden, denn sonst zählen diese RDL-Tage nicht automatisch als höher bewertete Verwendung - zumindest nicht im Sinne der 20/7.
Ich weiß nicht, ob man sich irgendwie im Nachhinein diese Tage noch auf die höher bewertete Verwendung anrechnen lassen kann, aber einfacher ist es, wenn man schon vorher die Stelle bekleidet.
Unabhängig davon kann man natürlich auch als ZgFhr Hptm werden, wenn die Stelle das hergibt. Sind beim Heer nicht inzwischen alle ZgFhr I als Hptm geschlüsselt, sofern die Zielstruktur von dem Verband schon eingenommen wurden?
Zitat von: waidbuxe am 04. Dezember 2014, 17:01:17Kann ich, die entsprechenden WÜ-Tage und Beurteilungen vorausgesetzt, innerhalb eines Jahres auch zweimal befördert werden oder gilt der Grundsatz der Stehzeit von einem Jahr im aktuellen Dienstgrad? In welcher Voschrift wäre dieser Grundsatz ggf. zu finden?
Dann möchte ich nach all den Postings hier, die leider zur Kernfrage, die gestellt wurde, nicht wirklich viel ausgesagt haben, mich daran machen, die gestellte Frage zu beantworten ;) :
Nein, sie können innerhalb eines Jahres nicht zweimal befördert werden! Hierzu beachten Sie bitte die Ziffer 11 aus der ZDv 20/7, die dazu folgendes aussagt:
Zitat"Soweit in dieser Vorschrift nichts anderes bestimmt ist, müssen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich mindestens ein volles Jahr in ihrem Dienstgrad Dienst geleistet haben, bevor sie befördert werden dürfen. Dieses Jahr muss abgelaufen sein, selbst wenn die nach dieser Vorschrift als Voraussetzung für die Beförderung geforderte Mindestdienstzeit insgesamt erfüllt ist."
Nachdem bei Ihnen auch schon die zeitlichen Voraussetzungen für die nächsten Beförderungen vorliegen, könnten Sie
bei Vorliegen aller anderen notwendigen Voraussetzungen zügig und im Jahresrhythmus befördert werden.
Zitat von: Tommie am 05. Dezember 2014, 13:30:54Dann möchte ich nach all den Postings hier, die leider zur Kernfrage, die gestellt wurde, nicht wirklich viel ausgesagt haben, mich daran machen, die gestellte Frage zu
Und ich dachte, mein Beitrag vom 04. Dezember 2014, 17:12:32 haette das ausgesagt. ;)
Ups, den zweiten Teil Deines Zitates habe ich doch glatt überlesen ;) ! Sorry!
Ich habe eine ähnliche Frage. Ich werde dieses Jahr eine mehrwöchige RDL als frisch beförderter Hauptmann auf einem Hauptmann Dienstposten absolvieren. Blick in die Zukunft: Wann kann ich zum Major befördert werden, und was sind die Vorraussetzungen dafür?
Danke für eure Hilfe Kameraden, ich bin schon ziemlich lange raus, und stehe diesbezüglich nicht im Stoff.
Erstmal eine Beurteilung auf dem Dienstposten, dann eine Umbeorderung auf einen Major dotiertem Dienstposten, dort dann RDL mit Beurteilung - wie lange es dauert, hängt also an Dir ... viel Erfolg.
So wie ich meinen PerFw verstanden hab, sind die meisten DP mittlerweile sowieso von A9-A11 durchgebündelt. Da wird man als Lt auf ein und demselben DP sowieso OLt und Hptm.
@ olo6001:
Die Frage, die ICH beantwortet habe, bezog sich allerdings auf eine A12 Beförderung, insoweit ist hier die Stellenbündelung A9-A11 nicht von Relevanz.
Zitat von: F_K am 08. Februar 2022, 12:52:56
dann eine Umbeorderung auf einen Major dotiertem Dienstposten, dort dann RDL mit Beurteilung
24 Tage in einer höherwertigen (hier: A13 Dienstposten) RDL mit Beurteilung ist doch Voraussetzung für eine Beförderung zum Major.
Erst mit der Beförderung wird eine Umbeorderung, sofern DP nicht bis A14 geschlüsselt ist, notwendig.
@ MEG:
Mein Reden - und ohne "Umbeorderung" auf einen A13 (oder A14/A14) Dienstposten gibt es keine Beförderung, die RDL kann ggf. auf einem höher dotierten DP "vorab" erfolgen, sofern BAPers dem zustimmt ...
@ F_K zu A12 eine Nachfrage:
Ist es für den Resi nicht eigentlich vollkommen irrelevant, ob A11, oder A12, da beides H?
MkG
(Info - bei ein, zwei Zahlen in meinen letzen Posts muss eine 1 addiert werden).
@ olo6001:
Der "Sold / USG" verändert sich für Reservisten wohl nicht - die Dienstposten A12 / A15 sind aber HERAUSGEHOBENE Dienstposten - da kommt nicht jeder "drauf" und eine Beurteilung auf einem solchen DP hat einen ganz anderen Wert als A11 / A14, dies sollte klar sein.
Herausgehobener DP A 12 / A 15 / B 3 = umgangssprachlich/intern gelegentlich als "zu Pferd" oder "de luxe" bezeichnet in Abgrenzung dazu "zu Fuß"
Wobei die Ebene A 15 / B 3 dann doch schon ziemlich auserlesen ist und für Reservisten ohne besondere Förderung/Fähigkeiten auch eher nicht zu erreichen ist. Wobei zumindest ab A 16 (aktiv) die Personalführung auch schon - so meine ich - im BMVg erfolgt.
Wobei
ZitatA 15 / B 3
auch nicht erstrebenswert ist, wenn öfters Reservedienst geleistet werden soll.
Hä?
Ein A15 kann problemlos (ohne Genehmigung BAPers) auf A14 DP eingesetzt werden - wo soll da also ein Problem liegen?