Hallo ich bin 20 und fange im Januar FWD an, ich wohne bei meiner Oma in einer Wohnung und einer weiteren Person. Die Miete beträgt monatlich 400 - irgendwas auf jedenfall bezahle ich den dritten Teil also ca. 150€ Miete.
Bekomme ich das seitens der Bundeswehr bezahlt ? Weil 770€ wenn ich da die Fahrtkosten mit PKW einberechne bleiben mir noch 400€ übrig wenn ich davon noch die Miete abziehe 250€ für Verpfegung usw. nicht so der Bringer
Die Bundeswehr ist dafür nicht zuständig. Dafür müssen Sie sich an Ihre örtliche Unterhaltssicherungsbehörde wenden. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch einen Blick in das Unterhaltssicherungsgesetz erfahren.
ZitatBekomme ich das seitens der Bundeswehr bezahlt ?
Nein, die Bundeswehr ist dafür nicht zuständig. Dazu müssen Sie den Vordruck "zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde", den Sie mit Ihren Einberufungsunterlagen bekommn haben, ausfüllen und an die entsprechende Behörde bei Ihrem Landkreis schicken. Einen Mitvertrag werden Sie ja haben ...
Zitatfür Verpfegung usw.
Wieso? Truppenverpflegung wird Ihnen als FWDL kostenlos bereitgestellt und an Tagen, an denen Sie komplett nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen (Wochenende, Urlaub) wird Ihnen das doppelte Verpflegungsgeld ausgezahlt.
Dazu haben sie ein Bahnticket womit sie kostenlos mit der Bahn zum Dienstort fahren können.
Und ich hätte in manchem Monat gern mal 250 € für Essen und mehr übrig. Wobei ich mein Essen komplett selber zahlen muss, da bleibt nicht viel für mehr.
220€ Fahrtkosten PKW wenn man ein kostenloses bahnticket bekommt? Das ist entweder nicht ganz zu Ende gedacht, oder reichlich dämlich - will mich da nicht festlegen.
Hoppla... 370€ sollen es ja sein.
Macht die Sache aber nicht besser. Unabhängig davon dass ich gerne mal wüsste wieviele km das mit was für einem Auto sein sollen...
Na ja, manche Leute setzen halt auf Bequemlichkeit.
Schon klar, aber dann darf man sich nicht wundern wenn das was übrig bleibt "nicht so der Bringer" ist...
Scheinbar hat sich da jemand noch nicht so ganz mit dem FWD beschäftigt, vor allem was die Vorteile angeht :D
Wie schon geschrieben, wenn du Bahn fährst (und zwar KOSTENLOS!), dann sparst du doch einiges an Geld. Verpflegung wird dir auch gestellt.
Und nach nem halben Jahr Dienst bekommst du ja auch schon 1000€ monatlich. Also alles im grünen Rahmen.
Als GWD damals bekamen wir knapp 300€ wenn ich mich grad nicht irre. Da waren wir mehr auf die Unterhaltssicherung angewiesen.
Wir hatten damals sogar noch um die 300 DM...
Wie schon geschrieben, verdient man als FWD zur Zeit nicht wenig.
Unterkunft, Verpflegung und kostenloses Bahnticket wird gestellt.
Wer trotzdem noch mit dem Auto anreist, ist selber Schuld und hat dann auch die Kosten dafür zu tragen, wenn nicht mehr viel über bleibt.
Also nicht rumjammern.
Zitat von: KlausP am 04. Dezember 2014, 21:12:19
Zitatfür Verpfegung usw.
Wieso? Truppenverpflegung wird Ihnen als FWDL kostenlos bereitgestellt und an Tagen, an denen Sie komplett nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen (Wochenende, Urlaub) wird Ihnen das doppelte Verpflegungsgeld ausgezahlt.
Das stimmt so nicht mehr. Es gibt auch für das Wochenende und Urlaub "nur" den einfachen Satz, sprich 7,63€ (Stand 2014).
Dennoch kann ich die FWDL, die sich beschweren nicht verstehen. Wenn man das, was die anderen schon geschrieben haben (kostenlose Verpflegung, Fahrkosten werden bezahlt, Unterkunft umsonst), dann hat man als FWDL mehr zum Leben, als fast jeder SAZ!
Ist mir immer wieder ein Rätsel, wie man es schafft aus dem FWD zu kommen und sein ganzes Geld für Blödsinn verbraten zu haben.
Naja gut, er beschwert sich nun nicht, sondern informiert sich lediglich, ob er noch einen Mietzuschuss bekommen könnte. Dass das nicht nötig ist, wurde ihm ja nun klargemacht.
Nachtrag: Trotzdem können FWDLer im Allgemeinen eine Unterhaltssicherung beantragen. Damit will ich natürlich meine Aussage revidieren, dass er die Sache abhaken kann.
Schau mal z.b. hier
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=600357&vbmid=0
Selbstverständlichkann er einen Antrag gemäß USG stellen - aber eben nicht bei der Bundeswehr sondern bei seiner örtlich zuständigen zivilen USG-Behörde. Ob dem Antrag in seinem Sinne stattgegeben wird wage ich aber zu bezweifeln, deshalb ja auch meine Frage nach dem Mietvertrag.
Warum sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden? Immerhin fällt ja mein Kindergeld weg sobald ich den FWD beginne
Und ich finde es schon bisschen ungerecht, wenn Leute auf Kosten der Bundeswehr Bahn fahren können ( die Tickets bekommen die von der DB sicher auch nicht umsonst) , und die Auto fahren kriegen nicht mal einen kleinen Zuschuss. Zwischen meinem Wohnort und Kaserne liegen 240km, d.h 480km für ein Wochenende. Mein BMW schluckt laut Angabe 8l , da aber viel Autobahn dabei ist kann man so von 12-15 litern ausgehen. Da wären 370€ Spritkosten noch günstig....
Vielleicht weil eine Mietwohnung/Mietvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, damit sie von Behörden anerkannt wird und somit ihrem Antrag stattgegeben werden kann?
Und was hindert Sie daran, mit der Bahn zu fahren?
ZitatUnd ich finde es schon bisschen ungerecht,
Sie werden nicht gezwungen, mit dem Auto zu fahren. Sie werden nicht einmal gezwungen, Ihren Dienst anzutreten - Sie machen das
freiwillig.
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 10:45:25
Mein BMW schluckt laut Angabe 8l , da aber viel Autobahn dabei ist kann man so von 12-15 litern ausgehen.
Dann würde ich mal die Fahrweise kritisch überdenken.
Ich hab beruflich mit meinem 1'er letztes Jahr 65000 km abgerissen und lag bei 7,1l/100km
Aber eigentlich was KlausP sagt.
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 10:45:25
Warum sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden? Immerhin fällt ja mein Kindergeld weg sobald ich den FWD beginne
Und ich finde es schon bisschen ungerecht, wenn Leute auf Kosten der Bundeswehr Bahn fahren können ( die Tickets bekommen die von der DB sicher auch nicht umsonst) , und die Auto fahren kriegen nicht mal einen kleinen Zuschuss. Zwischen meinem Wohnort und Kaserne liegen 240km, d.h 480km für ein Wochenende. Mein BMW schluckt laut Angabe 8l , da aber viel Autobahn dabei ist kann man so von 12-15 litern ausgehen. Da wären 370€ Spritkosten noch günstig....
Dann lassen Sie es doch bleiben!
Ich hatte in meiner AGA damals als GWDL welche, die Freitags 12 h nach Dienstschluss in den Zug gesessen sind und erst um 23 Uhr daheim waren, weil sie mit dem Zug quer durch Deutschland mussten.
Und das damals für ~400 €. Die hätten sich sicherlich über eine Strecke von 240 Km gefreut.
Außerdem ist der Verbrauch auf der Autobahn viel niedriger als in der Innenstadt. Also wenn Sie nicht gerade ständig Vollgas fahren, wird der Verbrauch niemals bei 15 Litern liegen.
Ich verbrauche nirgends so wenig wie wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin.
Bahn fahren hat doch was entspannendes und wenn mehrere kamaraden dabei sind kann es wirklich lustig werden war zumindest bei uns immer so
Bei dem ganzen Gepäck, den überfüllten Zügen und den ständigen Streiks find ich das alles andere als lustig
Hier muss sogar ich mal KlausP recht geben. Noch dazu weiß man das vorher.
Außerdem ist schon etwas vermessen eine Zusatzleistung zu fordern, nur weil einem eine Angebotene Leistung aus Bequemlichkeit nicht zusagt.
Und 12 - 15 Liter auf der Autobahn zu verbraten wenn man schon zu bequem ist UNSONST Zug zu fahren und dann zu jammert dass man zu wenig Geld hat, ist genauso dämlich wie der Rest den ich bislang hier gelesen habe.
Aber warum selbst etwas sparsam sein wenn man sich auch darüber "beschweren" kann nicht noch mehr Geld in den Arsch geschoben zu bekommen..
Hab grade geguckt, also mit ICE bräuchte ich 4 Stunden und ohne ICE 5 Stunden ! Kriege ich dann 1. Klasse ticket ?
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 11:11:25
Hab grade geguckt, also mit ICE bräuchte ich 4 Stunden und ohne ICE 5 Stunden ! Kriege ich dann 1. Klasse ticket ?
Nein, da es sich ja nicht um eine Dienstreise handelt.
Der Berechtigungsschein gilt grundsätzlich für die 2. Klasse
Dann wuerde ich den FWD absagen, wenn das alles von so vielen Missstaenden begleitet ist.
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 11:11:25
Hab grade geguckt, also mit ICE bräuchte ich 4 Stunden und ohne ICE 5 Stunden ! Kriege ich dann 1. Klasse ticket ?
Ich muss mich echt zusammenreißen bei die Lappen nicht ausfallend zu werden...
Das beste für alle Beteiligten ist wohl wenn du es sein lässt. Auch wenn dann die latente Gefahr besteht dass du uns demnächst als Harzer auf der Tasche liegst. - bei deiner derzeitigen Einstellung würde es mich nicht wundern.
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 11:08:39
Bei dem ganzen Gepäck, den überfüllten Zügen und den ständigen Streiks find ich das alles andere als lustig
Mann, Mann ...
Taschentuch? ... Oder auf'n Arm?
Noch mal: Sie müssen nicht, wenn Sie das nicht wollen! Und
unter bestimmten Voraussetzungen, die Ihnen Ihr Rechnungsführer dann verklickern kann (dafür wird er bezahlt!)
können Ihnen auch Fahrkosten mit dem Auto erstattet werden. Welche Voraussetzungen das sind weiss
ich jedenfalls nicht, genauso wenig, wie ich weiss, ob und wofür Ihnen das Amt Zahlungen nach USG bewilligt.
Also mein 2,5l 6 Zylinder verbraucht auf der Autobahn weniger als in der Stadt aber ok, das liegt sicherlich auch etwas am Fahrtstil.
Sonst kann man sich hier nur dem Gesagten anschließen.
1. Taschentuche oder auf den Arm (am besten beim Klausi, da kann man die Tränen noch an dem gelben Teil ab wischen)
oder
2. den FWDL einfach ab sagen und sich etwas anderes suchen.
Ich glaube der TE wird in der GA abrechen.
240 km sind doch locker machbar. Ich bin knapp 6 Stunden mit dem Zug zu meiner Ga Einheit gefahren und wer schon mal Köln -Berlin am Sonntag gefahren ist, der weiß, dass es angenehmeres Bahnfahren gibt. Nur ist das für jeden Fwdler das geringste Problem, wenn er nach einer 48h Übung endlich im Zug sitzten darf und schlaf nachholen kann. Also überdenken Sie Ihre Berufswahl ganz schnell, denn ich glaube beim Bund werden Sie nicht glücklich, denn da muss man auch um 5:15 aufstehen und wenn es nicht schnell genug geht wird man angeschrien. Also wenn Sie zivil was haben, machen Sie das weiter! Oder sind Sie 27 und FWDL23 der letzte Schritt vor Hartz 4?
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 11:11:25
Hab grade geguckt, also mit ICE bräuchte ich 4 Stunden und ohne ICE 5 Stunden !
Um mal in Mundart zu fragen: Wat is denn los mit dir?
Ich trete ab Januar meinen FWD in Bad Reichenhall an, meine Heimat liegt im Herzen des Potts (Ruhrgebiet), +/- 9 Stunden Zugfahrt, trotzdem freu ich mich tierisch drauf, und wer was erleben will muss auch Kompromisse in Kauf nehmen, sowas wird dir im Zivilen auch begegnen, nur das dir da höchstwahrscheinlich Unterkunft und Fahrkarte nicht vom Arbeitgeber gestellt werden!
Hast du nach dem FWD noch andere Pläne bei der Bundeswehr?
Zitat von: Verteidiger am 05. Dezember 2014, 12:42:58
Ich glaube der TE wird in der GA abrechen.
240 km sind doch locker machbar. Ich bin knapp 6 Stunden mit dem Zug zu meiner Ga Einheit gefahren und wer schon mal Köln -Berlin am Sonntag gefahren ist, der weiß, dass es angenehmeres Bahnfahren gibt. Nur ist das für jeden Fwdler das geringste Problem, wenn er nach einer 48h Übung endlich im Zug sitzten darf und schlaf nachholen kann. Also überdenken Sie Ihre Berufswahl ganz schnell, denn ich glaube beim Bund werden Sie nicht glücklich, denn da muss man auch um 5:15 aufstehen und wenn es nicht schnell genug geht wird man angeschrien. Also wenn Sie zivil was haben, machen Sie das weiter! Oder sind Sie 27 und FWDL23 der letzte Schritt vor Hartz 4?
Laut seiner Aussage ist er 20.
Aber eine abgebrochene Ausbildung könnte schon drin sein. Da bekommt man schließlich noch weniger Geld und muss auch noch seinen Sprit selbst bezahlen. Und nichtmal Gratis Bahn fahren...
Dann lieber zum Bund, bis man feststellt, dass man sogar hier selbst für sein Privatvergnügen aufkommen muss. Die Alternative wäre eine nahezu unzumutbare Verfrachtung in die Bahn. 2. Klasse wohlgemerkt mit dem ganzen zivilen Gelump zusammen - dass kann ja nun auch nicht sein...
Zitat von: whitelatino am 05. Dezember 2014, 12:54:54
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 11:11:25
Hab grade geguckt, also mit ICE bräuchte ich 4 Stunden und ohne ICE 5 Stunden !
Hast du nach dem FWD noch andere Pläne bei der Bundeswehr?
Da kann man der BW nur wünschen dass dieser Kelch an ihr vorübergeht...
So und so langsam kommen mal alle wieder ein wenig runter.
Chillt mal ich beschwere mich hier nicht sondern stelle normale Fragen dass mit der ersten Klasse hatte ich mal gelesen wo ich zur ärztlichen Untersuchung nach Düsseldorf musste das man ab einer gewissen Reise-Zeit ein 1.Klasse Ticket bekommt
Und ich hab dies Jahr Abi gemacht und wollte jetzt einfach mal ins Soldatenleben reinschnuppern danach irgendwas studieren also spart euch eure Harzer Kommi's
Ich fände es halt gerechter wenn ich mir den Wert des Bahntickets zumindest auszahlen lassen könnte wenn ich es nicht nutze, aber naaja dann halt nicht
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 20:43:35
Chillt mal ich beschwere mich hier nicht sondern stelle normale Fragen dass mit der ersten Klasse hatte ich mal gelesen wo ich zur ärztlichen Untersuchung nach Düsseldorf musste das man ab einer gewissen Reise-Zeit ein 1.Klasse Ticket bekommt
Und ich hab dies Jahr Abi gemacht und wollte jetzt einfach mal ins Soldatenleben reinschnuppern danach irgendwas studieren also spart euch eure Harzer Kommi's
Ich fände es halt gerechter wenn ich mir den Wert des Bahntickets zumindest auszahlen lassen könnte wenn ich es nicht nutze, aber naaja dann halt nicht
Frech brauchst du hier nicht werden!
Und gerechter als kostenlos Zug fahren geht doch gar nicht. Natürlich ist Bahn fahren nicht das Nonplusultra, aber viele SaZ würden sich freuen, wenn sie so einen Bahnberechtigungsausweis hätten.
Jaja die SaZ, die in der Aga genau das selbe machen, wie die FWDler und dabei mehr als das doppelte an Knete kassieren, haben's natürlich am aller nötigsten kostenlos Bahn zu fahren
ZitatIch fände es halt gerechter wenn ich mir den Wert des Bahntickets zumindest auszahlen lassen könnte wenn ich es nicht nutze, aber naaja dann halt nicht
Meinen Beitrag bezüglich der Möglichkeit der Kostenerstattung der Fahrt mit dem Auto haben Sie sicherlich überlesen ... Fragen kostet ja bekanntlich nichts.
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 20:59:28
Jaja die SaZ, die in der Aga genau das selbe machen, wie die FWDler und dabei mehr als das doppelte an Knete kassieren, haben's natürlich am aller nötigsten kostenlos Bahn zu fahren
Dafür müssen die meisten SaZ aber auch für ihre Unterkunft bezahlen. Davon, dass den SaZ die Gemeinschaftsverpflegung nicht kostenlos bereitgestellt wird rede ich gar nicht erst.
Und noch mal: Sie
müssen nicht mehr zur Bundeswehr wie die früheren GWDL, Sie
wollen! Und Sie
wollen FWDL werden!
Oh Mann, Sie haben echt keine Ahnung! Die SaZ bekommen ihre Bezüge und zahlen deswegen ihre Bahnfahrten selbst, erhalten jedoch unter bestimmten Bedingungen ein Zuschuss zu einer BahnCard 50 von bis zu 50% der Anschaffungskosten, die aktuell bei einem Preis von € 255,-- für die BahnCard 50 liegen!
Trennungsgeldempfänger erhalten eine (ledige Soldaten!) oder zwei (verheiratete Soldaten!) Familienheimfahrten im Monat erstattet, der Rest bleibt auch hier deren Problem!
Der Bahnberechtigungsausweis ist eine Leistung, die es so nur für die FWDLer gibt!
Saz haben alleine schon mehr verdient,weil sie sich für deutlich längere Zeit verpflichten.Als FWDL verdient man echt gutes Geld.Und selbst wenn man Auto fahren will(hab ich auch zusammen mit nen Kameraden gemacht) kommt man durch das Bilden von Fahrgemeinschaften und angepasster Fahrweise auf der Autobahn locker mit 120 Euro aus.
Zitat von: ProfessionalMatt am 05. Dezember 2014, 20:59:28
Jaja die SaZ, die in der Aga genau das selbe machen, wie die FWDler und dabei mehr als das doppelte an Knete kassieren, haben's natürlich am aller nötigsten kostenlos Bahn zu fahren
Übrigens ist es
nicht die "Schuld" der Bundeswehr, dass FWDL anders besoldet werden als SaZ/BS. Das liegt am Gesetzgeber, der entschieden hat dass FWDL Wehrsold, Wehrdienstzuschlag und andere Nebengebührnisse und Sachbezüge (z.B. den Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten) nach Wehrsoldgesetz bekommen und SaZ/BS nach Bundesbesoldungsgesetz besoldet werden. Wenn Ihnen das nicht gefällt, können Sie sich ja an Ihren Bundestagsabgeordneten wenden.
Ok dann werde ich einfach mal fragen wenn's soweit ist
Was würdet ihr mir raten so mitzunehmen außer dem was in dem Brief steht?
Das wurde in diesem Forum schon mehrfach lang und breit diskutiert und es wurde viele ratschläge gegeben. Vielleicht sollten Sie sich einfach mal etwas gründlicher umsehen? Und nein, ich hab keinen Bock das für Sie rauszusuchen.