Guten Tag.
Ich habe 2 Fragen zum Trennungsgeld.
1.Soldat X (21Jahre) ist zurzeit in Sigmaringen stationiert, erfährt nun das er mitte nächstes Jahres(Juli) nach München versetzt wird. Soldat X mietet sich Anfang nächstes Jahres (Januar) in seiner Heimatstadt Cuxhaven eine Wohnung und lässt diese anerkennen. Ist Soldat X, wenn er im Juli nach München kommandiert wird, Trennungsgeld berechtigt?
Frage 2 bezieht sich auf Frage 1
2.Soldat X der im Juli nach München kommandiert wurde, beantragt Heimschläfer, weil er sich eine Wohnung in München holen möchte, kann Soldat X trotzdem den Wohnungszuschuss der für München besteht in Anspruch nehmen?, obwohl Soldat X auf Grund seiner 21 Jahre noch Anspruch auf eine Stube in der Kaserne hat und deshalb keine eigene Wohnung notwendig ist.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Nein, Sigmaringen und Cuxhaven haben keinen räumlichen Zusammenhang.
Wahrscheinlich nicht, weil.das Einkommen zu hoch ist.
Zitat von: LasseBro am 06. Dezember 2014, 12:23:49Soldat X mietet sich Anfang nächstes Jahres (Januar) in seiner Heimatstadt Cuxhaven eine Wohnung und lässt diese anerkennen.
Und genau das wird aus dem Grunde, dass hier absolut kein räumlicher Zusammenhang besteht, nicht passieren! Denn ansonsten könnte sich ja jeder, der unbedingt Trennungsgeldempfänger werden möchte, eine Wohnung am anderen Ende Deutschlands organisieren ;) ! Und damit ist dann Frage Nr. 2 hinfällig ...
Guten Abend,
bin langsam total verwirrt bezüglich TG. Versuche mich schon seit Wochen einzulesen aber überall liest man verschiedene Dinge.
Ich bin 24 Jahre alt (noch bis März 2015), habe eine anerkannte Wohnung ca. 300km von meiner zukünftigen Kaserne als Wiedereinsteller im Januar 2015 entfernt. (SaZ8)
UKV wurde auf der Grund der kurzen Verwendungsdauer nicht zugesagt (kurze Verwendungsdauer verstehe ich auch nicht ganz).
Bin ich denn nun TG-berechtigt oder nicht?
Mir gehen diese TG-Fragen langsam selbst auf die Nerven aber ich blicke nicht mehr durch.
Danke schonmal
ZitatMir gehen diese TG-Fragen langsam selbst auf die Nerven aber ich blicke nicht mehr durch.
Warum dann nicht warten, bis es das BwDLZ nach Dienstantritt amtlich feststellt?
Und die Antwort ist: ja.