wenn ich das richtig verstanden habe kriege ich ein rezept von der BW womit ich dann beim Optiker eine günstige Brille bekomme. Aber wie sieht die genau aus? ist das so eine stinknormale mit gestell? Was wenn ich eine ballistische will ? Kann ich dann einfach aus eigener tasche zuzahlen und sie mir holen?
Für die dienstlich gelieferte ballistische Brille gibt es so einen Clip-Einsatz, welcher bestellt werden kann und die passende Dioptrienzahl hat.
Ich mach nur FWD d.h keine dienstliche ballistische Brille denke ich, oder doch?
Zitat von: Stinger55 am 09. Dezember 2014, 23:14:46
Ich mach nur FWD d.h keine dienstliche ballistische Brille denke ich, oder doch?
Da bin ich überfragt. Wenn ich mich richtig erinnere, wird das glaub über den Truppenarzt bestellt.
Aber es wird auch sicher bald jemand antworten der das genau weiß.
Ok es ist halt so dass ich meine "normale" Brille nicht ausstehen kann, ich sehe dann aus wie ein voll-geek, deswegen trage ich nur Kontaktlinsen.
Aber die sollen ja verboten sein bzw. selbst wenn erlaubt, im BIWAK müsste dann doch zwangweise eine Brille her, und deswegen wollte ich mir eine stylische holen in der ich mich auch wohl fühle
gestylt zum BIWAK... aahhh alles klar ::)
Kontaktlinse dürfte mit Atest erlaubt sein...
Dann werd ich mir wohl so Day& Night Linsen holen. Muss ich mir das attest beim zivilen Augenarzt holen? Also einfach dass der sagt ich darf kontaklinsen tragen, oder wie ?
Ich kann mich an ein Feld im Bewerbungsbogen erinnern in dem man ankreuzen musste ob man Brillenträger ist bzw. Kontaktlinsen tragen darf und man dazu ein Attest vom Augenarzt mit beilegen sollte.
Wenn du noch nicht beim Bund bist ist es folglich der zivile Arzt.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass sowas auch bei der AGA geklärt werden kann bevor es zu Geländetagen kommt.
Ok dann komme ich zu einer anderen Sache:
In dem Schreiben steht dass ich so angaben zu schwimmabzeichen machen kann/soll und das auch alles belegen soll. Ich weiss das ich in der 5ten Klasse oder so das Bronze oder Silber Abzeichen gemacht habe, hab aber keinerlei Belege oder so. Kann ich das dann einfach auslassen, oder werde ich dann als Nichtschwimmer eingetragen und hab dann irgendwelche Nachteile dadurch?
PS: Die Frage nach "wie sieht die brille aus die ich als fwd bekomme" darf immernoch beantwortet werden falls es jmd. weiss
Ich weiss nicht, wie es im normalen Dienst ist, sollten die beiden einzigen für den Fliegerischen Dienst zugelassenen Modelle auch die einzigen über den Bund zu beziehenden sein, ähnen sie sehr Harry Potter ;-)
ZitatPS: Die Frage nach "wie sieht die brille aus die ich als fwd bekomme" darf immernoch beantwortet werden falls es jmd. weiss
Hier gibts einen Beitrag dazu:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=24465.msg288870#msg288870\Weiterhin bekommst du den Einsatz fuer die Schiessbrille.
Kurzfassung: Du kannst dir beim Optiker die Brille aussuchen, die dir gefällt- die muss ein paar Bedingungen erfüllen: Kompletter Rahmen, stabil und nicht allzu auffällig, keine selbsttönenden Gläser. Man kann auch eigene Zuzahlungen leisten, falls die gewünschte Brille teurer als der Zuschuss der Bundeswehr ist.
Kontaktlinsen darf man tragen, aber die müssen auf eigene Kosten beschafft werden. Eine Brille braucht man aber in jedem Fall zusätzlich.
Die ballistische Brille bekommt jeder. Über den SanBereich wird der Einsatz für fehlsichtige Soldaten bestellt- auch für FWDL.
Für den Einsatz gibt es noch die besagte Harry-Potter-Brille als Ersatzbrille. Die wird aber auch über den SanBereich bestellt.
Danke, also die Schiessbrille ist mit Sehstärke, kann ich die dann auch einfach außerhalb des schießens tragen (beim biwak, in der kantine beim essen usw. ? ) oder kommt das blöd ?
Von mir aus können Sie die auch im Bett tragen.
Mann, Mann ... "Probleme" haben manche ...
*koppschüttel*
Die Schießbrille wird ab einem bestimmten Punkt der Ausbildung bei jedem Geländedienst getragen. Erlaubt ist sie nur zum Kampfanzug-also nicht in der Kantine.
Eine normale Brille musst u dir also so oder so holen
Kleiner Tipp,achten sie nur auf Funktionalität:Beim Gefechtsdienst,im Biwak etc sehen sie so oder so scheiße aus,da ändert die Brille auch nicht mehr viel dran.
Was bedeutet schon Funktionalität gegenüber der Chance, der Frau seines Lebens beim Gefechtsdienst zu begegnen.
Stimmt ;)Und auch der frisch beförderte Gefreite macht bei den Frauen des Standortes erheblichen Eindruck,wenn er mit Schießbrille lässig die Kantine betritt.
Gefreit leben gefährlich. Auf die Hohen schießen sie immer zuerst ... ::) ;D
Zitat von: Stinger55 am 10. Dezember 2014, 00:27:36
Ok dann komme ich zu einer anderen Sache:
In dem Schreiben steht dass ich so angaben zu schwimmabzeichen machen kann/soll und das auch alles belegen soll. Ich weiss das ich in der 5ten Klasse oder so das Bronze oder Silber Abzeichen gemacht habe, hab aber keinerlei Belege oder so. Kann ich das dann einfach auslassen, oder werde ich dann als Nichtschwimmer eingetragen und hab dann irgendwelche Nachteile dadurch?
Gehen Sie in die nächste Schwimmhalle und machen Sie ihr normales deutsches Schwimmabzeichen, das dauert keine Stunde. Kann nur von Vorteil sein. Aus der 5ten Klasse wird das vermutlich eh noch der Jugendschwimmpass sein.
ZitatDie ballistische Brille bekommt jeder. Über den SanBereich wird der Einsatz für fehlsichtige Soldaten bestellt
Wenn das so ein Einsatz ist, wie für die ABC-Maske (der90er Jahre), will die doch keiner freiwillig tragen ...
Zitat von: Roadrunner76 am 10. Dezember 2014, 17:46:08
ZitatDie ballistische Brille bekommt jeder. Über den SanBereich wird der Einsatz für fehlsichtige Soldaten bestellt
Wenn das so ein Einsatz ist, wie für die ABC-Maske (der90er Jahre), will die doch keiner freiwillig tragen ...
Ist es aber nicht.
http://i126.photobucket.com/albums/p87/shakyjake66/SF_w_Rx.jpg
...aber nah dran, und sag ich ja, die will keiner privat tragen 8)
Zitat von: Roadrunner76 am 10. Dezember 2014, 18:06:48
...aber nah dran, und sag ich ja, die will keiner privat tragen 8)
Ist irrelevant, da man sie eh nicht privat, sondern nur zum Kampfanzug tragen darf.