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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Wilfried-der-III am 14. Dezember 2014, 20:50:44

Titel: SaZ 13
Beitrag von: Wilfried-der-III am 14. Dezember 2014, 20:50:44
Sehr geehrtes Forum

Da ich bald (01.10.15) Mein Dienst als Feldwebel antrete habe ich vorher noch einige Fragen.

1. Wenn ich während den 13 Jahren, die ich mich verpflichtet habe, (Privat)verunfalle, und folge dessen nicht mehr in meiner Tätigkeit arbeiten kann, würde ich gerne wissen ob die BW mich dann diese 13 Jahre tragen muss?  Tragen im Sinne von weiter bezahlen, ärztliche Versorgung...etc. BFD?

2. Wie viel Urlaub steht einem Soldaten zu?

3. Wenn mir die Verwendung in der ich arbeiten soll nicht gefällt, ich aber dennoch bei der BW bleiben möchte/muss kann ich die Verwendung/Tätigkeit wechseln? Wenn ja: wie läuft das ab?
Wenn ja: ist es möglich das ich dann als z.b. Feldwebel in einer Mannschafts Verwendung arbeiten kann? Werde ich dann vom Dienstgrad herabgesetzt?

Wenn Nein: Muss ich dann 13 Jahre lang die Zähne zusammen beißen und diese durchziehen?

Das sind Fragen welche ich nur theoretisch wissen möchte! Es heißt nicht das ich von vorneherein kein Bock auf die Bw habe! Sonst hätte ich mich nicht beworben ;)

Mit freundlichen Grüßen

H.  :)
Titel: Antw:SaZ 13
Beitrag von: Elvis22 am 14. Dezember 2014, 23:09:09
Hast du dich bereits verpflichtet?
Falls ja: warum fallen dir diese fragen hinterher ein???
Das sind nämlich alles Sachen, die man eigentlich ZWINGEND wissen MUSS bevor man sich verpflichtet (Bei den Urlaubstagen evtl mit abstrichen, wenn einem Urlaub halt nicht so wichtig ist)
Titel: Antw:SaZ 13
Beitrag von: Elvis22 am 14. Dezember 2014, 23:18:59
Zu 1.)
Falls du eine andere Verwendung ausüben kannst wirst du dort eingesetzt.
Falls nicht wird ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet und du wirst entlassen. Dir stehen dann die gebührbisse zu, für die Dienstzeit die du bis dahin geleistet hast.

Zu 2.)
26 Tage bis zum 30. Lebensjahr. Danach gestaffelt.  (ohne Gewähr - ich meine da hätte dich was geändert)

Zu 3.)
Du stellst einen Antrag und dieser wird von anderer Stelle entschieden.
Als Fw kannst du nicht auf einem Mannschafter dienstposten eingesetzt werden z.B.
Du kannst nicht "degradiert" werden wegen sowas.
Titel: Antw:SaZ 13
Beitrag von: Ralf am 15. Dezember 2014, 04:35:21
Du muesstest schon eine ziemlich schwere Einschraenkung haben, um keine Taetigkeit in der Bw mehr wahrnehmen zu koennen. Denn nur dann kommt ein DU-Verfahren in Frage. Wenn man wirklich dabei bleiben will, dann findet sich oftmal snoch eine Taetigkeit. Allerdings wollen dann die meisten auch eher schnell raus, weil es keine Perspketive mehr gibt und man so schnell wie moeglich ja zivil Fuss fassen will.

Urlaub sind 29 Tage.

Wenn du in deiner Verwendung ausgebildet bist, wird man dich nicht ohne weitres in eine andere Verwendung wechseln lassen. Warum auch? Immerhin hat man Zeit und Geld in dich investiert, um dich an die Schwelle Ausbildung/Einsatz heranzufuehren und du bist fuer einen bestimmten Dienstposten vorgesehen, den du zu besetzen hast und deine gelernten Taetigkeiten/Faehigkeiten anwendest.
Titel: Antw:SaZ 13
Beitrag von: steven0308 am 16. Dezember 2014, 18:52:01
Wilfried sind sie bereit mir per PN eine bis zwei Fragen zubeantworten?
Titel: Antw:SaZ 13
Beitrag von: Wilfried-der-III am 19. Dezember 2014, 19:41:18
Selbstverständlich ;)
Titel: Antw:SaZ 13
Beitrag von: Tommie am 19. Dezember 2014, 20:15:31
Zitat von: Ralf am 15. Dezember 2014, 04:35:21Urlaub sind 29 Tage.

Änderung der Soldatenurlaubsverordnung zum 24.11.2014: Neuer Sachstand: 30 Tage für alle!