Hallo,
da unser ReFü scheinbar meine Zeit findet versuche ich es mal hier. Folgendes, Ich Single 22J, ledig und ohne anerkannte Wohnung (Mutti) bin zur Zeit auf einen 3 Monatigen Lehrgang kommandiert. Bin ich nach Paragraph 3 Trennungsgeldberechtigt, da mein "Wohnsitz" ja quasi in der Stammeinheit liegt der 200km entfernt vom jetzigen Lehrgang liegt? Ich selbst hätte gesagt nein jedoch habe ich nun von vielen gehört, dass ich für die 3 Monate trennungsgeld berechtigt bin. Hat hier jemand mehr Ahnung?
MkG
Ohne anerkannte Wohnung? ???
Zitat von: wolverine am 16. Dezember 2014, 11:42:00
Ohne anerkannte Wohnung? ???
Ja die Begründung war von allen, dass ich die "Stube" quasi als Wohnsitz habe und durch die kommandierung für 3 Monate nun nach Paragraph 3 Trennungsgeldempfänger sein solle
Und warum sollte dann die "neue" Stube nicht auch die "neue Wohnung" werden?
Zitat von: wolverine am 16. Dezember 2014, 11:47:21
Und warum sollte dann die "neue" Stube nicht auch die "neue Wohnung" werden?
weil es nur eine kommandierung und keine versetzung ist
Das ist dabei belanglos. Wurde ihnen mit der Kommandierungsverfügung die UKV zugesagt? Wenn nein, was steht in der Begründung?
UKV bei Kommandierung unter 6 Monaten?
Bei Lehrgängen unter 6 Monaten wird bei entsprechender Abwesenheit vom Standort der Stammeinheit Trennungsgeld bezahlt.
Servus,
als OA des Heeres bekommt man, wenn man zu Beginn der Ausbild an die OSH, an die Sprachenschule und in das Truppenpraktikum kommandiert ist immer Trennungsgeld, mit der Begründung, dass einem
bei Kommandierungen unter 3 Monaten Trennungsgeld zusteht.
Also müsste es in deinem Fall das selbe sein.
Kameradschaftliche Grüße
Zitat von: Andi am 16. Dezember 2014, 15:31:42
UKV bei Kommandierung unter 6 Monaten?
Bei Lehrgängen unter 6 Monaten wird bei entsprechender Abwesenheit vom Standort der Stammeinheit Trennungsgeld bezahlt.
Stimmt auch wieder. Denkfehler von mir.
Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2014, 15:42:26
Zitat von: Andi am 16. Dezember 2014, 15:31:42
UKV bei Kommandierung unter 6 Monaten?
Bei Lehrgängen unter 6 Monaten wird bei entsprechender Abwesenheit vom Standort der Stammeinheit Trennungsgeld bezahlt.
Stimmt auch wieder. Denkfehler von mir.
Dass ich das noch erleben darf. :P
Hallo Melvin,
es stimmt, du bist Trennungsgeld berechtigt nach Paragraph [3]!
Das gilt aber nicht für jede Komandierung.
Merk dir bitte:
Lehrgang über 4 Wochen: Trennungsgeld [Ja]
Lehrgang unter 4 Wochen: Trennungsgels [Nein]
Mit kameradschaftlichen Gruß,
Man_Kra
Also, wenn meine Prüfer und ich seit Jahren keine falschen Berechnungen und Auszahlungen machen dann ist
Zitat von: man_kra am 17. Dezember 2014, 21:13:12
Lehrgang unter 4 Wochen: Trennungsgels [Nein]
eindeutig falsch.
Ises auch
Soso... Was stimmt denn nun?
Tapatalk @ NEXU5 L
Wir sind nach der GA auf den Fw Anw Lehrgang bekommen und haben danach ALLE (außer die, dessen Stammeinheit in der selben Garnision lag) Trennungsgeld bekommen. Sollte das falsch gewesen sein, haben fast 30 Leute zu unrecht TG bekommen.
Nachtrag: Nicht der Fw Anw, der ging länger als 4 Wochen :D
Vom Grundsatz her gilt für KOMMANDIERUNGEN bis zu 3 Monaten:
Es erfolgt keine Zusage der UKV.
Damit in der Regel Trennungsgeldanspruch.
Es gibt natürlich Ausnahmen! Die sollte aber jeder Refü erklären können!