Hi,
ich habe da mal eine Frage:
Ist es möglich Sprachzertifikate die gemäß dem Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen, kurz CEFR erworben wurden in ein SLP zu überführen, bzw. gibt es dafür einen Erlass / Vorschriften ?
Ich habe von einem Kollegen eine Studieninformationen von der BW-Uni in Hamburg, aus der hervorgeht das eine Überführung grundsätzlich nach folgendem Modell möglich ist:
A1 - A2 = SLP 1
B1 = SLP 2
B2 - C1 = SLP 3
C2 = SLP 4
Das würde ja heißen wenn ich zivil eine Prüfung nach CEFR habe, mit der Stufe B2 dotiert ist, ich somit automatisch ein SLP von 3333 hätte oder ?!
Wer kann mir darüber Auskunft geben ?
Vielen Dank
Bundessprachenamt
Ich wollte das Thema nochmal wieder aufleben lassen, da es mich sehr interessiert und mir die Antwort von FregattenFan nicht ausreichend war.
Gibt es denn was gesetzliches oder muss ich für sowas beim Bundessprachenamt anrufen?
Ich selber habe B2 und deswegen würde mir eine Antwort sehr helfen.
Falls es keine Anerkennung gibt, wie sie es mit dem Einstufungstest für den SLP aus? Wie kann man sich den vorstellen?
Der Einstufungstest ist ein 200 Punkte-Test.
Im Interne findet sich neben der Prüfungsordnung des BSPrA auch die Einstufung in die verschiedenen Lehrgänge anhand der Vortestung. Wenn du nach "Einstufungstest SLP" suchst, findest du das pdf und das doc.
Wir haben das letzthin erst durch, daher kann ich hier gut Auskunft geben ;) :
Wer irgendwelche "externen" Sprachzertifikate hat, kann sich im Prinzip den 200-Punkte-Test schenken und sich unter Vorlage der Zertifikate direkt zu einer Sprachprüfung auf seinem Wissensstand anmelden! Nicht mehr und auch nicht weniger ...
Wenn ein Feldwebeldienstgrad einen Nachweis für Sprachkenntnisse auf Level B2 erbringt, kann er ohne Englisch-Lehrgang direkt zur SLP-Prüfung gehen! Ich gebe allerdings zu Bedenken, dass der 200-Punkte-Test in weniger als 2 Stunden erledigt ist, dass sein Ergebnis drei Jahre lang gültig und in SAP hinterlegt ist, dass der Sprachlehrgang eventuell schon wieder "verschütt" gegangene Sprachkenntnisse wieder auffrischt, etc.
Wer nur die Prüfung macht, weil er ein anderweitiges Zertifikat vorweisen kann, läuft natürlich latent in die Gefahr, die Prüfung zu "verkacken" und danach nicht wirklich besser da zu stehen.
Fazit: Dass man einen SLP "zuerkannt" bekommt, nur weil man mal ein paar Englischkurse belegt hat, findet definitiv nicht statt! Einen bescheinigten SLP gibt es immer nur nach einer entsprechenden Prüfung! Bisher absolvierte Sprachkurse können jedoch den Weg zum SLP abkürzen, ggf. jedoch mit den oben erwähnten Risiken!
Ach ja, ich hatte beim 200-Punkte-Test letzthin 193 Punkte und darf daher meine SLP-Prüfung auf dem Level 4 wiederholen!
Man muss ja sogar den 200-Punkte-Test wiederholen, wenn der SLP, den man ohne vorherigen Lehrgang gemacht hat, abgelaufen ist.
Jepp, deswegen hatte ich den Test ja mitgemacht ;) !
Ach ja, die Nachweise durch externe Zertifikate gelten auch nur dann, wenn sie in einem Zeitraum von weniger als zwei Jahren (?) vor der Prüfung erworben wurden. Somit kann also nicht jeder, der irgendwann einmal ein B2-Zertifikat erworben hat, damit ungestreift zur SLP-Prüfung zugelassen werden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde im Rahmen meiner Weiterbildung zum 31.06. mein B2 Zertifikat bekommen und direkt ab dem 01.07. in die MarineOffz Ausbildung gehen. Ich werde aber den SLP Kurs mitmachen, weil alleine 12 Wochen Unterricht mehr wert ist als diese 14 Tage Vollzeitkurse die ich vorher gemacht habe.
Ist der SLP Kurs denn in Vollzeit also 12 Wochen durchgehend oder sind das nur Stunden die zwischen den Offz-Kursen sind?
Wenn du schon auf Niveau B2 bist, wie kommst du dann drauf, dass die Bundeswehr dir noch einen 12-Wochen-Lehrgang finanzieren soll?
Weil doch schon ein Unterschied zwischen SLP und dem Euro-Rahmen sein wird. Ich glaube nicht das mein Einstufungstest sagen wird... der Lehrgangsteilnehmer schafft SLP 3332 ohne Lehrgang. Was passiert eigentlich, wenn ich keine 3332 erreiche?
Dann wirst du an der Uni Gelegenheit bekommen, Defizite aufzuarbeiten.
Ok, danke für die Antwort. Das Lesen, Hören und Schreiben ist nicht so das Problem, aber beim B2 haben wir keine großen Präsentationen gehalten, dass ist das einzige was mir etwas zu denken gibt. Ist aber alles durch lernen denk ich mal machbar.
Funktioniert das ganze denn auch sinngemäß andersrum? Kann ich mein Sprachzertifikat SLP zivil in etwas brauchbarem umwandeln?
Wozu? Sie bekommen ein Zeugnis vom Bundessprachenamt mit großem Dienstsiegel drauf und auf der Rückseite eine Erklärung für diejenigen, die lesen können ;) ! Wem das nicht reicht, der soll sich was stricken ;D !
Außerdem steht da auch noch folgender Satz drauf:
Zitat"Die in einer Fertigkeit erworbene Leistungsstufe verliert drei Jahre nach Ablegen der angegebenen Prüfung ihre Gültigkeit als Nachweis vorhandener fremdsprachlicher Kenntnisse und Fähigkeiten."
Somit hat dieses Zeugnis definitiv ein "Verfallsdatum" ;) !
Naja der Bundeswehrführerschein verliert auch seine Gültigkeit, ich kann ihn aber trotzdem ins zivile umschreiben.
Und ich mein, die Kenntnisse verfliegen ja nicht einfach... bzw. brauchen nur kurze Wiederholungszeit.
Aber egal, war nur ne Frage
Der Dienstführerschein verliert seine Gültigkeit? Das wäre neu. Einzelne Klassen erlöschen, aber das ist im zivilen Führerscheinrecht angepasst. Da muss man auch nach Vollendung des 50. Lebensjahres für bestimmte Klassen (z.B. C, CE) alle 5 Jahre eine neue Untersuchung vornehmen lassen.
Äh, KlausP, Du hast wie ich die Fahrerlaubnis der Klassen B, c und E vor einem bestimmten Stichtag erworben und damit war sie automatisch bis zum 50. Geburtstag gültig und musste ab da in 5-Jahres-Schritten-verlängert werden. Wenn heute jemand BCE neu erwirbt, bekommt er die von vorne herein nur auf eine Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und muss Sie dann verlängern lassen. Hierzu ist wieder ein BA 90/5 MKF-Verwendungsfähigkeit der Stufe II, notwendig und ein Antrag der an die ZMK geschickt wird!
Zitat von: HerrZog am 07. Dezember 2016, 09:42:33Und ich mein, die Kenntnisse verfliegen ja nicht einfach... bzw. brauchen nur kurze Wiederholungszeit.
Welchen Teil des Zitates, das von meinem SLP-Zeugnis vom 12.06.2015 stammt, soll ich Ihnen denn noch einmal erklären ;) ? Warum muss ein SLP nach Ablauf erneuert werden? Warum benötigt man nach Ablauf des SLP einen neuen Einstufungstest?
Ich verrate Ihnen mal etwas: Bestimmt nicht, weil ein einmal erreichtes Sprach-Level für die nächsten hundert Jahre auf konstantem Niveau bleibt ;) !
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 10:00:58
Äh, KlausP, Du hast wie ich die Fahrerlaubnis der Klassen B, c und E vor einem bestimmten Stichtag erworben und damit war sie automatisch bis zum 50. Geburtstag gültig und musste ab da in 5-Jahres-Schritten-verlängert werden. Wenn heute jemand BCE neu erwirbt, bekommt er die von vorne herein nur auf eine Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und muss Sie dann verlängern lassen. Hierzu ist wieder ein BA 90/5 MKF-Verwendungsfähigkeit der Stufe II, notwendig und ein Antrag der an die ZMK geschickt wird!
Stimmt so. Das ändert aber nichts daran, dass der Dienstführerschein insgesamt nicht ungültig wird. "B" z.B. verliert die Gültigkeit ja nicht.
Ist aber recht OT.