Ist eine Erstverpflichtung als Uffz oder Fw mit 39 Jahren mit dem Ausbildungsberuf Groß und Außenhandelskaufmann im S1 oder S4 Bereich möglich ?
MFg
Wenn der Berufsabschluss für die gewünschten Verwendungen verwertbar ist, ist eine Einstellung möglich. Es wird nicht einfach, weil unter Umständen auch das Bundesministerium der Finanzen seine Zustimmung geben muss (kann ja sein, dass die Einstellung erst nach Vollendung des 40. Lebensjahres erfolgen kann). Und man muss sich im Einstellungsverfahren gegen weitaus jüngere Bewerber mit förderlichem Berufsabschluss durchsetzen!
Danke
Habe mich nur verschrieben bin erst 34 Jahre ;)