also hab mal ne frage, mein freund hat sich fürs ausland verpflichtet, kann er das ohne weiteres wieder zurückziehen oder gibt es da probleme? :o
würd ich persönlich ja besser finden.
wer hat von euch schon erfahrungen im ausland gemacht und wie waren diese? ist man da mal ein viertel jahr von zuhause weg oder so?
Freue mich über antworten...
mfg
Hi!
Wenn dein Freund ganz normal seinen Grundwehrdienstableistet und diesen freiwillig um ein paar Monate verlängert hat, dürfte das kein Problem sein.
War bei mir damals ähnlich, hatte meine zehn Monate auf zwanzig ausgedehnt und mir dann das auch nochmal anders überlegt.
Wurde dann einfach wieder auf W10 zurückgestuft.
Hab das damals auch für meine Freundin gemacht, und das dann hinterher bereut... Aber das nur am Rande.
Erstmal was grundsätzliches (nur theoretisch):
Die Bw kann JEDEN Soldaten, und wenn er noch so schreit und kratzt, ins Ausland schicken. Wirklichen "Schutz" davor bietet nur die Wehrdienstverweigerung. Eine Freiwilligkeit des Soldaten ist also erstmal gar nicht nötig.
zur Praxis:
Wenn Dein Freund GWDL ist, kann er seine Bedenken natürlich anmelden und wird dann aller Wahrscheinlichkeit nach NICHT ins Ausland gehen.
Als FWDL müsste er wohl diese "Zusatzzeit" ganz rückgängig machen - wird etwas bürokratisch werden.
zum Zeitraum:
3 Monate sind leider zu kurz geschätzt. Dein Freund wäre volle 6 Monate im Einsatz. Plus die Zeit davor, wo er wegen Übungen etc recht viel weg sein wird.
Lichtblick: es besteht die Möglichkeit auf Urlaub während der 6 Monate. Die meisten nehmen das jedoch nicht in Anspruch, hört man.
Als GWDL wird er wohl auch kaum in einen Auslandseinsatz geschickt werden, da die 9 Monate schlicht und ergreifend zu kurz für sowas sind ...
3 Monate ist prinzipiell eigentlich nicht möglich, ausser bei einigen wenigen Truppengattungen (Feldjäger z.B., KSK vermutlich auch), sondern, wie Schlammtreiber schon geschrieben hat, 6 Monate ...
Also erstmal danke für eure Antworten.
puh 6 Monate is ja ganz schön lang. Hätt ich gar nicht gedacht.
:o
Also er ist normaler Jäger und hat sich für 23 Monate mit Auslandeinsatz verpflichtet.
Echt Schlammtreiber die BW kann jeden verpflichten, hab ich auch nicht gewußt. Tja man lernt überall dazu.
Allerdings so richtig will er nicht mehr ins Ausland. Aber wenn er das machen will, werde ich ihm net reinreden. Ist ja schließlich seine Zukunft. Schade wärs natürlich schon.
bye äh ich mein horrido ;D
Ich habe nun aber schon mehrmals gehört vom WDB und von einem ABC´ler dass man seit neuestem (2003) sein Kontigent splitten kann. Also 2 Leute teilen sich einen Auslandseinsatz von 6 Monaten. Praktisch macht dann einer 4 der andere nur 2 Monate (oder 3 und 3... ) könnt ihr mal nachfragen und das bestätigen....
Ich wundere mich immer wieder, warum sich Leute, die Soldat - und ganz besonders freiwillig - werden, nicht vorher über solche Angelegenheiten klar sind...
Weißt Du, oft waren sich die Leute dessen klar - nur stoßen sie in ihrem persönlichen Umfeld dann plötzlich auf Probleme.
Das Umfeld kann sich ja auch mal ändern (neue Freundin, o.ä.) bzw seine Meinung ändern.
Aus einem "ach, da wird schon nichts kommen" wird auf einmal größte Besorgnis, wenn die Sache konkret wird.
::)
@ someone : wäre natürlich toll wenn das so gehen würde, dann wäre es wenigstens nicht ganz so lang. er soll sich mal informieren und dann geb ich dir bescheid.
@ rettass : hast ja auch schon recht, aber er war arbeitslos und hat sich halt dafür entschieden. und er hatte sich nicht so richtig über die BW informiert.
Als er mir das sagte war ich nätürlich schon geschockt, weil er ja auch den Wehrdienst so lange macht. Aber nun ist er mittlerweile 4 monate dort und wir haben uns langsam an die Situation gewöhnt
::)
Trotzdem mit dem Auslandeinsatz komme ich immer noch nicht richtig klar. Muss mich aber wohl oder über darauf einstellen.
@ Schlammtreiber: Haste wirklich schön geschrieben :-*
Dabei hatte ich in "Schönschrift" in der Grundschule meinen ersten (und einzigen !) Fünfer. Ist aber schon ´ne Weile her...
;)
*grins*
(musst du immer alles ins lächerliche ziehen ? ;) )
aber in Maschineschreiben würdeste von mir ne EINS bekommen
;D
Zitat von: peggy am 28. Juli 2003, 14:05:59
also hab mal ne frage, mein freund hat sich fürs ausland verpflichtet, kann er das ohne weiteres wieder zurückziehen oder gibt es da probleme? :o
mfg
ich möchte dieses thema nch einmal aufgreifen...hier wurde ja nun nur über GWDL und FWDL geredet! Wie sieht das ganze den bei SAZ aus! Welche folgen hat es wenn man da den Einsatz verweigert???
Zitat von: Stephie am 09. Oktober 2008, 22:44:48
ich möchte dieses thema nch einmal aufgreifen...hier wurde ja nun nur über GWDL und FWDL geredet! Wie sieht das ganze den bei SAZ aus! Welche folgen hat es wenn man da den Einsatz verweigert???
Um mal eines klarzustellen: kein Soldat, weder SaZ noch GWDL, kann den Einsatz verweigern! GWDL werden (im Ausland) nicht eingesetzt, das ist aber kein irgendwie geartetes "gesetzliches Recht", sondern eine freiwillige Selbstbeschränkung des Dienstherren. Rechtlich gesehen kann auch jeder GWDL jederzeit in jedem Konflikt wo auch immer eingesetzt werden, wenn das Parlament es so will. Es wird nur nicht gemacht. Weil es das Parlament nicht will. ;)
Würde ein SaZ also versuchen "einen Auslandseinsatz zu verweigern" wäre dies genau das was man landläufig unter "Gehorsamsverweigerung" versteht und damit strafbar. Alternativ kann er versuchen sich mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen darum zu drücken, das ist zwar moralisch für den Arsch aber erstmal nicht strafbar. Oder er kann die vom Grundgesetz garantierte Gewissensentscheidung setzen und den Dienst an der Waffe verweigern (KDV), das wäre wohl auch die sauberste Lösung für beide Seiten, denn wer sich beim Gedanken an Auslandseinsätze Pipi in die Hose macht sollte vom Soldatenberuf Abstand nehmen denn er/sie ist dafür in etwa so geeignet wie ein wasserscheuer Rettungsschwimmer.
Sollte es allerdings keine generelle Aversion gegen Auslandseinsätze sein, sondern vernünftige temporäre Gründe, so ist ein Gespräch mit den Vorgesetzten der beste Weg. Wenn also Meiers Frau gerade wirft, dann kann man mit dem nächsten Kontingent vielleicht auch Müller nach Mazar schicken und Meier eben erst mit dem nächsten.
ist die Entlassung des Saz die einzige folge..oder gibt es da auch ausnahmen? Gibt es auch die möglichkeit NUR bestimmte Auslandsverwendung zu verweigern und sich dafür für andere freiwillig bereit zu erkären...oder ist jeder der ein Einsatz ablehnt gleich ein KDV nur weil er "kein Gehorsam" hat???
Wenn nun wie du sagst die Verweigerung eines Auslandeinsatzes strafbar ist aufgrund der Veletztung des Gehorsmas! Mit was für einer Strafe müsste man dann rechenen? Ist die Folge gleich ein Diziplinarverfahren oder gar die Entlassung des SAZ oder gibt es da auch andrere Möglcihkeiten???
LG Stephie
Zitat von: Stephie am 10. Oktober 2008, 18:00:40
ist die Entlassung des Saz die einzige folge..oder gibt es da auch ausnahmen?
Wer sprach denn hier von einer Entlassung?
ZitatGibt es auch die möglichkeit NUR bestimmte Auslandsverwendung zu verweigern und sich dafür für andere freiwillig bereit zu erkären...
Nein, warum sollte es eine solche Möglichkeit geben? Die Bundeswehr setzt ihre Soldaten da ein, wo sie sie braucht.
Zitatoder ist jeder der ein Einsatz ablehnt gleich ein KDV nur weil er "kein Gehorsam" hat???
Ich glaube du hast hier einiges nicht verstanden, was geschrieben wurde.
1) Man kann keinen Einsatz "ablehnen"!
2) Einen KDV-Antrag stellen kann jeder deutsche Wehrpflichtige/Wehrdienstleistende, wenn Gewissensgründe vorliegen, die den Dienst an der Waffe subjektiv unmöglich machen. Das passiert nicht automatisch, sondern durch einen Antrag in dem der Wehrpflichtige/Wehrdienstleistende seine Gewissensgründe glaubhaft machen muss. Ein erfolgreicher KDV-Antrag kann nicht auf Basis der Unlust an einem Auslandseinsatz teilzunehmen gestellt werden.
ZitatWenn nun wie du sagst die Verweigerung eines Auslandeinsatzes strafbar ist aufgrund der Veletztung des Gehorsmas! Mit was für einer Strafe müsste man dann rechenen?
"§ 20 Wehrstrafgesetz Gehorsamsverweigerung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird bestraft,
1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2. wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist."Ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gilt ein Soldat auf Zeit/Berufssoldat als entlassen - übrigens ohne Anspruch auf Versorgungsleistungen und Übergangsgebührnisse.
ZitatIst die Folge gleich ein Diziplinarverfahren oder gar die Entlassung des SAZ oder gibt es da auch andrere Möglcihkeiten???
Das Disziplinarverfahren und die entsprechenden Folgen haben nichts mit einem etwaigen Strafverfahren und seinen etwaigen Folgen zu tun.
Zuallererst ist die Weigerung eines Soldaten in den Einsatz zu gehen kein Grund dafür ihn nicht trotzdem in den Einsatz zu schicken - das geht eins a mit unmittelbarem Zwang, was aber natürlich nichts an den strafrechtlichen und disziplinaren Folgen ändert.
Und eine fristlose Entlassung kommt bei SaZ während der ersten vier Dienstjahren zwar in betracht, aber auch dann wird wohl erst das Ende des Disziplinarverfahrens abgewartet werden und zudem kommt dann später nicht das gerichtliche Strafverfahren dazu. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit mit mehr als vier Dienstjahren können nur duurch Truppendienstgerichtliche Entscheidung entlassen werden, was ebenfalls nichts mit dem Strafverfahren zu tun hat.
Gruß Andi
Die Regeldauer eines Einsatzes beträgt vier Monate. Es gibt auch Einsätze, die sechs, neun oder noch mehr Monate betragen, die Masse geht vier Monate nackig ohne Vor- und Nachbereitung.
Das Splitten ist zwar möglich, aber eher die Ausnahme und nur bei bestimmten Dienstposten möglich. Ohne schwerwiegende Gründe wird kein Zugführer nach Ablauf von zwei Monaten seinen Richtschützen, Kraftfahrer, MG-Schützen oder einen anderen Soldaten ausfliegen und durch einen fremden ersetzen lassen. Umgekehrt wären die Soldaten des Zuges sehr verwirrt, plötzlich vor einem neuen und unbekannten Zugführer zu stehen. Zur Wahrung der Homogenität ist splitten unter dem Strich die absolute Ausnahme.
Jeder Soldat, der sich verpflichtet, erklärt sich mit seiner persönlichen Unterschrift zur Teilnahme an Auslandseinsätzen bereit. Somit gibt es für den Soldaten keine Alternative. Ohne Ausnahme. Das ist die Wahrheit. Man brauch also noch nicht einmal daran zu denken, nicht an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Oder "Wunschländer" anzugeben. Dann würden alle nach Mallorca wollen. Gleich vergessen, ist Schwachsinn.
Das gehört zwar nicht ganz zu dem Thema, aber trotzdem hab ich mal ne Frage:
Ich war 2006 II-III Quartal im ISAF Einsatz, 2007/2008 IV-I Quartal im KFOR Einsatz und soll jetzt 2009 im II. Quartal wieder in den Einsatz. Das ist mir persönlich doch etwas zu häufig. Gibt es noch eine Regelung die festschreibt das ein Soldat nach einem Einsatz für soundsoviel Monate/Jahre nicht wieder in den Einsatz befohlen werden kann?
Gruß, Christian
also der regelsatz lautet zwischen den einsätzen 12 monate heimat - kann allerdings je nach atn auch häufiger sein
kenn welche die gehen 2x im jahr -> absolute speziallisten
Zitat von: bayern bazi am 11. Januar 2009, 10:47:48also der regelsatz lautet zwischen den einsätzen 12 monate heimat
Laut letztem Bericht des Wehrbeauftragten (Abschnitt 2.1, Einsatzplanung) wird sogar eine "Ruhezeit" von 16 Monaten zwischen zwei Einsätzen angestrebt, häufig aber nicht erreicht. Dort wird auch geschrieben, dass "die Festlegung eines verbindlichen zeitlichen Mindestabstandes
zwischen zwei Einsätzen wünschenswert" sei - oder, im Umkehrschluss, ein solcher Mindestzeitraum zu dem Zeitpunkt anscheinend nicht vorgesehen war.
Zitat von: christian282 am 11. Januar 2009, 10:19:59
Gibt es noch eine Regelung die festschreibt das ein Soldat nach einem Einsatz für soundsoviel Monate/Jahre nicht wieder in den Einsatz befohlen werden kann?
Nein, als Soldat kannst du wenn es erforderlich auch 12 Monate pro Jahr in den Einsatz gehen. Und glaub mir es gibt Kameraden, die jedes Jahr mehr im Einsatz, als in Deutschland (von "zu hause" will ich gar nicht sprechen) sind. Und nein, das sind keine spezialisierten speziellen Spezialkräfte, sondern ganz normale Feld- Wald- und Wiesensoldaten, die nur eine geringfügige Mangel-ATN haben.
Gruß Andi
Die Formulierung kommt von BVerwG (hinsichtlich Dienstleistung allgemein; Auslandseinsatz ist nicht entschieden, dürfte aber nicht anders zu beurteilen sein) und lautet:"... bis an die Grenzen der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit..." Erst danach hat man einen Anspruch.