Weil ich an anderer Stelle dazu einen Meinungsaustausch gelesen habe...
Wer Sanitätsoffizier wird, durchläuft (abgesehen v. Quereinsteigern natürlich) einige Mannschaftsdienstgrade, wird dann während des Studiums Fahnenjunker, Fähnrich, (Oberfähnrich?), Leutnant SanOA und danach Stabsarzt. Soweit so gut.
Ist man als Leutnant SanOA nun eigentlich Offizier (wenn die OL'e erfolgreich abgeschlossen wurden)?
Oder nicht, da man immer noch SanOA ist?
Oder gilt hier die Sprach-(und sonstige)Regelung: Offizier ja - Sanitätsoffizier nein?
Ab Leutnant ist man Offizier; in der Sanitätstruppe ist man dann Sanitätsoffizier. Arzt ist man aber erst mit (erfolgreich) abgeschlossenem Studium. ??? :-\
Die Diskussion kenne ich zur genüge. In der Laufbahn der Sanitätsoffiziere ist der Leutnant kein "Sanitätsoffizier" sondern allenfalls Truppendienstoffizier im Sanitätsdienst, da der "Sanitätsoffizier" in der Bundeswehr zwingend eine Approbation voraussetzt. Somit ist der Leutnant (SanOA) ein Offizier, da er im Falle des nichtbestehens des Studiums Leutnant bleibt und in die Laufbahn der Truppendienstoffiziere im Sanitätsdienst überführt wird und theoretisch auch weiter aufsteigen kann, aber in der Regel zum nächsten Zeitpunkt entlassen wird. Ein "Sanitätsoffizier" hingegen ist er nicht.
Vielen Dank! :)
Zitat von: FrankP am 19. Dezember 2014, 13:02:30... einige Mannschaftsdienstgrade, wird dann ...
Na ja, der Kandidat wird als "SanSdt SanOA" eingestellt, wird nach drei Monaten "Gefreiter SanOA" und nach sechs Monaten "Obergefreiter SanOA". Immer vorausgesetzt, dass alles "normal" läuft. Und ein jahr nach Diensteintritt, wenn man reguläre Mannschaftssoldaten zum Hauptgefreiten befördern kann, wird der "Druidenlehrling" ja schon "Fahnenjungfer SanOA" ;) !
Als Leutnant ist man zwar Offizier, aber kein Sanitätsoffizier. In dem speziellen Fall ist man erst Sanitätsoffizier wenn man Arzt ist (ok, über den Fall, dass man seine Approbation hat, aber noch nicht befördert wurde, ließe sich noch reichlich philosophieren)
Interessehalber, nach welcher Dienstzeit wird man im Durchschnitt Stabsarzt, wenn alles wie geplant verläuft? Ich weiß, ich könnte jetzt die SLV usw. durcharbeiten, aber was ist in der Truppe "üblich"?
Der § 31 der SLV gibt hier erschöpfend Auskunft, so wie die "ulli76" auch bereits getan hat:
Zitat"Die Beförderung zum Stabsarzt oder Stabsveterinär setzt die Approbation als Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt, Tierärztin oder Tierarzt, die Beförderung zum Stabsapotheker die Approbation als Apothekerin oder Apotheker und die staatliche Prüfung als Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker voraus. § 5a Absatz 1 ist nicht anzuwenden."
Somit lautet die einzig richtige Antwort, dass man zum Stabsarzt erst dann befördert werden kann, wenn man eine Approbationsurkunde vorzuweisen hat, wann immer das auch sein mag ;) ! Damit kann man immerhin grob den Mindestzeitraum angeben, der dazu notwendig ist: "Circa Studienbeginn plus sechs Jahre"!
Die Beförderung erfolgt rein praktische auch zeitnah nach der Einsendung der Approbationsurkunde.
Danke für die Infos. Das bedeutet, es gibt in der Praxis auch keinen "Beförderungsstau" und Stellen, Haushaltskarten usw. sind i.d.R. vorhanden?
Die "Haushaltskarten" für Stabsärzte pp. gibt es mit der Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ für die SanOA. Denn die Approbation ist das Ausbildungsziel.