Servus,
ich habe mich jetzt als Lufttransportbegleiter beworben und wollte wissen, ob mir irgendjemand hier sagen kann, welchen Status ich bei der Musterung dafür erreichen muss. Muss es T1 sein oder reicht T2 dafür aus ?
Gruß und danke !
Bestimmt nur T2.
Es gibt nicht eine einzige Verwendung in der Bundeswehr, für die man T1 sein muss.
Wichtig sind ja die Ausschlüsse und nicht T1 oder 2.
Sie könnten T1 sein und trotzdem untauglich für diese Verwendung.
Zitat von: Rollo83 am 20. Dezember 2014, 19:57:10
Wichtig sind ja die Ausschlüsse und nicht T1 oder 2.
Sie könnten T1 sein und trotzdem untauglich für diese Verwendung.
Da ich bereits Flugbegleiter im zivilen Bereich bin, weiß ich das ich vom eig. Grundsatz Flugtauglich bin. Die Flugtauglichkeitsuntersuchung der Lufthansa hat mich bereits Flugtauglich erklärt. Weiß aber nicht ob das jetzt bei der Bundeswehr ein großer Unterschied ist.
Zitat von: Rollo83 am 20. Dezember 2014, 19:57:10
Wichtig sind ja die Ausschlüsse und nicht T1 oder 2.
Sie könnten T1 sein und trotzdem untauglich für diese Verwendung.
Ist man nicht T2,sobald man nicht voll verwendungsfähig ist?
@TE
Das wird ihnen dann schon der Musterungsarzt mit teilen was sie sind und was nicht.
Ich will nur mal anmerken das es Profisportler gibt die deutlich fitter sind als wir Normalbürger und die trotzdem T5 (nicht Wehrdienstfähig waren/sind).
T2 heißt "Dienstfähig mit Einschränkungen" T6 das gleiche nur "mit besonders großen Einschränkungen"
T1 bedeutet automatisch verwendungsfähig für alle Verwendungen. Zumindest im Umfang der Mustetungsuntersuchung. Kann sein dass bei besonderen Untersuchungen (TUKV,Flugtauglichkeit,BDv) mit größerem Umfang noch Gebrechen rauskommen die bei der Musterung nicht aufgefallen sind.