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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: stef1010 am 25. Dezember 2014, 20:46:43

Titel: Wiedereinstellung in die Offizierslaufbahn
Beitrag von: stef1010 am 25. Dezember 2014, 20:46:43
Hallo zusammen,
zunächst einmal frohe Weihnachten! Meine Situation ist wie folgt: Ich habe zum 01.07.2014 die Laufbahn der Offiziere bei der Marine begonnen und einige wenige Tage nach der Einstellung von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Die Gründe hierfür lagen vor allem im Bereich der Familie, wobei ich diese Entscheidung bereits kurz nach meiner Heimreise bereute. Allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt das dringliche Bedürfnis diese Probleme beizulegen, weshalb ich kaum ein offenes Ohr für die Ausbilder hatte, welche mir rieten erst einmal zu bleiben, wobei diese wahrscheinlich einfach Recht mit ihrem Rat hatten. Mittlerweile haben sich sämtliche Probleme vollständig geklärt und ich würde gerne erneut zur BW.

Mein Einplaner in der OPZ (Anfang März 2014 ) teilte mir damals mit, dass ich mich bei den Bewerbern im oberen Bereich bewege. Ich konnte jeden Studiengang wählen und außer der ABC-Truppe auch jede Einheit, sofern das für einen eventuelle Wiedereinstellung überhaupt relevant ist.

Momentan studiere ich eine Geisteswissenschaft, die dem geplantem Studium bei der Bundeswehr entspricht sollte das relevant sein, und habe eine vernünftige prekäre Arbeitsanstellung.

Meine Fragen sind also: Ist eine erneute Anstellung in der Laufbahn der Offiziere überhaupt möglich? Bleiben Studien- und Offizierseignung bestehen oder müsste ich noch einmal zur OPZ ? Und Welcher ist für mein Anliegen der beste und vor allem richtige Ansprechpartner?

Ich würde mich über eine Antwort wirklich sehr freuen.
Vielen dank schon mal im voraus. :)
Titel: Antw:Wiedereinstellung in die Offizierslaufbahn
Beitrag von: Papperlapap am 25. Dezember 2014, 20:56:25
Mh, jetzt mal ohne Wertung, da wird noch genug kommen: Am besten im KC anrufen und mit dem dortigen Beratern reden und die notwendigen Schritte einleiten, sofern möglich.

Titel: Antw:Wiedereinstellung in die Offizierslaufbahn
Beitrag von: wolverine am 25. Dezember 2014, 21:42:10
Rechtlich ist eine Neubewerbung möglich aber die Gründe für den Widerruf und eine mögliche Wiederholung dessen werden natürlich erneut geprüft und hinterfragt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in die Offizierslaufbahn
Beitrag von: Ralf am 26. Dezember 2014, 08:11:12
Die Studieneignung bleibt, die Offz-Eignung wird ggf. bleiben, das hängt von den Gesprächen ab, die bei einer erneuten Bewerbung stattfinden werden.
Das hat aber nichts damit zu tun, ob auch eine Einstellungszusage erteilt wird.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in die Offizierslaufbahn
Beitrag von: AT am 26. Dezember 2014, 09:04:39
Ich rate eindringlich sich Gedanken darüber zu machen, ob der Beruf tatsächlich das richtige ist.
Natürlich kann ich nur mutmaßen welche familiären Probleme bestanden haben, da dazu hier nichts gesagt wurde, aber das Leben ist nunmal teilweise schrecklich gemein und wird es auch bleiben. Und trotzdem muss man seinen Beruf mit dem Privatleben in Einklang bringen können.
Und der Offizierberuf ist da was ganz besonderes und es werden viele Verwendungen kommen, die Hunderte von Kilometern entfernt sind, so dass Schwierigkeiten meist nur von Dienstort zu bewältigen sein werden.
Bitte, bitte darüber ganz intensiv nachdenken.
Ich habe hier so meine Befürchtungen.


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Titel: Antw:Wiedereinstellung in die Offizierslaufbahn
Beitrag von: weilisso am 27. Dezember 2014, 01:41:44
Kann hier AT nur zustimmen !

Ein Drittel der Kompanie hat bei uns widerrufen. Die meisten haben gemerkt das der Soldatenberuf den allgemeinen Erwartungen und Vorstellungen nicht entsprach, was auch durchaus richtig ist, dazu ist das Widerrufsrecht schlussendlich da.
Andere wiederum haben widerrufen, aufgrund familiärer Probleme..in 90 Prozent der Fälle gab es einfach Probleme mit der Freundin/dem Freund.
75 Prozent konnten die Probleme nicht beheben und stehen jetzt ohne Partner da und ärgern sich im Nachhinein nicht mehr bei der Bundeswehr zu sein...

Mir steht in ihrem Fall keine Bewertung zu, aber überlegen sie sich ernsthaft, ob sie sich noch einmal bewerben, als Wiedereinsteller hat man kein Widerrufsrecht..

Btw: Vor der Bundeswehr habe ich "vorsorglich" mit meiner langjährigen Freundin den Schlussstrich gezogen, meiner Meinung nach gehört mehr dazu als sich nur am Wochenende zu sehen, aber für Beziehungen ist ja nach 13 Jahren noch Zeit.
Titel: Antw:Wiedereinstellung in die Offizierslaufbahn
Beitrag von: DerTommy86 am 27. Dezember 2014, 10:47:19
Wirst du dann auch in Zukunft alles stehen und liegen lassen, wenn es im privaten Bereich so richtig ätzend wird? Was machst du, wenn der erste Auslandseinsatz ansteht und ein Familienmitglied im Sterben liegt?

Lass es lieber bleiben. Es gibt andere Berufe, da kannst du deinen Lebensmittelpunkt problemlos beibehalten, schau dich einfach mal um.

ZitatBtw: Vor der Bundeswehr habe ich "vorsorglich" mit meiner langjährigen Freundin den Schlussstrich gezogen, meiner Meinung nach gehört mehr dazu als sich nur am Wochenende zu sehen, aber für Beziehungen ist ja nach 13 Jahren noch Zeit.

Das ist ja wohl hoffentlich nicht dein Ernst... Oo
Titel: Antw:Wiedereinstellung in die Offizierslaufbahn
Beitrag von: SCPO am 28. Dezember 2014, 19:30:08
Wenn TrickoRTreat bei der Marine ist, eine sehr weise Maßnahme  ;)