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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: z3r0 am 27. Dezember 2014, 17:09:47

Titel: Frage zum Sold
Beitrag von: z3r0 am 27. Dezember 2014, 17:09:47

Hallo Forum,

unzwar wurde ich 2010 als FWDL innerhalb der Probezeit von der Bw aus persönlichen Gründen entlassen.

Jetzt bin ich Wiedereinsteller und beginne meinen Dienst zum 06.01.2015.
Meine Frage:

Ich bin als Gefreiter ausgetreten, ein Tag fehlt mir zum OG. Werde ich als G eingestellt bzw als OG am ersten Diensttag, oder wieder als Schütze weil ich von der Bw entlassen wurde, nicht umgekehrt?! Und erhalte ich den Sold ab dem 6.Dienstmonat oder wieder ab dem 1.?

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen,..

Lieben Gruß
Titel: Antw:Frage zum Sold
Beitrag von: Tommie am 27. Dezember 2014, 17:12:02
Sie werden mit dem Dienstgrad eingestellt, mit dem Sie entlassen wurden! Und wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie auch bald befördert!

Als was werden Sie denn wieder eingestellt? FWDL oder SaZ?
Titel: Antw:Frage zum Sold
Beitrag von: z3r0 am 27. Dezember 2014, 17:16:31
Echt? Das ist gut. Naja Vorraussetzungen,.. Bis zum HG sind das doch Pflichtbeförderungen, oder?!
Ich wurde als SaZ abgelehnt, mache jetzt ersteinmal wieder FWDLer 17. (Restzeit)
Titel: Antw:Frage zum Sold
Beitrag von: KlausP am 27. Dezember 2014, 17:23:32
Es gibt auch in der Mannschaftslaufbahn keine "Pflichtbeförderungen".
Titel: Antw:Frage zum Sold
Beitrag von: z3r0 am 27. Dezember 2014, 17:27:28
Achso? Meine das mal gehört zu haben.. Naja, 2,3 oder 4 Striche - Ist mir völlig egal, mehr Geld gibts dennoch püntklich ab dem 6. und 12. Monat  ;D
Titel: Antw:Frage zum Sold
Beitrag von: Tommie am 27. Dezember 2014, 17:27:46
Es gibt weder in der Soldatenlaufbahnverordnung noch in der ZDv 20/7 das Wort "Pflichtbeförderung"! Die von Ihnen erwähnten Beförderungen für FWDLer bis zum HptGefr. sind Beförderungen, die in der Regel pünktlich erfolgen, sofern der Soldat sich nichts zu schulden kommen lässt!

Sie erhalten im ersten (neuen!) Dienstmonat den Wehrsold, der Ihrem Dienstgrad entspricht, also aktuell gefreiter, sofern Sie kurz nach Dienstantritt Obergefreiter werden, erhalten Sie die Differenz nachgezahlt im nächsten Monat! Einen FWD-Zuschlag erhalten Sie jedoch immer erst im Folgemonat mit dem Wehrsold ausbezahlt! Ob Sie hier den Satz für die ersten sechs Monate oder schon den Satz für die nächsten sechs Monate bezahlt bekommen, werden Sie dann sehen, wenn Sie im zweiten (neuen ) Dienstmonat die Wehrsoldabrechnung in Händen halten ;) !
Titel: Antw:Frage zum Sold
Beitrag von: Verteidiger am 27. Dezember 2014, 22:02:42
Eine "Pflichtbeförderung" macht an sich keinen Sinn, allerdings praktiziert es die Bundeswehr im Moment. Nur am Rande. Ich kenne Soldaten, die die Grundausbildung nicht bestanden haben, aber trotzdem pünktlich befördert wurden.
Warum wurden Sie entlassen und werden jetzt wieder eingestellt? Mir erschließt sich das ganze nicht. Braucht die BW so dringend Soldaten?