Hallo, ;)
Stimmt es, dass es verboten ist außerhalb der Dienstzeit (Arbeitszeit) in Uniform rum zu laufen?
Ich habe schon öfter gesehen, das Soldaten mit uniform einkaufen oder auch ins Fitnessstudio gehen. Okey letzteres war nur einmal.
Bekommen die keinen Ärger? :o
Der Dienstanzug kann auch im Zivilen getragen werden (bestimmte Anlässe mal ausgenommen). Der Feldanzug auf dem Weg von und zum Dienst und dort auch zur Erledigung üblicher privater Angelegenheiten wie Einkaufen.
ZitatStimmt es, dass es verboten ist außerhalb der Dienstzeit (Arbeitszeit) in Uniform rum zu laufen?
Wer erzählt solchen Quatsch? Besonders in dieser Absolutheit?
Zitat von: Anna.87 am 27. Dezember 2014, 19:21:58
Ich habe schon öfter gesehen, das Soldaten mit uniform (...) ins Fitnessstudio gehen.
Bist du sicher, dass es Uniform war? Es gibt von zahlreichen Firmen auch Sportsachen in "Tarddruck", die aber auch für Aussenstehende keinerlei Ähnlichkeit mit soldatischen Uniformen haben. FA wäre auch äußerst unpraktisch im Gym. Dass jemand im Diener grundlos in der Freizeit rumläuft, noch dazu zum Sport, tendiert in der Wahrscheinlichkeit sicher gegen Null.
Jo, es gibt jetzt sogar Tarnfleck-Dessous für BW-Groupies ;D ! Ein Kamerad hat aus dem Zappelschuppen eine Maid abgeschleppt und stieß beim "Auspacken" auf 5-Farb-Tarndruck :D !
Zitat von: Tommie am 27. Dezember 2014, 20:14:14Ein Kamerad hat aus dem Zappelschuppen eine Maid abgeschleppt und stieß beim "Auspacken" auf 5-Farb-Tarndruck :D !
Natomatratze :))
Hm, Pofi, das klingt nach jahrelangen Erfahrungen ;) ! Aber Sie wissen ja ;D : So lange es nicht mehr als drei Spritzen gibt, kann es nichts schlimmes gewesen sein! :D
Ich bin auch desöfteren auf dem Heimweg, noch in Feldanzug ins Fitnessstudio gefahren.
Dort eben umgezogen und dann mit Sportsachen wieder nach Hause.
Wenn man das als Erledigung privater Angelegenheiten auslegt ist es ja auch legitim.
Auf dem Weg liegende Erledigungen sind z.B. Einkäufe usw. aber keine Freizeitaktivitäten, wie Besuch von Sportstätten zum Zwecke des Trainierens. Die Vorschriftenlage ist hier eigentlich klar geregelt. Wobei auf StO-Ebene hier oft ergänzende Befehlsgebungen existieren, die sich an Vorfällen bzw. dem Auftreten in der Öffentlichkeit orientieren.