Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Luffy am 28. Dezember 2014, 04:44:27

Titel: Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Luffy am 28. Dezember 2014, 04:44:27
Hallo ein Freund von mir ist SAZ8 und möchte nach seiner Dienstzeit zum Zoll wechseln.

Er behauptet, wenn er bei der BW aufhört und die Ausbildung beim Zoll anfängt (ob gehobener Dienst oder mittlerer Dienst ist egal), dann bekommt er für die gesamte Ausbildungsdauer ein Ausgleichsgehalt bezahlt von der BW in Höhe seines vorherigen Gehalts.
Und er behauptet, wenn er die Ausbildung abgeschlossen hat beim Zoll, dann würden ihm die Dienstjahre von der Bundeswehr angerechnet und er verdient sofort mehr Geld und hat einen höheren Dienstgrad, als jemand der vor der Ausbildung nicht bei der BW war.

Ich hab gehört, dass einem die Dienstjahre für die spätere Pension angerechnet werden, aber nach der Ausbildung ist doch erstmal jeder gleichgestellt, oder ?

Also: Wie viel Wahrheit steckt in den Behauptungen ?
Vielen Dank im voraus für eure Mühe.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: BulleMölders am 28. Dezember 2014, 06:19:13
Ich bin nach 8 Jahren ebenfalls in den Vorbereitungsdienst zur Beamtenlaufbahn gewechselt zwar als Landesbeamter und nicht als Bundesbeamter aber das Verfahren dürfte gleich sein.
Ja er bekommt Übergangsgebürnisse die seine Anwärterbezüge vom Zoll soweit auffüllen, dass er in etwa das selbe hat wie zuletzt bei der Bundeswehr.
Ja, bei einem Ansatzlosem Übergang von der Bundeswehr zum Zoll werden ihm die Dienstjahre bei der Bundeswehr als Dienstjahre beim Zoll für die Pension angerechnet.
Nein, die Dienstjahre bei der Bundeswehr werden ihm nicht auf Dienstgrad und damit Besoldungsstufe angerechnet.
Er fängt an wie alle Anwärter auch. Solch eine Anrechnung gibt es nur mit sogenannten E- oder Z-Schein und die gibt es erst ab SaZ 12. Zumindest wenn sich die Regelungen dafür in den letzten 25 Jahren nicht grundlegend geändert habe.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Luffy am 28. Dezember 2014, 11:40:49
Vielen Dank.
Und wie lange bekommt er diese Übergangsbedürfnisse ?
Während der gesamten Ausbildung oder nur eine gewisse Zeit ?
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 28. Dezember 2014, 11:52:14
Als SaZ 8 hat er Anspruch auf Berufsförderung für 36 Monate (Paragraph 5SVG) und auf Übergangsgebührnisse ebenfalls für 36 Monate (Paragraph 11(2), Nr. 5 SVG).
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: StOPfr am 28. Dezember 2014, 22:14:11
Zitat von: Luffy am 28. Dezember 2014, 11:40:49
Und wie lange bekommt er diese Übergangsbedürfnisse ?

Müsste das nicht heißen "wie lange hat man Übergangsbedürfnisse"  ;D?
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Andi am 28. Dezember 2014, 23:59:10
Zitat von: Luffy am 28. Dezember 2014, 04:44:27
Und er behauptet, wenn er die Ausbildung abgeschlossen hat beim Zoll, dann würden ihm die Dienstjahre von der Bundeswehr angerechnet und er verdient sofort mehr Geld und hat einen höheren Dienstgrad, als jemand der vor der Ausbildung nicht bei der BW war.

Ein ehemaliger Zugführerkamerad von mir hat das tatsächlich so erlebt. Er hatte die Einstellungszusage von 4 Länderpolizeien und der Bundespolizei und hat dann verhandeln können, so dass er am Ende die Zusage bekommen hat nach seiner Ausbildung für den gehobenen Dienst direkt Oberkommisar wird. Ist aber natürlich eine Frage der bestehenden oder nicht bestehenden Verhandlungsbasis und, ob das jeweilige Landes-/Bundeslaufbahnrecht soetwas zulässt.
Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Gruß Andi
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Cally am 29. Dezember 2014, 08:18:48
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage oder wird das einfach so entschieden?
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Andi am 29. Dezember 2014, 13:07:20
Das wird wie in jeder anständigen Bananenrepublik nach Schwanzlänge entschieden und nicht einfach so.

...und ich dachte schon ich hätte irgendetwas von Laufbahnrecht geschrieben.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Niederbayer am 29. Dezember 2014, 19:28:38
War der Kamerad UmP oder Offz?
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Verteidiger am 29. Dezember 2014, 20:01:40
Zitat von: Andi am 29. Dezember 2014, 13:07:20
Das wird wie in jeder anständigen Bananenrepublik nach Schwanzlänge entschieden und nicht einfach so.

...und ich dachte schon ich hätte irgendetwas von Laufbahnrecht geschrieben.

Schade das man hier kein danke verteilen kann. Lange nicht so gelacht. Als ob in Deutschland etwas nicht geregelt wäre
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Jens79 am 29. Dezember 2014, 20:06:09
Zitat von: Niederbayer am 29. Dezember 2014, 19:28:38
War der Kamerad UmP oder Offz?

Ich tippe mal schwer auf Offz.....
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Luffy am 30. Dezember 2014, 01:16:50
Er ist HG.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Niederbayer am 30. Dezember 2014, 11:11:05
Es ging um den Kameraden von Andi.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Rollo83 am 30. Dezember 2014, 12:12:09
Da es ein ZgFhr Kamerad von Andi war und bei den Feldjägern alle ZgFhr (glaub ich zumindest) Offiziere sind, wird es wohl ein Offizier gewesen sein.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Andi am 31. Dezember 2014, 18:03:47
Stimmt - beides. ;)
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Niederbayer am 01. Januar 2015, 15:38:31
Schade, dass er dann nicht zumindest in der gleichen Besoldungsgruppe (oder war er nur Oberleutnant?) eingestellt werden konnte. Als ausscheidender Hauptmann wäre ein Aufstieg in den höheren Dienst attraktiv. Gehobener Dienst mit A9 oder A10 ist da ja eigentlich ein Rückschritt.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: DerTommy86 am 01. Januar 2015, 16:42:06
Das hat alles seine Vor- und Nachteile. Ich persönlich finde den Rückschritt um nur eine Besoldungsstufe schon sehr akzeptabel. Gut, da muss der Kamerad jetzt zwar seine Krankenversicherung selbst zahlen, hat dafür aber wieder andere Vorteile, allen voran keine Versetzungen im zwei-Jahres-Rhythmus.

Mich stört's eher, dass solche Werdegänge eher Einzelfälle sind. Der Regelfall für nen wechselwilligen SaZ 13 Offz ist ja, dass er wieder bei 0 anfängt. In den ersten Jahren wird sein Anwärtergehalt aufgestockt, aber am Ende der Ausbildung für den gehobenen Dienst steht er doch wieder als A9 da. Hinzu kommen teils erheblich längere Beförderungszeiten, als bei der Bundeswehr. Eine Bekannte (Polizei NRW, gehobener Dienst) meinte vor einigen Jahren, dass ein Kommissar bis zu 7 Jahre auf den zweiten Stern warten muss. Und Laufbahnziel A14 findet ebenfalls nicht statt.

Beizeiten werd ich natürlich auch einige Bewerben in Richtung Beamtenlaufbahn (nicht Polizei, sondern Verwaltung auf allen Ebenen) abschicken, um da mal die Lage zu sondieren. Grundsätzlich betrachte ich aber eine Übernahme mit A10 als absolutes Minimum, richtig lohnenswert ist erst die Einstellung im höheren Dienst, da stimme ich dir zu.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 01. Januar 2015, 16:50:34
Zitatallen voran keine Versetzungen im zwei-Jahres-Rhythmus.
Und welcher Soldat hat das außer Generalisten, die Verwendungsbreite benötigen und sich dessen bewusst sind?
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: DerTommy86 am 01. Januar 2015, 16:56:16
Ich dachte ich hätte in meinem Beitrag ausreichend deutlich gemacht, dass es um den SaZ 13 TruppendienstOffz geht. Für den ist dieser Wechselrhythmus derzeit der Regelfall, auch wenn's in Zukunft Dienstposten mit längeren Stehzeiten geben soll (z.B. KpChef).

Und um es deutlich zu machen: Ich kann jedem Uffz/Fw, der die Voraussetzungen dazu erfüllt, einen Wechsel in den gehobenen Dienst nur empfehlen. Für die ist das ja ein Aufstieg. Für Offz ist es aber im Regelfall ein Rückschritt
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Tommie am 01. Januar 2015, 16:57:59
Zitat von: DerTommy86 am 01. Januar 2015, 16:56:16... , auch wenn's in Zukunft Dienstposten mit längeren Stehzeiten geben soll (z.B. KpChef).

Tja, nur sind die KpChef-Dienstposten in der Mehrheit Major-Dienstposten, an die per Definition ein SaZ 13 gar nicht ran kommt!
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 01. Januar 2015, 16:59:44
Das stimmt doch gar nicht.
Der normale SaZ13 TrD-Offz wird (noch) auf einen A11 DP versetzt (zukünftig wird das wahrscheinlich auch wegfallen) und dann scheidet er dort aus.
Eine Förderung auf höhere DP z.B. A12 oder StOffz-DP (das sind dann aber BS oder SaZ20+) ist nicht die Regel.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: DerTommy86 am 01. Januar 2015, 17:05:01
Das hab ich ja auch nicht behauptet!

An meiner ursprünglichen Aussage ändert sich rein garnichts: Der SaZ 13 Offz durchläuft nach seinem Studium 2 - 3 Verwendungen mit allem, was da dran hängt (Mobilität usw.). Ich hab doch lediglich gesagt, dass ein Wechsel in den gehobenen Dienst nachteilig für das Gehalt, aber vorteilhaft für Faktoren wie Standortsicherheit ist.
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum diese Aussage jetzt dazu führt, dass Du die Laufbahn Offz TrD jetzt so genau analysiert haben willst.

Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: DerTommy86 am 01. Januar 2015, 17:10:08
Edit: Die Frage nach der Stehzeit eines KpChefs ist grundsätzlich auch für diese Diskussion relevant.

Ein geneigter SaZ 13 Offz steht nämlich schon irgendwann vor der Entscheidung, ob er ne BS-Übernahme anstreben oder in eine Beamtenlaufbahn wechseln will. Daher kam auch mein Hinweis auf die veränderten Stehzeiten in manchen Verwendungen...

ZitatUnd welcher Soldat hat das außer Generalisten, die Verwendungsbreite benötigen und sich dessen bewusst sind?

.. grundsätzlich betrifft die geforderte Mobilität jedoch weiterhin alle Offz TrD, auch die BS, also 100% dieser Laufbahn.

Ich hab übrigens nur den Unterschied angesprochen (Versetzung <-> Keine Versetzung) und keine Wertung darüber abgegeben, ob sich ein Offizier der von ihm geforderten Mobilität bewusst sein muss. Natürlich muss er das. Natürlich kommt aber auch irgendwann im Leben der Zeitpunkt, wo es ätzend werden kann. Das ist ja wohl nur menschlich.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 01. Januar 2015, 17:14:04
Weil die Aussage mit den 2 Jahren Versetzungsrythmus für den Saz TrD nicht stimmt. Nunmehr bist du ja schon runter auf 2-3 Verwendungen, das ist schon eher realistisch.
Aber 2 Jahre stimmt nunmal nicht, denn dann wären es ja 4 Verwendungen nach dem Studium. 2 sind realistisch, bei förderlicher Verwendung auch mal 3.

Zitat.. grundsätzlich betrifft die geforderte Mobilität jedoch weiterhin alle Offz TrD, auch die BS, also 100% dieser Laufbahn.
Verwendungsaufbaukonzepte sagen aus, 5 Jahre für Spezialisten, 3 Jahre für Generalisten und keine Pflicht-Versetzungen mehr bei Erreichen der Laufbahnperspektive. Das ist erst geändert worden.
Dass viele Versetzungen aber auch Anstoß durch den Offz erfolgen, darf auch nicht außer acht gelassen werden. Es ist mitnichten so, dass jeder sich damit zufrieden gibt, auf seinem DP zu bleiben, sondern der Reiz der Abwechslung spielt eine gewichtige Rolle.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 01. Januar 2015, 20:42:54
Der Offz TrD hat idR 3 Verwendungen, aber nicht nach Studium, sondern nach Regelausbildung. Die ist im Januar-März beendet, je nach Truppengattung. Dann hat der Offz SaZ12 noch ca. 5 Jahre bis DZE., der SaZ13 ca. 6 was bei Beiden trotzdem auf ca. 2Jahre Stehzeit runter zu rechnen ist. +- 6Monate.
Und das kann ich auch genauso bestätigen. 3 Verwendungen sind die Regel.
Wird sich aber 2015/2016 ändern. Mind. Stehzeit auf DP sind dann 3 Jahre, sowie für den KpChef jetzt bereits.
Er wird dann wenn man dem neuen System Glauben schenken mag 2 Verwendungen durchlaufen. 1x Truppe, 1x Stab/Amt. Der SOL wird während diesen Verwendungen absolviert und nicht wie bisher erst als Chef. Dann entweder KpChef oder Stabsverwendung.
Der SaZ wird A11 bleiben oder A12, zB KEO, Stab oder Amt je nach Beurteilung.
A12 DP sind zwar förderliche Verwendungen, aber werden im Moment sehr gern an Offz SaZ12 vergeben. Und das wird nach meiner Beurteilung auch so bleiben, da viele DP angehoben wurden, die von BS Kandidaten dann gar nicht mehr besetzt werden dürfen, wenn der neue Verwendungsaufbau konsequent durchgeführt werden soll.



Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2015, 07:39:18
Welche Offz TrD sind denn SaZ12?
Und mit welcher Begründung will man leistungsstarken BS den A12 verwehren und ihn gleichstarken oder schwächeren SAZ zukommen lassen?
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 02. Januar 2015, 08:06:15
Alle Offz bis zum 78. OAJ (2008) sind SaZ 12. SaZ 13 wurde erst mit dem Umstellen der Offizierausbildung und dann auch mit Verspätung eingeführt. Das resultiert allerdings aus dem neuen Studiensystem Bachelor/Master. Ist also relativ jung.
So, der A12. Ich habe nicht gesagt, dass dieser BS verwehrt wird. Aber jetzt überlegt doch mal. Ein Beispiel: Zwei Verwendungen für BS bis zum KpChef. Dabei soll zwingend eine Truppen- und eine Stabsverwendung durchlaufen werden.
Dann zieht der BS weiter, wird Chef A13. Und wer wird der KEO A12? Wer wird S3Offz, wer besetzt die ganzen A12 Stellen im Amt? Der BS nicht. Der muss ja zwingend Chef werden, brauch dann noch ne zweite Chefverwendung um schnell Oberstleutnant zu werden.
Natürlich wird es auch BS KEO geben, aber das kann nur noch die Ausnahme bleiben.
Und gerade dieses Jahr wurden haufenweise A12 DP an SaZ vergeben, entweder weil die Offiziere reihenweise weglaufen (keine BS-Ambitionen haben, aber trotzdem zu gut beurteilt wurde , im Vergleich zu den "BS-Anwärtern") oder weil die BS jetzt noch schnell auf die Chefpisten müssen, bevor diese alle nur noch durch Majore besetzt werden dürfen, weil sonst wieder Laufbahnnachteile bestehen können.
Das ist nunmal die Schmach ständiger Reformen. Und das hört nicht auf. Wer will dann noch Chef 1./- werden? Sind doch alles Majore. Warum dann die größte und schwierigste Kp übernehmen wollen. Dann doch lieber Major im Stab oder ne Schulverwendung als InChef. Und weiter: Die meisten A12 Posten im Stab wurden von ehemaligen KpChef besetzt. Geht jetzt nicht mehr, wo bleibt also die Erfahrung liegen?
Das wird interessant in den nächsten Paar Jahren.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2015, 11:40:18
Ja richtig, es gibt auch noch die "alten" SaZ 12. Ich war nur irritiert, weil du ausdrücklich auf SaZ12 (und das mehrfach) abgehoben hast. Für die These, dass alle 2 Jahre eine Versetzung stattfinde, ist es allerdings ohne Belang, ob 12 oder 13 Jahre (bzw. 15 oder 16...).
ZitatIch habe nicht gesagt, dass dieser BS verwehrt wird.
O.k., dann sind wir da einer Meinung, dass Verwendungsentscheidungen aufgrund der Leistungsreihenfolge bei gleicher Eignung erfolgen.
ZitatEin Beispiel: Zwei Verwendungen für BS bis zum KpChef. Dabei soll zwingend eine Truppen- und eine Stabsverwendung durchlaufen werden.
Das spricht doch dem nicht entgegen. Ich könnte es nun raussuchen, aber ich bin mir sicher, dass aus dem Bauch heraus die Behauptung, dass in Stäben, KdoBeh etc. die Anzahl der A12 höher als in der Truppe ist. Dann wird -wenn er im Leistungsvergleich dran ist, er seine zweite Verwendung auf einem A12 DP haben.
Für die Diskussion der 2jährigen Versetzung ist das aber alles ohne Relevanz, weil es sich hier um förderliche DP handelt. Diese kann man auch ablehnen, wenn man sooo ortsgebunden ist.
Ich bleibe dabei, der SaZ TrD wird nicht alle 2 Jahr versetzt bis er sein Laufbahnziel erreicht und ausscheidet.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 02. Januar 2015, 12:29:19
Ja weil für mich die SaZ12 nicht "alt", sondern der Saz 13 "neu" ist ;-)

Ich bin trotzdem nicht der Meinung, dass die Leistungsreihenfolge der Eignung folgt. Aber das ist ne persönliche Meinung und ich gebe dir in Theorie zu 100% Recht.

Ich stimme dir auch voll zu, dass die A12 Anzahl in Kdo's, etc. höher ist. Aber da ist ja die Krux. Nach dem neuen Modell soll die Stehzeit pro DP mind. 3 Jahre sein. Und der KpChef soll mehr Verwendungen in der Truppe absolvieren, als im Kdo. Das Konzept sagt "7Jahre Erfahrung nach Truppenausbildung bis zum KpChef/Major. Der Großteil davon soll in der Einheit stattfinden."
Also: Der junge OLt kommt im Januar 2015 als Zugführer. Wird im Januar 2017 Höhlenbär (Stab). Wird 2020 Zugführer A oder KEO. 2022 Major und KpChef. Nix mit Kdo oder Amt und er hat trotzdem in 6-7Jahren 3 Verwendungen gehabt. Also lass uns nicht über Wochen streiten, aber eher 2 Jahre als 3 Jahre.
So, jetzt heißt es aber Attraktivitätsagenda und keine Stehzeit mehr unter 3 Jahren und nur noch zwei Versetzungstermine pro Jahr. Was heißt das?
Der OLt kommt im Januar 2015, könnte 2017 Hauptmann werden. Darf aber nicht versetzt werden. Erst 2018, also auch erst dann befördert. Und zwar in den Stab. Dann 3Jahre, wäre 2021. Reicht nicht für den Major, der soll 7Jahre Erfahrung und im Großteil Truppenerfahrung haben. Also noch mal in die Einheit. KEO: 3Jahre. Beförderung zum Major und KpChef: 2024! Passt also auch nicht.
Jetzt muss BAPersBw dafür sorgen, dass alle "BS-Anwärter" pünktlich befördert werden, die DP Truppe rechtzeitig frei werden, und die Chefs nur noch Majore sind.
Also, noch mal meine Frage: Wer besetzt die ganzen A12 DP im Kdo/Amt?
Welches Ziel muss voranging erreicht werden: KpChef Major oder Stehzeit mind. 3 Jahre?
Achja, wir haben übrigens noch Doppeljahrgänge durch Umstellung der OffzAusbildung. Was ist mit dem Überhang? Stimmt. Der jetzige KpChef A12 will schnell Major werden. Bleibt er auf dem DP oder muss er schnell weichen? Er ist ja förderlich, müsste also eher auf dem DP bleiben um schnell Major zu werden. KEO A12 wird er sicherlich nicht ;-)
Also für mich ist das alles nicht rund. Und ich behaupte: am Ende trägt die Last der Soldat, in dem Fall der Offz und das in Form trotzdem kürzere Stehzeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Ich finde leider auch keine transparente Erklärung dazu.
Die G1 der Division konnte uns die Fälle auch nicht durch deklinieren. Schön, wenn von BAPersBw mal was kommen würde. Man kann als Chef auch den Einplaner anrufen und wird trotzdem vertröstet. Unbefriedigend. Das muss in meinen Augen besser werden.

Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2015, 13:39:49
In aller Kürze, denn das führt ja sonst hier ins uferlose und ich hab frei  ;)
Und es war die rede von SaZ, du bist mittlerweile nur noch beim BS, denn KpChef Majore sind BS.
Es wird doch auch nicht jeder KpChef. Die Masse wird nicht KpChef werden können, weil es gar nicht so viele DP gibt. Da du nur in einer Schublade denkst und das immer weider wiederholst, zeige ich dir eine andere Schublade. und zwar für einen SaZ. Nach dem Studium Versetzung in einen flg. Verband als TOffz und "Zugführer" Tätigkeit. Mit Erreichen der A11-Reife Versetzung auf einen DP A11 TOffz im selben Verband und Ausscheiden nach 13 Jahren. Schau dir Piloten, EinsFü, MilVFK an, da werden DP im selben Verband besetzt.  Ich könnte das auch ähnlich für Loggis o.a. durchdeklinieren.

Und nochmal, wer förderlich verwendet werden will, muss sich auch bewegen.

Und nochmal, nicht vergessen, viele Versetzungen kommen aufgrund persönlicher Wünsche zu stand.

Und er muss auch nicht KEO werden, sondern kann das auch in einem Stab, KdoBeh etc pp.

Eingeschränkt wird die Versetzungshäufigkeit zukünftig weiterhin durch die angedachte Bündelung der Offz-DP von Lt bis Hptm A11.
Und ob man alle "Pflichttore", die du aufgezählt hast, so bleiben werden, kann man zum derzeitigen Zeitpunkt überhaupt nicht sagen, weil die Verwendungsaufbaukonzepte derzeit alle neu geschrieben werden. Der bisherige gedachte Finalisierungstermin ist der 30.06.2015, mal schauen, ob wir den halten können.
Das sollte aber dein G1 auch wissen, ansonsten hat er seine Hausaufgaben nicht gemacht. Und vom BAPersBw kann da nichts kommen, weil das nicht in deren Zuständigkeit liegt. Die Verantwortlichkeit ist beim Bedarfsträger und nicht beim Bedarfsdecker angesiedelt. Die Bedarfsträger geben also vor, wie sie sich den Verwendundgaufbau vorstellen und das BAPersBw als Bedarfsdecker hat dieses dann im Rahmen der gesetzl. Vrogaben(Eignung, leistung und Befähigung etc pp) umzusetzen. Auch das sollte dein G1 wissen und kommunizieren.
ZitatMan kann als Chef auch den Einplaner anrufen und wird trotzdem vertröstet.
Das verstehe ich nicht. Was hat der Einplaner beim KC damit zu tun?
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 02. Januar 2015, 14:04:31
Wann wird der Offz denn förderlich verwendet? Mit oder ohne BS-Ambitionen?
Und aus der Bedarfsdeckung BS, ergeben sich doch erst die möglichen, dann freien Verwendungsreihen der SaZ.
Und daher ist BAPersBw jawohl verantwortlich den Wunsch Insp Heer als Decker zu verwirklichen und zwar in erster Linie mit den BS.
Und die Pflichttore habe ich mir nicht ausgedacht, sondern ein 3Sterner. Und ich habe ja bezweifelt, dass diese bereits kommunizierten Hürden erreicht werden. Vllt mal richtig lesen.



Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: miguhamburg1 am 02. Januar 2015, 14:22:06
Lieber AT,

auch bisher war es so, dass die Masse der Offz TrDst H (SaZ) in einem Verband/Standort ihren Dienst verrichtet haben. Nicht mit jedem Dienstpostenwechsel ist eine Versetzung auf einen anderen Standort verbunden.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2015, 14:24:39
ZitatWann wird der Offz denn förderlich verwendet? Mit oder ohne BS-Ambitionen? 
Eine förderliche Verwendung ist immer die Verwendung, die im Rahmen einer Versetzung/Dienstpostenwechsel die stellentechnischen Voraussetzungen für eine Beförderung schafft, kann aber auch "nur" mit einer Höherdotierung der Planstelle einhergehen, z.B. A12 oder A15. Das ist auch nicht immer mit einem Standortwechsel verbunden. Oftmals ist die Förderung am eigenen StO möglich.
ZitatUnd aus der Bedarfsdeckung BS, ergeben sich doch erst die möglichen, dann freien Verwendungsreihen der SaZ.
Nein, du hast es immer noch nicht verstanden: Es zählt die Leistungsreihenfolge. Nur aufgrund seines Status, also BS oder SaZ, kann keinem eine förderliche Verwendung vorenthalten werden.

ZitatUnd daher ist BAPersBw jawohl verantwortlich den Wunsch Insp Heer als Decker zu verwirklichen und zwar in erster Linie mit den BS.
Nein, es ist nicht verantwortlich, den Wunsch der Inspekteure zu verwirklichen, sondern im Rahmen der gesetzl. Regelungen die Vorgaben umzusetzen. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
ZitatUnd die Pflichttore habe ich mir nicht ausgedacht, sondern ein 3Sterner. Und ich habe ja bezweifelt, dass diese bereits kommunizierten Hürden erreicht werden. Vllt mal richtig lesen.
Ich habe dir nicht unterstellt, dass du dir die Pflichttore ausgedacht hast, sondern du gibts sie unreflektiert und gebetsmühlenartig wider. Denn du hast in deine Überlegungen nicht einbezogen, dass die Verwendungsaufbaukonzepte neu geschrieben werden Und von Hürden habe ich überhaupt nichts geschrieben. Auch dass bei Verwendungsaufkonzepten und somit auch in der SollOrg-Strutur nunmehr räumliche Aspekte einfließen müssen gem. neuer politischer Vorgabe, war noch nicht Teil der Überlegungen. Nur am Rande, da habe ich Verständnisprobleme, denn wie will man da nunmehr immer Artikel 33 (2) GG gerecht werden. aber das ist ein anderes Problem.

Wenn du in Sachen Personalmanagement mit mir über Nuancen diskutieren willst, dann bleibe auch bei den richtigen Fachtermini. Ich erkenne jedenfalls aus deinen Ausführungen, dass du zwar ein Basiswissen hast, aber dann hört es auch auf. Ist auch gar nicht böse gemeint und ja auch nicht deine Aufgabe. Aber wenn du dann versuchst, mit mir auf Augenhöhe darüber zu diskutieren, dann reagiere auch nicht pampig, wenn ich Feinheiten korrigiere.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 02. Januar 2015, 14:27:30
Stimmt, nicht mit jedem Dienstpostenwechsel. Aber besonders im Heer ist das leider eben doch die Regel. Und ich behaupte, dass wenn das neue Konzept durchgesetzt werden soll, die sog. Hürden nur erreicht werden können, wenn dadurch verstärkt der Dienstort gewechselt wird / werden muss.
Und dann bin ich nämlich ganz bei Tommy86, dass das zu 100% auf SaZ und BS zutrifft. Zumal er vollkommen Recht hat, dass sich die Eignung ja frühestens auf dem zweiten DP herausstellen kann, BAPers also vor dem Hauptmann gar keine Unterscheidung machen kann.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2015, 14:29:31
ZitatZumal er vollkommen Recht hat, dass sich die Eignung ja frühestens auf dem zweiten DP herausstellen kann, BAPers also vor dem Hauptmann gar keine Unterscheidung machen kann.
Dann beenden wir das wohl besser hier, wenn du nicht alles liest:
ZitatEingeschränkt wird die Versetzungshäufigkeit zukünftig weiterhin durch die angedachte Bündelung der Offz-DP von Lt bis Hptm A11.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 02. Januar 2015, 14:36:13
Ich dachte das wäre noch gar keine beschlossene Sache. Soll zumindest hier angeblich ein Gegenargument gewesen sein.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2015, 14:41:33
Es ist alles noch nicht beschlossene Sache. Hab ich ja schon geschrieben, dass derzeit einiges in Arbeit ist.
Um das dann alles beurteilen zu können, muss man dann das Gesamtpaket betrachten.

ZitatDas hat alles seine Vor- und Nachteile. Ich persönlich finde den Rückschritt um nur eine Besoldungsstufe schon sehr akzeptabel. Gut, da muss der Kamerad jetzt zwar seine Krankenversicherung selbst zahlen, hat dafür aber wieder andere Vorteile, allen voran keine Versetzungen im zwei-Jahres-Rhythmus.
Ausgangsthese war, dass für den Offz TrD alle 2 Jahre eine Versetzung (im Sinne von StO-Wechsel) einhergeht und deswegen die Verwendung als Offz TrD nachteilig ist. Das kann (und wird bei förderlichen Verwendungen) vorkommen, ist aber nicht die Regel. Mehr nicht.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 02. Januar 2015, 14:58:23
Ich will hier mit Sicherheit niemanden seine Fachkompetenz in Abrede stellen. Aber es gibt nunmal auch einen himmelweiten Unterschied zwischen Schreibtisch und frische Luft. (Der Unterschied ist definitiv größer als zwischen den Begriffen "verwirklichen" und "umsetzen", die übrigens synonym zu verwenden sind).

Und ich bin nunmal aus Erfahrung der Meinung, dass eine Versetzung innerhalb eines Standortes nicht die Regel ist und nicht weil ich der Meinung bin, dass ich ne Vorschrift besser lesen könnte.
Und dass ich meine Meinung vertrete, hat auch nix mit Pampigkeit zu tun. Vielleicht sollte hier im Forum auch mal der ein oder andere von seinem hohen Ross herunter kommen und im Sinne des FORUMS Diskussionen vorantreiben, anstatt nur die Meinung "der Admin hat immer Recht" zu vertreten.
Und alleine, dass die StO-Frage mit in die Diskussionen eingeführt wird, heißt doch schon, dass es bis dato nicht überzeugend funktioniert haben kann. Sonst wäre diese zukünftige Variable doch vollkommen überflüssig.

Und ich gönne dir jede deiner auch noch so kleinen Verbesserung. Ich lerne sehr gern dazu. Aber glaube mir, dass das Bild in der Truppe zur Zeit ein anderes ist, als du hier (zu Recht) verteidigst.


Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Beobachter am 02. Januar 2015, 15:26:37
Zitat von: AT am 02. Januar 2015, 14:58:23
Und ich bin nunmal aus Erfahrung der Meinung, dass eine Versetzung innerhalb eines Standortes nicht die Regel ist
Das hängt aber auch sehr davon ab, in welcher TSK / Truppengattung man sich befindet und welche DP-Schlüsselung am Standort vorhanden ist.

Beispiel: Während in Kampftruppen-Bataillonen oft nur sehr wenige Stellen für Hptm(A11) vorhanden waren, gab es bei der Artillerie verhältnismäßig viele A11-DP. So ist es bei der Artillerie für einen Truppendienstoffizier ohne BS-Ambition eher wahrscheinlich mehrere Verwendungen an einem Standort zu durchlaufen. In meinem Verband waren Versetzungen an einen anderen Standort bei Dienstpostenwechsel eher die Ausnahme und meistens auch von der Person gewünscht.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 02. Januar 2015, 15:42:08
Ja hast Recht. Auch in Kampftruppe gibt's noch Unterschiede. Joint Fire hat zB auch viele A11 Posten. Und eine evtl neue Infrastrukturanpassung wird auch beitragen. Aber die Artillerie ist kein gutes Beispiel. Weil die Standorte und DP sind ja auch recht überschaubar, ne?


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Beobachter am 02. Januar 2015, 16:12:18
Zitat von: AT am 02. Januar 2015, 15:42:08
Aber die Artillerie ist kein gutes Beispiel. Weil die Standorte und DP sind ja auch recht überschaubar, ne?
Das würde ich so nicht sagen. Ja, die Standorte sind mittlerweile sehr überschaubar, jedoch hat ein ArtBtl im Vergleich zu einem Verband der Kampftruppe deutlich mehr Offiziere. Die Artillerie stellt ja noch die Masse der Joint Fire Züge und allein ein FU-Zug hat acht Offiziers-DP. Auch die Stäbe der ArtBtl haben auf Grund der zu stellenden Verbindungselemente deutlich mehr DP für Offiziere, als ein BtlStab der Kampftruppe.

Ist aber auch egal. Es war nur als Beispiel gedacht. Es gibt sicher andere Verwendungen / Standorte in denen bei DP-Wechsel eine Versetzung an einen anderen Standort nicht notwendig ist. In Großstandorten sieht die Sache vermutlich günstiger aus , vor allem wenn evtl. noch ein Brigde-/ Divisionsstab oder die Truppenschule am Standort ist. Dann muss man sich wegen Umzug eher weniger Sorgen machen.  In kleinen Standorten mit begrenzten DP hat man meist nur die Wahl: Bleibt man A10 oder zieht man für seinen A11/A12-DP um.
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 02. Januar 2015, 16:16:28
Ich hoffe ja inständig für alle Soldaten, dass man wieder in Richtung Großstandorte geht.
Denke dadurch würden sich einige Handlungsfelder von alleine lösen.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: miguhamburg1 am 02. Januar 2015, 17:56:56
Lieber AT, Sie scheinen wirklich nur das an sich heranzulassen, was in Ihr Weltbild passt.

Ich schrieb, dass die Masse der Off TrDst H (in Heer und SKB) als SaZ nach Studium und Lehrgang genau EINEN Standort bis zum Dienstzeitende kennenlernt - und genau den Truppenteil, in den er dort hineinversetzt wurde. Das betrifft rund drei Viertel aller dieser Offiziere! Es ist nach den letzten STAN/heutigen/neuen SollOrg problemlos möglich, diese Offz zwischen Kompanien und eigenem Stab aufzubauen, ohne dass TrTl und Standort gewechselt werden müssten!
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: AT am 02. Januar 2015, 18:31:41
STAN oder SollOrg? Welche SollOrg denn? Die der Bundeswehr oder reden wir hier doch eher von einem BwDLZ?


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:Zoll nach Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2015, 19:58:23
Ist die Frage ernst gemeint? Oder verstehe ich sie nur nicht?