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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: marco2110 am 05. Januar 2015, 14:20:28

Titel: Beim einplaner mündlicher Arbeitsvertrag
Beitrag von: marco2110 am 05. Januar 2015, 14:20:28
Hallo an alle

Also ich hoffe ich stelle die frage richtig da ich in der SuFu nichts gefunden habe.

Ich habe nächste Woche die eignungsfeststellung und wenn ich die bestehe und beim einplaner bin hab ich dann sowas wie ein mündlichen Arbeitsvertrag oder wie funktioniert das?Ist der dann auch über die ganze verplichtungszeitraum?bekommt man den vor Dienstantritt oder erst in der Einheit?

Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank im voraus
Titel: Antw:Beim einplaner mündlicher Arbeitsvertrag
Beitrag von: MaxD. am 05. Januar 2015, 14:31:23
Beim Einplaner unterschreibst du deine Verpflichtung, die allerdings erst wirksam wird nachdem du beim Dienstantritt erschienen bist.
Titel: Antw:Beim einplaner mündlicher Arbeitsvertrag
Beitrag von: BulleMölders am 05. Januar 2015, 14:40:20
Man bekommt gar keinen Arbeitsvertrag bei der Bundeswehr.

Man Verpflichtet sich bei der Bundeswehr Dienst für einen bestimmten Zeitraum zu leisten. Damit das ganze einen schriftlichen Rahmen bekommt, unterschreibt man eine entsprechende Verpflichtungserklärung.
Wie lange dann erst mal die Dienstzeit seitens des Dienstherrn festgesetzt wird hängt von vielen Faktoren (wie z. B. die Laufbahn) ab.