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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Loppe am 06. Januar 2015, 21:24:16

Titel: Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 06. Januar 2015, 21:24:16
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe ein paar Antworten über bestimmte Richtlinien zu Ausmusterungsgründen zu finden.
Vorab: ich bin nicht selbst betroffen, sondern mein Sohn und aktuell versuche ich noch einige Geschehnisse zu verstehen, die heute passierten.
Diese Infos, die ich suche, können mir hoffentlich weiterhelfen, meinen Sohn zu unterstützen, bzw. ihm Anlaufstellen zu nennen, damit er seinen Traum nicht vollständig begraben muss, auch wenn es momentan danach aussieht.
Ich versuche mich kurz zu fassen, auch wenn es eine längere Geschichte wird.

In der 2. Klasse wurde mein Sohn von einem Mitschüler zu Boden gestoßen, fiel mit dem Kopf auf einen Holzklotz und zog sich dadurch eine leichte Gehirnerschütterung zu, die ihm einige Tage Krankenhausaufenthalt einbrachten.
Vermeidlich gesund entlassen, dachten wir an die Gehirnerschütterung nicht mehr, bis etwa 6-9 Monate später so genannte ,,Absencen" auftraten, eine leichte Form von Epilepsie, bei der der Betroffene bis zu 20 Sekunden wie ,,eingefroren" wirkt. Er verharrt also in seiner aktuellen Bewegung, setzt diese nach der Absence unvermindert fort und weiß nichts davon, einen Aussetzer gehabt zu haben.
Durch einen Kinderneurologen wurden die Absencen diagnostiziert und als Folgen der Gehirnerschütterung eingestuft. Sofortige Gabe von Antiepileptika verhalfen schlagartig die Absencen gänzlich abzustellen. Zur Sicherheit musste mein Sohn jedoch über zwei Jahre die Medikamente nehmen, um sicherstellen zu können, dass alles komplett ausgeheilt ist.
Seit seinem 11. Lebensjahr ist er also geheilt und hatte keine Anfälle mehr. Diese lassen sich auch nicht mehr ärztlich provozieren, wodurch mein Sohn eben als gesund gilt.

Jetzt ist er 18 Jahre alt und wollte den freiwilligen Wehrdienst absolvieren. Eventuell später dann Zeitsoldat werden.
Bei der Musterung gab er die früheren Absencen an, auch, dass er als geheilt gilt und der Arzt teilte ihm mit, dass ein Nachweis über den Neurologen, der die Ausheilung bestätigt, ausreichen würde, um die Ausmusterung auf Epilepsie zu vermeiden.
Diesen Nachweis erbrachte mein Sohn und wurde damit bei der Bundeswehr angenommen.
Gestern sollte die Grundausbildung anfangen und er fand sich pünktlich in der Kaserne ein.
Heute wurde mein Sohn dann nochmals zum Arzt gebracht und neurologisch untersucht. Es gibt nach wie vor keinen Anlass, an der Ausheilung zu zweifeln, er gilt also theoretisch auch vor der Bundeswehr als gesund. Jedoch teilte man ihm mit, es gäbe eine Richtlinie, dass bereits ein einziger Anfall in seinem Vorleben Grund wäre, ihn nicht zur Bundeswehr zuzulassen, selbst wenn er jetzt gesund ist.
Wirklich verstanden habe ich folgende Begründung nicht: Wären die Anfälle noch vor seinem 8. Lebensjahr aufgetreten und komplett ausgeheilt gewesen, so hätte man es noch als ,,im Kleinkindalter" auslegen können. Da er aber etwas älter war, könne man ihn, selbst als nachweislich gesund, nicht mehr zulassen.
Ob nun mit 8 oder 10 Jahren gesund, ist er doch so oder so gesund,

Meine Fragen sind nun, wo man diese Richtlinien eventuell einsehen kann?
Und gibt es eine Anlaufstelle – wenn ja wo – bei der man eventuell einen Widerspruch gegen die Ausmusterung einlegen kann?

Mich verwirrt, dass er überhaupt antreten konnte, wenn diese Richtlinie besteht, denn die ärztlichen Nachweise waren ja Grundlage, ihn überhaupt zuzulassen.
Morgen früh soll er noch einmal zum Truppenarzt, dann zum Gespräch mit dem Hauptmann und danach wird er entlassen.
Für ihn scheint ein Traum geplatzt.
An so vielen Stellen wurde ihm im Vorfeld gesagt, die Hauptsache wäre, er sei jetzt gesund und erneute Anfälle sind medizinisch ausgeschlossen. Man fragt sich, warum er angenommen wurde, wenn er einen Tag später schon wieder ausgemustert wird.

Gemustert wurde er übrigens mit T6. Die heutige Untersuchung sollte jedoch, wenn sich die Anfallsfreiheit bestätigt, eine eventuelle Neueinstufung erbringen.
Diese wäre ja auch eigentlich dann begründbar gewesen. Stattdessen hat man ihn ausgemustert. Schriftlich hat er jedoch nichts – das soll wohl dann morgen kommen – und er meint, die Ärztin habe ihn heute auch auf T6 belassen, statt auf T5, als ausgemustert zu setzen.

Ich weiß, alles klingt sehr verwirrend und niemand hier wird verbindlich sagen können, dass mein Sohn noch eine Chance hat. Eigentlich möchten wir das Durcheinander nur verstehen und hoffen, dass es irgendwie doch noch möglich ist, bei der Bundeswehr bleiben zu können.

Danke schon einmal, für die Zeit, meine Frage zu lesen!

LG
Loppe
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: oldschoolpapa am 06. Januar 2015, 23:36:31
Schade für Ihren Sohn


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Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: miT am 06. Januar 2015, 23:49:28
In der ZDV 46/1 (Einfach googeln) finden sie die Richtlinien an die sich die Ärzte zu halten haben. Letzten endes ist es Natürlich eine einzelfallentscheidung meines Erachtens nach und einen Anspruch hat er nicht.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: miT am 06. Januar 2015, 23:51:37
ZDV 46/1 GNr 77 Müsste das sein. Dort können Sie eigendlich gut entnehmen das nu T6 in Frage kommt.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 07. Januar 2015, 02:16:54
miT,
gehe ich richtig davon aus, dass die Gradation also dann die Tauglichkeitseinstufung ist? Entsprechend würde T6 dann ja gar nicht zutreffen, sondern T4, da die unter Gradation IV stehenden Punkte zutreffen, denn...
... es ist ein ausgeheiltes kindliches Leiden
... er nimmt seit nun ca. 7 Jahre / 84 Monaten keine Medikamente mehr
... hat seitdem auch keine Anfälle gehabt
... im EEG zeigt sich keinerlei Bereitschaft zu Krämpfen

Alles unter Gradation IV trifft also auf meinen Sohn zu, während unter Gradation VI kein Punkt zutrifft.
Das von meinem Sohn vorgelegte EEG, mit Bestätigung des Neurologen, dass die Absencen als ausgeheilt zu sehen sind, ist nicht älter als 6 Monate. Genauer gesagt, ist es jetzt nicht einmal 2 Monate alt und war ja auch die Basis, warum man ihn überhaupt annahm und einteilte.
Auch im aktuellen EEG von gestern, bestätigte sich die Aussage des Neurologen, denn auch darin war keine Bereitschaft für Anfälle zu erkennen, laut Aussage der Ärztin.

Ist es denn eine Ermessenssache, trotz deutlich zuordbarer Gradation, eine gänzlich andere Einstufung vornehmen zu können?
Außer den Absencen gab es nur leichte Einschränkungen, wie eine Sehschwäche, für die er inzwischen eine Brille bekam und dass ein zum Zeitpunkt der Musterung noch in Wurzelbehandlung befindlicher Zahn, fertig behandelt werden musste, was auch geschah.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 07. Januar 2015, 03:11:41
Nachtrag:
Ich bin nach dieser pdf-Datei gegangen und hoffe, da nichts veraltetes erwischt zu haben: http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/10-Anlage-3-2.pdf
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: ulli76 am 07. Januar 2015, 04:27:48
Warum hat sich dein Sohn das nicht vom Truppenarzt in der Vorschrift zeigen lassen.
Die verlinkte Version ist etwas veraltet, es gibt keine neuere im Netz. Ich kann aber gleich mal nachschauen.

Bisher war es so, dass alles außer Anfällen im Kleinkindalter (und ab der Einschulung ist jemand ganz sicher kein Kleinkind mehr) zur Untauglichkeit geführt hat. Und zwar mit der Gradation VI und damit T5- also gänzlich untauglich.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 07. Januar 2015, 05:44:22
Ob und wenn ja, was ihm gezeigt wurde, erfahre ich wohl erst, wenn er heute tatsächlich heim kommen sollte. Unsere Kontakte gestern, bezogen sich auf die allerwichtigsten Fakten und da sind auch auf unserer Seite noch viele Fragen offen.

Was mir allerdings so gar nicht klar werden will ist, warum man ihn überhaupt einzog, wenn es keine Möglichkeit gibt, ihn mit der Vorgeschichte zu nehmen?
Er gab ja von Anfang an an, de Absencen gehabt zu haben. Ursprünglich hoffte er bereits ab Oktober eingezogen werden zu können. Eben wegen der Absencen wurde das jedoch auf Eis gelegt, bis die Nachweise vorgelegt werden, dass er als geheilt gilt.
Diese holte sich die Bundeswehr direkt beim damals behandelnden Kinderneurologen ein, wobei die Bundeswehr zurerst die falsche Klinik anschrieb und meinen Sohn dann informierte, es gäbe dort keinerlei Akten über ihn, sodass mein Sohn der Bundeswehr die richtige Klinik nannte.
Soweit ich verstanden habe, konnte mein Sohn gestern auch sehen, dass vom Kinderneurologen ebenfalls ein Gutachten vorliegt, dass sich für die Ausheilung ausspricht.
Das neuere Gutachten von vor ca. 2 Monaten, wurde erstellt, da der Kinderneurologe dieses nicht mehr ausstellen kann, weil mein Sohn bereits 18 Jahre alt ist und dort nur Patienten bis zum Alter von 17 Jahren betreut werden.

Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum man ihn - nach Vorlage der Gutachten - einzog, um nach einem Tag zu sagen, dass er wieder gehen kann.
Die Gutachten waren Grund, dass er genommen wurde und man sagte, es sei dann soweit alles in Ordnung. Mein Sohn bekäme Einschränkungen, aber dem Wehrdienst insgesamt stünde eben nichts im Weg. Das erweckt den Eindruck, dass eben unterschiedliche Einschätzungen bestehen und auch möglich sind?
Es war - um den Zeitraum, als mein Sohn Bescheid bekam, wann er in der Kaserne sein soll, um zur Grundausbildung anzutreten - auch noch eine Forderung, dass er sich zusätzlich noch im Bundeswehrkrankenhaus vorstellen soll. Dabei vergaben sie ihm auch einen Termin. Dieser wurde aber wieder zurückgezogen, da ja angeblich die vorliegenden Gutachten schon ausreichten und außer Frage stünde, dass er den freiwilligen Wehrdienst antreten könne.

Natürlich habe ich gestern und heute auch gegoogelt. Dabei stieß ich über ein paar ganz wenige Aussagen als geheilt geltender Epileptiker, die angeblich sogar mit T2 gemustert worden sein sollen.
Nun, behaupten kann man viel und es ist mir auch nicht ersichtlich, ob die Betroffenen überhaupt die früheren Anfälle angaben. Gesicherte Fälle, wo jemand schrieb, er habe eine Epilepsieform gehabt, die als ausgeheilt gilt und sei dann, nach Erbringung der Nachweise, von der Bundeswehr genommen worden, habe ich nicht gefunden und ein wenig auch darauf gehofft, hier auf konkretere Fälle zu stoßen.
Aber auch hier scheinen nur die Fälle von Ausmusterung bekannt zu sein, was mich umso mehr unverständlich gucken lässt, warum man meinen Sohn dann überhaupt annahm, statt ihm von vorn herein zu sagen, dass er keine Chance hat. Das ergibt doch keinen Sinn.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 07. Januar 2015, 18:44:42
Die Ausmusterung wurde zumindest für heute erst einmal auf Eis gelegt.
Mein Sohn hatte beim Gespräch mit dem Truppenarzt, heute morgen, zum ersten Mal in Ruhe die Gelegenheit, mehrer Fragen zu stellen und dabei auch anzusprechen, dass die Gehirnerschütterung Auslöser der Absencen war. Zwar hatte mein Sohn das bereits bei der Musterung gesagt und der Arzt registrierte das wohl auch, aber irgendwo ging diese Information dann auf dem weiteren Weg scheinbar verloren, denn im Bundeswehrkrankenhaus, wo mein Sohn gestern untersucht wurde und der Truppenarzt heute, gingen von einer erblichen, also chronischen Form aus.
Morgen finden noch einmal Untersuchungen statt und es wird entschieden, ob es einen Unterschied macht, dass die Absence "nur" Folgeerscheinungen waren, die austherapert werden konnten.
Sollte das der Fall sein, gibt es noch eine kleine Hoffnung, dass mein Sohn bleiben kann.
Wir hoffen nun also inständig und drücken fest Daumen und Zehen!
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: mailman am 07. Januar 2015, 18:50:07
Falls es nicht klappt, muss man aber auch Verständnis für die Vorschrift haben, die nunmal bindend ist.

Wobei es in dem Fall natürlich ärglich ist, da das ganze schon bei der Musterung hätte festgestellt werden können.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Pofi am 07. Januar 2015, 19:06:10
Falls es in der Truppe nicht klappt, gibt es noch die zivilen Stellen. Vielleicht nicht so interessant wie die militärischen, aber genauso wichtig.

Eventuell als Plan B?!?
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 07. Januar 2015, 19:32:33
Alternativ wären dann natürlich auch die zivilen Stellen interessant, weil sie ja zumindest militärnah sind.
Aber gelten da nicht gleiche Richtlinien?
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: ulli76 am 07. Januar 2015, 19:46:28
Ich schau morgen nochmal in der Vorschrift nach.

Das Problem liegt wahrscheinlich drin, dass Truppenarzt (bzw. der jetzt zuständige Neurologe) und der Musterungsarzt unterschiedlich bezüglich des Begriffs "Gelegenheitsanfall" entschieden haben.

@Loppe: Nein, die Musterungskriterien gelten nur für Soldaten, für Zivilangestellte gelten andere Regeln.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 08. Januar 2015, 00:34:45
Zitat von: ulli76 am 07. Januar 2015, 19:46:28

Das Problem liegt wahrscheinlich drin, dass Truppenarzt (bzw. der jetzt zuständige Neurologe) und der Musterungsarzt unterschiedlich bezüglich des Begriffs "Gelegenheitsanfall" entschieden haben.

Das ist wahrscheinlich, ja. Zumal sich ja heute herausstellte, dass eben die Info, dass die Absencen Spätfolgen der Gehirnerschütterungen waren, nicht bis zu den jetzt zuständigen Neurologen durchkam.
Als mein Sohn mir heute mitteilte, dass der Truppenarzt nach dieser Info sofort das Telefon glühen ließ, um die Neurologen zu kontaktieren und man festlegte, dass morgen noch Untersuchungen stattfinden, die dann entscheiden, ob er eventuell doch bleiben kann, zeigte das zumindest auch, dass sich der Arzt sehr dafür einsetzt, Möglichkeiten zu nutzen, wenn die Richtlinien dies hergeben.
Das bestärkt meinen Sohn auch, denn natürlich waren all die Neuigkeiten gestern ein kräftiger Schlag für ihn. Jetzt weiß er, dass er eben nicht allein darum kämpft, bleiben zu dürfen.
Und auch, wenn diese Hoffnung sich nicht erfüllt, fühlt er sich dennoch auch vom Truppenarzt und Vorgesetzten unterstützt.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Pofi am 08. Januar 2015, 00:47:14
Da der Ball wohl noch im Spiel ist, scheint es so als könne man noch hoffen.
Ich drück die Daumen ;)
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: FreiWulf am 08. Januar 2015, 07:42:07
ich weiß nicht ob es euch hilft aber ich hatte ein ähnlichen fall wurde t2 gemustert und nach einer woche auf t5 da ich mal ein lunngenriss hatte.  mir hat der truppenarzt empholen einen sonderantrag zu stelle bei mir ging es aber nur weil ich eine ausbildung haben die auch für meinen einstellung dient. wie es bei ihnen also aussieht kann ich es so nicht gebau sagen einfach mal im KC auf den sonderantrag nachfragen. hoffe aber natürlich das er auch so genommen wird drücke ihren sohn die daumen.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: ulli76 am 08. Januar 2015, 10:02:29
Also für Zeitsoldaten gilt:
III77- 1. Einmaliger Gelegenheitsanfall, mehr als 12 Monate zurückliegend ohne zerebrale Krampfbereitschaft im aktuellen EEG
         2. Zerebrale Anfälle bis zum Vorschulalter (auch Fieberkrämpfe) ohne neurologische Ausfälle und ohne jegliche pathologische EEG-Veränderungen in der Folgezeit und aktuell.

Kann sein, dass der Musterungsarzt die Bedingungen für den ersten Satz erfüllt gesehen hat. Passt aber eigentlich nicht, da es nicht einmalig war. Der 2. Satz passt wegen dem Alter nicht.

IV77- Zerebrale Anfälle bis in das Jugendalter, auch ausbehandelte kindliche Anfallsleiden, soweit folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- seit mindestens 60 Monaten ohne Notwendigkeit einer medikamentösen Therapie
- in diesem Zeitraum ohne erneuten zerebralen Anfall
-keine Krampfbereitschaft im aktuellen EKG

Einmaliger Anfall (z.B. Gelegenheitsanfall) mehr als 6 Monate zurückliegend.

Das ist wahrscheinlich das, was der Truppenarzt als erfüllt gesehen hat. Nach deiner Beschreibung müssten die Bedingungen erfüllt sein. Damit hat man aber sehr viele Ausschlüsse. Ob das für die geplante Verwendung deines Sohnes ein Ausschluss ist und ob es eine alternative Verwendung gibt, müsste man klären.

V77. Verdacht auf Zerebrales Anfallsleiden (passt nicht, da die Diagnose ja bestätigt ist)
Zerebrale Anfälle bis in das Jugendalter, soweit sie noch nicht nach Gradation IV eingestuft werden können (z.B. weil die 60 Monate noch nicht rum sind)

Einmaliger Gelegenheitsanfall, soweit er noch nicht nach Gradation IV eingestuft werden kann (wegen den 6 Monaten)

VI77 Gesichertes Zerebrales Anfallsleiden (mit oder ohne EKG-Veränderung)
Durch EEG nachgewiesene zerebrale Krampfbereitschaft auch ohne Anfallsymptomatik.
Narkolepsie.

Sieht so aus, als ob das alles nicht zutrifft.

Bleibt also noch die Frage, ob III oder IV von der Gradation zutrifft.

Jetzt besteht noch das Problem, dass dein Sohn FWDL werden will. Bei denen gibt es die IVer-Gradation nicht (und damit auch nicht den Tauglichkeitsgrad T6).

Jetzt die schlechte Nachricht:
Gradation VI für FWDL: Nachgewiesene mehrfache zerebrale Anfälle in der Vorgeschichte (u.a. nach dem Vorschulalter) ODER gesichertes zerebrales Anfallsleiden (mit oder ohne EEG-Veränderung)

Die Defintion von III77 ist die gleiche wie für SaZ.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: StOPfr am 08. Januar 2015, 10:16:08
Zitat von: FreiWulf am 08. Januar 2015, 07:42:07
...hoffe aber natürlich das er auch so genommen wird drücke ihren sohn die daumen.

Das ist doch keine Frage des Hoffens oder eine gute Gelegenheit fürs Daumen drücken. Es gibt die Untersuchungen und deren bindende Ergebnisse ja nicht aus "Spaß an der Freud",  sondern aus guten und nachvollziehbaren Gründen. Warum zieht es Bewerberinnen und Bewerber mit gesundheitlichen Problemen fast schon zwanghaft in die Truppe? Es gibt so viele Möglichkeiten für ein erfülltes Berufsleben, da muss man doch nicht fast um jeden Preis (Es ist mein Lebenstraum!) auf einem belastenden Beruf bestehen, dem man gesundheitlich nicht gewachsen ist und dessen Anforderungen bzw. dessen Einstellungsvoraussetzungen man nicht erfüllt. 
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2015, 11:57:41
Weil es hier noch nicht genannt wurde:

Es gibt keinen Anspruch Wehrdienstfähigkeit!
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: mailman am 08. Januar 2015, 12:23:19
Ich musste meinen Traum Polizist zu werden auch begraben obwohl ich dafür viel trainiert hatte und ich die Grenze der Sehfahigkeit fuer übertrieben halte.

Aber kann man nicht ändern. Traum hin oder her
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 08. Januar 2015, 14:52:36
Also, falls es noch nicht deutlich genug aus meinen ausführlichen Beshreibungen hervor gegangen ist - auf die Frage bezogen, warum man sich mit gesundheitlichen Problemen fast zwanghaft in die Truppe ziehen will :
Er hat KEINE gesundheitlichen Probleme, sondern HATTE welche, NACH einer Gehrinerschütterung!
Es ist also kein chronisches Leiden, sondern war eine Folge des "Unfalls" und wurde behandelt, so wie austherapiert, so dass er als vollständig geheilt angesehen wird, was er ja auch ist. Und das bereits seit ca. 7-8 Jahren, damit fast die Hälfte seines Lebens.

Mir ist auch nicht ganz klar, warum hier so darauf herumgeritten wird, dass ich Worte wie "Hoffnung" benutze und dass es keinen Anspruch auf Wehrdienstfähiggkeit gibt.
Natürlich darf man hoffen. Was spricht dagegen?
Und in keine, Satz schrieb ich etwas von Ansprüchen.
Ist es für einige so wenig nachvollziehbar, dass es neben ihnen noch andere Menschen gibt, die gern in den Dienst der Bundeswehr treten möchten und dass diese bereit sind, alles dafür zu versuchen, weil ihnen eine Richtlinie etwas attestiert, was real nicht existent ist?
Wie traurig wäre es, wenn es nicht auch solche Bewerber gäbe?

@ulli76
Zitat von: ulli76 am 08. Januar 2015, 10:02:29

V77. Verdacht auf Zerebrales Anfallsleiden (passt nicht, da die Diagnose ja bestätigt ist)
Zerebrale Anfälle bis in das Jugendalter, soweit sie noch nicht nach Gradation IV eingestuft werden können (z.B. weil die 60 Monate noch nicht rum sind)


Doch, die 60 Monate sind ja bereits lange rum. Genau genommen, sind es über 80 Monate, nach Absetzen der Medikamente.
Anfallsfrei ist er bereits seit der ersten Einnahme der Medis, entsprechend also über 100 Monate, was ja aber damit (den Medis) nicht zählt.

Allgemeine Info:
Ich habe vorhin nur eine kurze Nachricht meines Sohnes bekommen, kann also noch nicht wirklich die Bedeutung verstehen, fasse es aber als positiv auf.
Die Neurologen im BW-Krankenhaus haben sich heute nochmals alle Krankenakten der Vorgeschichte vorgenommen und daraus auch die Bestätigung erhalten, dass der wahrscheinliche Verdacht bestätigt zu sein scheint, es handelte sich um eine Folge der Gehirnerschütterung und nicht um eine chronische Erkrankung.
Nach langer Beratung teilte man meinem Sohn mit, T6 verfiele und er sei nun als T4 eingestuft.
Dann sprach der Oberstabsarzt ein Lob aus, dass mein Sohn sich, trotz der scheinbar aussichtlosen Situation, so bemühte.
In der Nachricht stand dann noch, dass er also diese Woche nicht nach Hause kommt, was ich so verstehe, dass er also bleiben kann.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Rollo83 am 08. Januar 2015, 15:05:22
Also 1. T4 heißt vorübergehend NICHT Wehrdienstfähig, wenn er wehrdienstfähig sein soll dann mit T1 oder T2 oder T6, aber T4 würde irgendwie wenig Sinn machen.

2. Es gibt Profisportler und die sind ja körperlich mehr als topfit, da sind wir uns wohl einig und selbst diese Profisportler werden als T5 eingestuft und das nicht zu knapp.

Ich kann sie bzw ihren Sohn einerseits verstehen da es bei mir damals als es um Wiedereinstellung ging ähnlich war nur mit einer anderen Verletzung, aber ich kann auch hier den Dienstherrn bzw. die Bundeswehr verstehen.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 08. Januar 2015, 16:09:12
Neuester Stand:
Er wird morgen eingekleidet.
Zuvor muss er noch etwas unterschreiben - was hat er nicht mitgeteilt - aber ich nehme an, dass es vielleicht darum geht, dass eben seine Tauglichkeit unter Vorbehalt angesehen wird?
Das T4 verstehe ich als eine Art Absicherung, dass die Wehdienstuntauglichkeit sich auf die Vergangenheit, also frühere Folgeerkrankung der Gehirnerschütterung bezieht, nach jetzigen Einschätzungen aber zumindest momentan als ausgestanden angesehen werden kann?
Zumindest würde das, meines Erachtens nach, Sinn ergeben, denn damit sichert sich die Bundeswehr ja auch ab, dass eben die ehemalige Erkrankung bekannt ist, derzeit scheinbar keine Einschränkung liefert, jedoch - im selbst unwahrscheinlichen Wiederholungsfall - ein Grund für sofortige Ausmusterung wäre?
Das wäre für ich nachvollziehbar.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: miT am 08. Januar 2015, 17:08:45
Ich zitiere es einfach mal aus dem guten alten Wikipedia, das glaub ich einfach verständlich aufgeschrieben wurde dort:

ZitatT4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig)
Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist, wobei von einem durch Therapie oder Zeitablauf besserungsfähigen Gesundheitszustand ausgegangen werden kann. z. B.: Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können oder Wirbelschäden bei nicht ausgewachsenen Männern, wenn eine Beurteilung erst nach dem Wachstumstillstand möglich sein sollte.

Auch Wehrpflichtige, die eine feste Zahnspange trugen, wurden vor der Aussetzung der Wehrpflicht als T4 gemustert, vermutlich weil der Bund die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung des Wehrpflichtigen hätte tragen müssen.[2] Die Tatsache, dass eine feste, vorneliegende Zahnspange wegen Induktion den Dienst am Radar unmöglich macht, könnte nur eine Einstufung in T2 rechtfertigen.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2015, 17:22:11
Wenn der Truppenarzt bei der Einstellungsuntersuchung den Tauglichkeitsgrad T4 vergibt wird der Soldat definitiv nicht eingestellt, weil er "vorübergehend nicht wehrdienstfähig bis in ... Monaten" ist - so steht das dann auf dem entsprechenden Vordruck "Belegart 90/5". Und von den Vordrucken habe ich in 10 bis 12 Grundausbildungen schon weit über tausend in der Hand gehabt und drauf unterschrieben, davon bestimmt um die hundert mit "T 4" oder sogar "T 5"
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: miT am 08. Januar 2015, 17:50:52
Hast du die Spätfolgen der hierdurch auftretenden Arthritis aufgrund dieser enorm hohen Anzahl an Unterschriften durch eine WDB geltendgemacht?  ::) vielleicht aufgrund dessen Klage auf Wiedereinstellung?

;D ...ging nich anders aber rect hast du natürlich. Reden wir hier von T4 ist das definitiv keine Einstellung.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 08. Januar 2015, 19:29:18
Ich kann nur sagen, was mein Sohn mir heute mitteilte. Er wurde heute von T6 (was ich selbst in seinen Unterlagen zuvor auch sehen konnte) auf T4  gestuft und morgen soll er eingekleidet werden, was sie wohl kaum machen würden, wenn er jetzt nicht bliebe, oder?
Glauben muss das niemand, aber ausdenken werde ich mir sowas sicher auch nicht, denn ich werde mich wohl kaum in eine Forum anmelden, um da Stuss zu erzählen.
Es scheint ja nun einmal - zumindest im Fall meines Sohnes - keine pauschale Einteilung nach "Katalog" möglich gewesen zu sein, so dass der Einzelfall gesehen und abgewogen wurde und wie dieser dann richtlinienkonform zu bewerten sei. Denn ich denke kaum, dass man die Richtlinien zu Gunsten meines Sohnes umgeht.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: ulli76 am 08. Januar 2015, 19:33:09
Wahrscheinlich hat er was falsch verstanden oder seine Einheit kleidet ihn erstmal ein, bis das geklärt ist. ist leichter, den Soldaten seine Klamotten wieder abgeben zu lassen, als ihn außer der Reihe komplett einzukleiden

Tauglichkeit unter Vorbehalt gibt es bei der Einstellung nicht.

Und du hast glaub ich einiges von dem, was ich geschrieben hab, nicht verstanden:
Ver-Gradation- die Bedingungen erfüllt er nicht, weil die Diagnose gesichert und die 60 Monate rum sind. Ver-Gradation bedeutet übrigens T4.
Die Frage ist, ob man es als einmaligen Gelegenheitsanfall wertet- IIIer-Gradation=T2- was in meinen Augen nicht passt, weil es ja nicht einmalig war. Oder ob man die VIer-Gradation=T5 vergibt.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: mailman am 08. Januar 2015, 19:34:37
T4 ist aber faktisch unmöglich für einen weiteren Dienst. Vllt ist es ein Mißverständnis u

T4 bedeutet wie schon erörtert "vorrübergehnd nicht Wehrdienstfähig" und wer nicht wehrdienstfähig ist, leistet keinen Dienst und zwar überhaupt gar keinen!
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 08. Januar 2015, 19:53:15
Naja, warten wir es ab. Ich denke, sobald mein Sohn dann mal heim kommt, werde ich auch einen Blick in die Unterlagen werfen können und sehen, ob er falsch verstanden hat.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2015, 19:58:00
Zitat von: Loppe am 08. Januar 2015, 19:53:15
Naja, warten wir es ab. Ich denke, sobald mein Sohn dann mal heim kommt, werde ich auch einen Blick in die Unterlagen werfen können und sehen, ob er falsch verstanden hat.

Eher nicht. Das Ergebnis der Einstellungsuntersuchung (BA 90/5) ist für die Personalakte bestimmt und wird dem Soldaten nicht ausgehändigt. Und etwas Anderes gibt es dabei nicht.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 08. Januar 2015, 20:04:26
Gut, dann bleibt mir eben nur, ihm zu glauben, dass er die Uniform tatsächlich von der Bundeswehr hat und dort auch wieder hin geht, wenn das WE vorbei ist.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: miT am 08. Januar 2015, 21:32:11
Spätestens nächsten Monat wenn auf einmal kein Geld vorhanden ist würde es auffallen, aber ich denke das wollen wir jetzt niemandem unterstellen und auch nicht glauben.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 09. Januar 2015, 01:18:23
Zitat von: miT am 08. Januar 2015, 21:32:11
Spätestens nächsten Monat wenn auf einmal kein Geld vorhanden ist würde es auffallen, aber ich denke das wollen wir jetzt niemandem unterstellen und auch nicht glauben.

Wäre ja auch ein wenig zu obskur! Warum sollte er das tun? Und vor allem, wo sollte er hin, wovon leben, wo unterkommen und woher die uniform bekommen?
Ergäbe alles recht wenig Sinn!
Fakt ist, er hat heute Nachmittag bereits ganz normal am Dienst teilgenommen (sagt man das so?). Als wehrdienstuntauglich würde man ihn ja das nicht machen lassen. Und er bleibt eben dort, bis die ganze Truppe eben offiziell frei hat, muss auch nach dem Frei wieder zum Dienst. Sie behielten ihn wohl kaum da, wäre er nicht "brauchbar" und einsatzfähig. Wie sollte sie das auch machen, Privatzimmer für den Zivilisten? Wäre schließlich auch rein versicherungstechnisch undenkbar.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: miT am 09. Januar 2015, 01:54:33
Letzten Endes wird er morgen gegen Mittag frei haben. Wenn er nach Hause kommt, wird er wiedergeben können was die behandelnden Ärzte gesagt haben und das ist entscheidend. Und egal ob Positiv oder Negativ, die Ärzte werden ihre Entscheidungen Begründet haben und Ihrem Sohn mitgeteilt haben. Insofern wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Spekulation ein Ende haben. 
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 09. Januar 2015, 03:29:10
Nein, er sagte schon beim Erhalt der Unterlagen, die man eben bekommt, wenn feststeht, wo die Grundausbildung stattfindet und wo dann auch die ganzen Infoblätter beiliegen, dass er das erste WE dann wahrscheinlich nicht nach Hause kommt. Zumindest entnahm er das den Infos.
Und nachdem es gestern hieß, er könne bleiben und sienen Dienst doch antreten/verrichten, bestätigte er noch einmal, dass er dann wohl erst am WE darauf heim käme.
Um also wirklich in Ruhe zu sprechen und zu verstehen/durchzusteigen, wird es also noch eine Woche dauern. Aber darauf kommt es mir auch nicht an, das kann eben auch noch ein paar Tage warten.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 11. Januar 2015, 22:21:53
So, endlich wird es auch für mich verständlicher und jeder Hauch eines Verdachts, mein Sohn könnte Märchen erzählen und seine Anwesenheit bei der Bundeswehr vortäuschen, konnte verworfen werden.
Sohnemann hat es einrichten können, heute kurz anzurufen.

Er war tatsächlich - vorübergehend - T4.
WIe bereist gesagt, gemustert, trotz FWDL, mit T6. Aufgrund der Überprüfungen am letzten Dienstag und der Annahme, dass er eine chronische Form der Epilepsie hat, dann wohl bereits auf T4 gesetzt und Bescheid erhalten, dass er am nächsten Tag ausgemustert wird.
Nur hatte er wohl an dem Tag das T4 nicht registriert, sondern erst, als er am Folgetag das Gespräch mit dem Oberstabsarzt hatte.

Jedenfalls gab es wohl tatsächlich eine Unterbrechung im Informationsfluss, denn der Musterungsarzt wusste ja, dass die Absencen Nachfolgeerkrankung der Gehirnerschütterung waren. ANders hätte es wohl da auch nicht zu T6 kommen können, sondern es hätte sofort eine Untauglichkeit festgestellt werden müssen.
Die Information mit der Gehirnerschütterung kam - aus welchen Gründen auch immer - so allerdings eben nicht am Standort und im Bundeswehrkrankenhaus an.
Meinem Sohn wurde an besagtem Dienstag auch erst nicht bewusst, dass man scheinbar nichts von der Gehirnerschütterung wusste. Die Erklärungen, warum eine Ausmusterung anstehen müsste, bezogen sich ja allgemein darauf, dass Epelipsie, egal wie häufig nun nach dem Einschulungsalter auftretend, eine Wehrdiensttauglichkeit ausschließt. Auf Ursachen gingen also weder mein Sohn noch die Ärzte ein.

Am Folgetag fand das Gespräch mit dem Oberstabsarzt statt, dass eigentlich Basis der Ausmusterung sein sollte. Bei ihm sprach mein Sohn dann an, wieso die gleichen Grundlagen gelten, bei einer chronischen Epilepsie, als auch einer nur vorübergehenden Nachfolgeerkrankung.
Das war für den Oberstabsarzt eben eine neu Information, zu der er erst selbst Rücksprache mit den Neurologen des Bundeswehrkrankenhauses halten musste, ob denn die Gehirnerschütterung tatsächlich solche vorübergehenden und vollständig therapierbaren Nachfolgeerkrankungen mit sich bringen könnte.
In dem Zusmmenhang erfuhr mein Sohn auch von der Einstufung als T4.

Die Neurologen bestätigten, dass solche kurzzeitigen - wenn Therapie stattfindet - mögliche Nachfolgeerkrankungen und mussten sich nun ebenfalls nochmals - unter Zuziehnung der Krankenakte des damals behandelknden Kinderneurologen - beraten, bevor sie festlegten, dass in diesem Fall tatsächlich einer Wehrtauglichkeit soweit nichts im Weg steht und sie informierten den Oberstabsarzt.
In einem anschließenden Gespräch zwischen meinem Sohn, dem Oberstabsarzt, Kompaniechef und direktem Vorgesetzten, wurde nochmals besprochen, warum die Wehrdiensttauglichkeit anerkannt werden könnte und man sich beraten wolle.
Diese Beratung fiel dann zu Gunsten meines Sohnes aus, bzw. als Grundlage verwendete man die Tatsache, dass mein Sohn von T4 auf T2 heraufgesetzt werden konnte.

Er ist also seit feststeht, dass er bleiben kann und wo ich noch davon ausging, er bliebe auf T4, tatsächlich T2 und kann seinen FWD fortsetzen.
Auch die Grundausbildung macht ihm sehr viel Spaß, soweit er es jetzt bereits beurteilen kann. Obwohl er nach dem Grundwehrdienst eigentlich zum Fernmemeldebattallion geht - soweit bisher feststeht - absolviert er die Grundausbildung bei den Fallschirmjägern und muss sich an die ANforderungen natürlich erst gewöhnen, was er aber positiv und als Herausforderung sieht, seine Leistungsfähigkeit zu ergründen.
Heim kommt er wahrscheinlich zum nächsten Wochenende.
Und ja, auch wenn Mütter von Soldaten oft belächelt werden, weil auch - oder vor allem - sie, die Abnabelung erst vollständig vollziehen müssen, bin ich stolz auf meinen Sohn, der eben auch am Ball blieb, seinen Platz ein bisschen "erkämpfen" konnte. Wäre er da nicht so bemüht gewesen, würde die Bundeswehr noch immer von einer chronischen Epilepsieform ausgehen, die bestenfalls ruht und mein Sohn befände sich bereits ausgemustert zu Hause. So kann er nun auch Soldat sein.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: StOPfr am 11. Januar 2015, 22:40:18
Herzlichen Glückwunsch.
Das Resultat ist doch erfreulich. Weniger der Tauglichkeitsgrad als solcher als vielmehr die Tatsache, dass die zuständigen Ärzte nun feststellen konnten, dass dein Sohn gesund und dienstfähig ist. Mehr kann man nicht verlangen.
Nun kann er an seiner Bundeswehrkarriere arbeiten und die Mutter kann mit dem Ergebnis hoch zufrieden sein  ;).
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Pofi am 11. Januar 2015, 23:04:33
Alles richtig gemacht würde ich sagen. Viele ziehen den Kopf ein bei schlecht Wetter, ihr Sohn hat durchgehalten und sich sachlich damit auseinandergesetzt. Guter Junge  ;)
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 11. Januar 2015, 23:52:53
Danke für die Glückwünsche, die ich weitergeben werde!
Nun ja, auch mit dem Tauglichkeitsgrad bin ich sehr zufrieden und, wie ich bei meinem Sohn heraushören konnte, er auch. Aufgrund der Tatsache, dass er Brillenträger ist und seine Sehschwäche - noch weit in der Norm, die für die Bundeswehr erforderlich ist, aber eben doch stark genug, um ihn nicht uneingeschränkt verwendungsfähig sein zu lassen - eben als Einschränkung gilt, war uns immer klar, dass T1 ausgeschlossen ist. Von daher stellt T2 das beste Ergebnis dar, das er erzielen konnte und vielleicht eröffnen sich tatsächlich jetzt mehr Möglichkeiten, als zuvor, denn bisher spielt mein Sohn mit dem Gedanken - sofern er die Möglichkeiten bekommt und angenommen wird - sich nach dem FWD als Soldat auf Zeit zu bewerben und vielleicht sogar die Möglichkeit zu bekommen, eine Ausbildung machen zu können, die in der Karriere fachspezifische Verwendungsmöglichkeiten bringt.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: StOPfr am 12. Januar 2015, 14:00:17
T2 ist eigentlich die "Norm". T1 kann man schon vergessen, wenn man z.B. einige Zentimeter zu klein oder zu groß für das Wachbataillon ist. Das ist also nichts, was man "als noch gesunder" anstreben, beeinflussen oder erzielen kann.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: ulli76 am 12. Januar 2015, 19:38:16
Ich ahne, an welchem Standort dein Sohn ist.
Und da kann man nur sagen: Glück gehabt. An einem anderen hätte der Truppenarzt durchaus anders entscheiden können.
Titel: Antw:Trotz ausgeheilter Epilepsieform ausgemustert
Beitrag von: Loppe am 12. Januar 2015, 20:04:15
Zitat von: ulli76 am 12. Januar 2015, 19:38:16
Ich ahne, an welchem Standort dein Sohn ist.
Und da kann man nur sagen: Glück gehabt. An einem anderen hätte der Truppenarzt durchaus anders entscheiden können.

Das kann ich nicht beurteilen, aber natürlich freuen wir uns über diese Entwicklung.
So wie mein Sohn sagte, hat es sich der Truppenarzt auch nicht einfach gemacht, diese Entscheidung zu fällen. Es gab seinerseits diese Rücksprachen mit den Neurologen des Bundewehrkrankenhauses und sehr eingehende Gespräche mit meinem Sohn, sowie den anderen Führungskräften der Kaserne.
Diese Handhabung - uabhängig vom erfreulichen Ergebnis für meinen Sohn - hat meinen großen Respekt, denn es zeigt mir, dass eben der (zukünftige) Soldat auch individuell gesehen wird und man sich um jeden Einzelnen auch kümmert, soweit es im Bereich des Möglichen ist.