Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine ganz grundsätzliche Frage:
Angenommen man hat sich für die Feldwebellaufbahn entschieden und aus irgendwelchen Gründen wird man beim Psychologen-/Bewerbungsgespräch nicht als tauglich befunden bzw. nicht eingestellt.
Wenn man sich danach für die Offizierslaufbahn bewirbt, in welchem Maße wird die Ablehnung als Feldwebel, dabei herangezogen? Ist eine vorherige Ablehnung sofort ein Kriterium nicht in die engere Auswahl an der OPZ zu kommen? Es geht doch eigentlich um die momentane Situation, Qualifikation, dem Auftreten und auch dem Bedarf zu dem Zeitpunkt zu dem man sich bewirbt.
Also wenn ich mich z.B. nach einem Jahr wieder bewerben würde und ich bis dahin Praktika absolviere, weitere Erfahrungen sammle, "mich weiterbilde", wird man "skeptisch" betrachtet weil man ja mal von der Bundeswehr abgelehnt wurde???
Darüber hinaus, bekommt man ja die ganzen Unterlagen zurückgeschickt (Lebenslauf, Zeugnis, Untersuchungszeugnis etc.) Die Bundeswehr behält auch keine Kopien. Nur auf die Notizen des Psychologen kann noch zurückgegriffen werden.
Mir ist es einfach nur wichtig zu wissen ob durch eine Ablehnung in eine "Schublade gepackt" wird.....
Für Antworten bedanke ich mich in Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
TehShelltoe
PS: Über das Prüfungsverfahren an der OPZ weiß ich Bescheid. Auch über die Voraussetzungen (Abi etc.) bin ich mir im Klaren.
Natürlich steht dir nach Ablauf der Sperrfrist frei dich wieder zu bewerben. Wenn man bei der Bundeswehr der Meinung ist, dass die damals festgestellten Defizite -wie soll ich sagen- verbesserbar sind (und dein Lebenslauf entsprechende Aspekte enthält), wird man dir wohl auch wieder eine Chance geben. Ein zwingendes KO-Kriterium ist es jedenfalls nicht.
Kenne zwei Kameraden, die für die Feldwebellaufbahn abgelehnt wurden und nun OAs sind.
Ist kein Problem und in eine Schublade wirst du auch nicht gesteckt. Du wirst bei einer erneuten Bewerbung auch erneut geprüft und begutachtet. Wichtig wird jedoch sein, dass eine Weiterentwicklung erkennbar ist.
Wie diese Weiterentwicklung aussehen muss kannst nur du wissen, da du alleine die Gründe kennst warum du abgelehnt wurdest...
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ZitatMir ist es einfach nur wichtig zu wissen ob durch eine Ablehnung in eine "Schublade gepackt" wird.....
.. alleine mein Schreibtisch hat einige Schubladen - in KCs sind da ebenfalls einige vorhanden.
Natürlich "speichert" die Bundeswehr / die KCs die Ergebnisse der Bewerbungen - ein "Nichtbestehen" bringt eine Sperre von einem Jahr für diese und alle höheren Laufbahnen (ein Schublade, oder nicht?).
Bei einer erneuten Bewerbung (nach einen Jahr) werden die Karten neu gemischt - der "Malus" der gescheiterten Bewerbung gehört aber zum Blatt des Bewerbers.
... bleibt die Frage, ob er nunmehr mehr Trümpfe gesammelt hat ...
Ohne jetzt Tipps geben zu wollen, also jeder der das so versteht bitte weghören, FRÜHER zur Zeiten des ZNWG und OPZ war es ja auch schon so, dass es eine Jahressperre gab bei Nichteignung. Da es hier ja um das Speichern von Daten der jeweiligen Prüfung geht Folgendes Beispiel welches so sicher nicht sein sollte:
Bewerbung Fliegerischer Dienst OPZ -> Testung und Ablehnung im März. Direkt anschließende Bewerbung Fliegerischer Dienst OffzMilFD, welche ja im ZNWG geprüft wurden, Erneute Einladung im Mai mit Ergebnis Direktzusage.
Da ich davon ausgehe, dass dies NICHT gewollt ist, hoffe ich das die Prüfungsstellen, seit der Umstellung, ihr SAP System nun etwas besser Pflegen.
Doch, das ist gewollt.
Der Test am ACFüKrBw ist nicht vergleichbar mit dem an den KCs. Von daher kann es ohne weiteres sein, dass man eingeladen wird. Außer natürlich, es gab beim Test am ACFüKrBw ein k.o. Kriterium.
Wer am ACFüKrBw den Test nicht schafft, hat nicht automatisch eine andere Eignung in der Tasche. Das muss erst vergleichbar getestet werden.
Ich hätte mich auch zweimal als wiedereinsteller beworben bevor ich eingestellt wurde... Und es hat keinen interessiert bzw. Hat niemand nach meiner Ablehnung gefragt...
Gruß Bench
Wer hätte denn auch fragen sollen? Die Karrierecenter haben deine Akten und wissen ganz genau, worum du abgelehnt wurdest. Und bei zivilen Arbeitgebern wirst du in der Bewerbung auch nicht angeben, wo du dich schon überall (erfolglos) beworben hast.
Naja, im Bewerberformular wird diese Frage explizit gestellt - aber manche haben halt Probleme mit dem Leseverständnis.