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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: OGkrone am 10. Januar 2015, 19:45:43

Titel: Gültigkeit der Musterung
Beitrag von: OGkrone am 10. Januar 2015, 19:45:43
Hallo Bw-Forum!

Ich wurde im August 2014 gemustert, nur leider kam es nicht zur Einstellung weil ich die Bewerbung aus persönlichen Gründen zurückgezogen habe. Wenn ich mich jetzt erneut bewerbe, muss ich die Musterung nochmal machen?

Lg
Titel: Antw:Gültigkeit der Musterung
Beitrag von: Hg.d.R. am 10. Januar 2015, 19:49:04
Ja, die Musterung wird auch wiederholt.
Titel: Antw:Gültigkeit der Musterung
Beitrag von: OGkrone am 10. Januar 2015, 19:56:13
Hm. Danke ersteinmal für die rasche Antwort! Aber war das nicht mal so dass der Tauglichkeitsgrad für ne bestimmte Zeit gereicht hat? Wobei das zeitlich auch egal ist, vor April werde ich sowieso nicht eingestellt.
Titel: Antw:Gültigkeit der Musterung
Beitrag von: BulleMölders am 11. Januar 2015, 06:55:31
Der Tauglichkeitsgrad hat bis zur nächsten Musterung bestand.
Sie verwechseln das wohl mit dem Ergebnis des Cat-Tests, welches in der Regel ein Jahr bestand hat.
Titel: Antw:Gültigkeit der Musterung
Beitrag von: Ralf am 11. Januar 2015, 13:03:24
Das Ergebnis des CAT Tests bleibt solange bestehen, bis ein neuer gemacht wird. Das kann sein,wenn sich die Bildung geändert hat oder aber durch Verantwortliche des KC dieses entschieden wird. Hat aber mit der Jahresfrist nichts zu tun.
Die körperliche Tauglichkeit ist ein Jahr gültig. Sie wird nach einem Jahr wiederholt.
Die "Musterung" setzt sich aus mehreren Dingen zusammen, die unterschiedliche Gültigkeiten haben.