Tag ;) ich wollte mal fragen ob ich als Saz 12 ( im 4 Ten Dienstjahr ) eine anwartschaft benötige für die Zeit nach der bw. ? Oder ist es egal wenn man vorhat danach wieder zu arbeiten
Welchen Sinn hat denn eine Anwartschaft? Wenn du das rausgefunden hast könnte sich deine Frage erübrigt haben.
Das kommt darauf an, was du nach dem Bund vorhast.
Mit der kleinen Anwartschaft sich erst du dir das Eintrittsalter und den Gesundheit zustand den du bei Versicherungsbeginn hast.
Bei der großen Anwartschaft bildete du zusätzlich Altersrückstellungen.
Wenn du also wieder in die zivile Wirtschaft kommst und normaler Arbeitnehmer wirst, dann gehst du wieder in die gesetzliche Krankenversicherung und du benötigte die Anwartschaft eigentlich nicht.
Hast du aber vor Danach in den Beamtenstatus zu gehen und du brauchst eine Beihilfe bei einer privaten Krankenversicherung, dann solltest du eine Anwartschaft abschließen.
Allerdings bringt dir das auch nur was' wenn du die Beihilfe dann auch bei der KV machst, wo du jetzt die Anwartschaft abschließt.
auch als Gast kann man die Forensuche benutzen ;). Das Thema wurde schon nun mehrfach durchgekaut.
Eine Anwartschaft oder etwas vergleichbares würde ich fast immer empfehlen. Die Frage ist eher welche Anwartschaft für dich in Frage kommt.
Die kleine Anw sichert dir den aktuellen zu Beginn der Anw festgestellten Gesundheitszustand ab. Die Große zusätzlich die Altersrückstellungen. Das heißt grob dass dein Alter auch eingefroren wird.
Man kann im ganz ganz Groben sagen, dass bei SaZ grds die kleine ausreichend ist. Wer BS werden, oder hinterher als Beamter eingestellt werden will, sollte eher die große nehmen.
Das ist aber ne Milchmädchenrechnung und muss meiner Meinung nach für jeden Einzelfall und auch je nach gewünschten Leistungen individuelle errechnet werden.
Dazu empfehle ich den Weg zu einem !unabhängigen! Finanzberater. Also keinem, der vertraglich an feste Versicherungen gebunden ist.
Ich für meinen Fall besitze keine Anwartschaft. Habe aber eine ähnliche zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen, die mir ebenfalls einen günstigeren Einstieg in die KV nach DZE ermöglicht.
Es ist auch zwingend notwendig sich dahin abzusichern. Einfach mal im Internet versuchen die KV-Beiträge für Datum deines Dienstausttrittes berechnen lassen und schauen was da an Beiträgen zu zahlen wäre. Und dann sind noch keine evtl. Krankheiten einberechnet. Wird schon teuer wenn man sich da heute nicht absichert.
Aber es muss halt nicht immer be Anwartschaft sein, sondern es geht auch mit Zusatzversicherungen.
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Zitat von: AT am 11. Januar 2015, 09:40:02
Eine Anwartschaft oder etwas vergleichbares würde ich fast immer empfehlen.
Und ich fast nie. Wir hatten hier schon einmal das Thema und einen Erfahrungsbericht, dass sogar eine PKV nach der Dienstzeit (also im Alter irgendwo um die 35) ohne Anwartschaft kaum teurer wird. Und außerhalb einer Selbstständigkeit, Beamtenstatus oder Verdienst oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze bringt sie genau gar nichts. Wenn man BS wird, kann man dann noch eine Anwartschaft auf die Zeit nach Pensionierung abschließen.
Ich habe den Beitrag mal rausgesucht:
Zitat von: justice005 am 25. April 2014, 14:16:32
Wer Soldat oder Beamter war, kennt sich deswegen noch lange nicht mit dem Soldaten- oder Beamtengesetz aus. Letztenendes ist das aber auch völlig egal, denn das hat nicht das geringste mit den Versicherungen zu tun.
Für einen 18 oder 19jährigen SaZ 4 ist eine Anwartschaft völlig überflüssig, egal, was irgendwelche Versicherungsfuzzis behaupten.
1. Die allermeisten SaZ 4 sind nach ihrer Bundeswehrzeit wieder ganz normal gesetzlich Versicherte, deren Versicherungsbeitrag vom Einkommen abhängig ist. Für diejenigen ist eine Anwartschaft auf eine private krankenversicherung völligst überflüssig.
2. Diejenigen, die sich tatsächlich selbstständig machen, können sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Diese ist bei einem 22 oder 23jährigen aber auch nicht teurer als bei einem 18jährigen. Es ist ja nicht so, dass man mit 22 zum alten Eisen gehört, welchen keine Versicherung mehr haben will. Das ist Unfug.
3. Wer Beamter wird, hat zu einem großen Teil Beihilfeansprüche. Er muss also nur circa 50% seiner Krankheitskosten selbst versichern. Viele Anwartschaften, die man aufgeschwätzt bekommt, sind auf eine Vollversicherung ausgerichtet, sodass sich selbst dann überflüssige Zahlungen ergeben.
Zum Schluss noch ein schöner Vergleich aus meinem privaten Umfeld:
Ich selbst war immer gesetzlich versichert, bis ich mich im Alter von 31 Jahren selbstständig gemacht habe. Ich habe einen vergleichweise günstigen Tarif bekommen, auch wenn ich nie eine Anwartschaft hatte.
Ein Freund von mir war SaZ 15 und hat 15 Jahre Anwartschaften bezahlt und ist nunmehr in den öffentlichen Dienst gegangen. Der zahlt ungefähr (und unter Berücksichtigung der Beihilfeansprüche) einen sehr ähnlichen Beitrag wie ich. Mit anderen Worten, die 15 Jahre Anwartschaft waren quasi für die Füße.
Gerade die gut verdienenden, auf die die PKV als Kunden aus ist, haben studiert und verdienen erst mit Ende 20 oder Anfang 30 ihr erstes Geld. Für genau diejenigen werden von den Versicherungsgesellschaften genug Policen angeboten.
Fazit:
Wann ist eine Anwartschaft auf eine PKV zwingend notwendig:
- Bei Berufssoldaten, die sich erst im Rentenalter versichern müssen
Für wen ist die Anwartschaft weniger notwendig, aber zumindest nicht völlig überflüssig:
- Für Saz 8-12, die Beamte werden wollen oder sich selbstständig machen wollen
Für wen ist eine Anwartschaft völlig überflüssig:
- Für alle diejenigen, die nach Ihrer Bundeswehrzeit definitiv wieder gesetzlich versichert sind.
- Für SaZ 4-8, die auch nach Ende Ihrer BW-Zeit noch jung genug sind für eine PKV
Für mich ist das nichts, was den Beitrag rechnet. Aber ich sage auch immer: Jeder Mensch hat ein individuelles Sicherheitsbedürfnis. Wer es eben möchte, soll es machen. Notwendig ist es meines Erachtens nach nicht und das Geld könnte man nach meiner Meinung sinnvoller anlegen.
Stelt sich doch erstmal die Frage, nimmt den TE überhaupt eine Krankenkasse nach mehr als drei Dienstjahren?
Lohnt sich denn eine Anwartschaft für einen SaZ 18? Beim Ausscheiden aus der BW, falls ich kein BS werde, bin ich 40.
Aber ob ich später selbständig(Arztpraxis) oder in einem Krankenhaus arbeiten werde, weiß ich natürlich noch nicht.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Klar ist, dass PKV Beiträge mit steigendem Alter höher werden und hinzu kommt das Risiko nicht versicherter Vorschädigungen.
Es kann doch hier nur ein pauschaler Anhalt gegeben werden; persönliche Entscheidungen muss man dann schon selbst treffen.
Zitat von: BulleMölders am 11. Januar 2015, 11:41:34
Stelt sich doch erstmal die Frage, nimmt den TE überhaupt eine Krankenkasse nach mehr als drei Dienstjahren?
Warum denn nicht? Wer eine Anstellung hat, ist versicherungspflichtig und hat die freie Auswahl unter den Kassen.
Habe ich da was falsch verstanden?
Der Fragesteller ist SaZ und seit über drei Jahren im Dienst und fragt nun nach einer Anwartschaft.
Da er ja aktuell nicht Mitglied einer Krankenkasse sein dürfte, dürfte es wohl schwer sein eine Kasse zu finden die ihn aufnimmt.
Da eine Anwartschaft immer leicht verdientes Geld ist, wird ihn wahrscheinlich jede Kasse nehmen.
Und Anwartschaftsversicherung und Krankenversicherung sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Außerdem wird jeder eine Krankenversicherung finden, egal zu welchem Zeitpunkt. Die Frage ist eben nur, wie hoch die Beiträge dann sind.
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Bei gesetzlich Versicherten, was für die Masse zutrifft, stellt sich die Frage nach dem Alter überhaupt nicht.
Wie sind denn Soldaten versichert?
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Der aktive Soldat unterliegt keiner (Kranken-)Versicherungspflicht, er genießt ja Heilfürsorge. Die Versicherungspflicht beginnt nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.
Richtig. Und genau dann stellt sich ja dann die Frage ob eine Anwartschaft notwendig war oder nicht. Und leider nicht vorher. Jedenfalls bei den meisten nicht. Daher ist auch genau richtig was oben gesagt wurde. Es ist eine Risikoabsicherung. Kann man brauchen, muss man aber nicht. Ich zahle wie gesagt in eine Alternative, das sind keine 6€ pro Monat. Und das ist es mir Wert, dafür dass ich nicht weiß wo es nach DZE hingehen wird.
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Zitat von: InstUffzSEAKlima am 11. Januar 2015, 17:14:42
Der aktive Soldat unterliegt keiner (Kranken-)Versicherungspflicht, er genießt ja Heilfürsorge. Die Versicherungspflicht beginnt nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.
Streiche: Heilfürsorge
Setze: kostenlose truppenärztliche Versorgung
Ein großer Unterschied!
Stimmt.
Die Heilfürsorge hat nämlich immer nur Di und Do von 9-11:30Uhr geöffnet ;-)
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::)
Bei der Frage Anwartschaft geht es nicht nur um den Beitrag !
Es geht auch darum, dass man mit einer Anwartschaft, wenn der Weg in die GKV nach DZE nicht (zurück) geht,
ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgenommen werden
muss!
zum Grundsätzlichen > siehe folgenden Link
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=47537.msg520398#msg520398mein Beitrag vom 10.11.2014
Die GKV muss einen immer aufnehmen. Und immer zum gesetzlichen Beitragssatz.
Hallo Wolverine,
vom Grundsatz her ja ... es gibt aber - wie so oft im Bürokratischen - Stolpersteine...,
die den Einzelnen ggf. viel Geld kosten können!
Zitat aus der Broschüre des BMVg:
"Versäumtes kann nicht nachgeholt werden!
Viele frühere Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die zuletzt gesetzlich
krankenversichert waren und die nach § 6 Abs. 4 Fünftes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB V) wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze
versicherungsfrei waren, begehen den Fehler, sich erst zum
Ende der Dienstzeit um einen privaten Krankenversicherungsschutz zu
bemühen.
Sie müssen dann feststellen, dass sie zwar die Voraussetzungen
für eine Absicherung bei einer privaten Krankenversicherung erfüllen, die
privaten Krankenversicherungsunternehmen aufgrund von Vorerkrankungen
einen Vertragsabschluss aber ablehnen.
In diesen Fällen ist nur ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung
mit ggf. deutlich höheren freiwilligen Beiträgen möglich.
Jede Soldatin auf Zeit und jeder Soldat auf Zeit sollte daher den eigenen
Krankenversicherungsschutz für die Zeit nach der Bundeswehr bereits zu
Beginn der versicherungsfreien Dienstzeit, d. h. schon bei der Ernennung
zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit, eigenverantwortlich regeln!"
Also ich hab mit meiner Anwartschaft vermutlich keinen Fehler gemacht.
Zwei Sprungunfälle, eine Verletzung im Auslandseinsatz.....
Und das alles noch als SaZ. Hätte ich erst nach Ernennung zum BS abgeschlossen hätte ich wohl schlechte Karten gehabt.....
Da steht, dass man eventuell versäumt in eine PKV zu gehen, welche günstiger sein kann als die GKV. Da steht nicht, dass man nicht in eine GKV kommt oder irgendeinen Gesundheitstest dafür machen müsste. Es ist also etwas völlig anderes.
Und das betrifft nur Leute, die die Jahresentgeltgrenze überschreiten, also aktuell irgendetwas um die 63.000 €. Ich war davon betroffen; erst Z12, dann studiert und mehr verdient als die Jahresentgeltgrenze. Trotzdem habe ich ein paar Jahre gewartet und überlegt, ob ich in die PKV gehen soll; völlig unabhängig von einer Abwartschaft sondern wegen anderer Konsequenzen.
Also: dieser Fall betrifft ganz, ganz wenige Leute, die sehr gut verdienen und hat mit der GKV nichts zu tun.
Und zuletzt: Hier wurde jetzt mehrfach gesagt, dass eine Anwartschaft nicht für jeden Unsinn ist. Es gibt einen kleinen Teil, für den es sinnvoll ist oder sinnvoll sein kann. Nur für die große Masse ist es Unsinn.
Wolverine,
ist Aussage "...für die große Masse ist es Unsinn..." ist schlicht falsch!
Warum:
1. Für jeden Berufssoldaten (immerhin 10-tausende) ist die große Anwartschaft ein "Muss" !
> denn diese bekommen nach DZE 70 % von der Beihilfe erstattet und müssen die restlichen 30% (in der Regel !! ) über die PKV abdecken
+ hat der Soldat aber kurz vor der Pensionierung eine schwere Erkrankung... muss ihn keine PKV nehmen!
Bzw. nur mit erheblichen Beitragsaufschlägen
+ die Not-Lösungen die es dann noch gibt ... werden ebenfalls deutlich teurer...
+ Auch ist es ein Unterschied, ob meine Beiträge wie für einen Mitte 30-jährigen berechnet werden,
oder für einen Mitte 50...
2. SaZ
Auch hier gibt es eine Falle... die so manchen schon viel Geld gekostet hat !
Quelle : Info des BVA zum Thema Beihilfe und Übergangsgebührnisse ( siehe Datei im Anhang )
Die Falle "lauert" hier bei der Frage, ab wann das Versicherungsverhältnis in der GKV wieder auflebt.
Wechselt der Soldat nach DZE in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, bzw. Studium,
da haben Sie Recht ... kein Problem!
ABER ... tut er dies nicht, ist er für die Zeit des Bezuges der Übergangsgebührnisse ebenfalls
zu 70% Beihilfeberechtigter und benötigt eine Restkostenversicherung von 30% aus der PKV,
da er wärend des Anspruchs auf Beihilfe, keinen Zugang zur GKV hat!
So steht es in der von mir beigefügten Info des BVA und so ist es auch richtig!
Zitat aus der Info:
"Als SaZ mit einer Dienstzeit von vier und mehr Jahren haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf
Übergangsgebührnisse und damit auch einen Anspruch auf Beihilfe.
Ihnen bleibt der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Dauer des Bezuges von
Übergangsgebührnissen per Gesetz verwehrt, es sei denn,
es wäre ein vor dem Wehrdienst bestehender Krankenversicherungsschutz als freiwilliges Mitglied aufrechterhalten worden oder
es würde aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Versicherungspflicht eintreten (z.B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung).
Sofern die Voraussetzungen zum Beitritt in die GKV bei Ihnen nicht vorhanden sind, sollten Sie eine beihilfekonforme Restkostenversicherung
(30 % für beihilfeberechtigte ÜG-Empfänger) mit einer privaten Krankenversiche-rung (PKV) abschließen."
Deshalb ist jedem SaZ, der zu Beginn seiner Dienstzeit nicht absehen kann, dass
er nach DZE sofort wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis,
oder ein Studium wechseln wird, nur dringend zu raten, eine kleine Anwartschaft abzuschließen!
Oder, wie o.g., er verbleibt während seiner Dienstzeit als freiwilliges Mitglied in der GKV.
Nur dies muss er gegenüber seiner Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung zum SaZ erklären!
[gelöscht durch Administrator]
Den von mir hier noch einmal zitierten Beitrag von "justice005" haben Sie aber auch gelesen?! Bis 30/35 gibt es genug Angebote zum Einstieg in PKV, so dass sich eine vorherige Anwartschaft nicht auszahlt.
Aber wenn wir hier gerne Erbsen zählen möchten: gehen wir doch vom Personalstrukturmodell 180.000 Soldaten aus. Wie viele werden davon BS? Wie viele werden anschließend verbeamtet oder verdienen über der Beitragsbemessungsgrenze? Und wie viele verletzten sich, dass eine PKV sie nicht oder nur mit Aufschlägen nimmt?
Für alle anderen ist es für die Füße. Nicht einmal mehr Versicherungsheinis springen SaZ sofort mit einer Anwarschaft an. Dauert scheinbar noch etwas bis sich auch die Behörden an die Realität angepasst haben.
Aber für mich war es das jetzt. Das ist nicht meine Branche. Ratet halt den Soldaten ihr Geld zum Fenster rauszuschmeißen statt z. B. in sinnvolle Altersvorsorge zu investieren.
Wie hoch der Anteil BS im PSM 185 sein wird... ca. 45.000 - für mich ist das keine zu vernachlässigende Anzahl...
Außerdem habe ich einen Unterschied zwischen BS und SaZ gemacht.
Für BS, da gebe ich Ihnen Recht, ist das entscheidende Alter zum Einstieg in die große Anwartschaft zw. 30 - 35.
Aber spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es ein "Muss" für den BS,
- weil er nicht weiß was gesundheitlich bis zur Pension passiert
- und um sich die Beitragssätze eines 30-35-jährigen zu sichern
Nur wer weiß schon ob er BS wird...
also bleibt zunächst die Frage für den SaZ ... kann es eine Lücke in der Versorgung als SaZ nach DZE geben ...
Diese Lücke kann, wie zuvor beschrieben, eintreten !
- in Bezug auf die Beitragsbemessungsgrenze
- oder in Bezug auf das Fehlen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses bzw. Studiums
Und ich bezweifle, dass jemand 4, 8, oder mehr Jahre im Voraus mit Sicherheit wissen kann, ob
er genau in dieser Versorgungslücke von 30 % landet, oder nicht ...
Jeder muss natürlich für sich selbst festlegen, ob die Absicherung dieses Risikos eine
kleine Anwartschaft von unter 10 Euro/Monat wehrt ist...
Sachliche Risikovorsorge zu betreiben heiß nicht danach zu verfahren ... es wird schon gut gehen...der Masse ist ja nichts passiert...
Sondern mich an den dezeit bestehenden gesetzlichen Vorgaben auszurichten...
Denn nicht die Behörden machen die Gesetze...sie werden sie aber anwenden und
den Betroffenen darauf hinweisen, dass er doch zu Beginn seiner Dienstzeit darüber informiert wurde...
ZitatSachliche Risikovorsorge zu betreiben heiß nicht danach zu verfahren ... es wird schon gut gehen...der Masse ist ja nichts passiert...
Sondern mich an den dezeit bestehenden gesetzlichen Vorgaben auszurichten...
Es gibt meines Wissens nach keine gesetzlichen Vorgaben zur Risikovorsorge - nicht mal eine Pflicht für eine Privathaftpflichtversicherung!
Risikovorsorge bedeutet aber eben auch das Abwägen von Risiken - und "Akzeptanz" ist eine Möglichkeit der Bewertung.
Beispiel: Wenn mein Mobiltelefon zerstört werden sollte, kaufe ich mir ein Neues, ich akzeptiere das Risiko - ich versichere es nicht.
ZitatDenn nicht die Behörden machen die Gesetze...sie werden sie aber anwenden und
den Betroffenen darauf hinweisen, dass er doch zu Beginn seiner Dienstzeit darüber informiert wurde...
Eben - Die von Dir zitierte Broschüre ist ein Hinweis (auf den Niveau: Bitte die Katze nicht in der Mikrowelle trocknen, eben um die Behörde von Forderungen freizustellen - es ist weniger als Ratschlag "Du solltest das machen" zu verstehen).
Ich verstehe nicht warum Ihr so gegen ein kleines preiswertes Element der Sicherheit für den "Fall der Fälle" seit... unter 10 Euro/Monat...
F_K
... mit den bestehenden gesetzlichen Vorgaben meinte ich die Regelungen wer wie nach DZE versichert ist
... daran muss man seine Entscheidung ausrichten
...und Dein Vergleich mit einem kaputten Handy ist unangebracht...
...wenn z.B. ein SaZ 4 ... kurz vor DZE schwer an Krebs erkrankt ... wird er trotzdem entlassen ...
...er ist auf Grund der Erkrankung nicht arbeitsfähig
...er bekommt dann seine Übergangsgebührnisse
...er bekommt auch seine 70 % Beihilfe
...aber er wird definitiv keine Versicherung für die fehlenden 30 % bekommen
...weder PKV noch GKV
und dann... wer weiß was eine lang andauernde Krebsbehandlung kostet ... weiß was dann 30 % ausmachen können...
...die er dann aus eigener Tasche bezahlen muss !!
Aber wie gesagt ... wer dieses mögliche Risiko in Kauf nimmt ... soll es tun...
Vielleicht weil Generationen von Zeitsoldaten dies von Versicherungsfuzzis - und nicht wenige davon Soldaten in Zweitfunktion - als "Muss" verkauft wurde?! Das war vor 20-30 Jahren absolut Usus einen angehenden SaZ erst einmal zum üblich Verdächtigen zu schicken und dann kam er dort mit einem Rundumpaket heraus, wovon er mehr als die Hälfte nicht brauchte.
Ich bin auch erst durch Schaden klug geworden und seither gucke ich bei Versicherungen halt nicht zwei sondern drei Mal hin.
Und wenn man meine - und ich bin ja nicht der Einzige, der so denkt - Beiträge genau liest, habe ich von meiner Einschätzung genau nichts zurückzunehmen.
Wolverine ... in Bezug auf die Praxis der "üblichen Verdächtigen" bin ich ja ganz auf Eurer Seite... ;)
Nur dies sollte doch nicht dazu führen, dass eine wirklich sinnvolle, einzelne Versicherungsart nicht abgeschlossen wird.
Natürlich heißt es "Augen auf" ... gerade bei Versicherungen !!
Deshalb habe ich ja auch versucht sachlich darzustellen, wann, für wen die Anwartschaft Sinn macht.
Dieses Bewußtsein wollte ich wecken... ob dann der Einzelne diese Empfehlung annimmt ... ist natürlich seine Entscheidung !!
Nichts anderes habe ich hier und in anderen Beiträgen. Und ich halte eine Anwartschaft eben für Zeitsoldaten meistens für nicht sinnvoll. Die Ausnahmen wurden auch immer zur Genüge dargestellt.
Ist immer Einzelfallentscheidung.
Wenn einer weiss, er geht nach der BW wieder in die Wirtschaft, als Arbeitnehmer, machts in der Regel weniger Sinn, weil GKV.
Will jemand BS werden oder strebt eine Beamtenlaufbahn an, macht eine Anwartschaft (zumindest die kleine) absolut Sinn.
Diensthaftpflicht ist sinnvollerweise über den BundeswehrVerband mitversichert. Pflegeversicheriung ist ohnehin Pflicht.
Eine BU würde ich auch immer empfehlen. Privathaftpflicht ebenso. Rechtsschutz nicht unbedingt. Hausrat auch nicht (zu Beginn).
Und etwas für die Altersvorsorge würde ich auch anlegen, je nach Anlagecharakter (RV/LV/Fonds). Fehlt noch etwas?
Aber ich glaube, hierzu gibts ohnehin schon mindestens einen Thread. ::)
Ich, SaZ12 besitze die kleine Anwartschaft.
Mein Versicherungs'futzi' hätte mir ja verkaufen wollen, was er möchte.
Doch er sagt ganz klipp und klar als BS brauchst du die große Anwartschaft. In meinem Fall 'SaZ12' reicht die kleine Anwartschaft aufjedenfall aus.
ZitatAlso ich hab mit meiner Anwartschaft vermutlich keinen Fehler gemacht.
Zwei Sprungunfälle, eine Verletzung im Auslandseinsatz.....
Und das alles noch als SaZ. Hätte ich erst nach Ernennung zum BS abgeschlossen hätte ich wohl schlechte Karten gehabt.....
Da sollte man sich aber ganz genau das Kleingedruckte durchlesen, ob das wirklich in der Anwartschaft drin ist. Ich bezweifle es. Dafür gibt es eigentlich die Wehrdienstbeschädigung.
ZitatIch, SaZ12 besitze die kleine Anwartschaft.
Das haben viele, aber ich bezweifle, dass Du, wenn Du mit 30 oder 31 eine Versicherung bei einer PKV abschließt, die Police wirklich günstiger ist als die Police des jung-dynamischen Studienabgängers, der bisher nur studiert hat und jetzt sein erstes Geld verdient.
Es kann mir keiner erzählen, dass man für 6-10,- Euro Monatsbeitrag hinterher einen wirklich spürbar günstigeren Tarif bekommt. Das ist absurd. Für die 10,- Euro Anwartschaft ist der PKV-Tarif vermutlich hinterher 5,- Euro billiger.
Zitat von: justice005 am 22. Januar 2015, 20:28:01
Es kann mir keiner erzählen, dass man für 6-10,- Euro Monatsbeitrag hinterher einen wirklich spürbar günstigeren Tarif bekommt. Das ist absurd. Für die 10,- Euro Anwartschaft ist der PKV-Tarif vermutlich hinterher 5,- Euro billiger.
Du kennst aber den Zweck der Anwartschaft?
Es geht nicht nur darum, später weniger Beitrag zu zahlen.
Es geht vor allem darum, Deinen jetzigen Gesundheitszustand für später zu "konservieren".
Ich möchte die Versicherung sehen, die Dich nach Deiner Bundeswehrzeit bzw. nach Übergang zum BS zu einem "normalen" Beitrag aufnimmt, wenn Du nach Deiner SaZ-Zeit, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr den gleichen Gesundheitszustand hast, wie jetzt.
Sollte Dir in der Zeit nichts passieren, hast Du halt Glück gehabt, aber für den Fall der Fälle vorgesorgt. Und arm hat Dich der Beitrag dann auch nicht gemacht. Da gibt man für andere Unnützigkeiten viel mehr aus. ;)
ZitatEs geht vor allem darum, Deinen jetzigen Gesundheitszustand für später zu "konservieren".
Das wäre in der Tat ein Argument. Aber da würde mich wirklich mal das Kleingedruckte in den Anwartschaften interessieren. Ich glaube nicht, dass man für den genannten Kleckerbetrag hinterher wirklich als Invalide angenommen wird. Da gibt es mit Sicherheit (!) die passenden Stolpersteine, sonst würde das für die Versicherung ja keinen Sinn machen.
Und wie gesagt: Nicht die Wehrdienstbeschädigung vergessen, die hier eigentlich als erstes in der Pflicht wäre, wenn was passiert.
Zitat von: justice005 am 22. Januar 2015, 20:51:55
Da gibt es mit Sicherheit (!) die passenden Stolpersteine, sonst würde das für die Versicherung ja keinen Sinn machen.
Sei Dir da nicht zu sicher. Klar, die Versicherungen unterscheiden sich hier und da, aber der Zweck ist der Gleiche. Und das Kleingedruckte sollte man ohnehin
immer (vorher) lesen.
Du weißt aber auch, wie Versicherungen kalkulieren? Den meisten passiert nichts. Und die Beiträge von denen finanzieren den "Schaden" einzelner. Das ist kein Zauber. ::)
Es hängt natürlich auch von dem Risiko ab, welchem Du bei Deiner Tätigkeit in der Bw ausgesetzt bist. Bist Du "nur" GeZi-Soldat oder Koch (ohne diese Dienste herabsetzen zu wollen) ist das Risiko vielleicht etwas geringer, als z.B. bei den Fallies. Und ich habe gehört, einige sollen auch PTBS bekommen haben, auch nicht zu unterschätzen. Das
Risiko muss schlussendlich jeder für sich einschätzen.
Und nichts anderes wird durch eine Versicherung abgedeckt.
Wird doch alles durch WDB abgedeckt..... ::)
Zitat von: Jens79 am 22. Januar 2015, 21:37:16
Wird doch alles durch WDB abgedeckt..... ::)
Ach? Die Kosten für die höheren Krankenversicherungsbeiträge nach dem Austritt aus der Bw werden auch von der WDB-Versorgung getragen?
Ich dachte, man bekommt nur eine kleine Rente nach einer "Beschädigung"? Und auch nur dann, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
Siehst du mein Augenrollen.....
Das galt einen anderen Schreiberling hier.
@Jens79
achso, sry.
Nur mal so als Beispiel: wenn jemand eine 60%ige Erwerbsminderung auf Grund seines Bw-Dienstes davon trägt, bekommt er über die WDB-Versorgung mtl. 276 € (als Einkommensminderungsausgleich).
Das würde noch nicht einmal für die Krankenversicherungsmehrkosten (auf Grund der Krankheit/Behindernug) ausreichen, wenn ihn überhaupt eine PKV nehmen würde.
Da kann man nur hoffen, dass er einen Arbeitgeber findet, der ihn dann einstellt, damit er gKV wird.
Wie richtig festgestellt wurde...
...bei der kleinen Anwartschaft ist das primäre Ziel in die private PKV zu kommen, wenn man der Beihilfe unterliegt,
weil man nach der Bw nicht sofort eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, oder studiert.
...Absicherung der 30 % Restkosten, da die Beihilfe 70 % übernimmt
...dies kann nuneinmal passieren... nicht jeder findet gleich einen Job oder Studiert oder wird Beamter...
...damit dies auch problemlos funktioniert sichert die kleine Anwartschaft das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung
bei DZE aufgenommen zu werden.
...Schäden während der Dienstzeit ... die als WDB anerkannt wurden ... sind dabei der PKV egal ... da die Behandlungskosten,
die auf Grund der anerkannten WDB nach DZE anfallen, über das Bundesversorgungsgesetz vom Staat getragen werden.
Stichwort : Bundesbehandlungsschein
Aber es gibt ja auch genügend Gesundheitsschäden, die man während seiner SaZ-Zeit außerhalb der Bundeswehr erleiden kann, für die der WDB-"Behandlungsschein" nicht greift. Was dann? ???
Deshalb ja die kleine Anwartschaft für den "Fall der Fälle"... das man die 70 % Beihilfe in Anspruch nehmen muss.
Aber diese Risikoabwägung muss jeder für sich selbst vornehmen...
Um die 10 € / Monat dafür investieren ... oder, im schlimmsten Fall (z.B. Krebserkrankung vor DZE), ab DZE 30 % aus eigener Tasche zahlen...
Zitatoder, im schlimmsten Fall (z.B. Krebserkrankung vor DZE), ab DZE 30 % aus eigener Tasche zahlen...
Sachlich unzutreffend.
Es besteht KrankenversicherungsPFLICHT - gesetzlich.
Wenn man Beihilfe beanspruchen möchte, ist eine Versicherung über die 30% nachzuweisen.
Zitat von: wolverine am 11. Januar 2015, 13:02:07
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Klar ist, dass PKV Beiträge mit steigendem Alter höher werden und hinzu kommt das Risiko nicht versicherter Vorschädigungen.
Die steigenden Beiträge sind weniger das Problem, sondern mehr die Vorschädigungen, die eine Aufnahme in eine PKV entweder komplett ausschliessen oder aber durch Risikozuschläge in astronomische Höhen treiben.
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 21:05:51
Bis 30/35 gibt es genug Angebote zum Einstieg in PKV, so dass sich eine vorherige Anwartschaft nicht auszahlt.
Siehe oben. Grundsätzlich ja, WENN man denn gesund ist und keine Vorerkrankungen hat.
Insofern sollte man die
kleine Antwartschaft als eine Art Risikoversicherung sehen, die vor allem den Gesundheitszustand "einfriert". Und das ist absolut sinnvoll, wenn man realistisch davon ausgeht, nach der Bundeswehrzeit mal eine Tätigkeit auszuüben, die eine Mitgliedschaft in der PKV ermöglicht (also z.B. Beamter, Selbständiger...).
Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, dass sich die kleine Anwartschaft bei mir absolut bezahlt gemacht hat, sonst hätte ich ziemlich alt ausgesehen. Und der monatliche Preis einer kl. Anwartschaft bringt nun wirklich niemanden um.
Wenn man dagegen sicher weiss, dass man nach seiner Zeit beim Bund wieder solzialversicherungspflichtig arbeiten wird, dann ist eine Anwartschaft unsinnig.
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:38:37
Wenn man dagegen sicher weiss, dass man nach seiner Zeit beim Bund wieder solzialversicherungspflichtig arbeiten wird, dann ist eine Anwartschaft unsinnig.
Aber wer kann das schon sagen? Im Leben ist gar nichts sicher (außer das Ende). Es muss ja nur etwas passieren, so dass man keinen Arbeitgeber mehr findet, der einen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.