Hallo Kameraden!
Ich möchte mich hier kurz vorstellen und habe auch schon eine Frage:
Ich bin 28 Jahre alt, habe meinen Wehrdienst 2008 beendet und bin nun freiwillig in eine RSU Kompanie beordert worden.
Meine erste Übung findet nächste Woche statt, ich bin schon gespannt.
Nun zu meiner Frage:
Kann mir die LHBw den Tausch meiner dienstlich gelieferten Kleidung verweigern?
Hintergrund: Im Dezember wurde ich wieder eingekleidet, leider habe ich damals die T-Shirts nicht anprobiert, der Mitarbeiter hat sie lediglich angehalten und meinte das passt.
Sie sind nun zwei Nummern zu klein.
Ich musste schon die Stiefel tauschen, denn während der Anprobe passten sie noch gut, nur während eines Probemarsches merkte ich, daß Diese auch nicht passend waren.
Der Mitarbeiter der LHBw hatte sich damals ziemlich angestellt, wie das denn sein könne. Er hat die Stiefel erst nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten und meiner ausdrücklichen Bitte getauscht.
Ist die LHBw nicht dazu verpflichtet mir passende Ausrüstung auszugeben?
Leider habe ich diese T-Shirts nicht anprobiert, ich kann sie jetzt deswegen nicht nutzen.
Da Du jetzt Zivilist bist, muss die LHBw auch nicht tauschen - bei RDL sieht es anders aus.
Hallo, hatte selbiges Problem...Feldhose (ungetragen) zu kurz...Tausch wurde verweigert, da Reservist.
Beordert oder umbeordert juckt Keinen...auch wenn der Lehrgang in zwei Tagen ansteht...egal.
Allg. Lösung: ResFw kontaktieren, er kann den Tausch genehmigen/anordnen. Mit dem Schreiben ab zur LHBw und gut ist.
Alles andere kostet nur Nerven...und der DV wird dann auch damit nicht unnötig belästigt ;)
Streiche: ResFw
Setze: FwRes
Hast Du einen Einberufungsbescheid (oder wie auch immer das jetzt heisst...) oder ein Zuziehungsschreiben? Dann sollte ein Tausch kein Problem sein.
Wenn es gar nicht anders geht: Papier schwarz machen. Das sollte man dem Leiter der Servicestation auch ggf. zu verstehen geben.
Unabhängig davon kann ich nur empfehlen, VOR ORT ALLES ANZUPROBIEREN damit erspart man sich solchen Ärger...
Die Weigerung, einem in einem Dienstverhältnis mit der Bundeswehr stehenden Reservisten, verschlissene oder nicht passende Teile der übergebenen Bekleidung und persönlichen Ausrüstung zu tauschen, ist schlicht ein Vertragsverstoß, den die LHBw begeht. Ein Soldat (und das ist auch ein Reservedienstleistender oder Teilnehmer einer DVag!) hat Anspruch darauf, ordnungsgemäße und passende Bekleidungsstücke zu tragen. Dies hat gemäß Überlassungsvertrag die LHBw zu gewährleisten. Kein Soldat sollte sich also von einem Kammermitarbeiter mit solchen offenkundigen Falschaussagen abspeisen lassen. Sondern vielmehr den zuständigen Leiter des Servicesttzpunkt zu sprechen verlangen, um zu seinem Recht zu kommen. Erst wenn dieser ebenfalls einen Tausch verweigert, dann sollte eine Meldung beim eigenen Vorgesetzten/FwRes erfolgen, um auf diesem Weg den Mangel abzustellen.
Zitat von: miguhamburg1 am 13. Januar 2015, 10:13:45
in einem Dienstverhältnis mit der Bundeswehr stehenden Reservisten
D.h. beordert zu sein reicht, auch ausserhalb einer RDL?
Danke für die Info.
Nein, eben nicht.
Außerhalb einer RDL / bzw. DVag benötigt man ein Extra Schreiben, sonst könnte ja jeder tauschen, solange er noch "Zeugs" hat.
Die meisten LHDs tauschen auch, wenn eine RDL "ansteht".
Also gilt:
Ausserhalb RDL => FwRes kontaktieren
Innerhalb RDL => kein Problem, da aktiver Soldat
Das ist das Problem, es gibt solche und solche LHDs. z.B in ZW bekommt man nichts als Reservist ohne Schreiben...egal ob eine RDL ansteht oder nicht >:(
Mittlerweile bin ich dazu übergegangen mir die Klamotten selber zu kaufen...inklusive DA und Schirmmütze ;)
Zitat von: TheScientist am 13. Januar 2015, 14:34:18
Mittlerweile bin ich dazu übergegangen mir die Klamotten selber zu kaufen...inklusive DA und Schirmmütze ;)
Die Schirmmütze müsste ohnehin selbst gezahlt werden, zumindest bei HUT - mal abgesehen von der Trageberechtigung bei Reservisten. Aber ich will jetzt keine neuen Schirmmützendiskussion eröffnen, das hatten wir ja schon zur Genüge.
Offenbar sind die Servicestationen aber tatsächlich sehr unterschiedlich im Ablauf: Bei mir läuft der Tausch von "gängiger" Bekleidung während RDL (Hose, Bluse, Jacke, T-Shirt) über den Versorger und ich muß nicht mitfahren zur LHD. 2 Tage später liegt der neue Kram dann auf dem Tisch. Und ich habe KEIN LHD Konto, sondern noch die alte Bekleidungsstammkarte.
Selbst die mehrfache Umpaspelierung meiner alten Mannschafter DA-Jacke ging jedesmal ohne Murren - irgendwann hätte ich da zumindest Rückfragen erwartet, da die nicht wussten, dass ich RDL bin und ein aktiver Selbsteinkleider eigentlich dafür zahlen müsste.
ZitatMittlerweile bin ich dazu übergegangen mir die Klamotten selber zu kaufen...inklusive DA und Schirmmütze ;)
... halt Luxus KapitalistenRes. ;)
"Gegen Schreiben" des TrT kann der Res bis zum Ausstattungssoll der Aktiven ausgerüstet werden - und sinnvollerweise findet das während einer RDL statt - dies sollte funktionieren (bei mir ohne Probleme .. wobei ich mir nur die benötigten Dinge "geholt" habe).
Ich (als unbeorderter Res) habe mehrfach die Aussage bekommen: Getauscht werden darf bis zwei Wochen vor und nach einer DVag. Ich vermute bei RDL sieht es ähnlich aus.
Außerdem nehme ich immer die Kopie meiner Bekleidungskarte mit. Darüber freuen sie sich immer, weil sie dann nicht selber im Rechner nachschauen müssen, ob das Zeug zum Tauschen auch wirklich habe.
Und wenn ich nett zu den Leuten bin, sind sie auch nett zu mir... ;D
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 15:11:32
... halt Luxus KapitalistenRes. ;)
Die helle Dienstjacke find ich schick ;)
Also eigentlich kann es gar nicht um die Frage gehen, ob irgendjemand ein "Schreiben" dabei hat oder nicht, da grundsätzlich bei jedem Tausch die Bekleidungs-/Ausstattungsnachweisung (BAN) mitzuführen ist. Von daher geht der für Reservistendienstleistende/Beorderte Weg sowieso über den Beorderungstruppenteil, wo dann auch für Reservisten außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses direkt der notwendige Papierkram zu empfangen ist.
Gruß Andi
Lieber Andi,
solche Schreiben sind in AU 37/3 aber vorgesehen, je nach Fallgestaltung also notwendig.
Einfach Tauschen geht in RDL problemlos, ich bin dann ja Soldat, und Kopie BAN ist ja am Mann, außerdem online verfügbar.
Eine Kopie des BAN ist aber unerheblich, da das Original mitzuführen ist, also führt kein Weg am (Beorderungs-)Truppenteil vorbei.
Quelle?
Wenn elektronisch erfasst, gibt es nur Auszüge ...
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Ich habe heute alles ohne Probleme getauscht bekommen.
Es liegt wohl einfach an der Stimmung des LHBw Mitarbeiters.
Nun habe ich eine passende Ausrüstung.
Wenn die BAN elektronisch vorhanden ist, dann wird tagesaktuell gelesen, von daher
interessiert es die LHBw nicht, ob die Papier-BAN in Kopie noch im Original vorliegt.
(Aussage eines LHBw Mitarbeiters).
Wichtig ist für die LHBw ist eine schriftliche Berechtigungsgrundlage (DVAG, RDL,
Einplanungsvermerk Auslandseinsatz, usw.).
Zitat von: MMG am 13. Januar 2015, 22:33:20
Wenn die BAN elektronisch vorhanden ist, dann wird tagesaktuell gelesen, von daher
interessiert es die LHBw nicht, ob die Papier-BAN in Kopie noch im Original vorliegt.
Na ja, das würde ich nicht so pauschal sagen, denn meine Erfahrung ist (wie oben geschrieben) eine andere, aber vermutlich hängt auch das von der Laune der LHBw-Mitarbeiter ab, wie so vieles... ;D
.. oder der Durchsetzungsfähigkeit des Soldaten.
Meiner Meinung gibt es kein "Original" der elektronischen BAN - sondern eben nur den Datensatz, von dem es Kopien gibt.
(..und Anhand aller Ausgabe- / Rückgabebelege kann man dieses prüfen, aber es gibt keine "Summenübersicht" wie bei der Papier BAN).
Da man zu irgendeiner LHBw gehen kann und dort Ausrüstung / Bekleidung empfängt, dass dann gegen die E - BAN gebucht wird, ist "Papier nichts wert", da es den aktuellen Stand ggf. nicht richtig wiedergibt.
Im Übrigen gibt meinem Verständnis nach die LHBw schon seit Jahren nichts mehr auf Papier BAN aus, sondern bucht immer gegen eine E BAN.
(.... so habe ich schon vor 8 Jahren einen Gefechtshelm gegen einen Gefechtshelm, sprTrT getauscht (mit Schreiben als Grundlage), der wurde von der Papier BAN "gestrichen", die Ausgabe erfolgte dann auf der E BAN.)
Richtig. Ich habe eben auch nur den Ausdruck der E-BAN, den ich bekommen habe, dabei. Es ginge auch ohne – ich habe sie aber trotzdem dabei, wenn ich was tauschen möchte.
Es wäre ja auch nicht das erste Mal, dass die LHBw Computerprobleme hat und dann (ohne den Zettel) ggf. gar nichts machen könnte.
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 21:53:46
Quelle?
Derzeitige Weisungslage (und zwar seit Jahren) zur Bekleidungswirtschaft in der Bundeswehr und Durchführungsbestimmungen.
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 21:53:46
Wenn elektronisch erfasst, gibt es nur Auszüge ...
Es gibt bundeswehrseits immer exakt eine BAN eines Soldaten, nämlich die gesammelte BAN beim zuständigen Truppenteil in der insbesondere die Nachweisführung über Helm- und ABC- Schutzmaskentausch Bestandteil ist. Hier muss auch immer der letzte Ausdruck der BAN vorgehalten werden, was nur sichergestellt ist, wenn die BAN auch zu jedem Tausch/zu jeder Neuausrüstung/zu jeder Umrüstung mitgeführt wird. Und genau diese beim Truppenteil abgelegte immer aktuell zuhaltende BAN wird auch bei einer Überprüfung nach §78 BHO geprüft. Und wenn wir davon reden, dass ein Soldat durch sein Handeln diese Nachweisung verfälscht, indem er nicht wie angewiesen seine BAN zu jedem Tausch mitführt und Neuausdrucke somit nicht in der BAN nachgehalten werden können, dann sprechen wir schon unmittelbar von Dienstvergehen gegen die Pflicht das Vermögen des Dienstherren zu wahren. Und wo diese regelmäßig landen brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Dass die LHBw irgendetwas irgendwo gespeichert hat ist schön und gut und für deren interne Abrechnung und Bestandsführung sicherlich hilfreich, aber das ist deren Baby und nicht Sache der Bundeswehr (vor allem hat die Bundeswehr da auch gar keinen Zugriff drauf). Für einen Soldaten oder Reservisten ist ausschließlich bindend, was die Bundeswehr festgelegt hat und nicht das, was irgendein LHBw Mitarbeiter sagt oder meint.
Genauso hat jeder Soldat über die Zuordnung zu seinem (Beorderungs-)Truppenteil exakt eine (!) zuständige Niederlassung der LHBw bei der er Neuaus-/Umrüstungen oder einen Tausch zu tätigen hat. Ausnahmen davon können zuständige
Vorgesetzte genehmigen (und sofern erforderlich auch mit der LHBw abstimmen), aber das hat kein Soldat oder Reservedienstleistender selbst zu entscheiden.
Gruß Andi
Zitat von: F_K am 14. Januar 2015, 09:27:31
.. oder der Durchsetzungsfähigkeit des Soldaten.
Naja, manche von uns sind seit 15+ Jahre nicht mehr mit den Bw Vorgängen vertraut.
Dagegen weiss vermutlich jeder Res wie er was in seinem vertrauten beruflichen Umfeld durchsetzen/umsetzen kann.
Ausserdem ist man als Res in diesem Moment nicht auf einer RDL, nicht Soldat, also nur Zivilist. Wenn es dann heist, musst den FwRes kontaktieren, kann man schlecht argumentieren (Ergänzung, ihr Vorgesetzter war nicht da).
Hätte die Dame wenigsten nach der BAM oder E BAM gefragt, wäre alles kein Problem, da ich in das System eingepflegt wurde, also E BAM vorhanden. BAM war auch am Mann.
Es hängt im wesentlichen von der Person dem Res gegenüber ab, von ihrer Einstellung einem Res etwas entgegen zu kommen, zu helfen. Leider ist es in ZW immer die gleiche Person, mit einer äußerst arbeitsscheuen Einstellung :(
Wir Res opfern unsere Freizeit um uns in der Bw einzubringen, wenigsten das sollte von den Mitarbeitern der LHD honoriert werden durch entgegenkommen und Hilfestellung, hier, einfache Frage nach der BAM.
Verbandsabzeichen umnähen zu lassen, war dagegen kein Problem, war ja auch eine andere Dame :)
BAN (Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis), nicht BAM. ;)
sorry, my bad, danke! :)
Naja, die AU 37/3 hatte ich ja gelesen.
Ein Tausch ("verbraucht" gegen "neu") verändert den "Wert / Inhalt" der BAN ja nicht, insoweit passiert da kein Fehler in der Nachweisführung der BAN beim BeordTrT.
Natürlich stimme ich den Tausch / Neuausstattung mit LHBw ab, in der Regel bei der LHBw, die am nächsten liegt (weil Übung, Lehrgang, whatever) - und für die Dienstpflichtverletzung ist ja der Vorgesetzte zuständig.
(.. und ich frage keinen Stabsoffizier ob ich meine Socken tauschen soll / darf, dass entscheide ich selbstständig im Sinne des Dienstherrn).
@Andi:
Bist Du Dir sicher, dass der Truppenteil überhaupt gem. §78 nachweispflichtig für Persönliche Bekleidung ist?
Das müsste doch eigentlich die LHBw sein.
Zitat von: F_K am 14. Januar 2015, 12:14:17
Ein Tausch ("verbraucht" gegen "neu") verändert den "Wert / Inhalt" der BAN ja nicht, insoweit passiert da kein Fehler in der Nachweisführung der BAN beim BeordTrT.
Ein einfacher Tausch alt gegen neu kann in Zeiten der LHBw regelmäßig "Umrüstung" bedeuten, da sich ständig Artikelnummern/Versorgungsnummern ändern. Beispielsweise gibt es ja mittlerweile keine oliven Unterhemden mehr, da seit Jahren nur noch sandfarbene beschafft werden. Wer oliv tauschen will muss diese also abgeben und muss umgerüstet werden auf sandfarben. Das nur als ein Beispiel.
Nur wenn die BAN mitgeführt wird kann zum einen sichergestellt werden, dass der Tausch o.a. auch durchgeführt werden kann (und Personal nicht umsonst bei der LHBw Zeit vertrödelt) und zum anderen, dass eine lückenlose Nachweisführung durch die verantwortliche Einheit besteht.
Zitat von: MMG am 14. Januar 2015, 12:22:50
Bist Du Dir sicher, dass der Truppenteil überhaupt gem. §78 nachweispflichtig für Persönliche Bekleidung ist?
Der Truppenteil ist selbstverständlich verantwortlich über die Nachweisführung des Wehrmaterials in seinem Bereich und dazu gehört natürlich auch die Bekleidung. Maske nicht getauscht oder kein Aufkleber über den letzten Helmtausch auf der BAN ist bei einer Überprüfung automatisch ein Mangel (wenn hier nicht während der Überprüfung Abhilfe geschaffen werden kann). Oder auch wenn man ins klein-klein geht und dabei herauskommt, dass Soldat X seit 4 Jahren aus dem Einsatz zurück ist und seine Einsatzbekleidung noch nicht zurückgegeben hat. Alles ein Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgrundsätze.
Zitat von: MMG am 14. Januar 2015, 12:22:50
Das müsste doch eigentlich die LHBw sein.
Die LHBw hat nichts mit der persönlichen Bekleidung eines Soldaten zu tun, außer, dass sie ihm diese liefert/tauscht? Für die ihm überlassene Ausrüstung und Bekleidung ist ausschließlich der jeweilige Soldat verantwortlich (Stichwort "alleinige Obhut") und für die Dienstaufsicht, gesonderte Befehlsgebung und Überwachung der Vorschriften und Befehle ist der nächste Disziplinarvorgesetzte verantwortlich.
Gruß Andi
Der Paragraph prüft keine BAN im Truppenteil mehr. Gab ne Änderung dazu. Glaube im Nov oder Dez '14.
Er prüft nur noch die Führung im BwDLZ.
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Uh, das werd ich dem Prüfer morgen sagen, dass er das nicht hätte machen dürfen... ;)
Sind das dann Mängel in der Mängelliste?! ???
Bei entsprechenden Ausmaßen, sofern sie nicht während der Prüfung abgestellt werden: klar.
Hallo zusammen,
es ist schon toll, sich durch den Threat zu lesen.
Scheint so zu sein, dass meine Erfahrungen mit der LHBw (ex Bekleidungskammer) die Ausnahme bilden.
Ich verließ die Bw nach 12 Jahren und bin seit Jahrzehnten als beorderter Reservist zu Gange.
Hatte niemals Schwierigkeiten zu tauschen bzw. Maßanfertigungen zu bekommen.
Wenn ich als Reservist tauschen muss, dann rufe ich vorher die SVS an (möchte ja nicht gerade in eine Ein- oder Auskleidung platzen) und mache einen Termin aus.
Meinen Beorderungstruppenteil behellige ich gar nicht mit irgendwelchen Anfragen. Früher war das nicht der Fall, denn bei Ergänzung der Ausrüstung musste ich das Original der Bekleidungsstammkarte holen.
Nach der Umstellung auf EDV nahm ich als Unterlage bisher den Ausdruck meines Ausrüstungsnachweises mit. Inzwischen habe ich den Barcode oben rechts auf dem Ausdruck kopiert, auf Scheckkartenformat zugeschnitten und eingeschweißt.
Wird von meiner zuständigen SVS klaglos akzeptiert - die freuen sich sogar darüber. Braucht nur noch mit dem Barcodeleser drüber gegangen zu werden und schon ist mein Ausrüstungsnachweis auf dem Bildschirm.
Allerdings schlage ich nie bei der SVS auf, ohne meinen Beorderungsbescheid und eine Hardcopy meines Ausrüstungsnachweises als Rückfallebene im Auto liegen zu haben. EDV ist gut und schön, aber bei Störungen (1 x passiert) ist halt das Papier noch notwendig.
Letzte Erfahrungen:
im November 14 Ausgehanzug (Jacke u. Hose) anmessen lassen (offensichtlich im Laufe der Zeit eingegangen ;)).
Anfang Januar 15 Anruf bei mir zu Hause, dass die Sachen da sind. Termin ausgemacht, anprobiert und abgeholt.
Eingeschweißten Barcode vorgelegt - keine Probleme.
Ich habe im Lauf der Jahre die Erfahrung gemacht: wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es zurück (ohne sich anzubiedern). Vielleicht habe ich auch nur das große Glück, dass die Einstellung meiner SVS positiv ist. Sie haben mir sagar geholfen, Originalabsätze für meine Springerstiefel, die es offiziell nirgendwo mehr gibt, in Norddeutschland zu lokalisieren und sich für mich zuschicken zu lassen.
Zitat von: TheScientist am 13. Januar 2015, 14:34:18
Mittlerweile bin ich dazu übergegangen mir die Klamotten selber zu kaufen...inklusive DA und Schirmmütze ;)
Ich stecke da noch nicht so im Thema, deshalb meine Frage:
darf man als beorderter Reservist selbstbeschaffte Kleidung tragen (wenn sie in Form und Farbe etc. der dienstlich gelieferten entspricht)?
Zitat von: ToMA am 16. Dezember 2016, 11:14:29
darf man als beorderter Reservist selbstbeschaffte Kleidung tragen (wenn sie in Form und Farbe etc. der dienstlich gelieferten entspricht)?
Im Prinzip ja. Allerdings wurde mit der letzten Änderung der Anzugordnung folgende neue Bestimmung eingefügt (Ziff. 142):
"Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten), der Persönlichen Schutzkleidung (PSA), Augen- bzw. ballistischen Schutzausrüstung sowie der Schneid- und Schanzausrüstung."
Weiterhin neu ist, dass es jetzt unter Ziff. 140 eine abschliessende Liste von nicht zum jeweiligen Ausstattungssoll gehörenden selbst beschafften Artikeln gibt, die getragen werden dürfen.