Ja davon habe ich leider welche.. die Frage ist erstmal, ob ich diese angeben muss? Es sind alles Dinge die nicht im polizeilichen Führungszeugnis stehen.
Dann ist ja auch die Rede davon, dass Dinge die im BZR getilgt sind nicht angegeben werden müssen - wie finde ich heraus, ob dies der Fall ist?
Danke schon mal!
falls es eine Rolle spielt: Feldwebellaufbahn
konnte leider nicht editieren, logisch
Von welcher Größenordnung sprechen wir denn bei den Vorstrafen?
Zitat von: DTM am 13. Januar 2015, 14:39:40
Ja davon habe ich leider welche.. die Frage ist erstmal, ob ich diese angeben muss? Es sind alles Dinge die nicht im polizeilichen Führungszeugnis stehen.
Dann ist ja auch die Rede davon, dass Dinge die im BZR getilgt sind nicht angegeben werden müssen - wie finde ich heraus, ob dies der Fall ist?
Danke schon mal!
Indem Sie Einsicht in das BZR beantragen. Wie das geht, steht im Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Zitat von: dunstig am 13. Januar 2015, 14:50:46
Von welcher Größenordnung sprechen wir denn bei den Vorstrafen?
Also einmal Betrug (habe einen Artikel bei eBay verkauft, vergessen zu verschicken.. das waren 20 Tagessätze a 20€)
und dann Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.. klingt natürlich gleich nach Terrorist, es waren tschechen Knaller die bei mir bei einer Personenkontrolle gefunden worden ( 40 Tagessätze a 20€)
@Klaus Danke das werde ich mal googeln
Zitathabe einen Artikel bei eBay verkauft, vergessen zu verschicken.. das waren 20 Tagessätze a 20€)
Naja, naja, .. Nachtigall ....
"vergessen" ist nicht strafbar - wenn aber eine Absicht zu erkennen ist (weil es mehrfach passiert, und trotz Erinnerung nicht verschickt wird - oder der Artikel mehrfach verkauft wurde ...) dann ist es strafbar.
Wann ist denn das Urteil / die Urteile rechtskräftig geworden?
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 15:09:01
wenn aber eine Absicht zu erkennen ist ... dann ist es strafbar.
...nachweisbar...
Zitat...nachweisbar...
Eben - der / die Richter dürfen halt keine Zweifel mehr haben - dies ist hier der Fall gewesen.
Einfach der übliche Selbstbetrug der rechtskräftig Verurteilten.
Ich habe auf die Anzeige nicht reagiert sondern versucht das Problem mit dem Käufer zu klären.. dann kam irgendwann ein Strafbefehl (oder wie das heißt) wo drin stand entweder ich zahle xx oder gehe vor Gericht.. habe dann einfach gezahlt. SPielt ja auch keine Rolle warum wieso weshalb, interessiert am Ende keinen, bin deswegen verurteilt :/
Das Urteil vom Sprengstoffgesetz: rechtskräftig am 4.7.2013
die Betrugssache glaube ich irgendwann 2012
Zitat von: DTM am 13. Januar 2015, 14:58:11
Also einmal Betrug (habe einen Artikel bei eBay verkauft, vergessen zu verschicken.. das waren 20 Tagessätze a 20€)
Ich liebe diese Relativierungen. ;)
Fahrlässigen Betrug gibt es nicht und der Tatbestand fordert eine klare Betrugsabsicht.
Und vor allem kommt es in Deutschland nicht so schnell zu Verurteilungen mit Geldstrafen sondern in der Regel erst, wenn der entsprechende Delinquent eine herausragende Einzeltat hingelegt hat oder eine muntere und dauerhafte Liebesbeziehung mit der Polizei eingegangen ist.
Aber egal. Ich würde mich nach etwas anderem umsehen als einer Beamten- oder Soldatenlaufbahn.
Gruß Andi
@ DTM:
Diese Strafen sind meiner Ansicht nach bis mindestens 2018 bei einer Bewerbung bei der Bundeswehr anzugeben.
okay danke
in dem Bewerbungsbogen ist ja nur ein Feld für eine Vorstrafe..die Frage ob ich dann nur die letzte Strafe erwähnen soll kann ich mir wohl sparen?
Zitat von: DTM am 13. Januar 2015, 15:34:55
die Frage ob ich dann nur die letzte Strafe erwähnen soll kann ich mir wohl sparen?
Ja
Antwort: Entweder gibst Du dort zwei Strafen an, oder machst halt eine Fußnote und erläuterst am Ende ...