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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: IthinkiSpider am 14. Januar 2015, 14:18:49

Titel: Wiedereinstellung möglich?
Beitrag von: IthinkiSpider am 14. Januar 2015, 14:18:49
Hallo...

ich habe vor rund einem Jahr meinen Dienst in der Bw innerhalb der Probezeit gekündigt.
Meine damalige Freundin (meine große Liebe) hatte mir die Pistole suf die Brust gesetzt weil ich mich wohl zu stark verändert hätte.

Auch wenn der Grund meiner kündigen für einige nich nachvollziehbar ist dachte ich damals es wäre das eichtige gewesen.
Heute bereue ich diese Entscheidung sehr!!

Nun die Frage: Habe ich die Möglichkeit wieder zur Budeswehr zukommen als SaZ?
Und müsste ich die Grundausbildung nochmal machen?

Ich bitte um sachliche antworten und kein "selber schuld usw." Gerede.

Vielen Dank.
Titel: Antw:Wiedereinstellung möglich?
Beitrag von: wolverine am 14. Januar 2015, 14:22:28
Ja, Sie können sich erneut bewerben aber wie das Ergebnis aussehen wird, weiß hier keiner. Der Abbruch wird sicher nicht hilfreich sein aber ausgeschlossen ist eine Annahme dadurch nicht.

Ob Sie die GA erneut machen müssen entscheidet dann Ihr Chef.
Titel: Antw:Wiedereinstellung möglich?
Beitrag von: KlausP am 14. Januar 2015, 14:23:43
Bewerben Sie sich und Sie werden es erfahren, ob man Sie wieder haben will.
Titel: Antw:Wiedereinstellung möglich?
Beitrag von: Christian Lorr am 16. Januar 2015, 23:33:04
Da Stimme ich voll und ganz zu.

Bewerben Sie sich einfach und dann hoffen das Ihre Leistung, so ansprechend sichd, das Sie zur erneuten Musternung geladen werden.

Viel Erfolg.
Titel: Antw:Wiedereinstellung möglich?
Beitrag von: KlausP am 16. Januar 2015, 23:48:38
Zitat von: Christian Lorr am 16. Januar 2015, 23:33:04
Da Stimme ich voll und ganz zu.

Bewerben Sie sich einfach und dann hoffen das Ihre Leistung, so ansprechend sichd, das Sie zur erneuten Musternung geladen werden.

Viel Erfolg.

Welche Leistungen sollen das denn sein, die die Einladung zur Eignungsfeststellung positiv beeinflussen könnten?
Titel: Antw:Wiedereinstellung möglich?
Beitrag von: Christian Lorr am 16. Januar 2015, 23:59:37
Na ganz einfach, im Fachdienst ist es schon wichtig was man so Vorzuweisen hat, um überhaupt geladen zu werden.
Im TrpDienst ist es etwas anders, da solten schon die Grundvorraussetzung da sein, Schullisch oder Ausbildung.

Da der TE ja schonmal die Musterung durchlaufen hat und dazu noch eine Eignungsübung angetreten ist, gehen wir von aus das die Vorraussetung stimmen.

Eine frage bleibt, wie hat er sich in der kurzen Dienstzeit angestellt?
Haben Sie ein Endlassungsschreiben bekommen und ist dieses positive geschrieben oder negative?

Das sind alles fakten die eine Rolle spielen könnten in Ihrer erneuten Bewerbung.

Titel: Antw:Wiedereinstellung möglich?
Beitrag von: KlausP am 17. Januar 2015, 00:09:59
Zitat... und dazu noch eine Eignungsübung angetreten ist ...

Wo schreibt er was von Eignungsübung? Oder lesen Sie einen anderen Text als ich? Soll ja vorkommen ...
Titel: Antw:Wiedereinstellung möglich?
Beitrag von: Christian Lorr am 17. Januar 2015, 01:40:22
Ich bin  davon ausgegangen das er eine EignungsÜbung gemacht hat bevor er zum SAZ ernannt wird. Kann ich aber nur vermuten.   :P :P