Hallo an alle
Ich hatte habe heute meine Eignunsfeststellung im KC Stuttgart beendet.
Leider bin ich am Psychologe gescheitert. Der sagte das ich jetzt für 12 Monate gesperrt bin.Okay soweit ist mir das ja klar, aber heisst das jetzt das ich erst in 12 Monaten erneut eine Bewerbung abgeben kann oder auch schon früher und dann erst einen Termin bekommen? Und muss ich die anderen Tests nochmal durchlaufen da sie ja ein jahr gültig sind bis auf den CAT der 3 Jahre? Hatte es in meiner Enttäuschung total vergessen zu fragen.
Danke schonmal für die antworten.
Mfg
Marco
alles neu.
Danke für die Antwort. Aber Für was haben die Tests dann eine Gültigkeit??
Ich versteh die Frage nicht. Sie schreiben ja selber:
Zitatmuss ich die anderen Tests nochmal durchlaufen da sie ja ein jahr gültig sind
Da Sie erst frühestens nach Ablauf eines Jahres neu getestet werden dürfen, sind die eben bis dahin abgelaufen.
Die Test sind nur solange gültig wie du in der Bundeswehr bist.Bist du aber nicht. Beim CAT Test zum Beispiel wenn du da gut abgeschnitten hast und einen Laufbahnwechsel machen willst ist der 3 Jahre gültig. Alles vorausgesetzt du wurdest genommen.
Ok... Jetzt hab ich verstanden.... Danke
@ chefderang:
Sie kennen Dieter Nuhr ;) ? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ... ;D !
Die Wahrheit ist, dass der Leiter des jeweiligen Karrierecenters für seinen Bereich festlegt, was in einem solchen Falle beim nächsten Male getestet werden wird! Jede weitere Stellungnahme dazu erübrigt sich dann! Und was die Leiterin des KarrCBw, Frau Ltd. RegDir´in Jahnz, für ihren Bereich definiert hat, erfährt der Bewerber dann, wenn es so weit ist ;) !
Und bist du sicher das es am pychologen lag?
Also meiner vor nicht zu langer zeit war richtig locker.....wo ist die bundeswehr im ausland,wer beschließt das die bundeswehr ins ausland geht,was sagt ihre freundin dazu das sie zur bunderwhr wollen,würden sie auf ein kind schießen.......mehr hat der micht nicht gefragt.
Und nun stellt sich die frage....durchgefallen?
@ tommie
ja den kenne ich...das gleiche gilt dann auch für SIE.
Das sind Aussagen die mir der Oberfeldwebel im Kc Berlin selber gegeben hat auf meine frage was ist wenn ich den test nicht bestehe.
Und das war im September 2014.....hat sich seitdem etwa was geändert ;D
An meiner Aussage hat sich seit der Aufstellung des KarrCBw in Stuttgart nichts geändert! Und woher möchten Sie dann wissen, wie die Leiterin dieses KarrCBw sich für den dortigen Bereich entschieden hat, wenn Sie doch in Berlin getestet wurden?
Das wäre irgendwie komisch wenn für jedes Kc was anderes gelten würde.....entweder haben sie recht oder ich.Vielleicht sagt ja noch jemand anderes was anderes? ;)
Zitat von: chefderang am 14. Januar 2015, 18:42:49
Das wäre irgendwie komisch wenn für jedes Kc was anderes gelten würde.....entweder haben sie recht oder ich.Vielleicht sagt ja noch jemand anderes was anderes? ;)
Doch, kann es durchaus. Das ist dann eben abhängig von so banalen Dingen wie Prüfkapazitäten oder örtlichen Gegebenheiten. Deshalb haben die LeiterInnenenenen der KC einen gewissen Ermessesspielraum.
Na ja dann können wir,dem Bewerber es auch nicht beantworten.
Ihr wissen stammt von einem Oberfeldwebel am KarrCBw in Berlin, meines stammt von meiner Tätigkeit am KarrCBw in Stuttgart! Und wenn ich sage, dass der Leiter / die Leiterin eines KarrCBw das für seinen / ihren Bereich festlegen kann, dann ist das auch so! Dass sich die Leiter der KarrCBw auf ihren Meetings ein wenig auf eine "Grundlinie" einigen, sollte selbstverständlich sein, so dass zum Beispiel München und Stuttgart nicht grundverschiedene Handlungsanweisungen haben! Außerdem kann sich das mittlerweile auch schon wieder geändert haben! Weil ich seit ca. 9 Monaten nicht mehr dort tätig bin, muss mein Wissensstand von damals heute nicht zwingend aktuell sein, deswegen gebe ich hier auch nicht zum Besten, wie die Regelung war, als ich noch dort tätig gewesen bin!
Aber irgendwie muß ich dem ja glauben was mir erzählt wurde....wenn nicht für alle das gleiche gilt das kann ja niemand wissen.
@chefderang ja es lag am Psychologen so hat er mir das gesagt. Ich war sehr nervös und aufgeregt und dadurch anscheinend so verpeilt das ich es vermasselt habe, ok aus Fehlern lernt man.Wenn ich die Chance bekomme läuft es besser :).Naja jetzt weiß ich es ja wie das mit den Tests evtl. läuft. Aber wie sieht es mit der Bewerbung selbst aus? Kann ich die Unterlagen erst nach Ablauf der 12 Monate abgeben oder schon vorher das nicht noch mehr Zeit flöten geht, da die Bw ja auch n bissel zeit braucht zum prüfen einladen usw. Und Leute bitte nüsch anzicken ;)
macht doch keiner hier ;)
Ich möchte ja auch nicht behaupten, dass die damaligen Aussagen des Oberfeldwebels nicht den dortigen Vorgaben des leiters KarrCBw Berlin entsprechen! Aber dann haben wir immer noch mehrere Möglichkeiten: In Stuttgart kann es anders sein als in Berlin und der damalige Stand muss nicht zwingend der heutige Stand sein!
Daher haben wir leider keine Möglichkeit, dem Fragesteller endgültig zu beantworten, was er nach der Sperrzeit denn alles neu machen muss! Selbst der heutige Stand am KarrCBw in Stuttgart kann bis dorthin schon überholt sein!
leider ja....
Aber wie sieht es mit der Bewerbung selbst aus? Kann ich die Unterlagen erst nach Ablauf der 12 Monate abgeben oder schon vorher das nicht noch mehr Zeit flöten geht, da die Bw ja auch n bissel zeit braucht zum prüfen einladen usw. Das hat mir leider noch niemand beantwortet :(
Tja ein jahr bedeutet 1 jahr......kannst dich praktisch morgen wieder neu Bewerben und frühstens in 1 Jahr wieder dahin......diesmal richtig Jungs?
Sie können sich so rechtzeitig bewerben, dass Ihre Testung kurz nach Ablauf der Sperrzeit erfolgen kann! Der Sperrzeitvermerk ist in Ihrer Akte, daher wird man Sie dort garantiert nicht vor Ablauf der Sperrzeit wieder einladen ;) !
Bewerben können Sie sich vorher schon. Zum test eingeladen werden Sie aber erst frühestens nach Ablauf eines Jahres. Näheres sagt Ihnen dann aber Ihr Karriereberater, zu dem Sie ja sowieso müssen.
Okay..... Dann weiß ich Bescheid....
Danke an alle für die zahlreichen antworten
8)
Zitat von: KlausP am 14. Januar 2015, 19:22:24Näheres sagt Ihnen dann aber Ihr Karriereberater, zu dem Sie ja sowieso müssen.
Muss man? ::)
darf er....
Muss man nicht, aber dann muss man sich auch nicht wundern, wenn die Unterlagen zurück kommen, weil was fehlt oder nicht richtig ausgefüllt oder ... oder ... ist.
Empfehlen würde ich es auch immer. ;)
Aber muss er nicht nur die Unterlagen neu mit einreichen, die jetzt (zukünftig) erst relevant werden? Die restlichen Unterlagen, aus der "vergangenen Zeit", hat die Bw doch schon. ???
Ich bin der Meinung, er muss sich komplett neu bewerben. Kann sich ja was geändert haben. Aber deshalb ja eben zum Karriereberater.
Jo, muss er! Alles neu ...
vor allem alles im orginal.....nix kopie
Und ich denke dass es empfehlenswert ist sich daran zu erinnern, was man bei der letzten Bewerbung so alles geschrieben hat. ;) :D
Wenn Du zum Bund willst musst du eh "die Hosen runterlassen" so oder so kommt später alles raus -Sicherheitsüberprüfung.
Ich kann mir nicht Vorstellen das jeder Mannschafter eine Sicherheitsüberprüfung zwingend brauch für seinen Dienstposten.
ich zum Bsp. die sicherheitsüberprüfung 2
Zitat von: chefderang am 14. Januar 2015, 20:27:05
ich zum Bsp. die sicherheitsüberprüfung 2
Andere zum Bsp. nicht
gar keine?
welche Verwndung?
Das ist doch vollkommen egal! Die absolute Mehrheit aller Stellen benötigt keine Sicherheitsüberprüfung! Allerdings lässt sich das nicht auf einzelne Einheiten runter brechen, denn z. B. bei uns geht keiner rein, der keine SÜ hat! Aber insgesamt sind es wohl ca. 2/3 aller Planstellen, die keine SÜ benötigen!
Zitat von: chefderang am 14. Januar 2015, 20:33:53
gar keine?
welche Verwndung?
Ich habe so ein Gefühl das es Ihnen unheimlich schwer fällt Dinge zu verstehen und zu akzeptieren die Sie nicht kennen. Das ist hier so und in anderen Threads auch.
Die Bundeswehr ist in weiten Teilen nicht Einheitlich. ::)
na wenn sie meinen.....ich beurteile sie ja auch nicht weil ich sie nicht kenne und sie mich auch nicht.
Und schon gar nicht guck ich was sie so in ihren threads schreiben.
Zitat von: chefderang am 14. Januar 2015, 20:52:05
na wenn sie meinen.....ich beurteile sie ja auch nicht weil ich sie nicht kenne und sie mich auch nicht.
Und schon gar nicht guck ich was sie so in ihren threads schreiben.
Wer keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt wird auch keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Im normalen Dienst ist das der bei weitem überwiegende Teil der Mannschaften. Im Einsatz werden aber (fast) alle überprüft. Man will ja nun nicht unbedingt einen verkappten Salafisten oder anderes Gesocks mit einer Waffe und Munition dort rumlaufen lassen.
hat wohl eher zu tun wo man auch arbeitet.
Edit: Überflüssige Absätze entfernt!
Sind den die Soldaten mit so einer Tätigkeit besser weil die eine Sicherheitsüberprüfung haben? Nein ! Die Objektschützer bekommen meistens auch eine, aber nur damit sie auf die Sperrzone können zum Üben auf dem Fliegerhorst.
Diese Soldaten sind mitnichten besser als andere, sie benötigen lediglich die Sicherheitsüberprüfung zur Erfüllung ihres Auftrages!