Wie ist das vereinbar? Ich war bereits beim Beratungsgespräch. Der Herr dort sagte mir, dass zB die Zeit auf See 24h als "Arbeitszeit" gilt und abgesetzt werden kann. Beim recherchieren habe ich allerdings immer wieder gelesen, dass Marine und Freizeit sich beißen. Ich strebe eine Feldwebellaufbahn an und habe mich noch für keinen Bereich entschieden. Kann mir jemand sagen, wie es wirklich bei der Marine aussieht?
Habe auch noch eine Frage zum Bewerbungsverfahren:
genügt anstatt den originalen Arbeitsverträgen, Kündigungsschreiben usw auch der Verlauf der Rentenversicherung? Mir erschließt sich aus dem Satz "Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Bescheinigungen der Agentur für Arbeit/Jobcenter oder Bescheinigung Rentenversicherung" nicht ganz, ob sich die Bescheinigung der Rentenversicherung lediglich als Ersatz für die Beschenigungen der Agentur für Arbeit bezieht, oder auch auf die Arbeitsverträge usw.
Zitat von: Strifecro am 14. Januar 2015, 20:53:53
Kann mir jemand sagen, wie es wirklich bei der Marine aussieht?
Um das zu beantworten ist die Frage doch sehr allgemein gehalten.
Wenn Sie konkretere Fragen stellen kann man eher versuchen diese zu beantworten.
Insbesondere interessiert mich, ob diese Aussage nun korrekt ist - dass man in der Marine wesentlich mehr Urlaub hat, da die Zeit auf See abgesetzt werden kann usw. Und ist die wöchentliche Heimkehr genau so regelmäßig wie im Heer und der Luftwaffe?
Ohne mich in maritime Belange einmischen zu wollen: Dass bei einem Einsatz auf See oder sonstigen Fahrten eine regelmäßige Familienheimfahrt am Wochenende möglich ist, halte ich für ausgeschlossen.
Szenario: Es ist Freitag 12 Uhr im Mittelmeer und jetzt hebt die Besatzung erstmal mit dem Hubschrauber ab. Es geht für ungefähr 40 Stunden heim zu Freundin oder Familie 8)!
Ok das ist natürlich logisch, aber du redest ja von "Einsätzen", dort sieht es doch bei Luftwaffe und Heer nicht anders aus?
Richtig, das ist so. Du hattest aber in deiner Frage unterstellt (oder ich habe es so verstanden ;)), dass Heeres- und Luftwaffensoldaten regelmäßig am Wochenende zu Hause sind. Im Einsatz ist das nie der Fall; im "Normalbetrieb" aller TSK aber durchaus.
Danke, reicht mir schon ;)
Bliebe noch die Frage offen, wie es dann im "Normalbetrieb" aussieht. Ist da die Zeit auf See wirklich zu 24h als Arbeitszeit festgelegt und kann dann ausbezahlt / abgesetzt werden?
Und die Frage zur Bewerbung ist noch offen. Habe diese nochmals im richtigen Unterforum gestellt, der Thread wurde aber leider geschlossen, deshalb hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank im Voraus
Da sollte BulleMölders der richtige Ratgeber sein ;)!
Die Arbeitszeit auf See wird als 24h Dienst angesehen, d.h. für jeden (vollen) Seetag bekommt man DZA, sollte man nicht AVZ beziehen (ach umgs. "Gefahrenzulage"). Da man pro Monat min. einen DZA-Fall as Urlaub nehmen muss kommen bei der Marine also regelmäßig 12 Tage pro jahr dazu (Seefahrt + Wache).
Wie schon geschrieben, Seefahrt ist pro Tag auf See ein voller Anrechnungsfall. Zu meiner Zeit wurden solche Fälle grundsätzlich ausgezahlt. Zeitausgleich gab es nur für Anrechnungsfälle aufgrund von Wache im Heimathafen. Sonst hätte wir in dem einem oder anderem Jahr bis auf die Seefahrten nicht zum Dienst erscheinen müssen und er Dampfer hätte für die Zeit eingemottet werden können.
Wer sich für eine Laufbahn bei der Marine entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass dies mit regelmäßiger Abwesenheit verbunden ist. Selbstverständlich trifft dies lediglich auf die Angehörigen der seegehenden Einheiten zu!
Befindet sich die Einheit im Heitmathafen (i.d.R. Wilhelmshaven, Kiel, Eckernförde oder Rostock-Warnemünde), haben die Bordbesatzungen ganz normale Wochendienstzeiten von Mo-Fr und das Wochenende frei - vorausgesetzt, man ist nicht für die Wache eingeteilt.
Ziel der Deutschen Marine ist es, eine Einheit nicht länger als 180 Tage am Stück/pro Jahr außerhalb des Heimathafens zu haben. Dies wird meist auch geschafft, kann aber auch mal überschritten werden!
Für Tage auf See gelten die bereits beschriebenen Möglichkeiten über DAZ/DzuZ.
Steuerlich können Tage auf See im Rahmen des Verpflegungsmehraufwandes angesetzt werden. Im Gegensatz zur zivilen Seefahrt ist dann aber nicht der Tagessatz von Luxemburg anzusetzen sondern der deutsche Satz von 24€/24Std - aber das war bestimmt nicht gemeint mit der Aussage "absetzen".
Zitat von: Strifecro am 14. Januar 2015, 21:02:30
Habe auch noch eine Frage zum Bewerbungsverfahren:
genügt anstatt den originalen Arbeitsverträgen, Kündigungsschreiben usw auch der Verlauf der Rentenversicherung? Mir erschließt sich aus dem Satz "Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Bescheinigungen der Agentur für Arbeit/Jobcenter oder Bescheinigung Rentenversicherung" nicht ganz, ob sich die Bescheinigung der Rentenversicherung lediglich als Ersatz für die Beschenigungen der Agentur für Arbeit bezieht, oder auch auf die Arbeitsverträge usw.
Zu diesem Punkt kann ich nur sagen, nimm lieber zuviel Dokumente mit als zu wenige. Sonst musst du wieder irgendwas nachreichen.
Zitat von: Strifecro am 14. Januar 2015, 20:53:53
Wie ist das vereinbar? Ich war bereits beim Beratungsgespräch. Der Herr dort sagte mir, dass zB die Zeit auf See 24h als "Arbeitszeit" gilt und abgesetzt werden kann. Beim recherchieren habe ich allerdings immer wieder gelesen, dass Marine und Freizeit sich beißen. Ich strebe eine Feldwebellaufbahn an und habe mich noch für keinen Bereich entschieden. Kann mir jemand sagen, wie es wirklich bei der Marine aussieht?
Zu diesem Punkt kann ich dir nur meine Erfahrungen erzählen. Ich bin selber 8 Jahre bei der Marine gewesen und endlich ab Sommer wieder zurück ;) konnte nicht ohne ;D
Da wir eine einsatzorientierte Bundeswehr sind, was auch die Marine betrifft, ist der Ablauf immer gleich. Die Einheit (Schiff oder Boot) bereitet sich auf den nächsten Einsatz oder das Manöver vor. Da gibt es viele Steps die man als Besatzung durchlaufen muss. Da kann es auch mal vorkommen das man am Freitag erst um 23 Uhr wieder im Hafen ist, weil es auf der Ostsee wieder länger gedauert hat, um die Übungsziele zu erreichen.
Bei den Einsätzen sieht es nicht anders aus. Ich war von Februar bis August im UNIFIL Einsatz vor der libanesischen Küste und irgendwie in der Mitte, glaube im Mai war es, haben wir 5 Tage "Frei bekommen". Das hieß, man konnte wirklich nach Hause fliegen oder die angehörigen einfliegen lassen.
So das dazu, hoffe ich konnte dir etwas helfen. Sonst stell mir ruhig Fragen per PN.
Schönen Abend noch. ;)