Guten Abend,
Kurz zu mir: Ich bin 19 (fast 20 Jahre alt), habe einen Realschulabschluss und habe nach der Realschule eine 1 jährige Berufsfachschule besucht. Nach dieser Zeit habe ich als FWDLer für 23 Monate bei der Bundeswehr beworben (was auch alles geklappt hat :) )
So weit so gut. Nun habe ich meinen freiwilligen Wehrdienst nach fast 6 Monaten vorzeitig abgebrochen, da ich die Möglichkeit hatte eine Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker zu machen welche ich momentan auch noch mache. Leider muss ich von Zeit zu Zeit feststellen das mir (vor allem der Schulstoff) völlig über den Kopf steigt. Die Arbeit macht mir wirklich Spaß aber gerade in der Schule komme ich einfach nicht mit. Nun habe ich Angst das ich meine Ausbildungsstelle aufgrund der Schulnoten verliere.
Für mich war von Anfang an klar, das ich mich nach der Ausbildung gerne wieder bei der Bundeswehr als SaZ 8 bewerben möchte.
Lange Rede kurzer Sinn: Habe ich Chancen noch mal bei der Bundeswehr genommen zu werden oder ist es ein Problem das ich meinen freiwilligen Wehrdienst vorzeitig abgebrochen habe? Wie sieht es aus falls ich die Ausbildung wirklich nicht schaffen sollte? Stellt das ein Problem dar?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Naja, bisher habenSie viel angefangen und nichts zuende geführt. Aber auch für Sie gilt prinzipiell nichts anderes:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51276.0.
Auch hier wieder: Wenn du unbedingt zur Bundeswehr willst (warum auch immer), setz dich auf den Arsch und sieh zu dass du deine Ausbildung schaffst. Dies sollte für jeden normalen Menschen mit entsprechendem Lernaufwand (wenn es bei dir eben ein bisschen mehr ist, weil dir das ein oder andere Fach nicht liegt, dann ist das eben so) machbar sein.
Danach kannst du dich immer noch bewerben. Denn was machst du sonst nach den 8 Jahren (Einstellung vorausgesetzt)?? Dann hast du NICHTS!
Unabhängig davon weiß das auch die Bundeswehr (Stichwort Fürsorgepflicht), was sich entsprechend auf eine mögliche Einstellung auswirkt. Und ob es bei der Vorgeschichte für eine Einstellung (wenn überhaupt) mit ZAW-Zusage reicht, halte ich doch für mehr als fraglich...