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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Boschi am 16. Januar 2015, 12:33:50

Titel: Leistenbruch und Einberufung zur AGA
Beitrag von: Boschi am 16. Januar 2015, 12:33:50
Hallo!

Ich habe seit Montag einen Leistenbruch und ab dem 01.04. meine AGA.

Telefonisch konnte ich niemanden in WHV erreichen, um dort nachzufragen.

Vielleicht kann mir hier ja jemand sagen, ob die Möglichkeit überhaupt besteht die AGA vom 01.04. auf 01.07. zu verschieben?

Das Problem ist ja, das der Leistenbruch erstmal operiert werden muss und dann brauch man ja ne gewisse Schonungszeit und dann wird man erst wieder fit mit laufen und so...

Die Einberufung zur AGA zum 01.04. habe ich bereits erhalten, es geht nur darum, diese auf den 01.07. zu verschieben.

Jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gehabt?

Danke...
Titel: Antw:Leistenbruch und Einberufung zur AGA
Beitrag von: BulleMölders am 16. Januar 2015, 13:33:46
Das wird Ihnen nur der Einplaner sagen können.
Aber ich kann mir nicht vorstellen das die Sperrzeit nach einer Leistenoperation unter sechs Monaten liegt, damit wäre eine Einstellung zum 1.7. sowieso nicht möglich.
Aber zur länge der Sperrzeit wir unser Forensdoc sicher noch was schreiben.
Titel: Antw:Leistenbruch und Einberufung zur AGA
Beitrag von: ulli76 am 16. Januar 2015, 16:13:43
Ja, bei einem Leistenbruch muss man mit einer Sperrzeit von 6 Monaten rechnen.
Kommt aber auf den individuellen Heilungsverlauf an, so dass 5 Monate prinzipiell möglich wären.
Titel: Antw:Leistenbruch und Einberufung zur AGA
Beitrag von: FranklinMV am 16. Januar 2015, 17:18:29
@ Boschi
Entschuldige, das ich deinen Thread benutze aber ich möchte für meine Frage nicht extra einen neuen aufmachen.

Klingt vielleicht blöd aber manchmal sind es Kleinigkeiten die entscheiden.

Wie sieht es mit einen blauen Zehennagel aus, der abgeht?
Jeder Fußballer kennt das, wenn der Gegner mal ungünstig auf den großen Zeh landet.
Der Zeh selber ist alles i.o aber der Zehennagel löst sich jetzt und in 2 Monaten wird der neue noch nicht nachgewachsen sein.
Einplaner meinte , das ist kein Problem aber ich kann mir das ja nicht noch schriftlich bestätigen lassen.
Daher hier noch mal die Frage / Rückversicherung an die Fachleute.

Danke schon mal im Voraus.

Titel: Antw:Leistenbruch und Einberufung zur AGA
Beitrag von: Boschi am 16. Januar 2015, 17:22:11
Zitat von: ulli76 am 16. Januar 2015, 16:13:43
Ja, bei einem Leistenbruch muss man mit einer Sperrzeit von 6 Monaten rechnen.
Kommt aber auf den individuellen Heilungsverlauf an, so dass 5 Monate prinzipiell möglich wären.

Also kann ich dann nur versuchen weiter in WHV anzurufen und mich auf den 01.07. bzw. sogar 01.10. zurückstellen lassen?

Die Sperrzeit kann ich nirgends nachlesen, ist die definitiv da?
Titel: Antw:Leistenbruch und Einberufung zur AGA
Beitrag von: ulli76 am 16. Januar 2015, 18:21:09
ZDv 46/1. Und die Frist macht bei einem Leistenbruch auch Sinn. Das dauert ne Weile bis man wieder 100%ig belastbar ist ohne irgendwelche Schmerzen zu haben.

Blauer Zehnagel- das ursächliche Problem ist der Bluterguss drunter. Sollte man entlasten solange er frisch ist- kann jeder Hausarzt und wenn man etwas Erfahrung hat, man selber auch.
Den Nagel lässt man so lange raus wachsen,bis er abfällt, dann ist der neue aber meist schon weitgehend nachgewachsen.

Solange du damit alles machen kannst und keine Einschränkungen hast, sollte das passen.