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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: junior_g am 16. Januar 2015, 17:42:19

Titel: Verwendung älterer Offiziers-/Feldwebelanwärter
Beitrag von: junior_g am 16. Januar 2015, 17:42:19
Hallo zusammen,

Ich ziehe bereits seit einigen Jahren in Erwägung, als SaZ im Truppendienst der Bundeswehr anzufangen. Da ich mein Bachelor Studium bereits abgeschlossen habe, würde ich entweder als OA ohne Studium oder in der Feldwebel-Laufbahn einsteigen. Hier noch ein paar Fakten:

Alter: 27
Verwendungswünsche: Es ist mir äußerst wichtig, etwas im Grünen zu bekommen. Ich lege gerne Hand an, daher Gebirgsjäger, Fallschirmjäger, Jäger, Panzergrenadiere. Sehr gerne hätte ich auch die Möglichkeit, in das KSK einzutreten, was aufgrund meines Alters bereits knapp werden dürfte.

Nun zu meinen Fragen:
1. Von einem Kumpel, der bereits seit einiger Zeit Offz ist, der jedoch ein sehr negatives Bild von der Bw malt und dem ich daher nicht so ganz vertraue, sagte mir, dass ein OA meines Alters nach der Ausbildung nicht als ZgFhr verwendet wird und dass ein bei der OPZ zugesagter Verwendungswunsch nach der Ausbildung höchstwahrscheinlich geändert wird. Wie sehen eure Erfahrungen damit aus?

2. Ist man als Fw bei den kämpfenden Verbänden auch nach 2-3 Jahren haupsächlich im Büro, wie es beim Offz der Fall zu sein scheint?

3. Kann man auch nach den 2-3 Jahren als ZgFhr noch mit ins Feld, wenn man möchte, auch wenn man jetzt hauptsächlich im Büro beschäftigt ist?

4. Gibt es eine Möglichkeit, sich für weniger als 12 Jahre zu verpflichten?

Freue mich auf konstruktive Erfahrungsberichte.

Vielen Dank.
Titel: Antw:Verwendung älterer Offiziers-/Feldwebelanwärter
Beitrag von: Ralf am 16. Januar 2015, 17:57:14
1. OPZ=ACFüKrBw. Und ja, es kommt auch vor, dass geändert wird. In den meisten Fällen auf Wunsch der Soldaten, in weniger Fällen aufgrund dienstl. notwendiger Änderungen.
2. Nein, es ist auch nicht gesagt, dass du das als Offz wärst. Wobei -oh wunder- viele mit steigendem Lebensalter froh sind, wenn sie nicht mehr so oft raus müssen.
3. Du machst das, wozu du deinen Auftrag hast. Das bedingt auch eine gewisse Entscheidungsfreiheit, aber ist letztendlich auch kein "ich mache nur das, was mir Spaß" macht.
4. Nein. Das wird man dir nicht anbieten in diesen Verwendungen.

Tut mir leid das so sagen zu müssen, aber normalerweise sind die inhaltsgleichen Fragen von 16-17 jährigen und nicht von einem 27 jährigen Bachelor-Absolvent. Die Fragen zielen ja nur auf "fun" (in deinen Augen) hin und nicht auf die Ernsthaftigkeit z.B. einer nachhaltigen Personalplanung mit Zukunftsperspektive.

Titel: Antw:Verwendung älterer Offiziers-/Feldwebelanwärter
Beitrag von: DerTommy86 am 16. Januar 2015, 20:06:17
Zitat von: junior_g am 16. Januar 2015, 17:42:19
1. Von einem Kumpel, der bereits seit einiger Zeit Offz ist, der jedoch ein sehr negatives Bild von der Bw malt und dem ich daher nicht so ganz vertraue, sagte mir, dass ein OA meines Alters nach der Ausbildung nicht als ZgFhr verwendet wird und dass ein bei der OPZ zugesagter Verwendungswunsch nach der Ausbildung höchstwahrscheinlich geändert wird. Wie sehen eure Erfahrungen damit aus?

Die negativen Erfahrungen deines Kumpels musst du nicht als Hirngespinste abtun. Bei der Bw ist bei Weitem nicht alles heiter Sonnschein und man kann sehr wohl sagen, dass nicht alle Soldaten nur gute Erfahrungen machen.

Die Aussage, dass eine Zugführerverwendung vom Alter abhängt, halte ich für nicht belastbar. Es gibt Modelle für den klassischen Verwendungsaufbau, in denen klar geregelt ist, welche Stationen ein Offz von der Einstellung bis zum Dienstzeitende durchläuft. Die Führungsverwendung ist dabei keineswegs vom Alter abhängig. Wenn du sie dennoch NICHT bekommen solltest, dann hat das andere Gründe (z.B. keine freien Stellen).

Und die Aussage mit der Änderung des Verwendungswunsches ist in dieser pauschalen Form nichts als reiner Blödsinn.
Titel: Antw:Verwendung älterer Offiziers-/Feldwebelanwärter
Beitrag von: Christian Lorr am 17. Januar 2015, 00:04:12
Mit 27 wird es höchste Eisenbahn, wenn Sie in den TrDienst möchten, den die Altersgrenze (von 30jahren, im TrDienst) ist noch bestand.