genügt anstatt den originalen Arbeitsverträgen, Kündigungsschreiben usw auch der Verlauf der Rentenversicherung? Mir erschließt sich aus dem Satz "Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Bescheinigungen der Agentur für Arbeit/Jobcenter oder Bescheinigung Rentenversicherung" nicht ganz, ob sich die Bescheinigung der Rentenversicherung lediglich als Ersatz für die Beschenigungen der Agentur für Arbeit bezieht, oder auch auf die Arbeitsverträge usw.
Danke!