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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: sOliver am 17. Januar 2015, 10:21:19

Titel: Änderungen der Besoldung 2015
Beitrag von: sOliver am 17. Januar 2015, 10:21:19
Hallo zusammen, ich habe gesehen, dass sehr viele Fragen zum Thema Besoldung aufgeführt sind. Jedoch kann ich diese nicht ganz auf mich ableiten. Zumal es eine Änderung der Besoldung 2015 gegeben hat. Ich habe zwei Bekannte beim Bund. Beide wiedersprechen sich in Ihren aussagen. Daher wollte ich es noch ein Mal hier versuchen.

Was bedueten die STUFEN ?  Sie sind nach meiner Recherche nicht mehr altersbezogen (ich bin bei Dienstantritt 39).

Was ich herausgefunden habe ist, dass ich lt. Besoldungstabelle in A4 sein müsste (mache einen Umweg über Manschafter)?
Ist das richtig? Werde als OG eingestellt.

Genau so verwirrt bin ich über den Familienzuschlag.
Muss ich jetzt den Grundbetrag zzgl. der Erhöhung rechnen oder ist die angegeben Summe bereits
die erhöhte (Zitat: Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse. Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in den Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 : 123,96 Euro.  -  Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.)  ?
-> Ich habe 4 zu berücksichtigende Kinder auf meiner Steuerkarte!

Ich würde mich freuen, wenn man mir "seriöse" Antworten /ggf. Beispiele zusenden könnte. Gerne auch als PN.

Grüße
sOliver
Titel: Antw:Änderungen der Besoldung 2015
Beitrag von: chefderang am 17. Januar 2015, 11:21:40
Bist du verheiratet und hast du eine vordienstzeit?
Titel: Antw:Änderungen der Besoldung 2015
Beitrag von: KlausP am 17. Januar 2015, 11:25:08
Wenn er als OGefr eingestellt wird hat er eine Vordienstzeit. Damit zählt seine Erfahrungsstufe genauso weiter als wäre er nie ausgeschieden. Wie das zu berechnen ist steht im Bundesbesoldungsgesetz/der Bundesbesoldungsordnung. Wie sich der Familienzuschlag errechnet steht da dann auch gleich, also alles ein Abwasch ...
Titel: Antw:Änderungen der Besoldung 2015
Beitrag von: Ralf am 17. Januar 2015, 11:25:58
Er wird als OG eingestellt. Also Vordienstzeit.

Gib mal in eine Suchmaschine das Wort Besoldungsrechner ein. Dann kannst du dir das alles ausrechnen.