Guten Tag :). Wird man als Fw nach einem Jahr auch beurteilt wenn man auf DPäk sitzt ? Meine Einheit meint wohl ja, aber oft lese ich was anderes.
Lies einfach in der ZDv 20/6 nach.
Die 20/6 befindet sich meiner Meinung nach in der Überarbeitung. Auch in dieser Frage hoff ich auf Erfahrungen nicht auf Kommentare die mir die Frage nicht beantworten
Und dann gibt es keine aktuell Gültige?! ???
Zitat von: Tom87 am 17. Januar 2015, 22:45:12
Die 20/6 befindet sich meiner Meinung nach in der Überarbeitung. Auch in dieser Frage hoff ich auf Erfahrungen nicht auf Kommentare die mir die Frage nicht beantworten
Selbst wenn sie in der Überarbeitung ist, gibt es eine gültige Vorschrift. Die finden Sie im Intranet der Bundeswehr unter Vorschriften Online. Und diese Version ist so lange gültig, bis eine Änderung oder eine Neuausgabe in Kraft gesetzt wird. Da vermutlich niemand die Vorschrift auswendig kennt oder sie zu Hause haben dürfte, müssen Sie sich wohl bis Montag gedulden und dann selber nachlesen.
Für Feldwebel wird eine BU erstmals nach 12-monatiger Wahrnehmung der Funktionen eines ihrem Dienstgrad entsprechenden Dienstpostens erstellt.
Es kommt also u.a. darauf an, ob du komplett ausgebildet bist bzw. dann auch, warum du noch auf DPäK sitzt und nicht auf einem DP.
Ich bin komplett ausgebildet sitze nur auf DPäk weil meine Einheit aufgelöst wird und somit keine freie Stelle für mich da ist. Ich übernehme ganz normal die selben Aufgaben wie welche die auf Dienstposten sitzen
... Dann rechne mal mit einer Beurteilung ...