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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: since1985 am 27. Dezember 2005, 09:15:06

Titel: Richter bei dem Wehrgericht Süd
Beitrag von: since1985 am 27. Dezember 2005, 09:15:06
Hallo alle zusammen,

ich bin im moment FWDl 23 mit DZE Nov. 06.
Diese Woche habe ich einen Brief vom Wehrgericht Süd aus Karlsruhe erhalten in dem ich als Richter auserwählt wurde.
Da ich im Schichtdienst bin und deshalb nicht ständig in meiner Einheit anwesend möchte ich diesen "Job" nicht annehmen.
In dem Schreiben steht, dass ich mich aus diesen Amt entbinden kann in dem ich "schwerwiegende persönliche oder dienstliche Gründe" angebe.
Nur leider weiß ich nicht was als "schwerwiegender Grund" zählt.
Falls jemand von euch schon Erfahrungen mit den Thema gemacht hat wäre ich euch dankbar wenn ihr mir helfen würdet.

MkG
Titel: Re:Richter bei dem Wehrgericht Süd
Beitrag von: mib am 27. Dezember 2005, 10:47:33
Schwerwiegende dienstliche Gründe (also alle Dinge die Deinen Dienst betreffen) kann nur Dein Disziplinarvorgesetzter liefern. Deine Begründung klingt allerdings nicht so, als wären hier dienstliche Gründe für Deinen Unwillen dort hinzugehen ausschlaggebend.

Schwerwiegende persönliche Gründe würden natürlich von Dir kommen können. Wenn es die gäbe, würden sie Dich vermutlich aber grundsätzlich sowieso an der Ausübung des Wehrdienstes hindern (demnach scheint es also keine zu geben).

Titel: Re:Richter bei dem Wehrgericht Süd
Beitrag von: wolverine am 27. Dezember 2005, 11:15:09
Für die Tätigkeit ais Beisitzer in der Kammer des Truppendienstgerichts wird man vom Dienst in der Einheit freigestellt und nimmt das Geschäft als Dienstreise war.
Die Auswahl ist grundsätzlich verpflichtend und ein ebenso verbindlicher Befehl wie der der Tagesdienst in der Einheit.

Das bisher Vorgetragene rechtfertigt einen Austausch als Beisitzer sicher nicht!
Titel: Re:Richter bei dem Wehrgericht Süd
Beitrag von: Timid am 27. Dezember 2005, 12:50:21
Zitat von: since1985 am 27. Dezember 2005, 09:15:06Da ich im Schichtdienst bin und deshalb nicht ständig in meiner Einheit anwesend möchte ich diesen "Job" nicht annehmen.

Inwiefern "Schichtdienst"? Im Sinne einer Nebentätigkeit?
Dann könnte, wenn du versuchst, auf Grund dieser Nebentätigkeit vom Dienst als Beisitzer loszukommen, im schlimmsten Falle diese Nebentätigkeit nach §20 (8) Soldatengesetz untersagt werden, da sie "dienstlichen Erfordernissen" zuwiderläuft ...

Wenn sich der Schichtdienst aber nur auf die Gestaltung des Dienstes in deiner Einheit (Beispiel: Ordonnanzen) bezieht, hab ich nichts gesagt ...


Ansonsten wären schwerwiegende persönliche Gründe z.B., wenn du zu Hause pflegebedürftige Eltern hast, die du (außerhalb) der Dienstzeit versorgen musst oder ähnliches. Aber da sowas ja anscheinend nicht vorliegt, gäbe es auch keinen wirklichen Grund, der eine Kommandierung verhindern würde.
Titel: Re:Richter bei dem Wehrgericht Süd
Beitrag von: Richhardt am 29. Dezember 2005, 01:11:52
Hier handelt es sich wohl um ein Missverständnis:

Du wirst als Beisitzer zu diesem Gericht bestellt.

Das heißt nicht,daß Du Richter dort bist,wie Du hier beschreibst.Ich bitte doch sehr,daß man bei den Tatsachen bleibt.Die Richter des Truppendienstgerichtes,egal ob Nord oder Süd,sind studierte Juristen und keine FWDL 23.

MkG
Titel: Re:Richter bei dem Wehrgericht Süd
Beitrag von: Soldier am 29. Dezember 2005, 10:33:54
Da hat der/die gute Mann/Frau wohl recht.
Du bist dann wahrscheinlich einer der beiden, die da neben dem Richter sitzen und ggf. auch Fragen stellen können. Um das Urteil zu Fällen beratest du, der Richter und der andere beisitzende sich wohl.

so schätz ich die Lage ein.
berichtigt mich ruhig, ich hab davon auch keine ahnung. :)


mfG Soldier
Titel: Re:Richter bei dem Wehrgericht Süd
Beitrag von: wolverine am 29. Dezember 2005, 11:09:09
Die Besetzung der Kammer des Truppendienstgerichtes (Nord wie Süd) besteht aus dem Vorsitzenden (Volljurist und kein Soldat!) und den beiden Beisitzern. Einer ist immer StOffz und der andere kommt aus der Dienstgradgruppe des Angeschuldigten. Unser user wird daher bei Verfahren gegen Mannschaften diesen Part übernehmen. Statt Beisitzer wird jedoch auch z. T. von "Laienrichtern" gesprochen - insofern ist eine missverständliche Ausdrucksweise wohl verzeihlich. Die Beisitzer haben auch gleiches Stimmrecht und können im Extremfall auch den Vorsitzenden überstimmen. Kommt selten vor, geht aber!
Titel: Re:Richter bei dem Wehrgericht Süd
Beitrag von: since1985 am 09. Januar 2006, 15:34:09
Mir ist schon bewusst, dass ich nicht vollwertiger Richter sein werde, da ich kein Jurasutdium absolviert habe.
Entschuldigung das ich mich da etwas unglücklich ausgedrückt habe.
Werde das Amt wohl ausüben "müssen". Wobei es, soweit mir gesagt wurde, nicht sehr oft vor kommt das ich nach Karlsruhe fahren muss.
Mir ging es im endeffekt nur darum, dass ich eben icht alle paar wochen in meinem Schichtfrei nach Karlsruhe muss.

Bzgl. der frage was den Schichtdienst an geht, bin ich als FmSoldat im Schichtdienst.