Moin zusammen.
Kurze Frage von mir für meinen besten Freund.
Er besucht nun die Bw Fachschule und ist TG Empfänger nach 3 geworden. An seinem Dienstort kann KEINE Verpflegung gestellt werden.
Welche Leistungen gibt es zusätzlich zu den 7,XX€ TG oder gibt es nichts zusätzliches. Es gibt dort keinen ReFue vor Ort.
MkG Rollo
Nach Dienstantrittstag beginnen die "fetten" 14 Tage (Trennungsreisegeld). Als Selbstverpfleger (keine Bereitstellung von Gemeinschaftsverpflegung) bekommen Ledige und Verheiratete täglich 24,00 EUR Trennungsgeld. Ab dem 15. Tag (Trennungstagegeld) bekommt der Ledige täglich 7,63 EUR und der Verheiratete täglich 11,45 EUR Trennungsgeld.
So war es bei mir auch (€ 24,-- an den Tagen, an denen ich innerhalb der ersten 14 Tage am Standort war, Reisetage € 12,--, freie Tage nix!) und so ist es bei mir heute noch (TG € 11,45 am Tag bei Selbstverpflegung, weil es am Standort nichts gibt!).
24 bei gestelltem essen oder ohne?
24 € verheiratet ohne bereitgestelltem Essen. - Selbstverpfleger.
Und unverheiratet bei essen gestellt?
Rechne zusammen:
Frühstück: 1,63 €
Mittag: 3,00 €
Abend: 3,00 € :P
Das gilt auch für die ersten 14 tage?
Zitat von: Bjarka am 21. Januar 2015, 18:40:29
Nach Dienstantrittstag beginnen die "fetten" 14 Tage (Trennungsreisegeld). Als Selbstverpfleger (keine Bereitstellung von Gemeinschaftsverpflegung) bekommen Ledige und Verheiratete täglich 24,00 EUR Trennungsgeld. Ab dem 15. Tag (Trennungstagegeld) bekommt der Ledige täglich 7,63 EUR und der Verheiratete täglich 11,45 EUR Trennungsgeld.
Bjarka hat es eigentlich recht gut erklärt, schau mal. ???
Das hab ich schon verstanden. Hier ist immer die rede von keiner gestellten verpflegung.Meine Frage ist den satz der ersten 14 tage als nicht verheirater mit gestellten essen. Zb in der GA.
Alles klar mein fehler in GA zahlt man ja auch für sein essen.Hab es kapiert. Danke
Wie verhält es sich denn als Verheirateter bei bereitgestellter kostenpflichtiger Gemeinschaftsverpflegung?
Gab es da nicht auch einen erhöhten Satz während der ersten 14 Tage? Aus der Verordnung und dem Schreiben vom BMVg aus 2014 lese ich das nicht so raus, wie es das zuständige BwDLZ abrechnet ;)