Hallo,
ich bin neu hier und möchte mich gerne wegen einiger Fragestellungen erkundigen.
Ich bin als OG aus dem Dienst gegangen und habe mittlerweile einen Bachelor-Abschluss in der Tasche. Nun habe ich mich als Reserveoffizier beworben. Die Antwort des KarrC lautet sinngemäß: ...Sie werden mit dem vorläufigen Reserveoffizierdienstgrad Oberleutnant eingestellt... und weiter ...der Dienstgrad kann nach der Ableistung von ergänzenden militärischen Ausbildung verliehen werden...
Was genau bedeutet das nun? Bekomme ich, falls ich irgendwann mal beordert werden sollte, direkt zwei Sterne auf jede Schulter? Welche Lehrgänge beziehungsweise welche Ausbildung muss ich noch Ableisten?
Vielleicht hat ja jemand das selbe Spiel hinter sich und kann mir Tipps geben :-)
Danke!
So wie ich das verstehe, sind Sie nun Oberleutnat d.R, da ihre zivilberufliche Qualifikation für diesen Dienstgrad ausreicht.
Das einzige Manko ist, Sie können nicht den Dienstgrad eines Offizieres annehmen, wenn Sie nicht wissen was und wie sie mit Untergebenen und generell militärisch handeln müssen. Es wird wahrscheinlich eine Grundausbildung damit Sie auch das drauf haben.
Hallo L o c o und danke für deine Antwort,
ok - aber diesen Dienstgrad darf ich nur bei einer Reservistendienstleistung (Wehrübung) tragen, richtig? Und die Grundausbildung: meinst du zum Beispiel Lehrgänge wie ZgFhr-Lehrgang et cetera?
Wie hast Du Dich denn als ResOffz beworben? Wurdest Du schon angenommen oder war die Info erstmal "nur" eine Info, wie es laufen könnte.
Ich habe mich mit einem formlosen Antrag beim BAPersBW beworben, musste dann noch den ein oder anderen Antrag ausfüllen und zurücksenden, inclusive Zeugnissen und Dienstnachweisen et cetera, und habe dann im Folgenden das schreiben erhalten, wonach beabsichtigt wird, mich als mit vorläufigem Reserveoffiziersdienstgrad Oberleutnant einzusetzen.
Keine Musterung incl. Eignungsfeststellung?
Hallo Ralf,
also beim Bund war ich ja bereits. Muss ich trotzdem nochmals gemustert werden?
Wenn es keine aktuelle Tauglichkeitsuntersuchung gibt (2 Jahre alt oder jünger) wird das KarrC vor einer Wehrübung / RDL eine Tauglichkeitsuntersuchung veranlassen (so ist das grundsätzliche Vorgehen bei Reservisten).
Hast Du denn schon eine Beorderung erhalten?
Zitat von: Aubert Frère am 22. Januar 2015, 12:02:00
Hallo L o c o und danke für deine Antwort,
ok - aber diesen Dienstgrad darf ich nur bei einer Reservistendienstleistung (Wehrübung) tragen, richtig? Und die Grundausbildung: meinst du zum Beispiel Lehrgänge wie ZgFhr-Lehrgang et cetera?
Das ganze nennt sich Tauglichkeitsuntersuchung.
Aber das wirst du in den nächsten Wochen/Monaten wahrscheinlich noch erfahren.
Am besten abwarten und Tee trinken, weil gegen den Werdegang kannst du schließlich nichts mehr tun. Der Ball ist schon am rollen.
Ahja, interessant. Gut zu wissen - mal sehen was da noch so auf mich zu kommt.
Und wie läuft das dann im Allgemeinen weiter? Ich muss doch, soweit ich das in der SLV entnommen habe, keine anderen Dienstgrade mehr durchlaufen (zum Beispiel Fahnenjunker, Fähnrich, Oberfähnrich), da ich den Bachelor ja schon bestanden habe...
Und das mit den Zusatzausbildungen kann ich mir noch nicht so ganz vorstellen. Ich möchte ja gerne Reserveoffizier werden, brauche ich dann noch diese RO-Lehrgänge?
Also um fundierte Auskünfte zu bekommen, hätte ich ja beim BAPersBw unter der Telefonnummer angerufen, die im Briefkopf des Schreibens aufgeführt ist. Aber ich will ja auch nicht ResOffz werden ... 8)
Das habe ich auch schon probiert, es geht aber seit Tagen (und zu verschiedenen Tageszeiten) niemand ans Telefon. Auch die Rufnummer ohne Durchwahl (durch 0 ersetzt) ist anscheinend nicht besetzt. Aber danke für diesen überaus durchdachten Hinweis.
Hat jemand anderes noch Tipps? Hauptsächlich würde mich das mit den Zusatzausbildungen/Lehrgängen interessieren.
Ich frage mich die ganze Zeit, welchen Teil dieser Aussage Sie nicht verstanden haben ;) ?
Zitat von: Aubert Frère am 22. Januar 2015, 11:49:39...der Dienstgrad kann nach der Ableistung von ergänzenden militärischen Ausbildung verliehen werden...
Selbstverständlich machen Sie die Offz-Lehrgänge nach, sonst erhalten Sie den Dienstgrad nicht endgültig! Für die Lehrgänge setzt sich BAPersBw noch mit Ihnen in Verbindung, dann können Sie sich "aussuchen", wann Sie bei den angebotenen Lehrgängen Zeit haben!
Ach ja, für die endgültige Zuerkennung des Dienstgrades haben Sie ab der vorläufigen Verleihung exakt drei Jahre Zeit, ansonsten passiert das, was in der Todesanzeige einer Putzfrau schon angekündigt wurde ;D : "Sie kehrt nie wieder!" :D ... die Chance auf den endgültigen Dienstgrad ...
Reden wir hier eigentlich die ganze Zeit von dem "neuen" Ausbildungskonzept 43.3 für den Truppendienst? Wenn ja finde ich es sehr interessant, dass ein Kamerad mit "nur" einem Bachelor dazu auserkoren wurde. Wobei, da wir hier ja wieder beim klassischen Truppenoffizier sind, die Höhe des akademischen Grades ja eh nicht so entscheidend ist.
Das ist die Frage. Aubert, kannst Du bitte noch erwähnen, auf welcher Basis Du Dich beworben hast, bzw. eingestellt wirst?
§43(3) SLV für einen Dienstposten mit hinterlegtem Studium?
oder
§43(3) im Zusammenhang mit §26(irgendwas) SLV für ResOffz im Truppendienst für DP ohne hinterlegten Studienplatz?
Im ersten Fall erhält man den vorläufigen Dienstgrad ohne weitere Lehrgänge.
Im zweiten müsstest Du vorher 3 Reserveoffizierlehrgänge in DVag ableisten, weil man hierfür ein bestandenes "Offizierpatent" benötigt. Zweiteres ist ganz neu und wird aktuell als Pilotprojekt durchgeführt.
§43(3) SLV i. V. m. §26(2)
Studium verwertbar
oder
§43(3) SLV i.V. m. §26(4)
Studium nicht verwertbar
So wie ich das rausgelesen habe, ist das Studium vom TE verwertbar.
Genau, ich hatte die "Subparagraphen" nicht mehr im Kopf.
Ersteres ist der "herkömliche" 43(3)er, letzteres das neue Pilotprojekt.
Ersteres also vorl. DG ohne Lehrgänge, letzteres setzt drei ResOffz(a.d.W)-Lehrgänge voraus.
Musste auch erst nachgucken.
Bin herkömmlicher 43.3er ;D
Gut, dann zunächst meinen Glückwunsch.
Ich vermute, Du hast auch bereits einen Dienstposten? Wenn ich mich nicht irre, musst Du auf diesem mind. 24 Tage üben (davon mind. 12 Tage am Stück) – eine sogenannte "Eignungsübung" (oder heißen die jetzt auch "Eignungsreservistendienstleistung"?). Von Deinem DV bekommst Du anschließend eine Beurteilung, die eine Voraussetzung für die entgültige Verleihung Deines OLt d.R. ist.
Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten! Die Ausführungen vom HG z.S. haben mich, vermutlich, weitergebracht.
Ich bin derzeit ein OG mit bestandenem Bachelor, welcher für die eventuelle TE verwertbar sein kann (z. B. Tiefbauingenieur bei den Pionieren).
In den Schreiben stand jedoch, dass dieser DG erst nach militärischer Zusatzausbildung et cetera endgültig verliehen werden kann. Daher rührt meine Verwirrung.
Nun sollte aber einiges klarer geworden sein.
Gruß!
Guten Abend,
ich habe eben den Leistungskatalog für Reservedienstleistende durchgeschaut und mir ist der Punkt Reserveoffizierzuschlag aufgefallen.
Dort steht, dass nach §8 h Wehrsoldgesetz derjenige Soldat einen Reserveoffizierzuschlag von 1500 Euro erhält, der zum Reserveoffizier ausgebildet wird. Steht mir das auch zu? Ich werde ja anscheinend nicht erst zum Leutnant befördert... deshalb irritiert mich der zweite Punkt.
Zitat(2) Der Reserveoffizierzuschlag wird nach der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes der Reserve bei Aufnahme der Ausbildung in einem Teilbetrag von 500 Euro und nach der Beförderung zum Leutnant der Reserve in einem weiteren Teilbetrag von 1 000 Euro gewährt und zusammen mit dem Wehrsold gezahlt. Der Reserveoffizierzuschlag wird nur einmalig gewährt. § 7 Abs. 4 gilt entsprechend.
Danke und Gruß.
Sie werden leider nicht "zum Reserveoffizier ausgebildet", sondern erhalten einen zunächst vorläufigen höheren Dienstgrad zuerkannt, den Sie sich dann endgültig "verdienen" können! Daher ist es in Ihrem Falle definitiv nicht so, dass Sie in den Genuss dieser Zahlungen kommen.
Müsste der Zuschlag dann den ResOffz, die am Pilotprojekt teilnehmen, zustehen? Immerhin absolvieren diese ja zwei-drei ROA a.d.W.-Lehrgänge, um ihr Offizierpatent zu bekommen und bekommen den höheren Dienstgrad erst dann anerkannt.
Da ihr keine ROAs seid - nein.
Der Neckermann-Fw, der trotzdem seine Laufbahn- und Fach-LG besuchen muss, erhält auch keinen RFA-Zuschlag.
.. und zusätzlich zu den richtigen Anmerkungen:
Da es eine DVag ist (die gesamte Ausbildung), erfolgt keine Zahlung nach Wehrsoldgesetz, und damit kann kein Anspruch entstehen (selbst wenn man ROA wäre, was ja nicht der Fall ist.
Nachtigall, ick hör dir trapsen... ;)
Zitat von: wolverine am 09. Oktober 2014, 13:59:53
Ich bin ja nicht als Geldschneider gegenüber dem Bund bekannt aber hier sehe ich schon eine Verletzung des Alimentationsprinzips: zwei Wochen gegen Kost, Logie und Fahrtkosten?! Und die dort geleisteten Tage zählen dann wohl auch nicht zur Beförderung? ???
Also ganz klar: Ich würde das nicht machen!
;)
Zitat von: F_K am 10. Februar 2015, 13:02:47
.. und zusätzlich zu den richtigen Anmerkungen:
Da es eine DVag ist (die gesamte Ausbildung), erfolgt keine Zahlung nach Wehrsoldgesetz, und damit kann kein Anspruch entstehen (selbst wenn man ROA wäre, was ja nicht der Fall ist.
Bei mir ist es ja so, dass ich diese ROL I & II nicht benötige, da mein Bachelor anerkannt wird. Trotzdem schade.
Quelle?
Auch ein §43.3er muss Laufbahnlehrgänge besuchen - weiß ich aus eigener Erfahrung und ist nun mal so.
da werden noch ein paar Lehrgänge kommen, auch bei §43 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Soldatenlaufbahnverordnung.
Zitat:
Ausbildung für militärfachliche Verwendungen, die einen Hochschulabschluss erfordern
Die Einstellungen erfolgen unter dem wesentlichen Gesichtspunkt, dass die Hauptaufgaben der Beorderungsverwendung auf Grund der nachgewiesenen beruflichen Qualifikation ohne umfangreiche zusätzliche Ausbildung wahrgenommen werden können.
Das bedeutet, dass eine weitere fachliche Ausbildung nicht vorgesehen ist. Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen also nur noch die unten aufgeführte, ergänzende militärische Ausbildung innerhalb von drei Jahren in Form von Reservedienstleistungen durchlaufen:
Allgemeine streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung Modul 1 und 2 (nur für ungediente Bewerber)
Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 1
Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 2
Reserveoffizierlehrgang außerhalb des Wehrdienstes – Modul 3
Quelle:
https://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYwxDoMwDEXPwgXivVtvUbqZ4OAvQlLZIUicnkzVG57e8uhLg8IdGzfUwpk-NEe8liscyDubQUwC1OQfWqN61DPzMpRP92DiNaX76Lp622wNLhAUbxiXxFG72EW__T09RQaDpw!!/
Wo werden eigentlich diese Lehrgänge durchgeführt?
Eventuell an der Offizierschule des Heeres in Dresden? Für alle TSKen?
An der jeweiligen Offizierschule der TSK.
Für den ROL 1+2 kann man sich aussuchen zu welcher TSK man gehen möchte, um diesen zu absolvieren.
Lediglich Modul 3 (Menschenführung im Einsatz) muss in der TSK gemacht werden, wo man später auch seine RDL absolvieren möchte.
Zitat von: Altrec am 10. Februar 2015, 16:00:12
Für den ROL 1+2 kann man sich aussuchen zu welcher TSK man gehen möchte, um diesen zu absolvieren.
Lediglich Modul 3 (Menschenführung im Einsatz) muss in der TSK gemacht werden, wo man später auch seine RDL absolvieren möchte.
Verstehe ich das dann richtig, dass auch wenn man sich auf eine ROA-Stelle bei der Luftwaffe beworben hat, den ROL 1+2 beim Heer machen kann? Sprich statt 2 x 4 Wochen bei der Luftwaffe, die 2 x 2 Wochen beim Heer?
Falls ich das so richtig verstanden habe, seit wann ist das so? Zumindest wurde das gegen Ende des letzten Jahres noch nicht so kommuniziert.
Gruß,
papagei
So habe ich es zumindest verstanden.
Ich war in der KW4 2015 in Köln beim ACFüKrBw und da hat es mir die Personalführerin vom BAPersBw VI so gesagt.
Vergiss dabei aber nicht, dass man für Beförderungen eine Mindestanzahl an RDL-Tagen haben muss. Wenn man also nur die 2x2Wochen (beim Heer) macht, reicht das nicht aus. Hier fehlen dann noch (min) 2x2 Wochen Truppenpraktikum, während man bei der Luftwaffe mit den 2x4 Wochen alles abgedeckt hat.
Ich würde da zwischen ROA und Einstellung mit höherem Dienstgrad unterscheiden - die Einen sollen nämlich das Handwerk verstehen, die Anderen benötigen nur eine Laufbahnprüfung ...
Dann würde ich jenen mal empfehlen das BAPersBw VI zu kontaktieren und nachzufragen.
Ich fände es allerdings ein wenig komisch, wenn Bewerber für das Heer wirklich nur 5 Wochen ROL hätten, während die Luftwaffe 12 hätte, wenn die Truppenpraktika beim Heer weg fielen.
Heer:
ROL 1 - 2 Wochen
ROL 2 - 2 Wochen
Menschenführung im Einsatz - 1 Woche
Luftwaffe:
ROL 1 - 4 Wochen
ROL 2 - 4 Wochen
Menschenführung im Einsatz - 4 Wochen
Ich sehe aber auch gerade, dass die
Seite für a.d.W.'ler ein wenig angepasst wurde.
Ist doch ok; da bildet sich eben ab, dass die Lw etwas... naja "langsamer" ist. :D
Ob 2 oder jew. 4 Wochen...
Wie will man das Handwerkszeug eines Offiziers in den paar Wochen lernen? Von der Zeit her kann das doch nur angerissen werden alleine die rechtlichen Sachen VVO, EM, SG ...
Da möchte ich kein Ausbilder sein ???
Der FwResLG in Hammelburg AMT dauert 6 Wochen und als Offizier im Heer ist man nach 5 Wochen (mit Unterbrechung) durch.
Man(n) muss das nicht verstehen.
Lieber asgardt:
1.) Sind im Heer noch Truppenpraktika vorgesehen, so das ein reiner Vergleich der Zeiten nicht zielführend ist.
2.) Wird der Offizier ja noch für seinen Dienstposten ausgebildet, genauso wie der Fw.
3.) sind die Eingangsvoraussetzungen der Laufbahnen deutlich unterschiedlich.
Bei Offizieren nach § 43 (3) i.V.m. § 26 (2) SLV sind keine Truppenpraktika vorgesehen, "nur" Dienstleistungstage in der "Fach" Verwendung.
Sonst simme ich dir natürlich zu.
.. und wie lange hat der Offizier (§ 43(3)) studiert?
Ich verstehe die Frage nicht! ::)
Ein Studium hat nichts mit einem Truppenpraktikum zu tun. In meinem (zivilen) Studium hat man mir nicht beigebracht vor der Truppe zu stehen...
Wenn das Studium zu der Beorderungsverwendung passt ist der Reservist für die BW interessant... gut... prima..
Er wird als Spezialist eingekauft und nicht als z.B. KpChef.
Und für einige Module muss man sich "Online" vorbereiten und zuhause den Stoff lernen, sowie Prüfungsvorbereitungen etc., da kommen noch so einige Wochen an Lernzeit zu den Präsenzlehrgängen oben drauf.
@DadOA
OK Danke! Also Fernlernen über z.B. die ILIAS Plattform.
Dann relativiert sich natürlich der Zeitaufwand und ich muss zugeben dass da was vernünftiges bei rauskommen kann. Die Präsenzphasen dienen dann wahrscheinlich für die Prüfungen.
F_K meint sicherlich den Generellen Zeitaufwand, wo natürlich das Studium als Voraussetzung zur Beorderung mit reinspielt, ich meine den BW Zeitaufwand.
Och Asgardt:
Du vermischt Dinge, die eben NICHT gemischt werden dürfen, wo es allerdings zulässig ist, siehst Du den Punkt nicht.
Wenn der Theologe (Abitur, Studium, private Ausbildung), im Zivilberuf Pressesprecher, über 43(3) eine Beorderung bekommt, so ist er für die Bundeswehr als PresseOffz hervorragend einsetzbar - er wird nicht "vor der Truppe stehen" oder "KpChef" werden.
(.. dem muss ich nur beibringen, wie er die Uniform anzuziehen hat und ein paar Basisdinge - nicht mehr).
KpChefs werden nicht adW ausgebildet.
Das weiß ich doch..... ;D ;D
War doch nur ein Beispiel, zugegeben ein Blödes. Ich wollte nur das fehlende militärische Wissen dieser Spizialisten rausstellen, was auf deren Dienstposten ja nicht so schlimm ist.
Zitatfehlende militärische Wissen
.. und das wäre genau was?
Jeder, der nicht KdoSuperSpecialInfanterieSniper ist, dem fehlt dieses?
Der InfanterieOffizier hat es, der MarineOffizier / Kommandant eher nicht?
Zitat von: F_K am 11. Februar 2015, 10:43:59
...KpChefs werden nicht adW ausgebildet...
Das ist so pauschal nicht richtig! Als a.d.W.ler kann man selbstverständlich KpChef (für die Zeit seiner RDL) werden - vorausgesetzt, man besucht entsprechende Lehrgänge (Führungslehrgang 1a in Dresden) und setzt sich gegenüber anderen Bewerbern (zB. ROAs i.W.) durch.
Zitat von: asgardt_MH am 11. Februar 2015, 10:22:33
Er wird als Spezialist eingekauft und nicht als z.B. KpChef.
Genau, wir, die nach dem § 43 (3) i.V.m. § 26 (2) SLV eingestellt wurden, durchlaufen nur die Module 1,2 und 3. Dabei wird die vorherige Bw Zeit, z.B. als SaZ, GWDL etc... berücksichtigt.
Ich als ehemaliger GWDL musste nur Modul 2 und 3 durchlaufen. D.h. einfach nur present sein. Keine Vorbereitung war nötig etc., ohne Prüfung.
Zitat von: F_K am 11. Februar 2015, 10:04:44
.. und wie lange hat der Offizier (§ 43(3)) studiert?
Das ist auch richtig, weil... mein Biologie Studium wurde anerkannt samt Promotion und mündete in folgende ATN BiologiestabsOffz. Am Tag 1!
Die Theorie ist, dass ich nun sofort ohne zusätzliche Lehrgänge einen entsprechenden DP einnehmen kann. Auf diesen muss ich mich nun bewähren und werde beurteilt. Bin sozusagen ready to use.
Erst wenn die BU stimmig ist und die Module absolviert wurden, erhält der § 43 (3) i.V.m. § 26 (2) SLV seinen endgültigen DG.
Um den KpChef zu vertreten, werde ich auf den ResOffz Einheitsführer (Chef, stelv. Chef) an der SanAk geschickt und werde so für zusätzliche Funktionen und Weihen fit gemacht.
Ohne verwertbaren Studium muss man sich halt erst Qualifizieren um das Minimum an benötigten ATNs zu erreichen. Ihr seit sozusagen jungfräulich... wir dagegen haben sofort was in der Hand... ;)
Das spiegelt sich auch zum Teil im Alter wieder....die Kameraden mit einem verwertbarem Studium sind im Schnitt 45 Jahre alt. Es sind natürlich Ausreisser nach oben, 60 Jahre alte Kameraden und nach unten, 30 Jährige, mit dabei.
Ich denke am Pilot-Experiment nehmen wohl eher junge Hüpfer dran teil...
Letztendlich fasst es F_K es sehr gut zusammen.
Zitat von: F_K am 11. Februar 2015, 10:43:59
(.. dem muss ich nur beibringen, wie er die Uniform anzuziehen hat und ein paar Basisdinge - nicht mehr).
Lieber Reservist,
ich bin selber (adW) zum KpChef ausgebildet und eingesetzt worden.
"Heute" ist aber das Konzept, die aufwendige Fachausbildung in der Regel "aktiv" (SaZ 2 oder 3) zu absolvieren, oder eben ausscheidende SaZ 13 "zu nutzen".
Ggf. kann dann ein einzelner fehlender Lehrgang auch auf RDL gemacht werden, keine Frage.
(Ein Ungedienter wird nicht zum KpChef ausgebildet - ein 43(3) in aller Regel nicht als Truppenführer eingesetzt ..)
@F_K
Irgendwie habe ich gewusst, dass Du mir diese Worte (..militärische Wissen) wieder zerlegen wirst.
Wie Du ja schon schreibst, diese Offiziere (§43) bekommen ein ,,Grundwissen" vermittelt, weil mehr nicht erforderlich ist. Da bin ich doch bei Dir....Ich meine die WISSENSTIEFE beim militärischen Wissen, die durch militärische Praxis beim Führen erworben werden kann. Diese ist halt auf diesen Dienstposten (Pressesprecher usw.) nicht erforderlich... Spezialisten eben. Deren Primäraufgabe ist nicht das Führen, da musst Du mir doch auch zustimmen, oder?
Ein (§43) wird niemals Infanterie Offizier oder Marine Offizier/Kommandant.
Zitat von: TheScientist am 11. Februar 2015, 11:09:04
Ich denke am Pilot-Experiment nehmen wohl eher junge Hüpfer dran teil...
Du wirst staunen, wie verteilt der Altersspiegel ist: Von 24 bis 56 ist alles dabei... ;)
Auch die Qualifikationen sind entsprechend verschieden. Du findest frisch gebackene Bachelorabsolventen, der gerade an ihrem Master hängen, aber auch Doktoren mit mehrjähriger Berufserfahrung. Nur einen Prof. war in unserem Lehrgang keiner... ;D
@HGz.S.
Wie war der Lehrgang so?
Würde mich auch interessieren @ HG z.S.!
Und hast Du den Lehrgang an der MSM gemacht?
Falls nicht, bist Du denn nach wie vor MUT oder jetzt HUT bzw. LUT?
Schon eine Ahnung wo Du beordert wirst?
Streiche:
Zitat von: TheScientist am 11. Februar 2015, 11:09:04
Auf diesen muss ich mich nun bewähren und werde beurteilt.
Setze: ...musste mich bewähren und wurde beurteilt. ;D
@ HG z.S.
Sorry, war eine nahliegende Vermutung. :'(
Wurde euch gesagt, weswegen das Pilot-Experiment in dieser Form angelaufen ist...ihr werdet ja sozusagen auf Halde eingestellt und dann?
Ist es um ein möglichst hohes Potential des Aufwuchses auf eine ResSollGrösse hin zu erlangen?
Bewegen wir uns in Richtung eines National Guard/ Reserve Corps Aufbaus hin? Und das sind die ersten kleinen Schrittchen dahin. Hand in Hand mit den RSUKr?
Ich denke jetzt mal über den Tellerrand hinaus und den bekannten PowerPoint Folien...
Zitatnicht erforderlich... Spezialisten eben
Lieber Asgarth,
Du verstehst nicht - jeder ist Spezialist. Der KpChef ist Spezialist als KpChef, wird aber als Truppenführer "Schiff", aka Kommandant keine gute Leistung bringen können.
Das "militärische Basiswissen" ist dann wohl IGF (und zwar z. B. nur NBI), nicht mehr.
Ich glaube, jeder hat verstanden, was ich damit meine.
@F_K
Für mich ist "militärische Basiswissen" für Offiziere (und Feldwebel) mehr als nur IGF, z.B. ein Gruppe unfallfrei von A nach B führen können, Gesetze/ Vorschriften kennen und anwenden können usw..
@ asgardt_MH:
Deine Meinung in allen Ehren - aber wenn man mal ein "bisschen herumgekommen" ist, andere TSK / Org Bereiche gesehen hat, dann ist klar, wie wenig "Basis" dann überbleibt.
Auf Booten / Schiffen ist z. B. gar kein Platz, eine Gruppe von A nach B zu "führen" (im Sinne von Formaldienst).
"TheScientist" hat als BiologieStOffz ganz andere Fähigkeiten als ich, wir beide sind wohl in der Lage, einen Dienstposten gut auszufüllen - aber eben nicht den gleichen Dienstposten.
Zitat von: asgardt_MH am 11. Februar 2015, 14:11:42
Ich glaube, jeder hat verstanden, was ich damit meine.
Sollte man meinen.
Zitat von: F_K am 11. Februar 2015, 14:55:48
"TheScientist" hat als BiologieStOffz ganz andere Fähigkeiten als ich, wir beide sind wohl in der Lage, einen Dienstposten gut auszufüllen - aber eben nicht den gleichen Dienstposten.
D'accord ;)
@F_K
Ich bin auch schon ein wenig "rumgekommen" auch TSK übergreifend..
Nach meiner Meinung und ich befürchte es gibt da mehrere, die die gleiche Meinung haben, gehört zu einem Offizier und Feldwebel/ Bootsmann mehr Basiswissen als NUR die IGF.
Und ja, ich würde wetten, dass fast alle Offiziere der Marine und Bootsmänner eine Gruppe von A nach B führen können, besonders die 76ér. Egal, ob sie lange auf einem Schiff/ Boot (ist ein Unterschied) ihren Dienst verrichtet haben. So etwas lernt man in Plön oder Mürwik.
Dein anderes Beispie,l mit Dir als Falli im Stab oder ,,The Specialist" als Biologe habe ich doch nie in Abrede gestellt. Natürlich füllt ihr euren Dienstboten aus, aber wer hat vom Dienstposten gesprochen, wir waren beim Basiswissen.
ups..
streiche Dienstboten
setze Dienstposten
@ asgardt_MH:
Ich war auf genug Appellen, um zu wissen, das selbst aktive StOffz / BS der Kampftruppen nicht immer "unfallfrei" so etwas hinter sich bringen (ich bin da auch nicht Handlungssicher - weil einen Fehler erkennen ist einfacher als diesen nicht zu machen ...)
Können (fehlerfrei) benötigt Übung, und die haben eben Aktive auch nicht ausreichend - die Marine hat auch genug Fachdiener, die nie das Führen einer Gruppe als Schwerpunkt gelernt haben - und es dann auch jahrelang nicht anwenden (müssen oder sollen).
(Das geht soweit, dass ein InfanteristSpezOps keinen Spähtrupp mehr "ordentlich" laufen kann, weil er nur "Türen eintritt" ...).
Daher: Ich frage eben nach, was die Kameraden können, und dann kann man entsprechend einsetzen - und ggf. "führt" dann ein StUffz / FA im Formaldienst und nicht der PresseOffz Hptm, der Theologe ist.
@F_K
Habe ich auch schon so live und in Farbe erlebt.
Achtung Ironie: So etwas bringt doch Spaß in die Bude und lächelnde, wahlweise weinende Gesichter....
Mein beschriebenes Basiswissen sollte trotzdem, besonders mein Beispiel mit Gesetzen und Vorschriften, grundlegend vorhanden sein. Falls ein Führungsdienstgrad dies nicht mehr können sollte (warum auch immer) liegt es an ihm dieses Defizit eigenverantwortlich zu beheben.
Wie gesagt meine Meinung und meine Auffassung der Dinge.
Gönn mir noch mal meine Meinung.
Zitat von: asgardt_MH am 11. Februar 2015, 13:02:53
Wie war der Lehrgang so?
- Er ging 12 Tage (inkl. WE).
- Ein Großteil beschäftigte sich mit Verfassungsrecht, Befehlsrecht, VorgVO und dem Erlass EZM.
- Einen Tag waren wir auf der Schießbahn mit Blick auf die Ausbildung zur Aufsicht beim Schützen.
- Dann waren wir zwei Tage im Wald (Alarmpostenausbildung).
- Taktiktheorie war Bestandteil
- Und ein bisschen(!) Sport
Zitat von: MarcAurel am 11. Februar 2015, 13:54:17
Und hast Du den Lehrgang an der MSM gemacht?
Das ganze fand TSK-übergreifend an der Panzertruppenschule in Munster statt. Teil zwei wird bei den Pionieren in Ingolstadt sein – also im Prinzip da, wo Platz ist.
Zitat von: MarcAurel am 11. Februar 2015, 13:54:17
Falls nicht, bist Du denn nach wie vor MUT oder jetzt HUT bzw. LUT?
HUT/LUT? Gott beware! Nein, lieber bleibe ich HG z.S., als Oberst zu Lande... ;D
Zitat von: MarcAurel am 11. Februar 2015, 13:54:17
Schon eine Ahnung wo Du beordert wirst?
Am Ende von Teil 2 soll ein Einplaner vorbeischauen, der ausreichen DP im Gepäck haben soll. Ich schau mich allerdings vorab schonmal um – nicht dass er am Ende keine MUT-Stellen hat... ;)
Die Lehrgänge werden sich nach mir allerdings ändern: Es werden nicht mehr 2, sondern 3 Lehrgänge à 10 Tage werden (statt 2x 12 Tage), insofern ändern sie Inhalte ggf. auch ein wenig.
Pilotprojekte unterliegen halt einem ständigen Wandel.
Übrigens @asgardt_MH: Boots
leute ;)
Bootsleute?
Stimmt... klingt besser! ;D