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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: qranny am 22. Januar 2015, 22:35:55

Titel: Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: qranny am 22. Januar 2015, 22:35:55
Guten Abend,

Ich wollte fragen was man als Soldat alles von der Steuer absetzen kann und was man sammeln sollte z.b Zug fahrkarten

Ein Freund von mir hat sogar die Wäsche von Zuhause abgesetzt also die Dienstkleidung Zuhause gewaschen und dafür hat er jetzt 200€ Zurück bekommen.

Also was sollte man alles sammeln und absetzen ?
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 22. Januar 2015, 23:18:50
http://www.amazon.de/gp/aw/cr/3802962818/ref=mw_dp_cr

Schau mal da. Habe mir das Buch 2009 zugelegt und es war sehr hilfreich bei der Steuererklärung.
Wenn du absolut keine Ahnung von Steuererklärungen hast, so kann es sein, dass zwar Fragen offen bleiben, aber zumindest wird sehr gut beschrieben was du alles absetzen kannst.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 22. Januar 2015, 23:20:03
http://www.amazon.de/Der-aktuelle-Steuerratgeber-Soldaten-Steuererklärung/dp/3802962818

Das ist der richtige Link
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: qranny am 22. Januar 2015, 23:45:42
Hab in meinem leben noch nie eine Steuererklärung abgegebn habe also Garkeine Ahnung davon.
Aber vielen dank ich schau mir das an
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Jens79 am 22. Januar 2015, 23:52:53
Gib mal Steuerring bei Google ein. Da war ich 14 Jahre lang und immer top zufrieden.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 23. Januar 2015, 12:04:49
Zitat von: qranny am 22. Januar 2015, 23:45:42
Hab in meinem leben noch nie eine Steuererklärung abgegebn habe also Garkeine Ahnung davon.
Aber vielen dank ich schau mir das an

Als ich seinerzeit zum ersten mal als Soldat die Steuererklärung gemacht habe, hatte ich auch Null Ahnung von der Materie.
Eine Möglichkeit ist sicherlich die von Jens erwähnte Hilfe durch einen "Steuerverein".

Halte ich persönlich allerdings eher wenig von, da man schon etwas Glück haben muss jemanden zu finden, der sich mit den ganzen Feinheiten im Soldatenberuf auskennt. Außerdem weiß ich eben gerne selber was ich alles angebe und sehe bei jeder einzelnen Eingabe gleich die Auswirkungen auf den Erstattungsbetrag (Braucht man natürlich nicht zwingend - ich finde es aber super).

Ich mache meine Steuererklärung grundsätzlich selber und zwar mit dem PC-Programm "Steuer-Spar-Erklärung".
Dieses geleitet einen bei Bedarf und es wird jeder einzelne Punkt sehr gut erläutert. Spätestens die integrierte Hilfe lässt dann wirklich keine Fragen mehr offen. Bei jeder neuen Eingabe wird auch gleich berechnet wieviel Geld man zurückbekommt (keine Ahnung ob man es als Soldat überhaupt schafft etwas nachzahlen zu müssen) und man hat es stets im Blick.
Es gibt sicherlich noch andere gute Programme dafür, ich habe allerdings bislang nur genanntes genutzt und bin damit mehr als zufrieden (Soll keine Werbung sein, lediglich ein Erfahrungsbericht  ;) )

In Kombination mit besagtem Buch ist es damit problemlos möglich seine Steuererklärung zu erstellen, selbst wenn man bis dahin überhaupt keine Ahnung hat. Beim ersten mal dauert es etwas länger, da man natürlich erstmalig alle Daten eingeben muss, in den Folgejahren habe ich meine Steuererklärung damit in der Regel innerhalb von 1-2Std. erledigt (Vorausgesetzt, dass man alle Unterlagen zur Hand hat und diese ordentlich sortiert sind). Diese Variante kostet mich jedes Jahr 25€ für das Programm und eben einmalig die 10€ für das Buch (Beides absetzbar).
Im Vergleich zu Kameraden die ihre Steuererklärung haben machen lassen (Steuerring, Steuerberater o.ä.) habe ich stets mindestens den selben Betrag zurückbekommen, meistens jedoch wesentlich mehr (Bei grob vergleichbaren Daten natürlich).

Lange Rede kurzer Sinn: Keine Angst vor der Steuererklärung, ist eigentlich ein Kinderspiel.

Ob man sich helfen lässt oder es eben selbst macht muss natürlich jeder für sich entscheiden, viel weniger aufwendig ist Ersteres in meinen Augen nicht, da das eintippen der Daten recht schnell geht. Der stressige Teil ist das zusammensuchen der ganzen Belege und das muss man ja auch machen wenn jemand anderes die Erklärung für einen macht...
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Pofi am 23. Januar 2015, 12:18:24
Zitat von: Elvis22 am 23. Januar 2015, 12:04:49PC-Programm "Steuer-Spar-Erklärung"
Funktioniert das auch mit den Elster-Daten?
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Ralf am 23. Januar 2015, 12:29:45
Ja.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 23. Januar 2015, 12:48:09

Zitat von: Pofi am 23. Januar 2015, 12:18:24
Zitat von: Elvis22 am 23. Januar 2015, 12:04:49PC-Programm "Steuer-Spar-Erklärung"
Funktioniert das auch mit den Elster-Daten?

Ist garkein Problem.
Man hat ohnehin verschiedene Möglichkeiten zur Art der Erstellung. Ob in reiner Papierform, verkürzter Form oder alles über Elster. Geht alles. Auch das importieren der Daten ist problemlos möglich.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: qranny am 23. Januar 2015, 13:59:58
Danke für eure Hilfreichen Tipps
Ich werde die Steuererklärung aufjedenfall machen lassen das weiß ich jetzt schon !
Hatt nicht jemand nur ein paar anhaltspunkte was ich aufbewahren sollte

Z.B fahrkarten ?
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: dunstig am 23. Januar 2015, 14:04:12
Mein Steuerberater sagte mir damals, dass ich einfach alles aufbewahren und sauber abheften solle und er sich entsprechende Unterlagen dann selbst raussucht.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 23. Januar 2015, 14:18:48
Rechnungen im allgemeinen solltest du aufbewahren (natürlich nicht unbedingt vom wocheneinkauf bei Aldi).
Was du alles absetzen kannst ist auch etwas von deiner Verwendung abhängig und wie es auf der Rechnung deklariert ist.
So habe ich zum Beispiel sportklamotten (Laufschuhe z.b) absetzen können mit der Begründung diese im dienstsport zu nutzen.
Einen Großteil privat beschaffter alpinausrüsting (privatgebrauch) ging ebenfalls durch. Das waren neben fleecejacken, Thermounterwäsche, Handschuhen unter anderem auch 400€ hochgebirgsstiefel. Das waren dann eben "kälteschutzjacke" und "bergstiefel". Natürlich kann es sein dass es abgelehnt wird, aber versuchen kann man es - bei mir klappt es
Bücher habe ich auch jede Menge abgesetzt.
DAV-Lehrbände für die "grüne Ausbildung", Zeitgeschehen im weitesten Sinne für "politische Bildung", alles was irgendwie mit Technik zu tun hat (bei technischer Verwendung).
Laptop, ipad, büroartikel (hier gibt es ansonsten eine Pauschale wenn du nicht so viel hast)...
Könnte dir noch tausend Sachen aufzählen. Und genau deswegen mache ich es eben selber.... Wenn ich einem Steuerberater meine Rechnungen über z.b. Das kletterzeug gegeben hätte, er hätte mich ausgelacht..

Also heb einfach alles auf, was du irgendwie in Verbindung zur bw bringen kannst - und wenn es sehr entfernt ist.



Edit: Auf Wunsch des Beitragersteller geändert!
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 23. Januar 2015, 14:20:03
Hoppla, der letzte Satz ist reingerutscht als ich den Text nochmal umgeschrieben habe. Einfach nicht beachten bzw @moderator: Bitte löschen ("während meiner ZAW")
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Jens79 am 23. Januar 2015, 14:25:23
Zitat von: qranny am 23. Januar 2015, 13:59:58
Danke für eure Hilfreichen Tipps
Ich werde die Steuererklärung aufjedenfall machen lassen das weiß ich jetzt schon !
Hatt nicht jemand nur ein paar anhaltspunkte was ich aufbewahren sollte

Z.B fahrkarten ?

Beitragsrechnungen deiner Versicherungen
Kommandierungen
Usw, usw....

Es wurde bereits alles genannt.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Pofi am 23. Januar 2015, 14:46:41
Hab mir das Programm gerade gekauft, kostet etwa 30 Euro... Man wird ganz bequem durch die einzelnen Punkte geführt. Ich für meinen Teil kann es empfehlen, habe gerade meine Erklärung für 2014 fertig gemacht. Geht ruck zuck ;-)

Die Kosten für das Programm lassen sich übrigens absetzen ;-)
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Cally am 23. Januar 2015, 16:34:23
Ich werde mir das Programm denke ich auch kaufen. Letztes Jahr habe ich für die Einkommenssteuererklärung 2012 und '13 240,00 € an den Hilfeverein gezahlt, also 120,00 € pro Jahr. Dass man Bewerbungen mit über 6,00 € absetzen kann, wusste er nicht und wollte den Pauschbetrag reinhauen (bei mir waren es 2013 ca. 700,00 €, also etwas mehr)...

Ich mache gerade eine Fortbildung zum Wirtschaftsfachwirt, berufsbegleitend. Hab mir ein Tablet gekauft und nutze es auch nur zum Lernen. Meint ihr ich kann man mein Glück versuchen? Aufwendungen für die Fortbildung müssten ja eigentlich genauso wie die Lehrgangsgebühren absetzbar sein...
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 23. Januar 2015, 17:39:36
Sollte garkein Problem sein denke ich.
Musst nur schauen, dass du das Tablet als Arbeitsmittel absetzt. So habe ich es gemacht.
Wenn du es als Computer angibst wird es über eine Dauer von 3 Jahren abgeschrieben.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ToMA am 24. Januar 2015, 12:00:06
Zitat von: Elvis22 am 23. Januar 2015, 14:18:48
Einen Großteil privat beschaffter alpinausrüsting (privatgebrauch) ging ebenfalls durch. Das waren neben fleecejacken, Thermounterwäsche, Handschuhen unter anderem auch 400€ hochgebirgsstiefel. Das waren dann eben "kälteschutzjacke" und "bergstiefel". .....  Wenn ich einem Steuerberater meine Rechnungen über z.b. Das kletterzeug gegeben hätte, er hätte mich ausgelacht..

Steuerbetrug ist leider bei vielen immer noch ein Kavaliersdelikt, obwohl es keines ist.
Du musst Dir im klaren sein, dass Du hier eine Straftat zugegeben hast. Ich würde an Deiner Stelle mit solchen Äußerungen vorsichtig sein. Lies Dir hierzu am besten mal die §§ 369 und 370 AO durch.
Und dass Dich ein Steuerberater bei einer solchen Straftat nicht unterstützen würde, ist klar, weil er sich sonst der Beihilfe schuldig machen würde und damit seinen Beruf auf Spiel setzt. Warum sollte er dieses Risiko für Dich auf sich nehmen?
Klingt zwar hart, ist aber so.
Und wenn Du dazu noch andere zur Steuerhinterziehung aufforderst, ist das sogar Anstiftung zu einer Straftat. Ich will das hier nicht breiter austreten, musste es aber mal los werden.

Also: alles angeben, was tatsächlich beruflich bedingt war und alles ausschöpfen, was legal ist, da gibt es genug Möglichkeiten. Da muss man den Staat nicht betrügen, der zudem Dein Geldgeber ist.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 12:22:21
Dass ich mir diese Dinge in erster Linie für den privatgebrauch beschafft habe, heißt ja nicht dass ich sie nicht dienstlich nutze.
Thermowäsche, Handschuhe... Wurde alles auch dienstlich genutzt. Eine Ausnahme waren in der Tat die Stiefel (gelb ist halt keine gute Tarnfarben...). Diese standen mit auf der Rechnung und wurden vom Finanzamt selbst eingetragen, da sie auf der Rechnung als "Bergstiefel la sportiva Nepal evo gtx" deklariert waren (die gleiche Rechnung auf der die Thermowäsche und die Handschuhe ausgewiesen wurden).
Soll ich mich dann da beschweren???
Ich selbst gebe nur Dinge an, die ich auch dienstlich genutzt habe. Ob dies nun täglich ist oder einmalig (Bsp.: dav Lehrband für "Karte-Kompass Unterricht) spielt dabei für mich keine Rolle. Schließlich ist es Aufgabe des Sachbearbeiters Dinge zu streichen, die offenbar nicht "dienstlich" genug sind.

Auch habe ich niemanden zu irgendwelchen Straftaten ermutigt, sondern lediglich gesagt, dass man alles was dienstlich genutzt wird (und sei es eben einmalig) auch in der Erklärung auftauchen darf.

Mir also irgendwelche Straftaten vorzuwerfen ist schlicht ein Witz!

Wovon du redest sind Dinge wie mehr Kilometer aufschreiben als man gefahren ist. Oder Dinge angeben die nachweislich überhaupt nichts mit dem Dienst zu tun haben. Das habe ich nicht gemacht und auch niemandem empfohlen, also halt mal die Füße still...
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ToMA am 24. Januar 2015, 12:38:01
Ich halte meine Füße still. Ich kläre Dich nur auf.
Und wenn Du Ausgaben für Gegenstände tätigst, die Du sowohl beruflich als auch privat nutzt (wie Du selber geschrieben hast!), kannst Du nur den beruflichen Anteil (ggbfls. im Schätzwege) ansetzen (§ 12 EStG).
Und man kann auch nicht von einem Finanzbeamten auf alle schließen.

Ich will hier auch keine Lehrstunde abhalten oder aus einer Mücke einen Elefanten machen. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass man vorsichtig mit dem sein sollte, was man so rausposaunt.
Wie Du dann sicher auch weisst: "Dummheit" (oder Naivität) schützt vor Strafe nicht.
Aber ich weiss auch, das Steuerrecht ist zu komplex, als dass es jeder versteht. Deshalb gibt es ja auch Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater, die einem darüber Auskunft geben können.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Jens79 am 24. Januar 2015, 12:40:31
ZitatIch selbst gebe nur Dinge an, die ich auch dienstlich genutzt habe. Ob dies nun täglich ist oder einmalig

Falsch. Die "Dinge" müssen ÜBERWIEGEND für den Dienst genutzt werden. Was eine private Nutzung nicht ausschließt. Aber deine Begründung ist Kacke.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ToMA am 24. Januar 2015, 12:55:02
Zitat von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 12:22:21
Auch habe ich niemanden zu irgendwelchen Straftaten ermutigt, sondern lediglich gesagt, dass man alles was dienstlich genutzt wird (und sei es eben einmalig) auch in der Erklärung auftauchen darf.
--> falsch

Damit hast Du z.B. den Tatbestand der Anstiftung wiederholt. Erst über eine Vorschrift schlau machen, bevor man denkt, dass man sie kennt (also in diesem Fall das EStG).
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 12:58:07
Ok, entschuldige den scharfen Ton, aber mir so nebenbei Straftaten zu unterstellen - da reagiere ich recht allergisch.

Des Weiteren ist deine Aufklärungsarbeit auch nicht nötig, da mir die von dir gesagten Dinge durchaus klar sind.
Nur wirfst du mir hier Dinge vor, die ich nie gesagt habe. Dass man Sachen für den privatgebrauch eben nur prozentual absetzen kann ist selbstverständlich und ich habe nie etwas anderes behauptet.

Allerdings sagst du selbst, dass es sich um Schätzwerte handelt. Wenn ich mir bespielsweise eine teure unterziehjacke kaufe, achte ich nach der Funktion darauf dass diese möglichst in gedeckten (Oliv) Farben gehalten ist um sie dienstlich nutzen zu können.
In erster Linie kaufe ich sie zwar für private Hochtouren, wovon ich ne nach Wetter, Urlaub etc. etwa 10-15 im Jahr unternehme.
Nun ist es eben ein kaltes Jahr und ich trage die gleiche Jacke aber auch von Oktober bis Januar fast täglich im Dienst.
Also kann ich diese problemlos mit 70% dienstlichem Gebrauch angeben ohne dass mir jemand etwas unterstellen kann.
Genauso KANN es sich mit allem anderen Verhalten, was eben entfernt mit dem Dienst zu tun hat. Daher meine Aussage man solle erstmal alles aufheben was im entferntesten dienstlich genutzt wird. Dass man dieses natürlich anteilig absetzt ist klar, aber auch etwas eigebtlich privat beschafftes kann auf einmal sehr dienstlich sein (Beispiel Jacke).

Dieses kann aber ein Steuerberater ggf nicht wissen. Und wenn ich ihm vorher alles auseinanderklamüser kann ich die Erklärung gleich selbst machen.

Ich hoffe dass nun alle Missverständnisse ausgeräumt sind.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 13:02:48

Zitat von: Jens79 am 24. Januar 2015, 12:40:31
ZitatIch selbst gebe nur Dinge an, die ich auch dienstlich genutzt habe. Ob dies nun täglich ist oder einmalig

Falsch. Die "Dinge" müssen ÜBERWIEGEND für den Dienst genutzt werden. Was eine private Nutzung nicht ausschließt. Aber deine Begründung ist Kacke.

Wenn ich mir ein Buch kaufe um einen Unterricht vorzubereiten und dieses dafür intensiv mehrere Tage nutze, es anschließend in meinem Bücherregal steht und ich ab und zu mal reinschauend etwas nachschlage, so habe ich es überwiegend dienstlich genutzt, allerdings einmalig...
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 13:03:42

Zitat von: DadOA am 24. Januar 2015, 12:55:02
Zitat von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 12:22:21
Auch habe ich niemanden zu irgendwelchen Straftaten ermutigt, sondern lediglich gesagt, dass man alles was dienstlich genutzt wird (und sei es eben einmalig) auch in der Erklärung auftauchen darf.
--> falsch

Damit hast Du z.B. den Tatbestand der Anstiftung wiederholt. Erst über eine Vorschrift schlau machen, bevor man denkt, dass man sie kennt (also in diesem Fall das EStG).

Siehe oben
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Jens79 am 24. Januar 2015, 13:05:51
Du kannst jetzt tausende Beispiele nennen. Das macht es nicht besser.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 13:10:21

Zitat von: Jens79 am 24. Januar 2015, 13:05:51
Du kannst jetzt tausende Beispiele nennen. Das macht es nicht besser.

Und du hast es entweder nicht verstanden, oder schlicht keine Argumente warum ein einmaliger Gebrauch nicht ein überwiegend dienstlicher sein kann.
Schade eigentlich, denn einer sachlichen Diskussion gegenüber bin ich nicht abgeneigt. Was du mir mir damit allerdings sagen möchtest weißt du wohl selbst nicht...
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ToMA am 24. Januar 2015, 13:17:58
Zitat von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 13:02:48
Wenn ich mir ein Buch kaufe um einen Unterricht vorzubereiten und dieses dafür intensiv mehrere Tage nutze, es anschließend in meinem Bücherregal steht und ich ab und zu mal reinschauend etwas nachschlage, so habe ich es überwiegend dienstlich genutzt, allerdings einmalig...
Du hast dieses "Fachbuch" auch nur dienstlich benutzt und somit voll abzugsfähig. Wie Du es danach aufbewahrst oder danach wegwirfst ist unerheblich.

Und bei Deinen Ausführungen zu Deiner Arbeitsbekleidung muss ich Dich leider abermals aufklären: Der BFH (Bundesfinanzhof) stellt regelmäßig klar, dass Kleidung sogar nur dann abzugsfähig, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt wird (werden kann).

"Voraussetzung ist, dass die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Nicht abzugsfähig ist der Aufwand für übliche Straßenbekleidung. Das gilt auch dann, wenn sie ausschließlich bei der Arbeit getragen wird. Normale Schuhe und Unterwäsche sind keine typische Berufskleidung.
Einen Werbungskostenabzug für "normale Kleidung" kommt in Ausnahmefällen in Betracht, wenn diese durch außergewöhnlichen beruflichen Verschleiß zerstört oder beschädigt wird."

Und ich glaube, Du hast im Dienst grundsätzlich die Pflicht, Deine von der Bw gestellte Dienstbekleidung zu tragen, oder?
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: StOPfr am 24. Januar 2015, 13:23:26
Jetzt ist der Punkt erreicht, an dem einige klärende Worte von Fachmann "BulleMölders" hilfreich sein könnten.   
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 13:39:12

Zitat von: DadOA am 24. Januar 2015, 13:17:58
Zitat von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 13:02:48
Wenn ich mir ein Buch kaufe um einen Unterricht vorzubereiten und dieses dafür intensiv mehrere Tage nutze, es anschließend in meinem Bücherregal steht und ich ab und zu mal reinschauend etwas nachschlage, so habe ich es überwiegend dienstlich genutzt, allerdings einmalig...
Du hast dieses "Fachbuch" auch nur dienstlich benutzt und somit voll abzugsfähig. Wie Du es danach aufbewahrst oder danach wegwirfst ist unerheblich.

Und bei Deinen Ausführungen zu Deiner Arbeitsbekleidung muss ich Dich leider abermals aufklären: Der BFH (Bundesfinanzhof) stellt regelmäßig klar, dass Kleidung sogar nur dann abzugsfähig, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt wird (werden kann).

"Voraussetzung ist, dass die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist. Nicht abzugsfähig ist der Aufwand für übliche Straßenbekleidung. Das gilt auch dann, wenn sie ausschließlich bei der Arbeit getragen wird. Normale Schuhe und Unterwäsche sind keine typische Berufskleidung.
Einen Werbungskostenabzug für "normale Kleidung" kommt in Ausnahmefällen in Betracht, wenn diese durch außergewöhnlichen beruflichen Verschleiß zerstört oder beschädigt wird."

Und ich glaube, Du hast im Dienst grundsätzlich die Pflicht, Deine von der Bw gestellte Dienstbekleidung zu tragen, oder?

Na dann sind wir uns ja in Punkt 1 schonmal einig 

Zum Thema Arbeitskleidung: Ich habe die Sachen stets als Arbeitsmittel bzw. "Ausrüstung" angegeben und nicht explizit als "Kleidung" definiert. Daher ist das Beispiel mit der Jacke in der Tat nicht sehr gut gewählt, da sie nach deiner Definition (habe auch nochmal nachgeschlagen) tatsächlich nicht unter Berufskleidung fallen würde.
Nichtsdestotrotz liegt die Aufgabe hier die Anerkennung zu verweigern bei dem jeweiligen Finanzamt und ich mache mich keineswegs strafbar, da es noch den von dir genannten Sonderfall gibt.
Ich gebe allerdings zu und sehe ein, dass schon einiges zusammenkommen muss, damit man etwa eine Jacke (die ja nunmal klar als Kleidung definiert ist) steuerlich geltend machen kann.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 13:48:46

Zitat von: DadOA am 24. Januar 2015, 13:17:58
Und ich glaube, Du hast im Dienst grundsätzlich die Pflicht, Deine von der Bw gestellte Dienstbekleidung zu tragen, oder?

Naja, in weiten Teilen auch eine Frage des DV.
Stichwort "in Form und Farbe ähnlich"
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ToMA am 24. Januar 2015, 13:49:44
Naja, nicht nur die Jacke.  ;)

Zitat von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 12:22:21
Thermowäsche, Handschuhe... Wurde alles auch dienstlich genutzt. Eine Ausnahme waren in der Tat die Stiefel (gelb ist halt keine gute Tarnfarben...).
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 24. Januar 2015, 14:02:49
In dem speziellen Fall würden die Stiefel ja auch nicht von mir angegeben, sondern standen lediglich auf dem Beleg mit drauf (wie schon beschrieben).
Habe aber auch schon Stiefel abgesetzt, die ich tatsächlich für den diesbtgebrauch im lhd-Shop gekauft habe.
Dabei handelt es sich nämlich wiederum definitiv um Arbeitskleidung.
Thermowäsche - ok, könnte maximal unter beschriebenen Sonderfall fallen.
Handschuhe sind in meinen Augen keine Kleidung sondern Arbeitsmittel im Sinne von Ausrüstung.

Wie dem auch sei - ich denke wir haben das wesentliche geklärt. Selbstverständlich darf man nicht alles absetzen und vieles eben auch nur teilweise. Dennoch gibt es einen gewissen Ermessensspielraum bei den Sachbearbeitern und so lange man nicht mit betrugsabsichten an die Sache rangeht macht man sich auch nicht so schnell strafbar. 
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ToMA am 24. Januar 2015, 14:33:03
Zitat von: qranny am 22. Januar 2015, 22:35:55
Ein Freund von mir hat sogar die Wäsche von Zuhause abgesetzt also die Dienstkleidung Zuhause gewaschen und dafür hat er jetzt 200€ Zurück bekommen.
Um auf den TE zurück zu kommen, ja auch Waschkosten für die Dienstbekleidung kann man absetzen. Daneben auch "Arbeitskleidung".

In der Regel werden als Arbeitskleidung 60 bis 80 € pauschal anerkannt sowie Waschkosten i.H.v. 50 - 70 €, oder aber auch nach genauer Berechnung (Strom- und Wasserverbrauch, Anschaffung der Waschmaschine (über die Abschreibung), was dann sinnvoll sein kann, wenn man auch einen Trockner hat, der viel kostet (Strom und Anschaffung).
Hierfür muss man aber dem Finanzamt vorrechnen, wie teuer ein Waschvorgang ist und wie oft man das im Jahr gemacht hat.

Ein Beispiel hierfür gibt es z.B. hier
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:54:41
Zitat von: qranny am 22. Januar 2015, 22:35:55
Ein Freund von mir hat sogar die Wäsche von Zuhause abgesetzt also die Dienstkleidung Zuhause gewaschen und dafür hat er jetzt 200€ Zurück bekommen.

Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Kosten für selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände natürlich auch, dazu pauschal 10-20% der Telekommunikationskosten, Anschaffungskosten fürs Laptop (wenn es beruflich genutzt wird), Fachbücher, usw...
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ToMA am 20. Februar 2015, 16:09:39
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:54:41
Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Ohne Nachweise (also pauschal) geht das in der Höhe mit Sicherheit nicht problemlos durch.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: BulleMölders am 20. Februar 2015, 17:11:40
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:54:41
Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Kosten für selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände natürlich auch, dazu pauschal 10-20% der Telekommunikationskosten, Anschaffungskosten fürs Laptop (wenn es beruflich genutzt wird), Fachbücher, usw...
Bitte, Bitte, darf ich die Steuererklärungen bearbeiten?  ;D
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 17:14:36
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:54:41
Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Das wird ja immer besser  ;D
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 17:50:46
Zitat von: DadOA am 20. Februar 2015, 16:09:39
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 15:54:41
Ja natürlich, wenn man Arbeitskleidung zu Hause wäscht, kann man die Kosten dafür absetzen, sind doch Werbungskosten. Bis zu 650€ gehen da problemlos durch.

Ohne Nachweise (also pauschal) geht das in der Höhe mit Sicherheit nicht problemlos durch.

Natürlich mit Einzelaufstellung, schliesslich musst Du ja schlüssig aufzeigen können, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt.

Und für alle die rumlästern: Es ist jahrelang problemlos als Werbungskosten anerkannt worden. Warum auch nicht?
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:00:18
Oh Mann, "ExCheffe", warum schreibt dann Wolfgang Benzel, der Autor der "Steuerfibel" "Der aktuelle Steuerratgeber für Soldaten", dass genau das nicht passieren wird? € 600,-- pro Jahr, das wären dann € 50,-- pro Monat nur für das Waschen von Dienstbekleidung? Das geht nie und nimmer durch! Er spricht von maximal zwei Waschmaschinen a € 3,-- pro Woche, mehr nur auf Nachweis!

Aber was ist schon Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, OTL d. R. gegen unseren "ExCheffe" ;) ? Röchtöch, ahnungslos ... ;D !

Honi soit qui mal y pense ...
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:02:52
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 17:50:46Es ist jahrelang problemlos als Werbungskosten anerkannt worden. Warum auch nicht?

Weil bei durchschnittlichen Kosten von € 3,-- pro Waschmaschinenladung, inklusive Waschpulver, Weichspüler, Entkalker, Wasser und Strom, es niemandem vermittelbar sein wird, dass man über 20 Waschmaschinenladungen pro Monat nur für Dienstbekleidung laufen hat!

Und jahrelang geistern diese Scheisshausparolen durch das Netz und durch Soldatenhände, aber anerkannt wurden die noch nie!
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:16:24
Zitat von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:02:52

Weil bei durchschnittlichen Kosten von € 3,-- pro Waschmaschinenladung, inklusive Waschpulver, Weichspüler, Entkalker, Wasser und Strom, es niemandem vermittelbar sein wird, dass man über 20 Waschmaschinenladungen pro Monat nur für Dienstbekleidung laufen hat!

Ich weiss nicht wie Du auf diese Zahlen kommst. Die von den Verbraucherverbänden ermittelten Kosten liegen bei 76-88 Cent/kg Wäsche. Kondenstrocker 55 Cent/kg, Bügeln 7 Cent/kg.

Dann legst Du sämtliche Bekleidungsstücke auf die Küchenwaage, wiegst sie aus und machst eine Tabelle. Jeden Tag sauberes T-Shirt, Hose, Feldbluse, Socken. Dazu 2x/Woche Sportzeug. Feldjacke, Diensthemden usw entsprechend weniger. Damit ermittelst Du, wieviel Wäsche pro Woche anfällt. Natürlich kommt nicht alles in den Trockner, und nicht alles wird gebügelt.
Den Wochenaufwand dann mal rund 46 Wochen im Jahr. Da kommt man auf rund 650€.

ZitatUnd jahrelang geistern diese Scheisshausparolen durch das Netz und durch Soldatenhände, aber anerkannt wurden die noch nie!
Ich muss Dich enttäuschen, auch wenn es Dir nicht in den Kram passt, es wurde während meiner Dienstzeit mehrfach unbeanstandet so anerkannt.

Zitat von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:00:18
Oh Mann, "ExCheffe", warum schreibt dann Wolfgang Benzel, der Autor der "Steuerfibel" "Der aktuelle Steuerratgeber für Soldaten", dass genau das nicht passieren wird? € 600,-- pro Jahr, das wären dann € 50,-- pro Monat nur für das Waschen von Dienstbekleidung? Das geht nie und nimmer durch! Er spricht von maximal zwei Waschmaschinen a € 3,-- pro Woche, mehr nur auf Nachweis!

Aber was ist schon Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, OTL d. R. gegen unseren "ExCheffe" ;) ? Röchtöch, ahnungslos ... ;D !

Warum er das schreibt weiss ich nicht, da musst Du ihn schon selber fragen. Und Deinen ätzenden Spott kannst Du Dir sparen. Wie man auf die Beträge kommt, habe ich oben erläutert.
Wer die Einzelaufstellung, die während meiner Dienstzeit problemlos akzeptiert wurde, haben möchte, kann sich gerne melden.
Ich habe sie auch früher schon an Kameraden weitergegeben, und auch bei denen hat es mehrheitlich bestens geklappt.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:23:28
Sie sind nicht nur überschlau, "ExCheffe", Sie merken auch die Einschläge nicht, oder ;) ? Welchen beruf übt denn Ihrer Meinung nach der "Bullemölders" aus ;) ?

Und glauben Sie mir, er hat von dieser Materie im kleinen Finger mehr Ahnung, als Sie vermutlich in Ihrer ganzen Gestalt! Und wenn er sagt "Iss nich!" ... dann "iss nich"! Capaice ;) ?
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:24:34
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:16:24
Zitat von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:02:52

Weil bei durchschnittlichen Kosten von € 3,-- pro Waschmaschinenladung, inklusive Waschpulver, Weichspüler, Entkalker, Wasser und Strom, es niemandem vermittelbar sein wird, dass man über 20 Waschmaschinenladungen pro Monat nur für Dienstbekleidung laufen hat!

Ich weiss nicht wie Du auf diese Zahlen kommst. Die von den Verbraucherverbänden ermittelten Kosten liegen bei 76-88 Cent/kg Wäsche. Kondenstrocker 55 Cent/kg, Bügeln 7 Cent/kg.

Schon wieder Bullshit!

Kosten zum Ansetzen von 1Kg:

Buntwäsche 60°: 0,41€
Kondenstrockner: 0,29 €
Bügeln: 0,05€

Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:28:18
Edit.:
Werte von mir beziehen sich auf einen 3-Personen-Haushalt, da war ich etwas schnell.
Ändert allerdings nichts daran, dass die von dir veranschlagte Menge an Wäsche trotzdem niemals anerkannt wird  ;D
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:28:48
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:24:34
Schon wieder Bullshit!
Kosten zum Ansetzen von 1Kg:
Buntwäsche 60°: 0,41€
Kondenstrockner: 0,29 €
Bügeln: 0,05€

Ja, für einen 3-Personen-Haushalt hast Du Recht, für einen 1-Personen-Haushalt gelten die Beträge, die ich oben genant habe.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:31:20
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:28:18
Edit.:
Werte von mir beziehen sich auf einen 3-Personen-Haushalt, da war ich etwas schnell.
Ändert allerdings nichts daran, dass die von dir veranschlagte Menge an Wäsche trotzdem niemals anerkannt wird  ;D

Edit:
Richtig erkannt, da waren wir zeitgleich.
Und zur Menge: Ich habe gerade nochmal in meinen Steuererklärungen der letzten Jahre nachgeschaut und kann daher nur widersprechen: Es wurde anerkannt, und zwar ohne jede Nachfrage oder Beanstandung.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:40:56
Zitat von: Tommie am 20. Februar 2015, 18:23:28
Sie sind nicht nur überschlau, "ExCheffe", Sie merken auch die Einschläge nicht, oder ;) ? Welchen beruf übt denn Ihrer Meinung nach der "Bullemölders" aus ;) ?
Und glauben Sie mir, er hat von dieser Materie im kleinen Finger mehr Ahnung, als Sie vermutlich in Ihrer ganzen Gestalt! Und wenn er sagt "Iss nich!" ... dann "iss nich"! Capaice ;) ?

Welchen Beruf er meiner Meinung nach ausübt ist wohl ziemlich schnuppe, entscheidender ist, welchen Beruf er tatsächlich ausübt. Da ich ihn nicht kenne, weiss ich es nicht.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die beschriebenen Reinigungskosten jahrelang anerkannt wurden. Um mit Deinen Worten zu sprechen: Is nun mal so, kann ich auch nix dran machen.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:41:52
Zitat von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 18:31:20
Und zur Menge: Ich habe gerade nochmal in meinen Steuererklärungen der letzten Jahre nachgeschaut und kann daher nur widersprechen: Es wurde anerkannt, und zwar ohne jede Nachfrage oder Beanstandung.

WENN dem so ist herzlichen Glückwunsch, dann hast du eines der seltenen Exemplare von Sachbearbeitern erwischt, die das logische Denken zu Arbeitsbeginn ausschalten. Soll es geben - hoffentlich nicht zu oft.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 19:02:07
Zitat von: Elvis22 am 20. Februar 2015, 18:41:52
WENN dem so ist herzlichen Glückwunsch, dann hast du eines der seltenen Exemplare von Sachbearbeitern erwischt, die das logische Denken zu Arbeitsbeginn ausschalten. Soll es geben - hoffentlich nicht zu oft.

1: Ja, dem ist so.
2. Dankeschön.
3. Nein, es war nicht in jedem Jahr derselbe Sachbearbeiter, es waren sogar verschiedene Finanzämter. Wohl aber im selben Bundesland.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: BulleMölders am 20. Februar 2015, 19:26:13
Deshalb sind die einen Bundesländer Geberländer und andere Nehmerländer.
Titel: Antw:Steuerberater was kann man absetzten ?
Beitrag von: ExCheffe am 20. Februar 2015, 19:39:20
Zitat von: BulleMölders am 20. Februar 2015, 19:26:13
Deshalb sind die einen Bundesländer Geberländer und andere Nehmerländer.

Hehe, es war ein Nehmerland, ja  ;) Aber nicht Berlin.
Du scheinst aus dem Süden zu kommen?